Meine Ehe ist am Boden...und nun??? :o(

  • Ähm, ich frage mich gerade, wo ich gesagt habe, dass ich nicht arbeiten gehen will??? :kopf Hier werden Bruchteile rausgepickt und dann aufgebauscht! Das ist nicht richtig!


    Mein Mann war ein Jahr krankgeschrieben und hätte ich nicht gearbeitet und wenn es nur ein 400 € Job war, so hätten wir uns nicht über Wasser halten können. Aber hier wird direkt gepiesackt, ohne die Hintergründe zu kennen. Außerdem muss ich auch erstmal hier alles regeln und wenn ich dann auf eigenen Beinen steh, dann seh ich weiter. Und Jobs liegen nicht einfach so auf der Straße und ich muss die Betreuung der Kleinen gewährleisten können, da ihr KiGa um 16 Uhr schließt. Ich war vor meiner Schwangerschaft selbständig und musste leider aufgeben, da mein Ex nen Herzinfarkt hatte und alleine hätte ich das niemals hinbekommen, daher kann ich nicht einfach an irgend einen Beruf anknüpfen.


    Mir ist nichts wichtiger, als für meine Tochter zu sorgen und ich drücke mich nicht vor Arbeit und wenn Ihr das noch immer meint, ist mir egal.

  • Aber hier wird direkt gepiesackt, ohne die Hintergründe zu kennen


    Du solltest es nicht persönlich nehmen. Du bekommst nur Antworten auf Fragen. Du musst Dir nicht jeden Schuh anziehen der Dir hingehalten wird.


    Mein Mann war ein Jahr krankgeschrieben


    Ich war vor meiner Schwangerschaft selbständig und musste leider aufgeben, da mein Ex nen Herzinfarkt hatte

    Das lässt Du auch jetzt erst raus.

  • puhhhhhhhhhh :-)


    wie alt ist denn das Kind? warst du mit dem KV verheitratet?


    es steht dir u.U. TU zu, aber was kommt danach? du willst die trennung von deinem mann, aber gleichzeitig soll er dir dein leben danach finanzieren?? wie lange wart ihr verheiratet und was ist sein netto? ggf. wird es dann einfacher, wenn man mal zahlen hat nachher reden wir hier über 100 euro TU oder sowas in der art...


    das zauberwort nach der scheidung heisst dann "eigenverantwortung"

  • Liebe leuts,


    auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, möchte ich die TS verteidigen.
    Ich weiß nicht, wo ihr gelesen habt, dass sie nicht Eigenverantwortung übernehmen will :frag


    Ich kann sie absolut gut nachvollziehen. Wenn man eine Ehe eingeht, geht man damit auch eine gewissen Verantwortung für den anderen ein. Das weiß man vorher. Dazu gehört auch Unterhalt. Ich sehe nicht das Problem, wenn sie für sich schaut, wie sie aus der Ehe kommt und auf den Weg die vertraglichen Rechte mit nimmt. Das tut ihr Mann ebenso. So, wenn man dazu nicht bereit ist, dann sollte man einfach net heiraten. Wer sich vormacht, man bleibt das ganze Leben beisammen, lügt sich selbst in die Tasche.


    Es war eine Gemeinschaft und danach muss man sich gemeinschaftlich auseinander dividieren. Das braucht seine Zeit und da ein Kind drin hängt, ist der Zeitrahmen nochmal anders gesteckt.


    Kaum gehen die Mehrzahl der Beiträge in eine Richtung, hauen alle in die Kerbe. Da geht mir echt das Verständnis flöten und lässt mich am wohlwollenden Interesse einiger zweifeln.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Danke Cola, jetzt warste schneller. :blume


    Also langsam find ich einige Beiträge mehr als bissig - die TS will doch ihrem Nochgatten nix, sie fragt hier um Rat und einige fangen sofort an zu tun, also ob sie ihn nackig machen will.


    Außerdem find ich es mehr als ermüdend ihr immer wieder nahezubringen das sie arbeitsunwillig wäre. 400 Eurojob ist doch was und mal eben auf Vollzeit aufstocken ist auch nicht jedem möglich.


