schriftliche Strafarbeit in der Mittagsbetreuung zulässig?

  • Hallo!
    Dürfen Betreuer einer Mittagsbetreuung (von der AWO) eigentlich Strafarbeiten (Abschreibarbeiten) verteilen? Gibt es dafür irgendwo irgendwelche Regelungen?
    Mein Sohn (7 Jahre) geht seit September in eine neue Mittagsbetreuung (gibt es erst seit diesem Schuljahr). Eine Betreuerin (leider die, die immer da ist) droht den Kindern, sie bekämen kein Mittagessen, wenn sie z.B. nicht aufräumen etc. und verteilt regelmäßig wegen den kleinsten Vergehen schriftliche Strafarbeiten, die die Kinder (ab 1. Klasse) dann direkt während der Mittagsbetreuungszeit erledigen müssen. Sie ist keine gelernte Erzieherin und auch sonst leider ziemlich unfähig (sorry, is aber leider so).
    Müssen wir uns das gefallen lassen? Ist es gängig, dass Mitarbeiter von Mittagsbetreuungen Strafarbeiten verteilen? -Strafarbeiten gehören in die Schule, aber doch nicht in eine Mittagsbetreuung, oder? Was sind Eure Erfahrungen damit?
    Was haltet Ihr von Drohungen bezüglich Mittagessen?
    Herzliche Grüße
    Viola

  • Was haltet Ihr von Drohungen bezüglich Mittagessen?


    Völlig daneben!


    Kinder die Zeit geben aufzuräumen, und wer trödelt und länger braucht, hat dann eben weniger Zeit zu essen oder muss es nach (?) dem Mittagessen machen, oder am nächsten Tag eben 5 Minuten früher anfangen als die anderen....


    ansonsten keine Ahnung, ob die das machen dürfen....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • strafarbeiten sind nicht zulässig!


    leider wird der betreuungsstandard immer mehr aufgeweicht , so das oft ungelernte kräfte eingesetzt werden ( ich lebe NOCH auf der insel der glückseligen, an meiner schule gibt es nur ausgebildete erzieherinnen als gruppenleitung)


    jugendhilfe, awo und sonstige setzen immer mehr auf billige kräfte... nicht alle sind schlecht , aber leider wissen sich viele nicht wirklich gut zu helfen ..



    drohungen wie essensentzug oder strafarbeiten sind völlig daneben und gehen gar nicht

  • Würde mich umgehend an den Träger wenden !


    Das sind völlig untragbare Zustände.


    Ich kann Dir aus eigener Erfahrung versichern, dass es völlig unüblich ist Kindern in der Mittagsbetreuuung Strafarbeiten aufzugeben .
    Und damit zu drohen dass es kein Mittagessen gibt ... wer bezahlt denn das Mittagessen ? Die Eltern oder die "Betreuerin".


    Sorry, aber der Aufenthalt in dieser Betreuung muß für die Kid's ja ein Horrorerlebnis sein.

  • Mein Sohn war in der Grundschule auch in der Mittagsbetreuung der AWO (OGS)


    Ich hab auch jeden Tag die schlimmsten Geschichten gehört ^^


    Bei uns, war es vollkommener Unsinn. Den Leiter der Grundschule kannte ich, seine Klassenlehrerin, war schon meine usw. ( Kleinstadt halt)
    Kinder neigen zu übertreiben, wenn es um die OGS geht. Dort werden Regeln vermittelt und viele Kinder können das (noch) nicht einordnen.
    Sie legen Worte falsch aus und so entstehen bei den Eltern Zweifel.


    Geh doch einfach mal hin und sprich mit der Betreuung.
    Bilde dir selbst ein Urteil und dann sehen wir weiter ;-)

  • Ich würde empfehlen das Gespräch zu suchen.
    Leider kenn ich so Dinge auch aus der öffentlichen Kinder und Jugendarbeit, die päd Fachkräfte da haben und auch mit Strafarbeiten, Starfsitzen und Verweigerung der Mahlzeiten drohen und das auch noch durchziehen. :angry


    Nur wenn man die Problematik nicht anspricht wird sich auch nichts ändern. Oft ist es glaube ich die pure Machtausübung oder Überforderung mit "schwierigen" Kindern, aber dann ist man in der Arbeit mit Kindern fehl am Platz.

  • die würde ich aber ordentlich aufn pott setzen und danch beim chef/rektor beschweren über diese unfähige person... :nawarte:

  • Strafarbeiten haben in der Betreuung nichts zu suchen !


    Und das mit dem Essen geht schon gar nicht!
    Mal davon ganz abgesehen, daß Du dieses Essen bezahlst!


    Wir hatten in unserem Hort früher auch Probleme, mit dem Umgang der Erzieher bei Essensfragen.
    Die Kinder mußten alles aufessen, was auf den Teller kam ( und da kamen eben auch Dinge drauf, die manche Kinder partout nicht essen wollten, z. Bsp. gekochtes Gemüse)
    Ansonsten gab es keinen NAchtisch!
    Wäre ja noch okay, wenn dieser Nachtisch jetzt nur süßes gewesen wäre, aber Obst als NAchtisch wurde dannn genauso untersagt!


