Beiträge von viola3003

    Danke für eure ganzen Antworten und zum Teil sehr lieb gemeinten Worte! Der Vorteil der Laptopklasse ist, dass die Kinder keine Hefte, sondern bis zur 10.Klasse nur noch Laptops verwenden, danach ist es ihnen frei gestellt, ob sie wieder Hefte nehmen oder weiter mit den Laptops arbeiten wollen. Kein Vergessen bzw. Mitschleppen von Heften etc. mehr möglich/nötig. Auch stehen ihnen andere Infomaterialien etc. zur Verfügung und sie bekommen ein ganz anderes Verhältnis zum Umgang mit Recherchen im Netz und Computern überhaupt. Wenn sie krank sind, ist es wesentlich leichter, an den versäumten Stoff zu kommen (per E-Mail von den jeweiligen Lehrern). Und es sind in den zweigrelevanten Fächer nur 16 (!) statt 30 Schüler, wie sich jetzt herausgestellt hat.
    Ich habe inzwischen mit dem Schulleiter telefoniert. Ein Auswahlkriterium war das Verhalten der Schüler. Auf meine Frage, welches Verhalten denn bei meinem Sohn beobachtet wurde, kam die Antwort: "mangelnde Konzentrationsfähigkeit, lässt sich gerne ablenken und lenkt gerne ab". Auf meine Frage, weshalb ich denn bei den Elternsprechtagen nicht darauf hingewiesen wurde (dann hätte man ja frühzeitig dagegen vorgehen können), hat er mir keine Antwort gegeben. Wie er denn an seine Note käme (bis auf zwei Fächern, jeweils 4er, nur 2er und 3er), wenn er Konzentrationsstörungen hätte? -keine Antwort. Auch seine Aussage: "na, er wird wohl öfters mal Strafarbeiten bekommen haben wegen Störung im Unterricht" trifft in keinster Weise zu. Wenn er doch wirklich so ein Unruhegeist ist, weshalb hat er dann nie, so wie andere Schüler auch, eine Strafarbeit/Verweis deshalb bekommen? -keine Antwort. Wie es sein kann, dass nachweislich wesentlich schlechtere bzw. "unruhigere" Schüler (mit Verweisen und Strafarbeiten in dem Schuljahr) in die Klasse aufgenommen wurden? -keine Antwort.
    Mir drängt sich der Verdacht auf, dass nur Schüler aus "elitären" Familien aufgenommen wurden. Denn ein großer Teil von den Kindern, die nicht aufgenommen wurden, sind entweder Kinder von Alleinerziehenden oder Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch fand die Infoveranstaltung für diese Klasse erst Ende Juni statt. Da wurde den Eltern eröffnet, dass sie ja die Kosten für die Laptops allein tragen müssen (zwischen knapp 900-1000 €), zahlbar bis Ende Juli. Als ein Vater fragte, ob es irgendwelche Finanzierungsmöglichkeiten gäbe, kam zur Antwort: "na entweder Kredit bei der Hausbank oder es gibt ja immer noch Großeltern". Wer finanziell keinen Spielraum hat, war somit gleich von vorneherein raus. Bezeichnender Weise sind die Kinder, die teilnehmen, zum großen Teil Kinder aus Anwalts-, Steuerberater-, Arzt-etc.-Familien.
    Ich bin normalerweise niemand, der sich auf den Boden schmeißt, wenn man ihm seinen Keks weg nimmt! Wenn die Schule von Anfang klar gestellt hätte, dass die Schüleranzahl begrenzt ist, hätte ich mich und auch meinen Sohn darauf vorbereiten können. Dann wäre das auch kein Thema gewesen. Aber die Infoveranstaltung war eine reine, sehr gut gemachte Werbeveranstaltung (was mir leider erst jetzt klar ist). Nach dem Motto "wer das Geld für die Laptops aufbringen kann, ist auch dabei". Ja, es war naiv, nicht daran zu denken, dass die Schüleranzahl begrenzt ist. Aber die Hauptprämisse lag auf "trauen Sie Ihrem Kind das zu! Ermutigen Sie Ihr Kind". Diese Laptopklasse ist eines der Vorzeigeprojekte dieses Gymnasiums, denen ging es darum, so viele Anmeldungen wie möglich zu bekommen, damit genügend Schüler für die Bildung einer Klasse zustande kommen. Von Beschränkungen war keine Rede! Ich weiß von anderen Eltern, deren Kind auch abgelehnt wurden. Auch sie sind davon ausgegangen, dass ihr Kind auf jeden Fall genommen wird (haben zum Teil auch deshalb schon die Laptops gekauft!).
    Ein befreundeter Schulleiter hat mir geraten, mich an den Ministerialbeauftragten (nächst höhere Stelle) zu wenden. Er meint, dass mich die Lehrer bei den Elternabenden nicht auf die Konzentrationsstörungen etc.hingewiesen haben, ist ein grobes pädagogisches Versäumnis! Auch wäre die Auswahl rein subjektiv erfolgt, was so nicht sein kann. Gerechter wäre ein Losverfahren gewesen. Es wäre immer schwer, Lehrer an "die Kittel zu flicken", aber das müsse ich mir nicht bieten lassen. Die Schule setzt darauf, dass sich die Eltern das eben bieten lassen!! Wenn jedoch der Ministerialbeauftragte nachfragen würde, könne sich der Schulleiter nicht so einfach rausreden und müsste schon wirkliche Beweise bringen, was für ihn sehr unangenehm werden könnte. Bei 30 Schülern wäre die Klasse auch noch um zwei Schüler erweiterbar (32 ist Höchstgrenze!). Der bisherige Ministerialbeauftragte ist am Freitag in den Ruhestand gegangen, was ich jedoch leider erst heute erfahren habe. Ab morgen kommt ein Neuer. Ist das jetzt ein Vor- oder Nachteil?
    Das Gespräch mit dem Klassenlehrer hat gar nichts gebracht. Angeblich wusste er nicht einmal, dass es Kinder gibt, die nicht teilnehmen dürfen. Mein Freund, der Schulleiter meinte dazu "klar, er hat vom Rektor einen Maulkorb verpasst bekommen, ihm blieb gar nichts anderes übrig". Als ich zu dem Rektor gesagt habe, dass diese Laptopklasse damals ein großer Pluspunkt gewesen sei, uns für diese Schule zu entscheiden und dass mein Kind momentan so verzweifelt ist, dass er aktuell gar nicht mehr diese Schule besuchen möchte, meinte er lapidar "na, dann soll er eben die Schule wechseln".
    Mich frisst dieses Thema auf und zermürbt mich. Ich glaube, ich habe noch nie in meinem Leben so um etwas gekämpft. Vor allem macht es mich wütend, dass ich nichts für meinen Sohn tun kann. Und komplett hilflos. Soll ich mich wirklich geschlagen geben?