    In unserer Gegend ist es zb. ein Unding mal eben fix nen Vollzeitjob zu finden.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • dass sie nicht Eigenverantwortung übernehmen will


    das zauberwort nach der scheidung heisst dann "eigenverantwortung"


    die eigenverantwortung bezog sich auf die zeit NACH der scheidung - aber um hier mehr sagen zu können, müsste die TS meine Fragen in meinem obigen post beantworten

    Es war eine Gemeinschaft und danach muss man sich gemeinschaftlich auseinander dividieren. Das braucht seine Zeit und da ein Kind drin hängt, ist der Zeitrahmen nochmal anders gesteckt.


    es ist ein kind vorhanden - korrekt, aber nicht vom aktuellen ehemann...von daher kann es erstmals nur um TU gehen und dieser hängt u.U. von einigen Faktoren ab, siehe meine Fragen im obigen post

    Kaum gehen die Mehrzahl der Beiträge in eine Richtung, hauen alle in die Kerbe


    die beiträge der TS gehen dahin, dass sie nicht mehr will, aber eben auch genau das haben will "was ihr zusteht"... :Hm:rauchen

    Da geht mir echt das Verständnis flöten und lässt mich am wohlwollenden Interesse einiger zweifeln.


    Jau - so geht mir das teilweise auch...aber wahrscheinlich klafft da eine gewisse lücke zwischen uns... :brille


    wie gesagt ohne weiteren input der TS wird man erstmal nicht weiterkommen - wer weiss was ihr mann verdient - nachher verdient er 1400 netto - dieses bereinigt er mit den bekannten posten und wir landen bei einem bereinigten netto von 1080 euro - es handelt sich um eine zweijährige ehe und das kind ist 6 jahre alt un kommt nächstes jahr in die schule...dann sieht es wohl ziemlich duster aus - anders wäre es, wenn der mann 5000 netto verdient es ne langzeit ehe ist/war - vor zwei jahren ein kind zustande kam von einem anderen usw. - aber das ist alles nur theorie von daher lass uns doch warten bis sich die TS dazu äussert...

  • auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, möchte ich die TS verteidigen.


    Das ehrt Dich aber ist nicht nötig. Bis auf die letzten 3 Beiträge habe ich keine "Angriffe" gelesen.


    Wenn man eine Ehe eingeht, geht man damit auch eine gewissen Verantwortung für den anderen ein. Das weiß man vorher.

    Das unterschreibe ich voll und ganz.


    Hier ist ein absoluter Sonderfall. Das Ehepaar sind nicht die Eltern des Kindes. Für mich stellt sich die Frage wenn Mutter mit Kind bedürftig ist ob der getrennte lebende Ehe Partner oder der Vater des Kindes Unterhaltspflichtig ist. Und wenn ich schreibe das der Ehepartner das wohl auch so sieht ist das meine subjektive Meinung und kein Angriff.

  • Sarek...ich habe dich damit auch nicht angesprochen und ja, stimmt, die Beiträge hatten sich wieder gefangen...fand ich gut so :-)


    Ich weiß garnicht, warum das Kind so betont wird...es wird in die Berechnung nicht mit einfliessen, weil es nicht seines ist. Ausrechnen muss es sowieso der Rechtsanwalt...ich bezweifel, dass hier auch nur einer eine zuverlässige Ferndiagnose stellen kann.


    Ich fand es gut, dass der Thread sich gefangen hatte. Nicht gut finde ich nach wie vor die vorab Unterstellungen, die dann die TS aufzuklären hat. Welch Anspruch ;)


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ich finde das Kind gehört wohl dazu.
    Wenn das Kind der Grund ist warum Mutter nicht sich selbst ernähren kann muss der Vater des kindes da Unterhalt zahlen und nicht der Mann oder der Opa.


    Es ist eine Frage wie man mit Unterstellungen umgeht! Man kann sachlich drauf antworten und das verneinen oder ignorieren oder schmollen.
    Wobei schmollen für mich wie Schuh anziehen ist.

  • In der Hinsicht mag das Kind reinspielen. genauso könnte sie arbeitslos oder, wie ihr aktueller Mann einen Herzinfarkt erleiden und daran scheitert die Erwerbsmöglichkeit. Der Ehemann hat wissentlich eine Frau mit Kind geheiratet. Sie hat ihn auch mit Herzinfarkt usw genommen und die Konsequenzen gelebt. Sie sind beide eine Gemeinschaft eingegangen, aus der Rechte resultieren. Die rechtlichen Konsequenzen sind so verankert. Die wird nach wie vor ein Rechtsanwalt zu klären haben.



