Argumente Für das Eilverfahren

  • Meine "Story" ist nichts weltbewegendes: Ich bin von der KM getrennt und sie hat sich geschworen alles zu tun, damit ich das Kind nie sehen werde. Die ersten 8 Monate hat sie das nun mit Erfolg bewiesen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    ..doch gibt es dazu etwas zu sagen: das sie dich entweder noch liebt, das sie sich bei dir rechen will oder das sie Angst hat, du würdest ihr das Kind wegnimmst, das du mit ihr die Liebe zum Kind teilen "musst"? Das ist dazu zu sagne :)

  • orphelio,was gibt KM für Gründe an den Umgang zu verweigern?Hat dir JA schon schriftlich gegeben warum KM den Umgang verweigert?Der Verweigerungsgrund wird für deine Klage von ausschlaggebender Wichtigkeit für deinen weiteren Umgang sein.Wie Volleybap schon sagte,

    Zitat

    Orphelio, ein Eilverfahren wird Dir nicht helfen. (Über Kinder wird nicht am Grünen Tisch ohne Anhörung der Gegenpartei entschieden.)


    Klage einreichen und Hauptverfahren abwarten. Zugleich noch in Verbindung mit Jugendamt/Sozialbürgerhaus bleiben und weitere Geschpräche/Termine vereinbaren um das Kind zu treffen. Fragen, ob sie den nicht Räumlichkeiten hätten, dass das Kind dich unter Aufsicht mal sehen könnte . Wenn KM verweigert darauf verweisen, dass der Grund doch in einem gemeinsamen Gespräch sich vielleicht als nichtig herrausstellen könnte, usw.
    Wenn du 100X besser/korrekter als KM bist so werden dir JA und /oder Sozialbürgerhaus vor Gericht schwer Knüppel zwischen die Beine schmeißen.

    Pogo

  • Der Anwalt sagte, dass wenn es nicht um Kontinuität geht, ein Eilverfahren leicht abgewiesen werden kann, weil der Richter sagt, wenn der KV es 8 Monate nicht gesehen hat, macht es auch nichts, wenn er es 12 Monate nicht sieht.


    Das Argument ist doch in der Tat nicht von der Hand zu weisen. Es sollte bei so was schon etwas vorliegen, das ganz schnell entschieden werden muss weil die geschaffen Fakten ein weiteres Verfahren sonst überflüssig machen würden. z.B. macht ein Prozess um einen gefällten Baum in dem es um dessen Fällung geht nicht viel Sinn. Wo in deinem Fall die Eile herkommt ist wohl nicht nur mir unklar.



  • Juristischer Blödsinn.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    die Mutter behauptet und ich bitte Euch einfach von mir anzunehmen, dass es gelogen und frei erfunden ist, ich wäre gegen sie gewalttätig geworden und würde auch dem Kind etwas antun.
    Beides ist totaler Quatsch und einfach ihre perfide Methode, über den Weg dieser Verleumdungen den Umgang zu erschweren und zu behindern.


    Es geht einfach nur um Ihre Verletztheit, und ihre Rachegelüste. Das ist alles. Sie hat sich in den Kopf gesetzt, dass ich das Kind nicht sehen soll und schreckt dabei vor nichts zurück.


    Abgesehen davon betrachtet Sie das Kind nicht als Individuum, sondern aus meiner Sicht erschreckend beängstigend als ihr Eigentum. Es ist klar, dass sie das was sie als alleinig ihrgehörend betrachtet, nicht teilen, abgeben oder sich darüber auf Einigungen einlassen will.


    Ausserdem geht es ihr nicht um das Wohl des Kindes, es geht immer nur um sie, um ihr Wohl, um ihre Bedürfnisse und und und.


    Naja, alles in allem halte ich nicht viel davon, solche Dinge in Buchstücken, lediglich aus meinem Blickwinkel in Foren auszubreiten, daher möchte ich das auch vermeiden.


    Es ist hässlich und ich werde in Lügen und Psychotricks reingezogen, wie ich sie in den heftigsten Hollywood-Produktionen noch nicht erlebt habe - Ich hoffe das reicht als Erklärung!


    Aber das Kind hat verdient, dass ich dafür kämpfe und ich weiß, auch wenn ihr es nicht einschätzen könnt, dass das Kind mich mehr denn je braucht.


    Und die Mutter wird den Kampf nicht gewinnen, ich bin zäh, sehr zäh!