    Hallo zusammen,


    mein Sohn besucht derzeit die 7. Klasse auf einem bayerischen Gymnasium. Ab der 8. Klasse gibt es die Möglichkeit, eine spezielle Laptopklasse zu besuchen. Mein Sohn hatte sich dazu angemeldet und wir sind davon ausgegangen, dass er auch aufgenommen wird. Bei der speziellen Infoveranstaltung war immer nur die Rede davon, dass es nicht sicher ist, OB eine Klasse zustande kommt (wegen Schülerzahl). Es war NIE die Rede davon, dass auch Schüler abgelehnt werden können. Nachdem heute die ablehnende E-Mail von der Schule kam, habe ich dort angerufen. Die Begründung war, dass es zu viele Anmeldungen (40 Stück) für die Bildung einer Klasse, aber zu wenige für die Bildung von zwei Klassen waren. So wurde in der Lehrerkonferenz entschieden, welche Schüler teilnehmen dürfen und welche nicht. Auf meine Frage, nach welchen Kriterien denn entschieden wurde, konnte (oder wollte?) mir die Lehrerin (die angeblich für die Laptopklasse zuständig ist) keine Auskunft geben und hat mich an den Schulleiter verwiesen. Der war heute aber (natürlich) nicht im Haus...


    Mein Sohn ist in keinem Fach auch nur ansatzweise versetzungsgefährdet, die Lehrer haben sich bei den Elternsprechtagen immer positiv (z.B. "macht gut mit, kümmert sich, ist seinen Altersgenossen weit voraus") über ihn geäußert. Ich kann diese Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehen. Und Sohnemann ist (natürlich) am Boden zerstört, zumal alle wichtigen Freunde, mit denen er z. Teil seit dem Kindergarten zusammen ist, in diese Klasse gehen werden und er sehr an "Computerdingen" interessiert ist. Sein bester Freund überlegt jetzt schon, ob er nicht auch auf die Laptopklasse verzichten soll, damit sie zusammen sind. Aber das kann ja nicht die Lösung sein.


