Liebes Forum,
ein oft diskutiertes Thema, ich weiß. Trotzdem, ich möchte gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Kind (bald 11) hatte in den letzten Jahren wenig Umgang mit seinem Vater (lebt weit weg), hat keine feste Bindung zu ihm, er will ihn einfach nicht mehr sehen. Die letzten zwei Jahre war der Umgang schwierig, es kam immer wieder zu Konfikten während des Umgangs.
Per Beschluss wurden nun zwei Tage alle zwei Monate festgelegt, ohne Übernachtung und Ferienumgang, da Kind hierzu nicht gezwungen werden kann. Kind möchte nun aber gar keinen Umgang mehr. Das hat es gegenüber dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand (beide sind gegen Umgangszwang), und dem Richter ganz deutlich betont und begründet. Das Kind ist sehr willenstark. Trotzdem hat der Richter nun Umgang festgelegt. Mein Anwalt meint, wir sollten Beschwerde einlegen, da der Richter den Kindeswillen zu wenig berücksichtigt hat. KM (ASR) beeinflusst Kind nicht, wurde auch deutlich festgestellt. Auch ist zu erwarten dass weitere Konflikte auftreten, der KV gilt als sehr schwierig (sagen mehrere Beteiligte...)
Wie seht ihr das? Soll ich Beschwerde einlegen? Oder abwarten was passiert (Konfikte beim Umgang, Kind will nicht, KV droht mit Zwangsgeld, usw...) Wie ist so ein Gang zum OLG? Wird das Kind nochmals angehört? (das belastet es sehr) Welche Kosten kommen auf mich zu, in etwa ? Danke schonmal für eure Meinung hierzu.