  • orphelio hat geschrieben:

    Zitat

    die Mutter behauptet und ich bitte Euch einfach von mir anzunehmen, dass es gelogen und frei erfunden ist, ich wäre gegen sie gewalttätig geworden und würde auch dem Kind etwas antun.


    Ich kenn das, bis auf sexuellen Missbrauch war alles dabei. KM hat es vermutlich mit den Anschuldigungen übertrieben und das Kind hat letztendlich eine Umgangspflegerin (Amtsgericht) erhalten und die setzt den Umgang durch, sehr zur Freude der Tochter die sich nun auf den Umgang mit Papa freuen darf.


    orphelio hat geschrieben:


    Zitat

    Aber das Kind hat verdient, dass ich dafür kämpfe und ich weiß, auch wenn ihr es nicht einschätzen könnt, dass das Kind mich mehr denn je braucht.


    Und die Mutter wird den Kampf nicht gewinnen, ich bin zäh, sehr zäh!


    Ein Kind will von den Eltern geliebt werden und Aufmerksamkeit erhalten und das natürlich von beiden. Wenn beide Eltern sich streiten so leidet das Kind am meisten, zudem natürlich noch absolut unschuldig.


    Bei mir dauerte es ca. 3 Jahre bis zur Umgangspflegschaft, vorher Begleiteten Umgang/Übergabe und dazwischen Gerichtsverhandlungen bis OLG wegen Sorgerecht. Es gab Zeiten da wendete ich ca. 20 Stunden auf um das Kind 1 Stunde zu sehen und hab so nebenbei einiges vergessen,.....auch den Unterhalt.


    Allerdings sehe ich den erstrittenen Umgang nicht als ein "Gewinnen" an sondern als ein Abwenden von Unrecht.


    Pogo

  • Nein. Das bekommst Du in einem Eilverfahren mutmaßlich nicht hin. Ohne Anhörung läuft das nicht. Und das ist dann genauso schnell wie das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren wird -eigentlich verpflichtend - eine vorläufige Regelung getroffen, wenn ein zweiter Termin angesetzt wird (Gutachter meinetwegen ...). So schlimm für Dich der fehlende Umgang seit acht Monaten ist: Der Richter wird tatsächlich sagen (woher weiss Herr Volleybap das denn tatsächlich???), dass es da auf einen Monat mehr oder weniger nicht ankommt ...


    Nun frage ich mal ganz provokativ, warum es denn dann nach den obigen Ausführungen ein Eilverfahren überhaupt gibt?
    Solche grundsätzlichen juristischen Ratschläge von dem Herrn Volleybap - in anderen Threads möglicherweise auch teilweise "wenig kongruent mit Urteilen des BVerG" - wurden in diesem Forum schon mehrfach bemängelt.


    Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist auch ohne Anhörung der Gegenseite ein Eil-Beschluss in einem Eilverfahren möglich. Die differenzierte Frage in Deinem Fall ist allerdings, ob derartig eine Kindeswohlgefährdung vorliegt...
    Das wiederum nachzuweisen, hängt auch von dem Geschick und der Argumentationslinie Deines Anwaltes ab.


    Noch etwas zu § 235 StGB.
    Mittlerweile befassen sich mehrere juristische Fakultäten, ob dieser oder andere strafrechtlichen Paragraphen nicht in Fällen wie Deinem gezogen werden sollten. Ich bin da kritisch. Das aber als juristischen Blödsinn hinzustellen, ist ja ein Schlag in deren Gesicht. Was für eine undifferenzierte Betrachtungsweise.....
    In vielen westlichen Ländern stellt sich diese Frage erst gar nicht. Kindesentzug ist dort ein strafrechtlicher Sorgerechtsmissbrauch und schadet nach dortiger Meinung ganz klar dem Kind. Je jünger, umso gravierender. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Wenn ein Eilverfahren diese Möglichkeit des schnellen Handelns beinhaltet (warum auch sonst der name Eilverfahren), würde ich das machen, erst recht, wenn die Kosten - wie in deinem Fall - wohl eher eine untergeornete eine Rolle spielen. Dies umso mehr, um eben StGB raus zu halten!


    Dass Familiengerichtsverfahren oder Eilverfahren stark ortsbezogen in ihrer Umsetzung sind, gebe ich Herrn Volleybap recht. Eine grundsätzliche "Alles oder Nichts"-Aussage zu propagieren (sinngemä?: das bringe sowieso nichts), halte ich jedoch für falsch. Ich würde mich mit einem guten ortsansässigen Fachanwalt besprechen und nicht mit einem "Pseudojuristen" aus dem Forum. Rasches Handeln ist gold wert für euer Kind, erst recht, wenn Deine Ex mutmaßlich auch noch Falschanschuldigungen gegen Dich gestartet hat.

