Klassenausflug! Reagiere ich engstirnig?

  • Wenn der Schulleiter die Genemigung erteilt sind die Schüler natürlich versichert. Bei uns gibt es einen Zettel vom Schulleiter unterschrieben und die Beförderung wird auch schriftlich festgehalten welcher Elternteil das Kind befördert und eine Einverständnis vom Elternteil des zu befördernden Kindes. Rechtlich alles bestens.


    Flore

  • 15 Kilometer?
    In ein Großraumtaxi passen 7 Kinder.
    Der Fahrtweg dürfte ca. 25 EUR kosten.
    Das sind pro Fahrt 3,50 EUR pro Kind.


    Wenn man das mit einem Taxiunternehmen vorher abspricht machen die vielleicht nen Pauschalpreis von 5 EUR pro Kind für hin- und zurück.


    EInfach mal anrufen...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Bei uns wurde für einen Schulausflug der Bus von der Stadt bezahlt. Das ist bei uns scheinbar so. Vielleicht bekommt ihr da Unterstützung? Den Vorschlag mit den Taxis find ich auch gut.
    Auf der anderen Seite bin ich als Vollzeit arbeitende Mama immer dankbar für Eltern die sich für Schulaktionen zur Verfügung stellen. Ich könnte das nicht immer abdecken.

  • Würde ich ein fremdes Kind in meinem Auto transportieren und es passierte was, müsste ich alles aus eigener Tasche zahlen, da dann keine Versicherung einspringt. Es ist einfach nicht erlaubt. Die Eltern haben keinen Personenbeförderungsschein und ich auch nicht.


    Ganz so ist es auch wieder nicht. Dann dürfte ich meine Nachbarin, die mit zwei vollbepackten Einkaufstaschen den Berg hochhechelt ja auch nicht mitnehmen. Es könnte ja sein, dass ich gegen einen Gartenzaum brettere. Natürlich zahlt da die Versicherung, schließlich ist meine Nachbarin krankenversichert und ich nehme an, alle Kinder auch.

  • Versicherungstechnisch absolut NICHT erlaubt!!!


    privatautos sind zur schülerbeförderung nicht erlaubt!


    Muss den Fachleuten zustimmen: versicherungstechnisch absolut problematisch.


    Wo steht das?



    Ok, du hast was gefunden. Und für welches Bundesland gilt das nun?
    Die Richtlinie liefert ihre Ausnahme ja dankenswerter Weise gleich mit. Dieser Absatz in dem Pamphlet dient lediglich dazu das potentielle Risiko auf den Schulleiter abzuwälzen und von der öffentlichen Verwaltung fern zu halten. Egal was der Schulleiter macht: Er hat die Pappnase auf.


    Die Eltern haben keinen Personenbeförderungsschein und ich auch nicht.


    Einen Personenbeförderungsschein braucht man als Fahrer im gewerblichen Personentransport. Privat darf ich in meinem Auto so viele Kinder/Leute mitnehmen wie ich will. Und wenn ich Bus fahren darf auch einen ganzen Bus voll.

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Ich würde da auch mal direkt bei der Schulleitung nachfragen. Bei uns ist es eine private Beförderung durch Eltern bei einem Schulausflug nicht erlaubt


    Weder Grundschule noch weiterführende Schule. Bei uns haben die meisten Schulen einen Verein, der sowas finanziert. Nennt sich meistens "Verein der Freunde der....Name der Schule"........Mitglieder sind die Eltern. Wir zahlen da im Jahr 20 € pro Familie und dann wird von dem Verein eben gewisse Dinge finanziert wie eben ein Bus zu einem Schulausflug

  • Dieser Absatz in dem Pamphlet dient lediglich dazu das potentielle Risiko auf den Schulleiter abzuwälzen


    warum pamphlet??


    das ist der Wandererlass.. abweichungen für das jeweilige bundesland kann man ergooglen

  • warum pamphlet??


    das ist der Wandererlass.. abweichungen für das jeweilige bundesland kann man ergooglen


    Aha. Dieser Erlass gilt für ein Gymnasium in Aachen. Somit gehe ich davon aus, dass das zuständige Ministerium in NRW ihn ersonnen hat.
    Das heißt noch lange nicht, dass es in den übrigen 15 Bundesländern ähnliche Erlasse gibt und schon gar nicht heißt das, dass in denen vergleichbares drin steht. Ein Erlass aus NRW gilt weder in Bayern noch in Hessen oder irgendeinem anderen Land. Somit wäre es wichtig zu wissen in welchen BL das Ganze stattfindet um dann zu schauen ob es eine entsprechende Richtlinie gibt oder nicht.

