Hoffentlich der letzte Brief des Anwalts

  • Ich wäre so gern endlich geschieden. Ich habe viele Zugeständnisse gemacht, habe meinem Ex alles da gelassen und nun sollte mein Anwalt den Brief aufsetzen, dass ich auf die komplette Wohnungseinrichtung verzichte, wenn mein Ex die Scheidungskosten übernimmt. Ich hoffe so sehr, dass es endlich vorbei ist. Ich habe nach 13 Jahre Ehe alles neu angefangen, neue Wohnung die ich einrichten musste, neuer Ort, neue Schule für meine Kleine, Ganztaagsbetreuung und die Planung was ich mit den Ferien mache, denn so viel Urlaub habe ich nicht ...Ich habe alles geschafft und bin froh unabhängig zu sein. Ich würde nur echt jetzt beten, dass ich meinen Ex einfach als Geschichte betrachten kann ...sorry es musste raus.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ja die habe ich beantragt und habe heute die fehlenden Unterlagen abgegeben. Im Gang hat mich der Anwalt erwischt und meinte, er hätte es gestern nochmal durchgerechnet und er ist überzeugt, dass mein Ex zu wenig Unterhalt (100 €) für das Kind zahlt.
    Das Jugendamt wäre von falschem Einkommen ausgegangen. Ich habe vor das von dem Jugedamt in meinem Wohnort prüfen zu lassen, die Frau sagte mir, es ist nur möglich, wenn mich eine Partei vertritt also entw. Jugendamt oder Anwalt. Deswegen wollte ich auf den Anwalt verzichten (kostet ja was extra). Ich denke ich kann mich auf das Jugendamt hier verlassen oder?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • an Anwalt zu sparen kann sparen am falchen Ende sein.
    ein Euro mehr Unterhalt sind 12 Euro pro Jahr...

    Verbittere nicht, sondern wandle das Gute in schöne Erinnerungen... Vergiss das Schlechte

  • wenn du sowieso prozesskostenhilfe bekommst, dann lass das den anwalt doch gleich mit erledigen (unterhalt)


    und ja, jugendämter müssen nicht besser als anwälte sein :brille

  • Ja die habe ich beantragt und habe heute die fehlenden Unterlagen abgegeben. Im Gang hat mich der Anwalt erwischt und meinte, er hätte es gestern nochmal durchgerechnet und er ist überzeugt, dass mein Ex zu wenig Unterhalt (100 €) für das Kind zahlt.
    Das Jugendamt wäre von falschem Einkommen ausgegangen. Ich habe vor das von dem Jugedamt in meinem Wohnort prüfen zu lassen, die Frau sagte mir, es ist nur möglich, wenn mich eine Partei vertritt also entw. Jugendamt oder Anwalt. Deswegen wollte ich auf den Anwalt verzichten (kostet ja was extra). Ich denke ich kann mich auf das Jugendamt hier verlassen oder?


    Das Jugendamt kann nur mit den Zahlen rechnen, die ihm vorliegen. Wenn Dein Anwalt andere zahlen hat und die sind glaubhaft, dann muss man darüber nachdenken.
    Wenn der Anwalt nicht so viel Gelder runterrechnet vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen, dann muss man nach dem Warum fragen. Manche Sachen sind strittig. Du kannst dir die Infos vom JA holen und vom Anwalt, um dann zu entscheiden. 100 Euro im Monat sind eine Menge Holz ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wenn du sowieso prozesskostenhilfe bekommst, dann lass das den anwalt doch gleich mit erledigen (unterhalt)


    und ja, jugendämter müssen nicht besser als anwälte sein


    Prozesskostenhilfe gibt es für die Scheidung.


    Wenn aber der Anwalt nun von einem falschen bereinigten Einkommen ausgeht und von einem falschen zu niedrigen Selbstbehalt, dann kann die Prozesskostenhilfe für das Unterhaltsverfahren verweigert werden, da mutwillig.


    Dem Anwalt ist das egal. Er holt sich das Geld dann von Zelda74.


    Einfach Netto nehmen, 5 % Werbungskosten weg und daraus den Unterhalt errechnen geht im Fall von Zelda74 nun mal nicht. Da spielen noch ganz andere Faktoren eine Rolle, die das Jugendamt offenbar gesehen hat, während ihr Anwalt auf diesem Auge blind zu sein scheint.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • wenn das wörtchen wenn nicht wär... :D


    es KANN aber auch sein, dass der anwalt die gesamteinkommenssituation richtiger einschätzt als der freund des vaters beim jugendamt :rolleyes2:


    ...hier geht es ja auch noch um (vermietete?) eigentumswohnungen etc...


    den mindestunterhalt statt 100 euro plus uhv. sollte das kind schon bekommen...

  • den mindestunterhalt statt 100 euro plus uhv. sollte das kind schon bekommen...


    Inzwischen liegt der notwendige Selbstbehalt bei 950 € und es sind 2 Kinder, statt nur einem. Wenn man also vom Bescheid des Jugendamtes ausgeht, dann sind jetzt bei 1001 € bereinigtem Netto noch 51 € auf zwei Kinder aufzuteilen.


    Klar kann man die Eigentumswohnung noch hinzu nehmen. Es steigt aber aufgrund der Personenzahl auch der notwendige Selbstbehalt. Da geht nix mehr mit 360 € warm, sofern der UET in der neuen Familie momentan der Alleinverdiener ist.


    Die UHL mögen vielleicht nützlich für einen Single ohne weitere unterhaltsberechtigte Angehörige sein. Kommen aber weitere Unterhaltsberechtigte hinzu, dann kann man die getrost in die Tonne treten.


    Ich habe Dir auch schon im anderen Thread gesagt - Freundschaftsdienst hin oder her- er hat vermutlich das Formular ausgefüllt, dass ich dort eingestellt habe. Wenn die Schulden zum Zeitpunkt der Beziehung mit Zelda74 entstanden sind, dann kann auch ein Anwalt nix dagegen machen. Deswegen wird in dem Formular ja auch nach dem Entstehungszeitpunkt der Schulden gefragt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich wünsche Dir auf jeden Fall ganz viel Kraft für die kommende Zeit, du bist auf dem richtigen Weg, glaub es mir ich hab das auch schon alles hinter mir.
    Und ich würde es immer wieder so machen. Klar werden einem sehr viel Steine in den Weg gelegt und es ist sehr viel zu bewältigen, aber das Leben das ich jetzt führe ist kein vergleich zu vorher - also tschakka du schafft das!! :daumen