    Ich will und werde diese Entscheidung nicht akzeptieren und morgen das Gespräch mit seinem Klassenlehrer suchen. Bietet sich an, denn wir Eltern müssen morgen früh unsere Kinder alle zu einem Ausflugsziel bringen, wo sie ihr Klassleiter empfängt. Hat jemand von euch noch eine Idee, wie ich weiter vorgehen kann? Muss ich die Entscheidung der Lehrer akzeptieren? Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Wenn ja, wie und bei wo? Oder lieber gleich an den Schulrat/Schulamt wenden?


    Die Sache eilt ziemlich, da ja am kommenden Freitag bereits letzter Schultag ist. Finde es eh einen Witz, dass die Schule das erst vier Tage vor Schuljahresende mitteilt...


    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn jemand von euch mir Hilfe und Rat geben könnte!

    Hallo und guten Morgen!
    Hat jemand von Euch vielleicht eine gute Internetadresse zum kostenlosen Ziehen von Probearbeiten? Hab abfrager.de gefunden. Ist zwar nicht schlecht, aber zum größten Teil nur programmierte Fragen u. leider nicht zum Ausdrucken....
    Euch ansonsten noch einen stressfreien Tag :wink

    Eben hat er angerufen und meinte, er benötige die LSt-Bescheinigung für seinen Jahresausgleich, da ich ja in 2011 sehr wenig verdient hätte und er für mich ja Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet hätte :lgh (sprich, er hat am Wochenende auch mal für Samstag und Sonntag das gemeinsame Essen eingekauft). Das könne er wohl absetzen... Und wenn ich sie ihm nicht freiwilig aushändigen würde, werde ich Konsequenzen durch das Finanzamt rechnen müssen...

    :thanks: für Eure ganzen Antworten. Jetzt bin ich aber platt, was man da alles machen.... Aber... wir waren weder verheiratet noch hatten eingetragene Lebensgemeinschaft. Er hatte die LSt-Klasse 1 mit Freibetrag fürs gemeinsame Kind. Ich hatte im Jahr 2011 keine LSt gezahlt, da ich nur nen schlecht bezahlten Teilzeitjob hatte. Das weiß er aber auch. Was also will er damit anfangen :hae: ???

    Was bedeutet jetzt denn bitte Eure Abkürzungen "UET" und "BET"?
    Bei uns ist es so, dass unser Sohn eben alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend bei seinem Vater ist. Wie bereits erwähnt, ich hatte dem KV angeboten, dass er unseren Sohn auch gerne unter der Woche sehen kann (z.B. von der Schule oder Mittagsbetreuung abholen, bei ihm übernachten und am nächsten Morgen zur Schule bringen kann, gerne auch mal ein paar Tage hintereinander; oder einfach auch nur mal für ein paar Stunden - eben wie es ihm paßt mit Arbeit etc.). Aber das will er ja nicht. Er war den ganzen Winter arbeitsmäßig bedingt zu Hause - hatte aber nur "zufälliger Weise" am Wochenende (wenn ich eben auch frei hatte) Zeit für unseren Sohn. Unter der Woche war Couchknutschen mit Glotze wichtiger... Ferienzeit, Kind krank - mein Problem. Anfangs war es auch so, dass er unseren Sohn Freitagmittag abgeholt hat. Wenn der bis dahin seine Hausaufgaben nicht erledigt hatte - mein Problem. Ich konnte mich dann Sonntagabend (vor 19.00 Uhr war dem KV kein Zurückbringen möglich (sonst hätten sie ja gar keine Zeit miteinander) noch mit Sohnemann hinsetzen. Denn für Hausaufgaben hätten sie am Wochenende keine Zeit.... Ich hatte ein Mal gewagt, Sohnemann die Hausaufgaben mitzuschicken - so eine bodenlose Frechheit von mir.... Machen denn Eure Kinder dann die Hausaufgaben beim jeweilis anderen Elternteil?