  • es ist definitiv nicht erlaubt .. die schule kommt in teufelsküche


    Gut zu wissen. Bei uns gabs letzt einen Wandertag geplant war mit dem Zug zurück zu fahren da die Uhr der Lehrerin falsch ging verpassten sie den Zug..und die Eltern die mit waren fuhren dann die Kinder in ihren privaten Autos zurück. :hae:

  • Ich war so frei und hab das jetzt mal für uns in RLP raus gesucht. Und da sieht die Sache schon ganz anders aus. In den "Richtlinien für Schulfahrten" heißt es bei uns nämlich

    Zitat

    10.2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausnahmefällen die Benutzung von Personenkraftwagen und Kleinbussen, die von Lehrkräften oder Eltern gesteuert werden, gestatten, wenn die Zustimmung der Fahrerin oder des Fahrers und der zu Befördernden oder deren Eltern vorliegt, geeignete öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden sind und der Einsatz gewerblicher Verkehrsmittel wirtschaftlich unverhältnismäßig aufwändig ist. Schülerinnen und Schülern kann nur ausnahmsweise das Führen eines Personenkraftwagens gestattet werden. Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
    - Die Fahrerin oder der Fahrer hat sich vor Antritt der Reise von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen und trägt während der Reise hierfür die Verantwortung.
    - Vor und während der Fahrt ist der Konsum aller Mittel untersagt, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, insbesondere darf kein Alkohol getrunken werden (Null Promille).
    - Für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung bis zur Haftungshöchstgrenze abgeschlossen sein.
    - Die Fahrerin oder der Fahrer muss gegen Unfall versichert sein, entweder durch eine private Unfallversicherung oder durch eine Fahrerunfallversicherung.


    Und damit sind Aussagen wie

    privatautos sind zur schülerbeförderung nicht erlaubt!


    Versicherungstechnisch absolut NICHT erlaubt!!!


    es ist definitiv nicht erlaubt .. die schule kommt in teufelsküche


    einfach nicht allgemein gültig. Bei uns dürfte man es nämlich wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Daher nochmal: Es ist entscheidend welches Bundesland!

  • Hallo....



    Danke für die zahlreichen Meinungen.... :thanks:


    Also wir leben in NRW, da gilt also Rüblis Wandererlass( danke , Rübli)


    Unsere Schule ( Gesamtschule) hat auch einen Förderverein. Ob der überhaupt angefragt wurde, keine Ahnung.
    Gestern wurden die Elternteile bestimmt, die die Kinder fahren sollen. Ne Info von den Klassenlehrern , wer da bestimmt wurde, gab´s nicht. Ebenso nicht, wer wo mitfahren soll.
    Ich hatte gestern auch nen Schriftstück mit zur Schule gegeben, wer da während der Fahrten die Verantwortung trägt etc., meine Große wurde angemault. Habe auch keine Antwort bekommen.


    Alles in Allem nervt mich das Ganze tierisch, gönne meiner Großen den Tag, aber die Organisation ist miserabel, meine ich.


    Und ich kann mich nicht entspannen, wenn ich nicht weiß mit wem mein Kind mit dem Auto mitfährt.


    Werd gleich mal den Schulleiter anrufen.

  • Occcccccccch 3er - klar hast Du Recht, aber Rübli hat gleich an NRW gedacht da die TS dort lebt und Rübli auch ne NRWlerin ist.


    Sei doch nicht so knurrig - ich hab ja auch nicht nach Sachsen-Anhalt geschaut, weil mir klar ist, dass das auf keinen Fall zu trifft. ;)

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Sei doch nicht so knurrig - ich hab ja auch nicht nach Sachsen-Anhalt geschaut, weil mir klar ist, dass das auf keinen Fall zu trifft.