    Es ist eine Frage wie man mit Unterstellungen umgeht! Man kann sachlich drauf antworten und das verneinen oder ignorieren oder schmollen.


    Auch hier ja, seh ich grundsätzlich auch so.
    Voreilige oder grundsätzliche Unterstellungen finde ich überflüssig wie nen Kropf. Es bringt einen Ton in das Forum oder das Thema, der weder angenehm noch förderlich ist...sei es für Leser, Schreiber oder letzten Endes des Fragenden.
    Macht man das im realen Leben auch so?...nur mal so in den Raum geworfen...ich weiß, Grundsatzdiskussion, hatten wir schon oft, mag ich hier auch nicht eröffnen. Es erstaunt mich, wie sich manche Leuten in den Grundsatzdiskussionenthreads ereifern und umdrehen...unnötig. Dabei schätze ich manche Beitrage derer sehr.


    Wie dem auch sei. Ich möchte das Thema nicht ablenken. Weiter im Text :-)


    lg,
    cola

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    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Liebe TS,ich weiß nicht, warum du dir das hier gibst. Du hast ein Recht auf Trennungsunterhalt solange, bis die Scheidung durch ist. Danach werden die Karten wieder neu gemischt. Aber die Trennungszeit und der Trennungsunterhalt ist ja auch dafür da, sich beruflich zu orientieren. Warum du letzendlich nicht gearbeitet hast während der Ehe ist nicht wirklich interessant. Ihr habt das Modell gelebt in der Ehe und dann gilt es als Einverständnis des Ehemannes. Und du musst dich hier bestimmt nicht rechtfertigen.


    Und danke Cola, kann mich leider nur einmal bedanken.

  • bevor wir uns hier in danksagungen und im OT bereich verlieren habe ich einfach ein weng selbst nach den antworten gesucht...


    wie alt ist denn das Kind?


    dat kind ist 4 Jahre - somit kein BU-Anspruch vom KV

    warst du mit dem KV verheitratet?


    Nein war sie nicht - dieser klagt aber nun GSR ein

    wie lange wart ihr verheiratet und was ist sein netto?


    es kann hier maximal eine Ehedauer von zwei Jahren vorliegen - tendenziell weniger - ob dann bei so einer Kurzehe überhjaupt TU fliesst weiss ich nicht - aber vielleicht der ein oder andere
    Interessant wäre natürlich das Netto vom Mann und wie es bereinigt aussieht bei den ganzen ehebedingten schulden is dann die frage ob überhaupt noch platz für TU ist...

    es steht dir u.U. TU zu


    ich denke es wird sehr eng mit TU


    hier kann man das ein weng nachlesen:
    Umgang bis Gerichtstermin aussetzen wenn Kindeswohl in Gefahr ist?

    Einmal editiert, zuletzt von immortelle666 ()

  • Interessant wäre natürlich das Netto vom Mann und wie es bereinigt aussieht bei den ganzen ehebedingten schulden is dann die frage ob überhaupt noch platz für TU ist...

    Dafür sind wir aber nicht zuständig und sie kann sich wohl kaum auf das, was "wir" hier ausrechnen verlassen.


    Mädel, ab zum Anwalt

  • Dafür sind wir aber nicht zuständig und sie kann sich wohl kaum auf das, was "wir" hier ausrechnen verlassen.
    Mädel, ab zum Anwalt


    ich denke schon, dass der ein oder andere hier durchaus in der lage ist eine gewisse tendenz bzgl TU auszurechnen, wenn die Tendenz < 100 Euro im Monat geht ist der Rat für die TS zum RA zu gehen u.U. teurer als den Nutzen den sie vom TU haben könnte. Geht die Tendenz > 500 Euro stimme ich dir zu - ab zum Anwalt - deswegen ist es ja sooooo interessant das Netto vom Mann zu wissen und die abzugsfähigen Posten bzugl. der Bereinigung - hier sehe ich lt. den Schilderungen der TS eben die Gefahr, dass die "Ehebedingten Schulden" das Netto erheblich schrumpfen lassen...


    aber wie bereits weiter oben erwähnt, hier müssen wir auf die antwort der TS warten...