    Also sprich, die Kinder essen kein Gemüse, weil sie es nicht mögen und bekommen danach ( als Strafe) auch kein Obst!
    Und das heutzutage, bei unserem Wissensstand und wo jeder bemüht ist, sein Kind halbwegs gesund zu ernähren... :kopf


    Es gab ziemliche Streitgespräche darüber, aber die Regelung wurde abgeschafft!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • :thanks: für all Euren schnellen Antworten. Mir fällt echt ein Stein vom Herzen, dass ihr das auch so seht. Ich war schon langsam verunsichert, ob ich meinem Gefühl jetzt plötzlich nicht mehr trauen kann und das Ganze zu kritisch sehe.
    Ich hatte vor einiger Zeit schon wegen anderer Vorfälle in der Mittagsbetreuung mit dem Rektor telefoniert, aber er war voll des Lobes über diese Mitarbeiterin und die Mittagsbetreuung. Und bei einem "Elternabend" hatte ich ganz klar gesagt, dass es ein absolutes No-go ist, die Kinder anzuschreien oder ihnen die Teller wegzunehmen. Damals war auch die Vorgesetzte von AWO anwesen. Aber auch sie war der Meinung, dass "man das schon mal machen kann". Die anderen Eltern saßen daneben und keiner hat den Mund aufgemacht.... (vorher und danach umso mehr).
    Diese Vorgesetzte steht (zumindest nach Außen hin) voll hinter ihren Mitarbeitern (auch wenn die zu den Kindern wortwörtlich: "halt die Fresse" sagen!!!)
    Meine Konsequenz war jetzt, meinen Sohn ehr abzuholen und noch mit auf Arbeit zu nehmen oder ehr Feierabend zu machen (hab Gott sei Dank sehr verständnisvolle Chefs und grad relativ wenig zu tun). Was aber auch kein Dauerzustand sein kann. Und bis 14.00 Uhr muss er auf jeden Fall dorthin.
    Gespräche mit dieser Betreuerin kann ich mir schenken - oft genug versucht.
    Gibt es nicht irgendwo etwas "schwarz auf weiß" bezüglich "Erziehungsmaßnahmen" bei Einrichtungen der AWO, die ich vorlegen kann?
    Sicher kann ich mich wieder mit den Vorgesetzten auseinandersetzen, aber die wird das Ganze wieder "runterspielen". Ich will irgendetwas in der Hand, womit ich sie "festnageln" kann. Zumal sie mir verbal auch sicherlich überlegen ist, denn wenn ich aufgeregt bin, fallen mir leider erst hinterher die richtigen Worte ein.....
    Jeder Mist ist in dieser Satzung der AWO geregelt, nur über Umbuchungsfristen, "Strafsanktionen" etc. ist kein Wort zu finden.

  • Hmm, ob es da gesetzliche Vorgaben gibt, weiß ich leider nicht!


    Bei uns war die Situation eben so, daß der Hort dem städt. Kindergarten angegliedert war.
    Da wir mit der leitung definitiv massive probleme hatten, gingen die Wege dann eben über die Verantworlichen bei der Stadt!


    Was mir aber ziemlich sicher erscheint - alleine wirst Du auf Granit beißen.
    Schau, daß Du Dir die anderen eltern, die ja scheinbar auch unzufrieden sind, mit in`s Boot holst!
    Dann könntet ihr ja eine Liste erstellen und jeder unterschreibt die.
    Somit sieht man auch, daß es nicht nur einen stört!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Ist es gängig, dass Mitarbeiter von Mittagsbetreuungen Strafarbeiten verteilen?


    Drohungen finde ich total albern...


    aber gegen sinnvolle mit der "Tat" in Zusammenhang stehende Strafarbeiten hab ich nix :tuedelue:tuedelue


    Mein Sohne musste in seiner OGS zeit zweimal die Schulordnung abschreiben (werfen mit Schneebällen ;) ) und einmal im Schulgarten Unkraut zupfen (weil er unbedingt
    dort Fussballspielen wollte) und zweimal Müll auf dem Schulgelände einsammeln (er hatte ja was dazugeworfen)-


    Das fand ich absolut ok :D


    Bis auf das Schneebällewerfen :brille hat jede "Strafarbeit" im ersten Anlauf den gewünschten Erfolg gezeigt ;) bei den Schneebällen hat es zwei Anläufe gebraucht.


    Für mich ist wichtig, dass vor "Strafarbeiten" die Regeln bekannt, besprochen und anerkannt (war bei uns durch Unterschrift des Kindes) sind-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Das ist ja das eine (würd ich auch so mittragen) was aber nicht geht, ist dem Kind das Essen zu verbieten oder den Teller wegzunehmen!

  • ist dem Kind das Essen zu verbieten oder den Teller wegzunehmen!


    das sehe ich absolut genauso :daumen


    ich wollte nur klarmachen, dass "Strafarbeiten" als Begriff für mich zu allgemein war :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • huhu,


    ich seh das ähnlich wie Luchsie,


    wenn vorher genaue Regeln abgesprochen sind und die Sanktionen dafür bekannt sind, find ich das absolut ok. Solange die wirklich nur bei groben Verstossen greifen und auch wirklch bei allen Kindern gleich.
    Klar ist es total daneben das Mittagessen zu verweigern, weil beim Aufräumen getrödelt wurde und "halt die Fresse" zu einem Kind zu sagen geht gar nicht.


    Aber wenn z. B. mene Lütte und mein Neffe beim Essen mit dem Essen rumschmeissen, gibt es bei mir auch genau eine Ansage und danach sind die Teller weg.
    und das find ich jetzt nicht wirklch grausam, haben sie auch nur genau einmal gemacht.


    LG,
    Raga