    Hallo Ihr Lieben,
    mich würde mal interessieren - wie oft sind Eure Kinder beim anderen Elternteil?
    Mein Sohn war bis vor kurzem jedes Wochenende seit unserem Auszug bei seinem Papa. Irgenwann war ich dann nur noch die böse "Unter-der-Woche-Mutti" mit ständigem Gehetze und er der entspannte, gute Wochenendpapa. Jetzt hab ich (nach Absprache mit meinem Sohn) die 14-Tage-Wochenendregelung eingeführt. Will halt auch gemütlich morgens mit meinem Sohn frühstücken und entspannt etwas unternehmen. Ist das wirklich so unnormal?
    Mein Angebot, er könne ihn ja auch unter der Woche mal treffen, wurde abgeschmettert, da ER ja schließlich berufstätig sei...Ich zwar auch mit 30 Stunden in der Woche, aber das zählt ja nicht...:hae: Und ich wäre die einzige, die er kennt, die eine solche Regelung hat.
    Ist das wirklich so? Sind alle 14 Tage zu wenig? Wie haltet ihr das?
    Viele Grüße,
    Viola

    Na, der kommt ja auf lustige Ideen.
    Zahlt er denn überhaupt den Mindestunterhalt ?


    Wenn ja, dann würde ich sein Thema mal aufgreifen und ihm sagen, dass Du es gut findest, dass er das Thema anspricht, Du wolltest Dich eh mit ihm mal unterhalten, wegen der hälftigen Betreuungskosten :pfeif

    Wie meinst Du das mit "hälftige Betreuungskosten"? Er zahlt den vom Jugendamt berechneten Satz und findet das (natürlich) schon viel zu viel. Unser Sohn ist nach der Schule noch in der Mittagsbetreuung, da ich arbeite. Könnte ich da von ihm auch noch Geld (die Hälfte?) für verlangen??? Oh mein Gott - ich glaub, er würde platzen vor Wut, wenn ich ihm jetzt damit auch noch komme!!! :lgh

    Hallo zusammen,
    ich hatte heute mit dem KV Diskussion wegen Anziehsachen (eigentlich lächerlich...). Er ist auf eine Hochzeit eingeladen und will unser gemeinsames Kind dazu mitnehmen. Ist zwar eigentlich nicht "sein" Wochenende, aber frau is ja flexibel ;-) Jetzt erwartet er von mir, dass ich unserem Sohn schwarze Jeans und Hemd dafür mitschicke. Besitzen wir aber beides nicht... Und wenn wir so etwas nicht besitzen würden, solle ich sie gefälligst kaufen - dafür zahle er ja schließlich Unterhalt. Und wenn ich das nicht täte, würde er es selber erledigen, mir aber dafür im Gegenzug den Unterhalt kürzen.
    Darf er so etwas? Ich bin zwar (eigentlich) nicht dieser Meinung, wüßte aber gerne von den "Erfahreren" unter Euch, wie es sich rein rechtlich wirklich verhält, da er mich jetzt ziemlich verunsichert hat.
    Viele Grüße,
    Viola

    :thanks: für all Euren schnellen Antworten. Mir fällt echt ein Stein vom Herzen, dass ihr das auch so seht. Ich war schon langsam verunsichert, ob ich meinem Gefühl jetzt plötzlich nicht mehr trauen kann und das Ganze zu kritisch sehe.
    Ich hatte vor einiger Zeit schon wegen anderer Vorfälle in der Mittagsbetreuung mit dem Rektor telefoniert, aber er war voll des Lobes über diese Mitarbeiterin und die Mittagsbetreuung. Und bei einem "Elternabend" hatte ich ganz klar gesagt, dass es ein absolutes No-go ist, die Kinder anzuschreien oder ihnen die Teller wegzunehmen. Damals war auch die Vorgesetzte von AWO anwesen. Aber auch sie war der Meinung, dass "man das schon mal machen kann". Die anderen Eltern saßen daneben und keiner hat den Mund aufgemacht.... (vorher und danach umso mehr).
    Diese Vorgesetzte steht (zumindest nach Außen hin) voll hinter ihren Mitarbeitern (auch wenn die zu den Kindern wortwörtlich: "halt die Fresse" sagen!!!)
    Meine Konsequenz war jetzt, meinen Sohn ehr abzuholen und noch mit auf Arbeit zu nehmen oder ehr Feierabend zu machen (hab Gott sei Dank sehr verständnisvolle Chefs und grad relativ wenig zu tun). Was aber auch kein Dauerzustand sein kann. Und bis 14.00 Uhr muss er auf jeden Fall dorthin.
    Gespräche mit dieser Betreuerin kann ich mir schenken - oft genug versucht.
    Gibt es nicht irgendwo etwas "schwarz auf weiß" bezüglich "Erziehungsmaßnahmen" bei Einrichtungen der AWO, die ich vorlegen kann?
    Sicher kann ich mich wieder mit den Vorgesetzten auseinandersetzen, aber die wird das Ganze wieder "runterspielen". Ich will irgendetwas in der Hand, womit ich sie "festnageln" kann. Zumal sie mir verbal auch sicherlich überlegen ist, denn wenn ich aufgeregt bin, fallen mir leider erst hinterher die richtigen Worte ein.....
    Jeder Mist ist in dieser Satzung der AWO geregelt, nur über Umbuchungsfristen, "Strafsanktionen" etc. ist kein Wort zu finden.