  • Liebes Gardagirl,


    wenn ich mich recht erinnere, bist Du die diejenige, die immer mal wieder meine Darstellungen bemängelt. Also schreib dann auch bitte: "wurde von Gardagirl in schöner Regelmäßigkeit bemängelt". Dann ist auch die Hausnummer für jeden Leser klar.


    Gern erläutere ich auch Dir noch einmal, warum ein Eilverfahren in Umgangsfragen / Sorgerechtsfragen üblicherweise nicht greift. Ein Eilverfahren wird anberaumt und durchgeführt, wenn ein unumkehrbarer Schaden entsteht oder eine Sache nicht oder kaum rückabwickelbar ist. Darum kommt es im Familienrecht zu Eilverfahren, wenn ein Elternteil nächste Woche mit Kind nach Timbuktu auswandern will und der andere Elternteil dagegen ist. Dann funzt so ein Verfahren. Denn wäre das Kind erst einmal in Timbuktu, bringt ein Hauptverfahren auch nichts. Also wird dann kurzfristig ein Entscheid getroffen, um eine spätere ausführliche rechtliche Verhandlung zu ermöglichen.


    Das ist aber bei Orphelios Anliegen nun mal nicht der Fall.Das Problem besteht seid acht Monaten. Da ist die Eilbedürftigkeit bereits fraglich. Das Hauptverfahren wird innerhalb von vier bis sechs Wochen anberaumt. In der Zeit entsteht - nach dem beschriebenen Stand von Orphelio - kein unumkehrbarer Schaden. Also gibt es wenig Grund, sich einem Eilverfahren auszusetzen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar abgewiesen wird. Mit einem gescheitertten Eilverfahren in ein Hauptverfahren einzusteigen, ist zumindest psychologisch ausgesprochen ungut.


    Und zum Paragrafen 235 ist der Rechtsstand eindeutig. Laut Gesetz kann ein sorgeberechtigtes Elternteil kein Kind entführen. Punkt. Darum ist eine entsprechende Anzeige juristischer Blödsinn. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können sie nicht verfolgen.


    Darum war die differenzierte Empfehlung an den Threadstarter, schnellstmöglich das Hauptverfahren in Gang zu bringen und sich nicht mit den wenig oder überhaupt nicht aussichtsreichen Strafanzeigen oder Eilverfahren zu belasten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap,

    Ein Eilverfahren wird anberaumt und durchgeführt, wenn ein unumkehrbarer Schaden entsteht oder eine Sache nicht oder kaum rückabwickelbar ist. Darum kommt es im Familienrecht zu Eilverfahren, wenn ein Elternteil nächste Woche mit Kind nach Timbuktu auswandern will und der andere Elternteil dagegen ist.


    Das ist so nicht richtig. Mit Extrembeispielen seinen Grundsatz zu begründen, halte ich für falsch. Du kannst ja auch gerne mal in den anderen Threads nachschauen, aus welchen Gründen hierzulande Eilverfahren anberaumt wurden. Oder hier andere Leute dazu befragen bzw. einen neuen Thraed starten, was die so alles im Eilverfahren erlebt haben.
    Timbuktu wirst Du darunter höchstwahrscheinlich nicht finden.



    Das Hauptverfahren wird innerhalb von vier bis sechs Wochen anberaumt.


    Auch das ist so nicht richtig. Es sollte nach 2009 zwar so sein, dass innerhalb von 6 Wochen terminiert wird. Das hängt aber nicht selten vom Gericht und/oder dem Richter und deren Arbeitsaufwand ab. Es kommen aber auch Fälle vor, da hat ein Termin mehrere Monate gedauert. Auch hierzu empfehle ich Dir, mal in den anderen Threads nachzulesen oder, wenn Dir so viel an den Extrembeispielen liegt, die jährlichen Abmahnungen des Europäischen Menschengerichtshofes zu googeln.


    Je länger der Threadstarter wartet und dem "Ruhearguement" nach kommt (was leider wohl schon geschehen ist), umso nachhaltiger kann das Kind entfremdet werden (Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Kindeswohlgefährdung). Je nach Kindesalter reichen manchmal schon wenige Wochen, manchmal Monate (nachzulesen: z.B. Dr. jur. Heilmann und Dipl.-Psych. Koedjoe googeln)....


