Argumente Für das Eilverfahren

  • Guten Tag,


    wie einige hier wissen, habe ich bis heute mein Kind noch nicht gesehen. Das Jugendamt hat nun ein gerichtliches Verfahren empfohlen, weil die Vermittlungsversuche zwischen KM und JA nun endgültig gescheitert sind.


    Nun hieß es, dass in den einstweiligen Verfügungen oder auch Eilanträgen meist Argumente gefordert werden, die über die simple (für mich sehr gravierende) Tatsache, dass man das Kind noch nie gesehen hat hinaus gehen.


    Zum Beispiel wenn Mütter unvermittel den Kontakt des Kindes zum Kv abbrechen, kann man mit der Kontinuität argumentieren und damit, dass man das Kidn aus seinen Gewohnheiten rausreisst.


    Für mich als jemand der sein Kind aber noch gar nicht gesehen hatte, zählt dieses Argument nicht.


    Könnt ihr mir helfen und ein paar Argumente nennen, die ich in meinem Fall aufführen könnte?


    Vielen Dank vorab und angenehme und friedliche Ostertage


    Orphelio

  • Ich kann Dir zu Deinem speziellen Problem nicht viel sagen, aber ich habe auch schon über meinen RA eine einstweilige Anordnung beantragt. Dort musst Du Gründe nennen, warum es gerade nicht über den "normalen" Klageweg gehen kann/soll. Dasselbe wird wohl auch für einen Eilantrag gelten. Hast Du solche Gründe, die den normalen Klageweg ausschließen?

  • Hallo Orphelio,


    kann mich nicht mehr genau an den "Fall" erinnern aber:


    Hast du die Vaterschaft anerkannt?
    Bist du als Vater eingetragen?
    Wenn ja, hast du das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind aus § 1684 BGB! Lies dir diesen mal durch!


    LG mamaJ

  • Orphelio, ein Eilverfahren wird Dir nicht helfen. (Über Kinder wird nicht am Grünen Tisch ohne Anhörung der Gegenpartei entschieden.) Mach eine normale Klage, komm damit aber in die Pötte. Du hast dann das Verfahren - üblicherweise - innerhalb von vier bis sechs Wochen. Startest Du ein Eilverfahren, bist Du auch nicht schneller. Du hast nur das Doppelte an Kosten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ja ich habe die Vaterschaft anerkannt, zahle den Höchstsatz an Unterhalt für das Kind 520 EUR/Monat und ich werde das Eilverfahren nun nicht abbrechen. Denn bis es in meiner Stadt zu einem Hauptverfahren kommt können bis zu 4 Monate vergehen. Dann ist das Kind ein Jahr alt.


    Ich werde jetzt das Eilverfahren anstrengen und suche einfach ein paar ganz allgemeine Argumente.


    Meine "Story" ist nichts weltbewegendes: Ich bin von der KM getrennt und sie hat sich geschworen alles zu tun, damit ich das Kind nie sehen werde. Die ersten 8 Monate hat sie das nun mit Erfolg bewiesen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Vielen Dank aber für Eure guten Gedanken!


    Orphelio

  • Meine "Story" ist nichts weltbewegendes: Ich bin von der KM getrennt und sie hat sich geschworen alles zu tun, damit ich das Kind nie sehen werde. Die ersten 8 Monate hat sie das nun mit Erfolg bewiesen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    In diesem Fall § 1684 Abs. 2 BGB!

  • Der Anwalt sagte, dass wenn es nicht um Kontinuität geht, ein Eilverfahren leicht abgewiesen werden kann, weil der Richter sagt, wenn der KV es 8 Monate nicht gesehen hat, macht es auch nichts, wenn er es 12 Monate nicht sieht.


    So sieht die Jutiz in Deutschland heutzutage aus.


    Unser Steuergeld, ich sag's ja nur :-)

  • Hast du in irgendeiner Form schriftlich von der Mutter, dass sie dir den Kontakt verwehren will/wird?


    Das könnte vielleicht helfen.


    Was sagt dein Jugendamt dazu?


    Es gibt in Berlin mehrere "Vätergruppen" (einen besseren Namen fällt mir gerade nicht ein, sorry): "Der Kinder- und Väter Treff in Berlin" (http://www.vaetertreff.de), Gesprächsgruppe (http://www.vaeter-in-berlin.de), Väterzentrum Berlin, usw. Möglicherweise gibt es Väter, die ein ähnliches Problem haben und zum Austausch bereit sind.

  • Genau. Ein Eilverfahren wäre bei Dir - meiner Meinung nach - Kontraproduktiv. Starte das Hauptverfahren. In der ersten Verhandlung wird bereits eine vorläufige Regelung getroffen - da hättest Du das Eilverfahrenergebnis.
    Eilverfahren in Familiengerichtssachen sind meiner Meinung nach nur für Anwälte interessant: Doppeltes Honorar für einmal Arbeit. (wenn es nicht gerade um Terminsachen geht wie Urlaub, Umzug, Op).
    Wenn Du heute noch die Klage einreichst per Fax, hast Du vielleicht im April noch den Termin.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau wie Volleybap schreibt ist der normale richtige Weg.
    Mal ganz davon abgesehen dass die Gerichte ja angehalten sind die Termine nicht unnötig in die Ferne zu schieben sondern den ersten Termin innerhalb eines Monats zu setzen (hab ich hier neulich gelesen - bitte korrigieren wenn falsch) und da hast du ja dann deine Vorabentscheidung!

