Bin total verzweifelt!!! Wie kann das sein???


  • keine Gewalt...


    bitteschön - stelle nicht das dir wiederfahrene über den umgang - wie ich auch schrieb bleibt die frage wie die "übergaben" ablaufen sollten, ich hatte ein paar anregungen gegeben - im endeffekt wird das gericht entscheiden wie es zu laufen hat und dann wird man sehen wie und ob es kklappt....

  • Soviel ist sicher... der "Vater" kennt seine Rechte. Darum geht es.


    Leider ist er der Auffassung, zu seinen Rechten gehört auch Sonnenschein. :kopf


    Das ist eine absolut besch... Situation.


    Nimmst du den Umgang wahr - hebelst du das Näherungsverbot aus und dieser *** fühlt sich in seinem krankhaften Machtgefühl bestätigt. :ohnmacht::ohnmacht:


    Nimmst du den Umgang nicht wahr, bestätigst du den Verdacht des Umgangsboykottes...

  • geh schnell zu einem anwalt!!!


    es ist auch möglich gegen die einstweilige anordnung etwas zu unternehmen...die aussetzung zu beantragen! (oder so :hae: )


    http://www.buzer.de/gesetz/8530/b26082.htm


    daraus kopiert:


    "§ 54 Aufhebung oder Änderung der Entscheidung


    2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf § 54


    (1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde.


    (2) Ist die Entscheidung in einer Familiensache ohne mündliche Verhandlung ergangen, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.


    (3) Zuständig ist das Gericht, das die einstweilige Anordnung erlassen hat. Hat es die Sache an ein anderes Gericht abgegeben oder verwiesen, ist dieses zuständig.


    (4) Während eine einstweilige Anordnungssache beim Beschwerdegericht anhängig ist, ist die Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Entscheidung durch das erstinstanzliche Gericht unzulässig.


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    § 55 Aussetzung der Vollstreckung


    Änderungen / Synopse | 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 55


    (1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.


    (2) Wenn ein hierauf gerichteter Antrag gestellt wird, ist über diesen vorab zu entscheiden."

  • stelle nicht das dir wiederfahrene über den umgang


    ich habe noch ein paar andere "Dinge" und Vorfälle aufgezählt, die du nicht beachten magst, und glaub mir, sie zeigen nur einnen kleinen Bruchteil seines kranken Hirns! Aber richtig ist, DU kannst es nicht beurteilen, das kann ich selbst am besten, udn müssen nun auch die Gerichte, klar! Aber eins ist auch klar: wenn der Vater sich wie die Axt im Walde gegenüber der KM benimmt, dann hat das auch unweigerlich NEGATIVE Auswirkungen auf die Kinder! Er hat ein Recht auf Umgang, hatte er immer, will ich ihm auch nicht für immer udn ewig verwehren (auch meinen Kindern nicht!) - aber: die Unversehrtheit für mich und meine Kinder geht vor!!!


    Leider ist er der Auffassung, zu seinen Rechten gehört auch Sonnenschein. :kopf


    so ist es! Ich muß es nur beweisen können :hae:


    Nimmst du den Umgang wahr - hebelst du das Näherungsverbot aus und dieser *** fühlt sich in seinem krankhaften Machtgefühl bestätigt.


    jupp :kotz


    Nimmst du den Umgang nicht wahr, bestätigst du den Verdacht des Umgangsboykottes...


    ebenfalls :kotz Deswegen werde ich glaube ich morgen früh als 1. den Weißen Ring kontaktieren! Wie schütze ich mich, ohne "ungesetzlich" zu werden :radab

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • wie ich auch schrieb bleibt die frage wie die "übergaben" ablaufen sollten, ich hatte ein paar anregungen gegeben


    tja leider hast du in meinen augen nur von zwölf bis mittag gedacht. bzw setzt mal bitte die brille ab kinder m´üssen aber egal was war...



    was passiert( udn ja davon gehe ich aus, würds gerne nicht schreiben um nicht noch mehr angst zu verbreiten, aber bei manchen antworten hier seufz)


    also was soll sie den machen wenn der arme bedauerns werte kv mal wieder die kinder viel früher los werden will?