    Es bleibt dabei: Ein erfahrener Rechtsanwalt vor Ort kann die Lage und das entsprechende Gericht (bzw. den Richter) viel besser einschätzen, als dass man generalisierte Pauschalmeinungen (Stichwort: Timbuktu) aus der Ferne abgiebt.
    Und: Der Rechtsanwalt des Theradstarters hat eben zu einem Eilverfahren geraten.


    Zu § 235:
    Komisch nur, dass sich derzeit soviele Juristen nicht nur in Deutschland mit dem Strafrecht in Familienverfahren beschäftigen.
    Richtig ist aber (und da bin ich ganz Deiner Meinung), dass dieser in Fällen einer innerdeutschen Kindesentführung von einem Elternteil so gut wie gar nicht angewendet wird. In Familiengerichtsverfahren kennt man bei Kindesentführung die Möglichkeit des Zwangsgeldes und der Zwangshaft (wird aber auch so gut wie gar nicht angewendet, letzteres gar nicht). Was bleibt, ist das Dilemma, dass Kindesmitnahmen ohne nachvollziehbaren trifftigen Grund (z.B. Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes) und ohne Absprache mit dem anderen Elternteil einfach so bei Problemen auf der Paarebene durchgeführt werden. Nicht selten wird derjenige, der es tut, auch noch mit dem ABR "belohnt". Nach dem Motto: Sie (UET) haben solange gewartet mit einem Familiengerichtsverfahren, dass jetzt das "Kontinuitätsprinzip gilt". Das liest man hier doch nicht selten ....Genau das ist aber, was durch ein Eilverfahren vielleicht vermieden werden kann...vielleicht spürt der Threadstarter ja dieses Dilemma? Ein Eilverfahren kann im Einzelfall eine (kleine?) Chance sein, dieses verzweifelnde Dilemma zu durchbrechen....
    Ansonsten, was ja auch nicht so selten vorkommt, kann der andere Elternteil an dieser Lage und diesem Dilemma zerbrechen oder wird sein Kind vielleicht gar nicht mehr wieder sehen (passiert nach Proksch bei bis zu 50% aller zurückgelassenen ET innerhalb von zwei Jahren).......
    Das meine ich mit differenzierter Betrachtungsweise. "Timbuktu" hilft in solchen Fällen den Betroffnen nun leider gar nicht weiter....musst Du aber nicht nachvollziehen, Bap.....


    Im Übrigen:
    Es "bemängeln" regelmäßig auch andere Teilnehmer Deine Beiträge. Ist noch gar nicht lange her...


    Grüße

  • Hallo,


    vielen Dank. Das war eben auchn mein Gedanke, dass mit einem Eilantrag ersteinmal diese unsägliche Situation aufgehoben wird, die die KM provoziert und vorsätzlich herbeiführt. Sie behindert den Umgang und unterbindet ihn.


    Nun hat mein Anwalt mitgeteilt, dass der Antrag morgen an das Gericht geht. Ich bin mal gespannt, wie lange sich das nun hinzieht oder wann dort ein erster Termin zustande kommt.


    Es wird sich alles zeigen. Die Mutter kann den Umgang nicht auf ewig unterbinden und was sie dem Kind damit antut, muss sie eben selbt verantworten.


    Man kann von dieser Frau nichts erwarten ausser das man mit dem schlimmsten rechnen muss. Von daher gehe ich davon aus, dass da sicher auch von ihr noh einige Highhlights kommen.


    Schrecklich, was den Kindern angetan wird, aufgrund der Ego-Defizite der Eltern.

  • Was hat dein Anwalt denn jetzt gemacht? Eilantrag oder (Haupt-)Antrag - mal neugierig fragend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    er wollte sich das gestern noch einmal abschließend überlegen, da ich ihn ja wirklich eindringlich gefragt habe, nach den Empfehlungen hier, was nun der sinnvollste Weg ist. Er will mir heute das Schreiben zukommen lassen zum "Gegenprüfen", dann weiß ich mehr.


    Grüße
    Orphelio

  • Der Anwalt soll mal in die Puschen kommen. Dein erstes Posting zum Thema war am 5. April. Wäre der Antrag - egal welcher - zeitnah gestellt worden, hättest Du vielleicht noch diesen Monat eine einstweilige Anordnung gehabt ...


    .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    Du sagst es. Dieser Zustand kommt zu der eigentlichen Situation auch noch erschwerend hinzu.


    Aber jetzt ist es raus. Allerdings, mein Anwalt hat kein Eilverfahren angestrebt, weil es im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit nicht entsprechend begründet werden kann. Das man es über mehrere Monate bzw. noch nie gesehen hat, ist bedauerlich für mich, aber eben nicht ausreichend.



    Und von daher geht der RA davon aus, dass wir mit lediglich dem Hauptverfahren ausreichend aufgestellt sind.


    _________________________________________________________________



    Wie schätzt ihr denn nun den zeitlichen Horizont ein, mit dem ich rechnen muss? Berlin, sicher bin ich hier nicht der einzige, der das Gericht anruft! :-)



    Gruß
    Orphelio

  • Berlin, sicher bin ich hier nicht der einzige, der das Gericht anruft!


    wieso berlin? :hae:


    wohnt die mutter nicht in einer anderen stadt?


    soweit ich weiß ist das gericht am wohnort von kind/mutter zuständig :hae:


    naja und wie lange es dauert, fragst du...


    es wurde ja schon geschrieben, dass der erste termin eigentlich innerhalb einiger wochen (hier steht 4 wochen)
    anberaumt sein sollte :rolleyes2:


    http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/besuchsrecht.html

  • nach der kindschaftsrechtsreform von 2006 sollte innerhalb von 6 wochen terminiert werden...leider gibt es immer noch hauptsacheverfahren, die erst nach monaten terminiert werden..
    bap hat recht: wenn in 2-3 wochen noch nicht terminiert wurde, druck über den rechtsanwalt machen (puschen!) in form von einer freundlichen anfrage (wenn ra den richter gut kennet, kann man ja auch mal freundlich miteinander telefonieren oder bei anderer gelegenheit auf dem gerichtsflur nachfragen!)

  • Zitat von »orphelio« Berlin, sicher bin ich hier nicht der einzige, der das Gericht anruft![/quote]


    Orphelio, sicher bist Du in Berlin der Einzige, der das Gericht anruft, denn es ist Dein einziges Kind, das Du noch nie gesehen hast.
    Ändere bitte mal ein ganz klein bisschen Deine Einstellung....sorry, wenn ich das sage..

  • Orphelio, sicher bist Du in Berlin der Einzige, der das Gericht anruft, denn es ist Dein einziges Kind, das Du noch nie gesehen hast.
    Ändere bitte mal ein ganz klein bisschen Deine Einstellung....sorry, wenn ich das sage..


    Das meinte er anders! Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen bitte!

  • Hallo Gardagirl,


    ja das meinte ich in der Tat anders. Ebenso, dass ich nicht der Einzige bin, der in Berlin einen Gerichtstermin erwartet. Sondern, einige Tausende :-)


    Mein Engagement und Kampfeswillen kannst Du nicht nachvollziehen, Gardagirl, dafür müsstest Du schon in einer militärischen Spezialeinheit gedient haben! Ich bin nicht zu brechen, nicht zu stoppen und nicht zu entmutigen... Ich würde für das Kind nach Sibirien laufen! Soviel dazu ;-)


    Wenn das Gericht denkt, das diese Situation besonders traurig ist und meine Akte nach ganz oben legt, mache ich ganz sicher einen 4-fachen Salto vor Freude, das ist doch ganz klar.


    Aber wirklich, wie immer: Vielen Dank Euch allen, es tut immer gut Eure Einschätzungen, Mahnungen, Empfehlungen, Mutmachungen und Kritiken zu lesen.


    Ich bin sehr gespannt.
    Das Schreiben ist nun raus, es liest sich sehr gut, das JA hat mir gestern nocheinmal mitgeteilt, dass Sie mein Ansinnen im Interesse des Kindes vol unterstützen. Sie sehen die Mutter auch immer mehr in der Bringschuld nun endlich dem Kind, den Umgang zum Vater zu ermöglichen. Die Dame sagte sie findet es persönlich toll wie ich mich kümmere und sie sagt sie findet es sehr sehr bedauerlich, weil sie in unserem Fall davon ausgegangen ist, dass eigentlich eine außergerichtlich Einigung über das JA hätte möglich sein sollen.


    Sie wird sich für den sofortigen Umgang und schnellstmögliche begleitete Umgangstermine für das Kidn einsetzen.


    Na, mal sehen!


    Sonnige Grüße


    Orphelio