  • Nein. Das bekommst Du in einem Eilverfahren mutmaßlich nicht hin. Ohne Anhörung läuft das nicht. Und das ist dann genauso schnell wie das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren wird -eigentlich verpflichtend - eine vorläufige Regelung getroffen, wenn ein zweiter Termin angesetzt wird (Gutachter meinetwegen ...). So schlimm für Dich der fehlende Umgang seit acht Monaten ist: Der Richter wird tatsächlich sagen, dass es da auf einen Monat mehr oder weniger nicht ankommt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Einzige Begründungsmöglichkeit wäre das früher Umgang wichtig ist für Vater-Kind Beziehung bzw. Bindung


    Kann mir gut vorstellen das Dir das schwer auf der Seele lastet
    da aber gerade bei Umgang die Möglichkeiten diesen zu boykottieren nahe zu ans Unendliche geht
    Wird ein Eilverfahren nichts bringen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ok, habt vielen Dank für eure freundlichen Ratschläge.


    Ich werde es so machen, wie hier empfohlen und direkt auf ein Hauptverfahren drängen.


    Die Kosten sind mir eigentlich gleichgültig, aber wenn es in jedem Fall zeitlich auf das gleiche rauskommt muss man ja nichht doppelt zahlen.


    Ich dachte nur ich untermauer mit einem einstweiligen mein Engagement für den Umgang und es geht alles insgesamt etwas schneller? Nein?



    Frohe Ostern


    orphelio

  • Ich dachte nur ich untermauer mit einem einstweiligen mein Engagement für den Umgang und es geht alles insgesamt etwas schneller? Nein?

    Du untermauerst dein Engagement dadurch das Dich über die verschieden Arten wie ein Umgang statt finden erkundigst.
    Bei verschiedenen Karitativen Organisationen schon mal nachfragen welche Möglichkeiten Sie anbieten, damit man betreuten Umgang Wahrnehmen kann.
    Dich über den Ablauf und Rahmenbedingungen erkundigst. Da selbst bei positiven Urteil es auch einige Zeit braucht bis alles angelaufen ist.
    Wenn die KM zu keinen Mitarbeit bereit ist kannst Dich nur mit viel Geduld wappnen.


    :brille Kleinkinder Wickel, Bade und Ernährungskurs würde sich bestimmt auch gut machen, typische Bedenken das ein Vater nicht weiß wie man mit Kleinkinder umgeht wären dann schon mal beseitigt. Außerdem auch ein Beleg das Dir die Sache sehr ernst ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich dachte nur ich untermauer mit einem einstweiligen mein Engagement für den Umgang und es geht alles insgesamt etwas schneller? Nein?


    Leider nicht! ;)
    Die Mutter wird sowieso gehört und es wird denk ich mir eine Empfehlung vom JA eingeholt (hab ich zumindest so gehört) und da du ja beim JA sehr präsent warst mit deiner Bitte und die Mutter sich verweigert könnte sie durchaus schlechte Karten haben.


    Die Idee von luvi mit dem Kurs klingt übrigens klasse, das zeigt wahrhaftig Engagement (boar hab ich ein Problem mit diesem Wort :lach )

    Einmal editiert, zuletzt von MamaJ ()

  • Ich dachte nur ich untermauer mit einem einstweiligen mein Engagement für den Umgang und es geht alles insgesamt etwas schneller? Nein?


    Nein, Volleybap hat das ganz gut beschrieben. Die Umgangsverfahren unterliegen sowieso dem §155 FamFG. Da steht, dass innerhalb eines Monats eine erste Verhandlung stattfinden soll. Schneller bekommst Du es auch mit Eilantrag nicht - also wäre es nur rausgeworfenes Geld.

  • Super! Vielen Dank.


    Nach einem solchen Kurs werde ich mal schauen.. Das ist echt ein toller Tipp.



    Und allen Anderen auch Danke. Schon krass, dass innerhalb von 8 Monaten immer noch kaum etwas passiert ist.


    Mal sehen wie es weiter geht. Ich bin nicht so oft hier, aber ich werde Euch auf dem Laufenden halten

  • Acht Monate sind bei Behörden keine so lange Zeit ...


    Aber darum sollen im Familienrecht die Sachen ja schneller gehen. Man muss die Anträge nur mal vor den Kadi bringen. Rechne mal aus, wie lange Du von der ersten Entscheidung, zum Kadi zu gehen gebraucht hast (Rechtsanwalt suchen. Termin dort. Nachdenken. Antrag ans Gericht. ) Da gehen schnell auch Wochen ins Land.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo orphelio, Leidensgenosse :)...wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen??


    ich habe selbst meinen Sohn noch nicht gesehen. Momentaner Stand: 6 Monate.


    Bevor ich deinen Post las, wusste ich nicht, das es überhaupt ein Eilverfahren gibt?
    Aber mal vorsichtig nachgefragt – nicht fordernd zu verstehen – nur als einfache Frage:
    Wieso dauert das denn so lange, die Vaterschaftsanerkennung hast ja schon ..das kommt bei mir erst?
    Zögert sie den Umgang herraus? Vermittelt dir das JA quasi: Wir wissen auch nicht, keine Reaktion der KM??
    ..dann sofort klagen..haben die mir zumindest geraten.
    Das JA ist mit solchen "Umgangsbeukotten" nach meiner einschätzung auch etwas laaaangsam, kennen die ja alles schon zu genügen.. über ihnen steht ja das Famileingericht als quasi anordnende Instanz.
    Umgang können die auch nur nachebringen, anorden können sie ihn nicht, zumindest nach meinem Stand? Das muss erst überst Amtsgericht gehen..


    Aber diesen Kram weiss warscheinlich eh schon??


    Ich würd sagen, sofort Anwalt und gleich Hauptverfahren. Und alles von der KM erstatten lassen, sämtliche Ausgaben, Aufwendungen, Fahrten, Gerichtkosten usw.
    Im gesten Fall werden die Kosten gegenseitig aufgehoben!
    Gleich mit Kostenfestsetzungsantrag.


    viel Glück :)