Hallo Bri!
Bei mir lief es so ab:
Ich gab telefonisch am Freitag meine Krankmeldung durch und schickte die Meldung per Post an meinen AG. Am Dienstag hatte ich die Kündigung im Briefkasten. Die Krankmeldung mußt du abgeben, wenn du nicht arbeitest. Ansonsten ist es ein Kündigungsgrund. Du bist dazu verpflichtet. Die gKV zahlte Krankengeld und holte sich dass anschließend vom AG zurück, da er eigentlich nicht vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist krankheitsbedingt kündigen darf. Du könntest zwar gegen die Kündigung klagen, was aber in Anbetracht deiner Verfassung nicht gut für dich ist. Bei Burnout ist es nicht mit sechs Wochen getan, was bedeutet, dass das Widerspruchsverfahren aller Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleich hinauslaufen dürfte: Du bekommst eine Abfindung und dein AG muß bis zum Ablauf der Frist Krankengeld zahlen - aber die Kündigung bleibt bestehen und das Verfahren zieht sich mindestens sechs Monate hin. Da ist es für jemanden mit angeschlagener Psyche gesundheitlich gesehen besser, wenn es zur Kündigung kommt, sich den juristischen Teil zu ersparen. (Denke ich zumindest, aufgrund meiner persönlichen Erfahrung)
Liebe Grüße und gute Besserung
Alien (aka Uwe)