    den fall lieber immortelle haste vorsorglich mal eben übersehen. was bitte dann? aufs nährungsverbot s............ähm nicht achten und hoffen das wir sie demnächst hier trotzdem weiter lesen?
    und das nur weil du meinst och den kindern tut er doch nichts auser ganz offensichtlich sie zu benutzen ( nein ich bleib dabei mehr tut dieser m....ähm dings nicht) um an die ts ranzukommen??????????


    das kann ja wohl alles nicht ernst gemeint sein oder? da reicht nicht mal meine naivität um sich hinzustellen udn zu sagen och da passiert schon nichts ironie on schleißlich hat der kv ein recht seinen kinder zu benutzen und mehr zu sehen.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Sonnenschein.......mir fehlen die Worte.Ich :knuddel dich mal und schick Dir ganz viel Kraft.


    @immortelle......Deine Beiträge dazu sind zum.........nee ich schreibs nicht aus,verstoß sonst gegen die Forenregeln.


    Mehr kann ich grad nicht schreiben.......bin ähnlich betroffen



    @juwi.......stimmt ,die Möglichkeit gibt es :thanks:

  • tja leider hast du in meinen augen nur von zwölf bis mittag gedacht.


    naja viel weiter scheinst du auch nicht gedacht zu haben bzw. meine beiträge zu ende gelesen (also wenn du mir das schon vorwirfst).
    Fakt ist, dass es ein EA bzgl. Umgang gibt - trotz der vorfälle - die frage der TS wie das sein kann wurde bereits beantwortet - sogar ich brillenträger habe erkannt, dass es ein problem bei den "übergaben" gibt, aber egal dieses hysterische geschreie und im kreis drehen...hmm nischt für mich - ick bin raus.

  • Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde.


    Da könnte ich vielleicht dran ansetzen....


    es ist auch möglich gegen die einstweilige anordnung etwas zu unternehmen...die aussetzung zu beantragen! (oder so :hae: )



    Ich habe leider in dem Schrieb keinen Passus darüber gefunden. :kopf Gegen das Näherungsverbot des letzten Jahres ist der KV angegangen eben weil bei ihm der Passus drin war, daß er eine Anhörung diesbezgl. anberaumen kann... hat er allerdings klar verloren!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Hi 3xSonnenschein,


    ich werde dich nicht erfreuen...
    meine Geschichte ähnelt deiner sehr...
    Übergriffe auf mich, mit Zeugen/Sachbeschädigung/Verleumdung/Suizidversuch/Kindesentzug/Nichteinhalten von Näherungsverbot/Hausfriedenbruch...und viel mehr
    Das hab ich alles erlebt, trotzdessen hatte der KV weiterhin Umgänge mit den Kindern.
    Zumindest hab ich anfangs begleitete Umgänge durchgesetzt, weil der KV ein Pulverfass war...es war schwer, denn keiner wollte die Verantwortung
    übernehmen.
    Egal ob er vollkomen psychich labil war - er hatte Recht auf den Umgang mit unseren Kindern.
    Nach 2 Monaten des begleiteten Umgangs durfte er die Kids ganz normal mitnehmen...hälftige Ferien etc.
    So lief es bei mir ...


    Solange er NUR dich angreifft und fertig macht - ist es irrelevant was die Kinderumgänge betrifft.


    Er ist der KV und hat Recht auf den Umgang - so war es bei mir, egal welche Schnitzer er sich erlaubt hat..


    Lg


    lenchen

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Nach 2 Monaten des begleiteten Umgangs durfte er die Kids ganz normal mitnehmen...hälftige Ferien etc.
    So lief es bei mir ...


    Blieben deine Kinder bis jetzt auch dann ...."unversehrt"? :(


    Vielen Dank für deine Geschichte! :heul

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Was ist DAS eigentlich? :hae:


    Der Antragsteller (KV) hat einen weibl. Verfahrensbeistand zur Ladung des Hauptsacheverfahrens in der Familiensache bewilligt bekommen. Die Verhandlung ist übrigends Mitte Januar.

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D


  • das wird der springendepunkt werden....


    :thanks: imortelle... da fallen mir gerade seine letzten BRIEFE (parfümiert :radab ) ein, die er mir einwarf... die kann ich dann morgen früh gleich mal mit nehmen aufs Amtsgericht, um ihnen ZEIGEN zu können, um WAS es dem Herrn tatsächlich geht!!!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Es ist schlimm und traurig, aber ich schließe mich Lendchens Einschätzung an: Oft spielt es kaum oder gar keine Rolle, was zwischen Mutter und dem KV vorgefallen ist. (Die immer wiederkehrende Meinung: Das betrifft nur die Elternebene)
    Diese oft übliche Einstellung wird von manchen Seiten kritisiert. In Frauenhäusern zum Beispiel, wo Mitarbeiterinnen die Erfahrung gemacht haben, dass der KV den Umgang als Vorwand benutzt, die Frau (gegen die er gewalttätig wurde) weiterhin zu sehen und über die Kinder Druck auszuüben.
    (Da gibt es einiges zum Beispiel zu nachzulesen, wenn man bei google "Frauenhäuser Umgangsrecht" eingibt.


    Ich hoffe, dass es anders bei euch läuft.


    Liebe Grüße,
    Romi

  • Hi 3xSonnenschein,


    eine Zeitlang liefen die Umgänge einigermassen...Was die Kinder für einen psychischen Knacks davon gekriegt haben, das wird die Zeit zeigen...
    Der Grosse hat sich gut entwickelt, aber erst jetzt nach fast 2,5 Jahren kommt aus ihm heraus, was ihm sein KV alles erzählt hat, welche Wahrheiten ein kleines Kind aushalten musste :( z.B. erzählte der KV dem damals 7 jährigen von seinem Suizidversuch)
    Die Kleine hat grosse Schwierigkeiten in der Wahrnehmung in der Schule ( was auch eine Folge von Traumatas sein könnte)


    Vor fast zwei Jahren ließ der KV von einem Tag auf den anderen von den Umgängen und verschwand...


    Seitdem ich das ASR beantragt hab, stellte er einen Briefkontakt zu den Kindern dar...und versucht wieder einiges bei Gericht zu drehen...


    Keine Ahnung wie es weitergeht...


    Ich bin nur dankbar, dass es den Kindern gut geht.


    Paradoxerweisse muss ich heute noch die PKH für den Kontaktverbot abbezahlen :lgh:lgh:flenn


    Er kann Anwälte wechseln und PKH beantragen... denn das ist alles zum Kindeswohl...


    :troest

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Was ist DAS eigentlich? :hae:


    Der Antragsteller (KV) hat einen weibl. Verfahrensbeistand zur Ladung des Hauptsacheverfahrens in der Familiensache bewilligt bekommen. Die Verhandlung ist übrigends Mitte Januar.


    anwalt des kindes ? :hae:


    http://www.buzer.de/gesetz/8530/a158140.htm


    http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensbeistand


    Ich habe leider in dem Schrieb keinen Passus darüber gefunden.


    lass das einen anwalt lesen/interpretieren, ob es die möglichkeit gibt die ea auszusetzen/aufzuschieben...


    http://dejure.org/gesetze/FamFG/55.html

  • Da läuft was ganz gewaltig schief. Hast du keinen Anwalt den du Morgen kontaktieren kannst?


    Hallo!


    und sorry, ich habe nicht weiter gelesen und nur dieses Zitat raus gegriffen...
    Nein, da läuft nichts gewaltig schief. Was für einen "normalen" Menschen unfassbar und ethisch unanfechtbar wirkt, steht der Realität - den Umgangsrecht oder netter formuliert "den Recht des Kindes auf beide Elternteile" entgegen.
    Ja, das ist scharf formuliert und das zu Recht.


    Natürlich kann man das beantragen und dem kann/muss auch erstmal statt gegeben werden - so meine Erfahrung - aber, wenn ich recht lese, kommt es zu einer Verhandlung. Bereite deine Argumente/berechtige Bedenkten gut vor! Überleg dir, welche Möglichkeiten gangbar sind, was die Voraussetzungen sein müssen.


    Es bleibt bei solchen Verfahren viel unausgesprochen, da es rechtlich nicht haltbar bzw. anfechtbar ist. je nachdem, wo du in Deutschland lebst, werden solche Verfahreb so durchgezogen um euch letzten Endes abzusichern. Dafür muss man erstmal etwas auf sich nehmen.


    Kann natürlich alles anders sein...
    lg und toitoitoi,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich