KM hat mich nicht als Vater eintragen lassen(Geburtsurkunde)

  • Und bei uns im kh gab es kein Zimmer vom Standesamt.


    Bei uns auch nicht. Aber an der Anmeldung konnte das gemacht werden und wurde dann ans Standesamt weitergegeben (musste Geburtsurkunde vorlegen etc.). Ich glaube bei Kind 1 mussten auch beide Geburtsurkunden (also von beiden ET) vorgelegt werden,damit beide in der GU des Kindes stehen können - sonst müsste ich mich schon sehr täuschen...


  • Wenn dem so wäre hätte sie ihn wohl nicht ins kh geholt.ich finde hier wird e weng übertrieben Papa

    Nun gut, da magst Du auf einer Art und Weise Recht haben, doch zu diesem Zeitpunkt, als er in KH gerufen wurde.... wusster ItalienPapa ja noch gar nicht, wie die Mutter nun handelt und vorgeht. ;)




    Zitat von »Berta«
    Und bei uns im kh gab es kein Zimmer vom Standesamt.




    Bei uns auch nicht. Aber an der Anmeldung konnte das gemacht werden und wurde dann ans Standesamt weitergegeben

    War bei uns auch so, ich musste so nen Wisch ausfüllen und wurde dann später weiter gereicht.

  • Und bei uns im kh gab es kein Zimmer vom Standesamt.


    Bei der Geburt vom Junior kam jemand vom Amt direkt ans Bett und hat die Urkunden und die bestellten zusätzlichen Abschriften zwei Tage später auch ans Bett gebracht... ein Zimmer vom Amt gabs da aber nicht...


    Mal ne Frage aus Interesse, Junior wurde ja ehelich geboren, also gabs keine Fragen: Wenn ein Kind unehelich geboren wird, ist es möglich einen Vater in die Urkunde eintragen zulassen, unabhängig von einer mehr oder weniger vollendet durchgeführten Vaterschaftsanerkennung?

  • @ Juwi....


    ich möchte hier keinen Streit vom Zaun brechen, ich weiß auch nicht, wie sich eine Frau 4 Tage nach der Geburt fühlt, aber es interessiert mich in dem Augenblick auch nicht.
    Warum versuchst Du mit wilden Spekulationen und Hypothesen die KM in Schutz zu nehmen..... Das hilft doch nicht weiter, es muss mit Blick nach vorne eine Lösung gefunden werden, leider ist die Aktion mit der Geburtsurkunde nicht förderlich im Bezug auf ein gemeinschaftlich, zielorientiertes Handeln was das Kind angeht.


    Ich persönlich ziehe den Hut vor dem KV wenn er in der Situation tatsächlich so ruhig geblieben ist und bleibt wie er es denn hier schreibt.
    Nur er muss im Interesse des Kindes in die Hufe kommen, und vor allem schonmal sicherheitshalber das Kettenhemd anziehen, das riecht hier nämlich nicht nach einer einvernehmlichen Lösung.....


    der Frosch

  • Wenn ein Kind unehelich geboren wird, ist es möglich einen Vater in die Urkunde eintragen zulassen, unabhängig von einer mehr oder weniger vollendet durchgeführten Vaterschaftsanerkennung?


    Nein.


    Und man braucht lt Standesamt München folgende Unterlagen dafür:


    Bitte zusätzlich mitbringen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
    ledige Mutter: gegebenfalls urkundlichen Nachweis über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
    falls bisher noch keine Anerkennungserklärung abgegeben wurde: Voraussetzung für die Eintragung des Vaters im Geburtseintrag des Kindes ist eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmungserklärung der Mutter). Hierzu bedarf es einer persönlichen Vorsprache beider Eltern beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar. Folgende Unterlagen des Vaters sind dann zusätzlich mitzubringen: Geburtsurkunde und Reisepass und falls der Vater verheiratet ist oder war beispielsweise die Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Nachweis über die aktuelle Namensführung. Die gemeinsame Sorgeerklärung kann nur beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden.


    Also auch Unterlagen des Vaters?
    Und die KM hätte natürlich unterzeichnen müssen...


    Wie wäre es einfach sachlich und ohne Unterstellungen nachzufragen warum der KV nicht in der GU steht?
    Ob es evtl. einfach an den Unterlagen liegt?

  • Hier wird nirgends ein freifahrtsschein gegeben.



    So und man muss das Kind binnen einer Woche beim Standesamt eintragen lassen.und das kein Märchen das wurde mir bei beiden Geburten gesagt. Und bei uns im kh gab es kein Zimmer vom Standesamt.


    Ich Schrieb " Quasi Freifahrtschein" Und dahinter stehe ich auch, da hier für die KM alle erdenklich möglichen mildernden Umstände geltend gemacht werden und wesentliche Fakten außer Acht gelassen werden. Ja, Sie ist Jung und es ist noch alles Nu für Sie und ich gebe ehrlich zu die Hormonellen Umstellungen werde ich Naturgemäß nie nachvollziehen können. Aber mal nen Provokanter vergleich. Nach meiner Ambulanten Knie OP wurde ich aufgrund der Narkose für 24h geschäftunfähig erklärt. Ist das eigentlich bei den Müttern im Wochenbett auch so? Falls nicht sollte man das dringend ändern, Frauen scheinen ja in dieser Zeit nicht zurechnungsfähig zu sein.


    Und wenn ich dann Lese von wegen "in 5 Tagen schon 2mal gesehen, soll er doch Froh sein". Ist das echt dein Ernst?? Wir Reden hier von 120 Stunden, da kann er ja mehr als Glücklich sein etwa 3h miterlebt zu haben. :angry Aber ich vergaß, bei Paaren die zusammen sind ist das ja Natürlich der Normale Zustand.


    Zu der Sache "er durfte Sie ja auch im Krankenhaus sehen..." sei gesagt das ich das damals auch durfte, wenn auch eher widerwillig von der KM. Das ändert aber nichts daran das die KM von Anfang an versucht hat mich aus den Leben des kleinen zu Verbannen, und ich habe das Gefühl das ist hier auch der Fall. Und je länger er wartet desto leichter hat Sie es, 2 Stunden Umgang alle 2 Wochen scheinen ja den meisten Jugendämtern zu genügen.


    Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, und Natürlich bin ich bei den Thema auch etwas vorbelastet. Aber das bisherige Verhalten der KM läßt mich nur zu diesen Schluß kommen, da ich nicht wirklich glaube das das Jugendamt nicht weiß das beide Unterschriften benötigt werden.


    Auch ich habe gesagt er soll die Ruhe Bewahren und sich seine Schritte genau überlegen. Aber er sollte keine Zeit verlieren, denn diese läuft gegen ihn. Also sich ruhig und Sachlich an das Jugendamt und die Oma wenden, scheint mir zur Zeit der einzige Weg

  • 2 Stunden Umgang alle 2 Wochen scheinen ja den meisten Jugendämtern zu genügen.


    Unserem nicht. Die sprechen von "mehrmals die Woche kurz" (also täglich eine Stunde bei ganz jungen Babys halten die für toll). Aber egal. Wie auch immer, mehr Umgang "als üblich" kann er am besten erreichen wenn er versucht sich mit KM zu einigen. Denn über Klage usw. geht das wohl eher nicht...

  • @ Juwi....


    ich möchte hier keinen Streit vom Zaun brechen, ich weiß auch nicht, wie sich eine Frau 4 Tage nach der Geburt fühlt, aber es interessiert mich in dem Augenblick auch nicht.
    Warum versuchst Du mit wilden Spekulationen und Hypothesen die KM in Schutz zu nehmen.....

    :kopf



    Und ich verstehe wirklich nicht, warum hier gesagt wird, dass jemand der KM einen "Freifahrtsschein" ausstellen will,
    es wurde gesagt dass die Situation nicht überzubewerten ist, der KV hat sein Kind schon gesehen (muss sie nicht mal machen rechtlich gesehen, da hätte er mit einer Klage noch keine Chance so kurz nach der Geburt), da das mit der GU nicht unbedingt "Vorsatz" gewesen sein muss (es wurden auch mindestens zwei Beispiel dafür genannt, warum das so sein könnte)
    es wurde angemerkt, dass die KM in einer besonderen Situation ist und noch sehr, sehr jung.
    Niemand hat gesagt, dass sie sich "richtig verhält" oder etwas in der Richtung.


    Es wurde nur darauf verwiesen etwas geduldig zu sein, Dinge nicht so als gegeben hinzustellen, wie sie so kurz nach der Geburt scheinen ... und weiter "dran" zu bleiben, dabei ruhig zu bleiben und ans Kind zu denken. Das ist alles. Und ich sehe da kein gegen den KV sein sondern letztlich einen Versuch ihm zu helfen. Denn über den "Klageweg" erreicht er vermutlich weit weniger als wenn er versucht geduldig zu bleiben, Verständnis zu haben und weiterhin zu versuchen sich die Unterstützung der Großeltern zu erhalten...

    :thanks: ja, so sehe ich es auch...


    und ja, auf dem klageweg würde er weit weniger erreichen... bzw. zur zeit gar nichts... :ohnmacht:
    wg. fehlender vaterschaftsanerkennung KÖNNTEN monate ins land gehen, die er sein kind nicht sehen kann...
    WENN sie "böse" wäre/wird :hae:

  • Hallo erstmal,


    bevor ich jetzt Neuigkeiten verkünde, was das einstündige Gespräch mit der SB ergab, möchte ich zuvor erst Stellung nehmen zu einigen Beiträgen hier. Dazu habe ich einige Zitate heraus gezogen.



    mit bestürmen meine ich das theater um die geburtsurkunde...


    Fein wenn es ja soviel Ärger bedeutet meinen Namen auf ein "Stück papier" zu kritzeln, dann mache ich jetzt kein Theater um die Sache. Mal sehen was dann als nächstes kommt...


    du hast sie in der schwangerschaft mit deiner tochter im stich gelassen...


    Juwi das ist absoluter Schwachsinn! Weißt du auch warum? Weil meine Ex absolute Ruhe wollte und alles dafür getan hat. SO hat es mir die SB erzählt, die gestern Abend, nach dem Spaziergang, ein Telefonat mit meiner Ex führte. Meine Ex wollte niemanden um sich haben weder mich, ihre Mutter noch sonst wen. Sie wollte in 10 Monaten komplett in Ruhe gelassen werden. Das wußte ich nicht und als sie sah das ich nicht gleich ging, hat sie mich immer weiter weg gedrängt. Natürlich ohne mit mir zu reden, denn das war nie großartig ihre Stärke.


    Den Umgang macht Dir ja niemand streitig, wie ich es verstanden habe.... richtig?????


    Ja richtig, laut der SB, möchte meine Ex ja das ich Umgang mit der Kleinen habe. Sie wäre auch bereit sich meinen Arbeitszeiten anzupassen, ob sie dann mit kurzfristigen Anrufen einverstanden wäre ist fraglich, denn wenn ich erst um 23Uhr erfahre das ich am nächsten Tag um 17Uhr arbeiten muss, dann kann ich schlecht in der nacht anrufen und fragen ob ich morgen um dann und wann die Kleine sehen darf. Rücksicht sollte schon gewahrt werden. Aber darüber werde ich nochmal mit meinen Chefs reden, ob man da nicht festgesetzte Tage festlegen kann. Ich verzichte dafür auch auf ein wenig Lohn wenn es sein muss.


    Drum plädiere ich auch auf Nachsicht und auf das wirklich Wichtige zu konzentrieren... das kleine Mädchen!


    Nachsicht ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn ich zu nachsichtig bin, gebe ich ihr sinnbildlich den Freifahrtsschein alles zu machen was sie will, bin ich weniger nachsichtig dann fühlt sie sich bedrängt. Heißt einen Mittelweg finden, aber wie schaut der aus? ich weiß es nicht, falls jemand einen kennt bitte sagen. Und meine Tochter IST der Mittelpunkt, um den sich meine gesamten Gedanken drehen! Alles was ich entscheide und mache dreht sich um ihr Wohle.


    Hat er nicht. Er hat Ex verlassen, weil er einfach nicht mehr konnte.
    Soweit ich mich erinnere hat er aber sehr wohl Interesse an seinem Kind gezeigt und sich soweit möglich gekümmert.


    Boah endlich mal jemand der es begriffen hat! Ja du hast recht, ich habe mich von ihr getrennt weil ich nimmer konnte. Das war aber nicht der einzige Grund. Der andere war das ich für uns beide Ruhe wollte. Ich habe diese Entscheidung gut überdacht bevor ich sie getroffen habe, denn sein wir mal ehrlich: Wäre es besser gewesen zusammen zu bleiben und das Risiko einzugehen die Kleine durch die ganzen Streitereien zu verlieren oder sich zu trennen und erstmal zur Ruhe zu kommen? Und für uns drei sah ich die zweite Wahl als die bessere. Das heißt aber nicht, das ich kein Interesse mehr an meiner Tochter habe, nein, ich wollte bloss die Lage ein wenig entschärfen.


    TS hat Angst von KM entsorgt zu werden


    Und DAS ist mein Hauptproblem. Warum machen mir wohl ihre Entscheidungen bzgl des GSR, der GU, der Vaterschaftsanerkennung so zu schaffen? HerrGott sie hat es ja noch nicht mal für nötig befunden mich zu informieren, das sie den Vornamen der Kleinen geändert hat! Ich musste es selbst erfahren als ich die Tür zum Kinderzimmer erblickte, wo groß ihr Name prangte! All das bringt mich langsam zu der Erkenntniss das sie mich Stück für Stück entsorgen möchte.



    Komme ich nun zu dem was mir die SB berichtet und vorgeschlagen hat.


    1. Die Behauptung- ich hätte zu ihr(SB) gesagt "Meine Tochter habe ich noch nie gesehen." wurde aus der welt geschafft. Es war ein Missverständniss ihrerseits, das sie aus unserem ersten Telefonat annahm und gestern Abend im Gespräch mit meiner Ex klärte.


    2. Die SB(von Ex) wußte nicht mal das man beide Unterschriften für die Anerkennung braucht, da sie nicht für das Formulare(sry wenn nicht verstanden fragen) zuständig sei, das wäre eine andere Abteilung. Laut ihren Worten ist sie für die Vermittlung zuständig. Deswegen gehe ich davon aus, das die Anerkennung noch nichtvon meiner Ex gegengezeichnet wurde und ich offiziell noch gar nicht der rechtliche Vater bin.


    3. Sie(SB) schlug vor meiner Ex erstmal 2Wochen zu gönnen, damit sie sich von der Entbindung erholen könnte. Danach würden wir uns dann um die beiden Punkte Anerkennung und Umgang kümmern. Jetzt war es so das von seiten meiner Ex ein "Angebot" kam von 1x/Woche die Kleine sehen zu können. Nun weiß ich nicht ob sich das auf die 2 Wochen Schonfrist oder den allgemeinen Umgang NACH dieser Schonfrist bezog. Auf jeden Fall war ich nicht damit einverstanden meine Tochter nur 1x/Woche sehen zu können. Lieber wären mir 3-4x/Woche für 1-2h max für den Anfang, und wenn sie dann größer wäre die zeiten ausweiten, dafür dann ein Tag weniger. Wie ein Stufensystem halt, je älter sie wird umso mehr qualitative Zeit mit dem Papa.


    Den Rest des Gespräches redeten wir über die Zeit der Schwangerschaft, wie ich diese zeit empfunden habe, was der Grund für die Trennung war, wer sich getrennt hat, ich erzählte von meinen Ängsten, wie alt ich sei etc. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, aber das Gespräch ging gut und gerne 1h
    Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, das ich mich nochmal so in 10-12 tagen bei ihr melde. Sie bot noch an, das wenn die Kommunikation mit meiner Ex nicht klappen sollte, wir uns auch zu dritt an einen Tisch setzen könnten um darüber zu reden. In dem Sinne eine Mediation, nur das sie keine ausgebildete Mediatorin ist.


    Das war es vorerst, Schonfrist für die Mutter ist absolut kein Problem, meine Tochter, egal ob offiziell Papa oder nicht, 1x/Woche sehen zu können, ist völlig inakzeptabel.


    Gruß ItalienPapi


  • Zitat von »juwi«
    du hast sie in der schwangerschaft mit deiner tochter im stich gelassen...



    Juwi das ist absoluter Schwachsinn!

    das finde ich aber ziemlich unhöflich von dir :(


    Ja du hast recht, ich habe mich von ihr getrennt weil ich nimmer konnte. Das war aber nicht der einzige Grund. Der andere war das ich für uns beide Ruhe wollte. Ich habe diese Entscheidung gut überdacht bevor ich sie getroffen habe, denn sein wir mal ehrlich:


    jetzt empfiehlt die sachbearbeiterin also auch
    erstmal ruhe für die junge mutter
    und dann die klärung der fragen :tuedelue

  • Na siehst Du, das Gespräch klingt doch gut und ich würde es auch so machen, dass Ihr Euch in ein paar Wochen alle an einen Tisch setzt.


    Wenn die beim Jugendamt nicht wussten, dass Deine Ex unterschreiben muss, dann wusste sie es vermutlich auch nicht und sie hätte die Geburtsurkunde gar nicht anders haben können, selbst wenn sie fünfmal gesagt hätte, dass Du der Vater bist, aber das sind reine Formalitäten, das wird die nächste Zeit passieren und dann stehst Du auch drin!


    Leg den Unterhalt bis dahin beiseite und sobald alle Unterschriften geleistet sind, bist Du rechtlich der Vater und damit unterhaltspflichtig.


    Einmal die Woche würde ich auch nicht akzeptieren. Absolute Untergrenze wäre meiner Meinung nach 2x, aber versuch 3-4x zu bekommen.


    Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr einen guten Weg findet :daumen

  • Bei der Geburt vom Junior kam jemand vom Amt direkt ans Bett und hat die Urkunden und die bestellten zusätzlichen Abschriften zwei Tage später auch ans Bett gebracht... ein Zimmer vom Amt gabs da aber nicht...