    Ich bin nicht knurrig. Mir geht es darum, dass man solche Aussagen nicht für allgemein gültig verkaufen sollte.
    Der nächste Leser kommt hier vorbei und liest uneingeschränkt die Aussage, dass es nicht erlaubt ist. Kein Hinweis auf Bundesländer, NRW oder sonst was. Dann geht diese(r) KM/KV zum Klassenlehrer oder Rektor und sagt "Dürft ihr gar nicht. Hab ich nämlich nachgelesen." Rektor zieht Verordnung raus und sagt "Dürfen wir wohl."
    Das wird dann eine ziemlich peinliche Nummer für denjenigen.

  • Bei uns ist das teilweise auch so, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. Und es ist ja auch so wie Lovrel, man kennt den Busfahrer ja auch nicht.


    faul auch so unterschreib :daumen


    Seh ich auch so, läuft bei uns ab und zu in der Schule auch so. Bis jetzt hatte ich kein Problem damit, mein Kind bei Klassenkameraden mitfahren zu lassen.


  • Einen Personenbeförderungsschein braucht man als Fahrer im gewerblichen Personentransport. Privat darf ich in meinem Auto so viele Kinder/Leute mitnehmen wie ich will. Und wenn ich Bus fahren darf auch einen ganzen Bus voll.


    Ich sprach von einer Schulexkursion. Dann bin ich im Dienst und dann darf ich es NICHT. Und auch in diesem Thread geht es nicht um Privatausflüge.


    MEIN Kind würde nicht daran teilnehmen. Aber bei uns kommt auch keiner auf so eine hahnebüchene Idee.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Dann bin ich im Dienst und dann darf ich es NICHT.


    Das würde ich jetzt ja gerne mal nachlesen. Welches Bundesland?


    Und auch in diesem Thread geht es nicht um Privatausflüge.


    Hat auch nie jemand behauptet. Wie bereits nachgewiesen gibt es durchaus Bundesländer in denen die Vorgehensweise erlaubt ist.


    MEIN Kind würde nicht daran teilnehmen.


    Das steht auf einem ganz andern Blatt.

  • Öhm es bleibt aber ein Versicherungstechnisches Problem....


    Ich bin mir nicht sicher das die normale Haftplichtversicherung des KFZ eine PErsonenbeförderung absichert... wie in dem text steht haftet der FAHRER...
    Falls was passieren sollte, sind die kinder schon erstmal versichert bzw die versicherung zahlt, sie wird dann aber den fahrer in regress nehmen... weil die wenigsten elternteile dafür wohl geschult worden sind, da dies ja kein normaler transport ist sondern ein "ersatz" für die schule. Ich wäre da ganz ganz vorsichtig

  • Mal aber so gefragt, wer sagt mir denn, das der Elternteil eines Klassenkameraden auch wirklich versichert ist? Behaupten kann man viel, hinterfragen tuen die Wenigsten!
    Und selbst wenn der Fahrer die Plaketen dran hat, sagt mir das nicht, ob Versicherungsschutz besteht. Was ist dann, wenn was passiert? Kind in den Brunnen gefallen und Geschreih groß.


    Bei uns in Sachsen habe ich so etwas weder im Kindergarten noch in der Grundschule erlebt. Da wurde die Privatbeförderung einfach nicht erlaubt. Ob aus gesetzestechnischen oder einfachen Sicherheitsgründen weiß ich aber nicht.


    Weiterhin wäre ja auch zu klären, wer haftet für den Schaden? Bleibt es bei der Schule und ist der Fahrer in dem Moment über die Schule versichert (wobei ich dann die Meldung bei der Schulversicherung als problematisch sehen würde) oder hat in dem Moment der Fahrer mit seiner privaten Versicherung die Kappe auf, sobald die Schule die Verantwortung abtritt?


    Unsere machen auch so einen Ausflug, wo keine ÖPNV fahren. Sie haben jetzt von der Stadt Busse angemietet, die hin und zurück 6 Euro pro Kind kosten für 12 km. Von daher finde ich so eine Lösung gar nicht so schlimm und mit den Großraumtaxis ist auch eine gute Idee.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

    Einmal editiert, zuletzt von rabe ()