2. Ausbildung - welche Förderungsmöglichkeiten?

  • Guten Morgen,


    mal eine Frage an euch, vielleicht hat das ganze auch schon mal jemand durch. Kurze vorab Info:


    Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung - habe auch ca 3 Jahre im Beruf gearbeitet, leider immer nur befristet und als ich dann in meinem Beruf keine Stelle mehr gefunden haben, bin ich als ungelernte Kraft in die Pflege gegangen. Nun könnte ich wohl möglich eine Ausbildung in der Richtung anfangen und frage mich, wie man das Finanziell stämmen könnte.


    Da ich jetzt wesentlich mehr verdiene , als das, was man in einer Ausbildung verdient, würde ich keine ergänzendes ALG 2 bekommen, da ich mich selbst in die Hilfebedürftigkeit gebracht habe ( O-Ton vom Amt) . Berufsausbildungsbeihilfe würde ich auch nicht bekommen, da ich diese schon in der Erstausbildung ausgeschöpft habe. Bafög wäre auch nicht möglich, da es sich um ein duales Ausbildungssystem handelt und dieses ja noch Baföggsetz nicht förderungsfähig ist.


    Ich hab auch schon versucht so eine 2 Ausbildung über das Arbeitsamt als Umschulung zu bekommen, aber da falle ich leider raus, da ich weder Leistungen vom Amt erhalte um an solchen Maßnahmen teilnehmen zu können bzw. bin ich ja aktuell in Arbeit und komme somit auch nicht in eine Umschulung ( alles O-ton vom Amt, hatte dort schon mehrere Gespräche deswegen)


    Nun meine Fragen, auf was könnte man denn noch zurückgreifen, gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit Unterstützung zu erhalten?


    Ich würde diese Zweite Ausbildung sehr gern machen , einfach auch um mal finanziell etwas besser dazu stehen und auch um orientiert in der Zukunft als Fachkraft arbeiten zu können.


    Wem geht / ging es ähnhlich und wer hat ein paar tipps für mich ?


    Danke schon mal

  • ich habe damals in meiner ersten ausbildung auch diese erfahrung machen müssen. ich wusste, dass ich in dem Beruf niemals glücklich werden würde.


    weil es für die 2. ausbildung kein BAB gegeben hätte und auch keine sonstigen Förderungen habe ich damals meine 1. Ausbildung kurz vom Ende abgebrochen und eine neue angefangen, dann wird sie nämlich wieder BAB-gefördert.


    Aber in deinem Fall kann ich dir leider auch nicht helfen, die Auskünfte die ich damals erhalten habe, sind die gleichen wie deine.

  • Danke erstmal für eure Antworten.


    at Marymoon


    das wird leider nicht gehen, da mein akuelle Job eben in 3 schichten ist und da leider keine Teilzeitausbildung rein passt.


    Mein Arbeitgeber bietet auch berufsbegleitende Ausbildungen an, aber da rein zu kommen ist nicht so einfach, da ich nicht die einzige bin die soetwas gern machen würde.


    1 Möglichkeit hab ich noch gefunden , das wäre ein Bildungskredit, den man auf nehmen könnte und von einer Bank damit monatlich mit einer bestimmten Summer unterstützt wird, allerdings nur 2 Jahre und das ist schlecht wenn die Ausbildung aber 3 Jahre dauert.


    Naja, mal schauen was sich noch so ergibt.


    Danke euch

  • Ausbildung zur Altenpflegerin? Wenn ja wird nicht mit BAB gefördert nur mit Bafög.


    Ich würde mich aber nochmal an eine stelle wenden die sich mit dem SGB2 besser auskennt da wir viele umschüler in der klasse haben die vorher auch keine leistungen bezogen haben.

  • At Berta


    Die Ausbildung zur Altenpflegerin ist aber BAB förderungsfähig, da es sich um eine Ausbildung im dualen System handelt sprich Arbeitsstelle gekoppelt mit 1 bis 3 Tagen Berufsschule und alle Ausbildungen im dualen System sind nicht förderfähig im Sinne von Bafög. Bafög gibt es meiner Meinung nach nur für rein schuliche Ausbildungen


    Umschulung - genau das ist das Problem, habe deswegen schon mehrfach beim Amt vorgesprochen und immer wieder absagen bekommen, weil ich bestimmt Vorraussetzungen einfach nicht erfülle.

  • Falsch.... Wenn du z.b Die Helferprüfung machen musst wird es durch BAB nicht gefördert. Ich beziehe Bafög kein BAB wurde abgelehnt und findet man auch im Internet. Zudem ist es bei uns eine Schulische Ausbildung da Blockunterricht mit Einsätzen im Betrieb.
    Das Bafögamt wollte von mir nur meinen Schulvertrag der Arbeitsvertrag war uninteressant.
    Sollte es mit BAB gefördert werden geht es auch als 2 Ausbildung wenn bestimmte vorraussetzungen gegeben sind.


    Davon ab ist die Ausbildung eh überalle unterschiedlich geregelt Und es steht auch so im Gesetz.
    siehe hier


    Ich musste die Helferprüfung machen um ins 2 Jahr zu kommen. Das wirst du nicht machen müssen, da du ja schon eine Ausbildung hast.
    jedoch bin ich jetzt im 2 Lehrjahr und bekomme weiterhin BAFÖG.

    No Risk No Fun..... :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Und bei uns ist es eben eine Ausbildung im dualen system, da 2 tage schule und die restlichen tage arbeiten.


    Wie gesagt, BAB geht bei mir nicht, da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe und man dann keinen Anspruch mehr hat, das wurde mir von mehren seiten bestätigt.


    MAn weis eben nie was man glauben kann, auch wenn man auf dem Amt nachfragt, aber eben auf meine Frage hin wie gefördert werden kann, sagten alle beim amt, das weder Bafög geht - da duales system, BAB auch nicht - weil schon bekommen in Erstausbildung - und jetzt steht eben nur noch ein Bildungskredit im raum

  • lies dir den link mal durch da steht das es auch bei 2ter ausbildung möglich ist.
    Und trotzdem kannst du Bafög beantragen. Und bei uns ist es auch Dual wir gehen auch in die Schule und Arbeiten ich bekomme genauso mein Lehrgeld.
    Auf Seite 10 findest du in dem Link Infos darüber was vorhanden sein muss, damit du BAB bewilligst bekommst.
    Desweiteren ist es dein Ding wenn du denen alles glaubst und dich mit einem Kredit belasten willst.
    Ich rate dir dich an jemanden zu wenden, der sich damit auskennt und versucht einen Weg zu finden.
    Auch die Altenpflegehelfer sind im sogenannten Dualen System Schule und Betrieb. Und die bekommen auch Geld.Zudem hast du Kind/kinder was ja bei der Berechnung berücksichtigt wird. Und du kannst Wohngeld beantragen.Woher kommst du?

    No Risk No Fun..... :brille

    2 Mal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Hallo


    at berta


    Ich komme aus sachsen.


    Sorry, aber wenn man sich hilfe beim amt erwünscht und dann mit solchen aussagen , das man nichts bekommt, abgeschmettert wird, weis man auch nicht gleich weiter.


    Sicher hab ich ein Kind, aber eben auch einen LG mit dem ich zusammen lebe und desen Gehalt auch überall mit reingerechtnet wird, ich werde mir den link und den punkt 10 noch zu gemüte führen danke

  • Hi Netti,


    würde dein LG dich nicht mit seinem Gehalt unterstützen können du verdienst ja auch in der Lehre ich hab im 1 Jahr 650 netto bekommen als helfer... die pfleger 100 euro mehr.... also wären es bei dir 750 euro. ob du zuhause bleibst oder ausbildung machst und noch dein geld bekommst.

  • Berta, leider würde mein Ausbildungsgehalt nur bei 350 Euro netto liegen, mehr gibt es nicht im ersten Lehrjahr zu Altenpflegerin.


    War ja heute beim Vorstellungsterim und die würden miich auch sofort im September als Azubi nehmen, aber solange ich nicht weis wie ich das finanzieren soll, wird das wohl nichts werden. Gehe aber am Donnerstag nach der Arbeit noch mal zum Arbeitsamt und frag dort noch mal nach

  • Soweit ich weiß ist das Gehalt in der Altenpflege einheitlich geregelt. Wie kommen die auf 350 euro?


    Ich muss gleich mal googeln....



    Hier meine Liebe^^ Ne interessante QUelle:Quelle


    Die Finanzierung der Ausbildung


    Bei der Ausbildung als Altenpfleger/in handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung (an staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen) mit praktischer Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen. Der Träger der praktischen Ausbildung hat nach dem Altenpflegegesetz, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Diese ist im Ausbildungsvertrag niederzulegen.
    Ausbildungsvergütung Erfolgt die Ausbildung als Altenpfler/in in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, so gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.


    Für die schulische Ausbildung besteht möglicherweise eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des BAföG, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.


    Für die Schüler können Ausbildungskosten entsthen, etwa für Arbeitskleidung sowie für Fahrten zum Schulort bzw. für die Unterbringung in einem Wohnheim. Die Höhe dieser Kosten ist bei der jeweiligen Schule zu erfragen.
    Für eine Ausbildung an einer privaten berufsbildenden Schule können weitere, höhere Kosten entstehen:
    - Lehrgangsgebühren/Schulgeld
    - Anmeldegebühren
    - Kosten für Lernmittel und Fachliteratur
    - Kosten für Arbeitsmaterialien
    - Prüfungsgebühren
    Bezüglich der genauen Höhe sollte eine Erkundigung bei der jeweiligen Schule erfolgen.


    Wenn ich du wäre würde ich dam mal nachhaken und denen sagen das überall anders das doppelte gezahlt wird und du leistes im Osten genau die gleiche Arbeit wie im Westen das gehört echt abgeschafft.

    No Risk No Fun..... :brille

    2 Mal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Naja, der "Ausbildungsgeber" wo ich heute war, hat nichts mit öffentlichen dienst zu tun, deswegen auch kein Tarifvertrag und daher wohl auch das niedrige Ausbildungsgehalt.


    Scheint wohl doch überall anders zu sein

  • ^Die Altenpflege ist öffentlicher Dienst das hat nix mit deinem Arbeitgeber zu tun.... Du tust etwas für die Öffentlichkeit für die Bürger...Deswegen der TVAöD
    Ich würde da echt mal nachhaken....

  • Ich hatte aber schon mehrere Vorstellungsgespräche in der letzten zeit und da lag das gehalt immer nur zwischen 350 und maximal bei 450 euro im ersten jahr.


    Derzeit arbeite ich auch in der altenpflege und da ist auch kein öffentlicher dienst!?!

  • Nettchen di Altenpflege ist ein Öffentlicher Dienst.... auch in eine Heim.
    Unser Beruf ist ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Naja ich würde für 350 diese Ausbildung net machen....

  • Deswegen würde ich das mal abklären ob es nur in ost und west bundesländer unterschieden wird? fakt ist hier im westen kriegen alle gleich Lehrlingsgehalt....