Wenn der Schulleiter die Genemigung erteilt sind die Schüler natürlich versichert. Bei uns gibt es einen Zettel vom Schulleiter unterschrieben und die Beförderung wird auch schriftlich festgehalten welcher Elternteil das Kind befördert und eine Einverständnis vom Elternteil des zu befördernden Kindes. Rechtlich alles bestens.
Flore