    Mal ne Frage aus Interesse, Junior wurde ja ehelich geboren, also gabs keine Fragen: Wenn ein Kind unehelich geboren wird, ist es möglich einen Vater in die Urkunde eintragen zulassen, unabhängig von einer mehr oder weniger vollendet durchgeführten Vaterschaftsanerkennung?


    nein geht nicht.


    Bei meiner Tochter Vaterschaftsanerkennung nach Geburt inkl Unterhaltsurkunde (weil KM kurz vor Volljährigkeit) aber ohne Sorgerecht beim JA
    Bei meinen Sohn1 Vaterschaftsanerkennung beim örtlichen Standesamt, Urkunde wurde beim Geburtsstandesamt berichtigt.
    Bei meinen Sohn2 eheliche Geburt.


    Bei Tochter und Sohn1 durch Heirat GSR und Berichtigung/Änderung des Geburtsnamens


    Standesamt kam jeweils ins KH an Bett und brachte die Urkunden

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Ich habe damals den Vater nicht eintragen lassen,weil der vaterschaftstest noch aussatnd.
    Unser eierte rum mal wurde er Vater dann wieder nicht.
    gruß buffi


    Bei ihr kann ich mir nicht vorstellen das sie jetzt wegen einem Vaterschaftstest so handelt, und wenn doch um so besser für mich.

  • HerrGott sie hat es ja noch nicht mal für nötig befunden mich zu informieren, das sie den Vornamen der Kleinen geändert hat!

    Ja - sowas würde mich auch nerven :kopf


    Bei allem Wohlwollen, Wochenbett, Hormonen usw... KM muss irgendwie verstehen lernen das dieses Kind ZWEI Elternteile hat die gemeinsam entscheiden sollten.
    Kind ist keinesfalls ihr persönliches Eigentum mit dem sie nach Gutdünken machen kann was sie will.

  • Ja - sowas würde mich auch nerven :kopf
    Bei allem Wohlwollen, Wochenbett, Hormonen usw... KM muss irgendwie verstehen lernen das dieses Kind ZWEI Elternteile hat die gemeinsam entscheiden sollten.
    Kind ist keinesfalls ihr persönliches Eigentum mit dem sie nach Gutdünken machen kann was sie will.


    Aber genau dafür hat sie doch auch automatisches alleiniges Sorgerecht ;)
    Und sie wird m.E. freiwillig bestimmt kein GSR einräumen :nixwieweg


  • Aber genau dafür hat sie doch auch automatisches alleiniges Sorgerecht ;)
    Und sie wird m.E. freiwillig bestimmt kein GSR einräumen :nixwieweg

    Sorry für OT:
    Und irgendwann, in ein paar Jahren wenn KV fix und alle und pleite aufgegeben hat, dann schreibt sie in einem Forum: "Der KV interessiert sich nicht für's Kind"

  • Liebe "Väter", die hier bitter posten
    ich bitte euch einmal "sachlich" zu bleiben und mit eueren "bitteren Voraussagen" aufgrund eurer eigenen Geschichte (?) aufzuhören.
    Das hilft niemandem - nicht dem KV und schon gar nicht dem Kind.
    Ich finde er ist auf einem ganz gutem Weg mit einer SB, die scheinbar auch vernünftig ist.
    Es könnte doch auch sein, dass die KM besser lernt mit der Situation umzugehen? Das wird den Vätern doch auch immer zugestanden (so nach dem Motto: "Ach er will keinen Umgang? Du musst aber auf jeden Fall die Option offen halten. Momentan ist der Gute halt noch verletzt aber irgendwann ...").
    Und hier gibt es Großeltern, die SB und auch den TS (der zum Glück nicht wirklich gleich verbittert um sich schlägt, sondern sich ernstlich bemüht) - ALSO ich halte hier die Chance für sogar mehr als 50% zum Guten.
    Lieber "Italienpapa" ich finde es ganz prima was du vorhast (wie du dir die Umgangszeit etc. vorstellst) und auch dass du es schaffst immer wieder auf eine "sachliche Ebene" zu kommen. Vermutlich wird die KM das nicht von Anfang an gut finden, aber ich bin mir sicher, dass wenn du genau so weiter machst (dich nicht auf "blöde Machtspielchen" einlässt, dir Hilfe suchst anstatt anzuklagen ...) alles irgendwie sich zum Guten wendet. Zumindest tust du so das Beste für eure Tochter und zerrst nicht auch noch an ihr, sondern versuchst wirklich ein Papa für sie zu sein und nicht "gleiches Recht um jeden Preis" zu erzielen...