ZitatOriginal von mclaneindiehard
Dann zeig doch diese Beispiele einmal.
Ferner lies dir doch die Pressemitteilung genau durch. Es gibt keine Folgeehe. Vielmehr ist das nicht eheliche Kind das Ergebnis einer außerehelichen Beziehung.
Mittelbare Folgen sind Situationen, die sich ergeben aufgrund bestehender Verpflichtungen! z.B. Unterhaltspflicht für zwei Kinder und der Unterhaltspflichtige heiratet neu und zeugt weitere Kinder. Da kann er nicht Klagen und meinen das die ersten Kinder weniger zu kriegen haben als die neuen.
Oder Ex heiratet neu und will das der neue Ehemann die Kinder adoptiert, weil das Familienleben perfekt ist.
Das sind mittelbare Folgen, die keinen interessieren und Gesetzgeber schon garnicht.
Und nun zur GENAUEN Klage !
Bei Verfassungsklagen geht es um die Verfassung von Deutschland und nicht um Umstände. Die Ehe oder auch der Ehebruch spielen da keine Rolle.
Fakt ist das es ein Kind gibt, was ein Recht auf die Einhaltung der Verfassung hat. Ob Ehelich oder ausserehelich gezeugt, ob Affärenkind oder Liebeskind, das spielt in der deutschen Verfassung keine Rolle!