Hat KV das Recht, den Unterhalt zu kürzen, wenn er dem Kind selbst Kleidung kauft?

  • Hallo zusammen,
    ich hatte heute mit dem KV Diskussion wegen Anziehsachen (eigentlich lächerlich...). Er ist auf eine Hochzeit eingeladen und will unser gemeinsames Kind dazu mitnehmen. Ist zwar eigentlich nicht "sein" Wochenende, aber frau is ja flexibel ;-) Jetzt erwartet er von mir, dass ich unserem Sohn schwarze Jeans und Hemd dafür mitschicke. Besitzen wir aber beides nicht... Und wenn wir so etwas nicht besitzen würden, solle ich sie gefälligst kaufen - dafür zahle er ja schließlich Unterhalt. Und wenn ich das nicht täte, würde er es selber erledigen, mir aber dafür im Gegenzug den Unterhalt kürzen.
    Darf er so etwas? Ich bin zwar (eigentlich) nicht dieser Meinung, wüßte aber gerne von den "Erfahreren" unter Euch, wie es sich rein rechtlich wirklich verhält, da er mich jetzt ziemlich verunsichert hat.
    Viele Grüße,
    Viola

  • nein, darf er nicht. Damit wird er nicht weit kommen.


    Nur, wenn er den Betrag nicht voll bezahlt, was dann. Kannst wegen 25 Euro nen Rechtsstreit losbrechen.
    Hast eine Beistandschafft, die dies Regeln kann, die den gesamten Unterhaltsablauf "überwachen" kann

  • Das wäre ja noch schöner!! Wobei ich hab auch so einen Kandidaten, der schon mal U-halt kürzt weil er der Meinung sei, daß sei dann das Spritgeld um die Kinder zu holen - ich komm ihn den halben Weg entgegen !!
    Also definitiv nein, darf er nicht - aber zwischen dürfen und machen liegen ja bekanntlich Welten!!

  • Nein darf er nicht. Und wenn du ihn das nächste mal siehst erklärst du ihm mal warum ihm die Hälfte vom Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurde. Für Umgangs WEs oder das er seinem kind mal was kaufen kann etc pp. Bzw wenn das Kind bei ihm ist er ja auch Kosten hat.
    Soll er sich mal aus dem Kopf schlagen.

  • Na, der kommt ja auf lustige Ideen.
    Zahlt er denn überhaupt den Mindestunterhalt ?


    Wenn ja, dann würde ich sein Thema mal aufgreifen und ihm sagen, dass Du es gut findest, dass er das Thema anspricht, Du wolltest Dich eh mit ihm mal unterhalten, wegen der hälftigen Betreuungskosten :pfeif

  • Na, der kommt ja auf lustige Ideen.
    Zahlt er denn überhaupt den Mindestunterhalt ?


    Wenn ja, dann würde ich sein Thema mal aufgreifen und ihm sagen, dass Du es gut findest, dass er das Thema anspricht, Du wolltest Dich eh mit ihm mal unterhalten, wegen der hälftigen Betreuungskosten :pfeif

    Wie meinst Du das mit "hälftige Betreuungskosten"? Er zahlt den vom Jugendamt berechneten Satz und findet das (natürlich) schon viel zu viel. Unser Sohn ist nach der Schule noch in der Mittagsbetreuung, da ich arbeite. Könnte ich da von ihm auch noch Geld (die Hälfte?) für verlangen??? Oh mein Gott - ich glaub, er würde platzen vor Wut, wenn ich ihm jetzt damit auch noch komme!!! :lgh

  • Jaja, mitgehangen, mitgefangen... soll er platzen...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Wie jetzt - gibt´s dafür ne rechtliche Grundlage? Steht mir echt noch zusätzliches Geld für die Betreuung zu??? Kann ich das auch über´s Jugendamt regeln (bevor von mir nur noch ein paar kleine Fetzen übrig bleiben)??

  • Er zahlt jetzt monatlich knapp 300 € Unterhalt, berechnet vom JugAmt mit seinen Verdienstbescheinigungen. Ich zahl ja schon für die Mittagsbetreuung knapp 120 € monatlich. Ich dachte, mit den 300 € wäre alles abgedeckt. Klärt mich doch bitte mal auf!

  • sofern er Leistungsfähig ist, muß er sich anteilig an den Beutreunngkosten beteiligen.


    Kommt nun drauf an, was in den 300Euro Betruungskosten drin ist. Hat er 1-2-3-4 Kinder, zahlt er zusätzlich Betreuungsunterhalt etc.


    ???

  • Also ich denke schon dass mit den 300 EUR alles abgedeckt ist. Unser KV muss 345 EUR zahlen die er teils gar nicht oder viel zu spät zahlt, Betreuungskosten habe ich auch hohe aber ich denke mit dem was er zahlt ist er schon an der Grenze dessen was er zahlen kann. Wird bei deinem vielleicht auch so sein, weil nach Verdienst berechnet wurde? :frag

  • Der Artikel und damit der Entscheid des BGH beziehen sich auf KiGa-Kosten. Die TS hat aber ein Schulkind und trägt Hortkosten. Da wäre ich nicht so sicher, ob der KV da einen Mehrbedarf mittragen muß.

  • Oha, da habe ich ja was losgetreten.
    Mir war nicht klar wie alt das Kind ist, Hortkosten
    weiß ich nicht.
    Wenn leistungsfähig, dann hätte er sich auf jeden Fall beteiligen müssen beim
    Kindergarten.


    Wegen der Kleidung ist die Antwort ja schon gegeben.
    Darf er nicht. Entweder akzeptiert er das was Du mitgibst.
    Und ich denke für sowas wirst Du nicht die Matschsachen einpacken.
    Wenn ihm das nicht zusagt muss er es eben selbst kaufen.


    Stell Dir mal vor er will ihn mit in den Urlaub nehmen.
    Zahlt er dann auch so lange nicht bis Flug und Hotel abgegolten sind ?

  • Die TS hat aber ein Schulkind und trägt Hortkosten. Da wäre ich nicht so sicher, ob der KV da einen Mehrbedarf mittragen muß.


    Bei Hortkosten muss der KV NICHTS bezahlen dieses BGH Urteil bezieht sich nur auf Kiga-Kosten - was eigentlich auch schon ein witz ist - aber das ist ein anderes Thema.
    Hortkosten fallen definitv nicht drunter - auch wenn manche Seite im www das so darstellt im BGH Urteil steht nichts von Hort, sondern nur von Kiga - Ende und aus

  • Danke erst mal für die ganzen Antworten! Jetzt hat der KV gestern Abend per SMS noch eins "nachgesattelt" - wenn er mit unserem Sohn in den Sommerferien zwei Wochen weg ist, kürzt er für diese Zeit auch den Unterhalt (der Kleine wäre in der Zeit ja bei ihm und ich hätte dadurch ja schließlich immense Ersparnisse). Wird immer besser.... Kann er damit durchkommen?