    Hallo!
    Dürfen Betreuer einer Mittagsbetreuung (von der AWO) eigentlich Strafarbeiten (Abschreibarbeiten) verteilen? Gibt es dafür irgendwo irgendwelche Regelungen?
    Mein Sohn (7 Jahre) geht seit September in eine neue Mittagsbetreuung (gibt es erst seit diesem Schuljahr). Eine Betreuerin (leider die, die immer da ist) droht den Kindern, sie bekämen kein Mittagessen, wenn sie z.B. nicht aufräumen etc. und verteilt regelmäßig wegen den kleinsten Vergehen schriftliche Strafarbeiten, die die Kinder (ab 1. Klasse) dann direkt während der Mittagsbetreuungszeit erledigen müssen. Sie ist keine gelernte Erzieherin und auch sonst leider ziemlich unfähig (sorry, is aber leider so).
    Müssen wir uns das gefallen lassen? Ist es gängig, dass Mitarbeiter von Mittagsbetreuungen Strafarbeiten verteilen? -Strafarbeiten gehören in die Schule, aber doch nicht in eine Mittagsbetreuung, oder? Was sind Eure Erfahrungen damit?
    Was haltet Ihr von Drohungen bezüglich Mittagessen?
    Herzliche Grüße
    Viola

    Hallo,


    ich habe mich vor einiger Zeit von dem Vater unseres gemeinsamen Kindes getrennt und werde mit meinem Sohn zum 01.09. umziehen. Jetzt muss er durch den Umzug ab dem nächsten Schuljahr (2. Klasse) auch in eine neue Schule und neue Mittagsbetreuung vor Ort, die ca. 15 km von der alten entfernt ist. Ach ja, und wir wohnen in Bayern (falls das wichtig ist).


    Ich habe Angst, dass das alles zu viel für ihn wird (Trennung, Umzug und dann noch komplett neues Umfeld in der Schule/Betreuung).


    Jetzt hat mir unsere Lehrerin der alten Schule einen Gastantrag angeboten. Erst habe ich abgelehnt, da ich mir dachte, dass er dann ja nie in seinem neuen Zuhause "ankommt" und weil die Benzinkosten/Zeitaufwand auf Dauer auch nicht zu unterschätzen sind. Aber unser Sohn würde gerne weiterhin auf die alte Schule gehen und hat (verständlicherweise) Angst, seine Freunde zu verlieren. Ich würde ihn nun auch fahren, wenn´s nicht anders geht. Zumindest für die zweite Klasse, danach bekäme er eh eine andere Lehrerin und hätte noch ein Jahr, sich langsam an alles zu gewöhnen.


    Hat jemand von Euch Erfahrung mit Gastanträgen? Argument für Gastantrag ist ja (eigentlich) nur, das gewohnte soziale Umfeld... Wie ist das dann mit den Kosten der Mittagsbetreuung? Die werden bei uns zu 1/3 vom Schulamt/Staat, 1/3 von der Gemeinde und 1/3 von den Eltern getragen. Muss ich dann für die anteiligen Kosten der Gemeinde aufkommen, da wir ja dort nicht mehr gemeldet sind?


    Ich wollte beim Amt einen Kostenerzuschuss für die Mittagsbetreuung beantragen. Geht das dann auch?


    Oder würdet Ihr einen kompletten "Schnitt" ehr empfehlen?


    Ich habe das Gefühl, das Ganze zerreißt mich innerlich...


    Herzliche Grüße


    Viola3003