  • Vorsicht Sue müssste dann den Verlust den der andere Partner erleidet ausgleichen.



    Wenn du richtig liest wirst du festellen, daß ich schrieb: " allerdings müsst ihr die Einkommensteuererklräung für das laufende Kalenderjahr halt noch zusammen machen -" Das impliziert das was du sagst...Nicht sie muss ihm dann den Verlust ausgleichen . nee - ist rein rechtlich ein wenig anders: sie werden in jedem Fall als Ehepaar dann nach dem Splittingtarif behandelt und versteuert. DAZU ist sie wg dem Gebot der ehelichen Solidarität verpflichtet. Und das heißt: sein Verdienst und ihrer werden schlichtweg zusammengerechnet und durch 2 geteilt und dann jeder Anteil versteuert. Und das ist meist die günstigste Variante bei der man am wenigsten Steuern zahlt.

  • Also, um erstmal die Fragen zu beantworten:


    Die Kleine ist 4.
    Nein, ich war nicht mit dem KV verheiratet, das ist meine erste (und letzte) Ehe.
    Nettolohn meines Mannes mit LSK ca 2000 €, er wird noch gepfändet, da er schonmal verheiratet war und keinen Unterhalt gezahlt hat.
    Und ich WILL arbeiten gehen, nur wie gesagt, es sollte mir erlaubt sein, mich erstmal zu orientieren und festen Boden unter den Füßen zu bekommen! Und wenn ein 400 € Job nichts ist, dann weiß ich auch nicht. Es ist eine Bürotätigkeit, die ich möglicherweise ausbauen kann und bei der Firma möchte ich auch gerne bleiben. Nur zwingen kann ich die Chefin auch nicht, es mir JETZT zu ermöglichen!


    Bei allem anderen hier blicke ich nicht durch.

  • Hi,


    ganz einfach, der KV ist, sofern leistungsfähig, evtl. BU-pflichtig, sofern du nachweisen kannst, daß du
    keinen Betreuungsplatz hast.
    Dann kommt der Ehemann, den man auf TU versuchen könnte zu verklagen.


    Nochmal, du hast mit dem Next ein Kind, und bist noch verheiratet/getrennt mit dem Mann, mit dem du kein Kind hast ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Die Kleine ist 4.
    Nein, ich war nicht mit dem KV verheiratet


    ganz einfach, der KV ist, sofern leistungsfähig, evtl. BU-pflichtig, sofern du nachweisen kannst, daß du
    keinen Betreuungsplatz hast.


    BU sehe ich in weeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeiter ferne vom KV tendenz geht zu 0


    Nettolohn meines Mannes mit LSK ca 2000 €, er wird noch gepfändet, da er schonmal verheiratet war und keinen Unterhalt gezahlt hat.


    Ich gehe davon aus, dass er 2000 euro mit Steuerklasse III hat - kann man bei steuerklasse I einfach mal 300 Euro vom Netto abziehen? also wären wir bei 1700 Euro - mindestens 5 % Fahrtkosten runter 1615 Euro - lass ihn noch ne LV haben von 65 euro sind wir bei 1550 euro - 1050 Euro SB - bleiben maximal 500 Euro TU....ABER


    was jetzt noch fehlt zum weiterrechnen:
    zahlt er für kinder aus vorheriger ehe KU? wie viele Kinder hat er?
    muss er noch für die ex-frau zahlen?
    wie hoch sind siene ehebedingten schulden die er monatlich abzahlen muss?
    wie ist seine einfach fahrtstrecke zu seiner arbeit - wie viele KM?


    es wird wahrscheinlich einiges weniger - kommt drauf an was du hierzu antwortest.


    wie lange wart ihr denn nun verheiratet?

  • Nochmal, du hast mit dem Next ein Kind, und bist noch verheiratet/getrennt mit dem Mann, mit dem du kein Kind hast ?

    Sie hat mit dem EX ein Kind (nie verheiratet gewesen), mit dem jetzigen Mann ist sie verheiratet/ getrennt- kein gemeinsames Kind.

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy