Guten Tag,
wie einige hier wissen, habe ich bis heute mein Kind noch nicht gesehen. Das Jugendamt hat nun ein gerichtliches Verfahren empfohlen, weil die Vermittlungsversuche zwischen KM und JA nun endgültig gescheitert sind.
Nun hieß es, dass in den einstweiligen Verfügungen oder auch Eilanträgen meist Argumente gefordert werden, die über die simple (für mich sehr gravierende) Tatsache, dass man das Kind noch nie gesehen hat hinaus gehen.
Zum Beispiel wenn Mütter unvermittel den Kontakt des Kindes zum Kv abbrechen, kann man mit der Kontinuität argumentieren und damit, dass man das Kidn aus seinen Gewohnheiten rausreisst.
Für mich als jemand der sein Kind aber noch gar nicht gesehen hatte, zählt dieses Argument nicht.
Könnt ihr mir helfen und ein paar Argumente nennen, die ich in meinem Fall aufführen könnte?
Vielen Dank vorab und angenehme und friedliche Ostertage
Orphelio