Ex hat neue kinder--> Unterhalt sinkt?

  • Hallo, ich habe heute folgende Frage:
    mein geschiedener Mann und Vater unserer 4 jährigen Tochter ist mittlerweile neu verheiratet und hat in Afrika eine Frau mit 1jährigen zwillingen. nun hat er erfahren, dass er nach unserer ehe in deutschland eine frau geschwängert hat, die einen 1,5jährigen sohn von ihm bekommen hat. (er lebt auch hier in Deutschland)


    Die hat sich nun jetzt erst wieder bei ihm gemeldet und hätte gerne Unterhalt für den Jungen.
    Anfang des Jahres hat er eine Unterhaltstitulierung für unsere Tocvhter unterschrieben und überweist seitdem 199€ monatlich.
    Er ist selbständig, bezieht aber Gelder vom Amt. Dem gegenüber behauptet er, nicht genug Geld für alle Kinder zu haben. Er möchte die 199€ jetzt auf die beiden Kinder in Deutschland verteilen.
    was bedeutet, dass unsere Tochter dafür bezahlen muss, dass ihr Vater zu blöd war, um zu verhüten.
    Das kann es doch nicht sein, oder??
    Ist sie- als tochter, die in der Ehe entstanden ist und für die es eine Unterhaltstitulierung gibt- rechtlich anders gestellt als dieser Junge??


    Schon mal Danke für die antworten, die da hoffentlich kommen!!

  • Hallo,


    doch es ist wirklich so, und ich finde es auch richtig so, das uneheliche Kinder in Bezug auf Unterhalt genau die gleichen Ansprüche haben wie eheliche Kinder, das wurde vor einigen Jahren so geändert.


    Insofern ist Deine Tochter rechtlich genauso gestellt wie dieser Junge, er hat genau die gleichen Unterhalts Ansprüche gegen seinen Vater wie Deine Tochter auch.


    Dein Ex-Mann muss die Vaterschaft für den Jungen anerkennen - entweder *freiwillig*, oder , falls er Zweifel an der Vaterschaft hat, nach einem Vaterschaftstest , und dann wird das Jugendamt errechnen, wieviel er insgesamt an Unterhalt zahlen kann , und das wird dann durch 2 geteilt, jeweils zu gleichen Teilen an Deine Tochter und den Jungen.


    Da er , wie Du ja schreibst, anscheinend nicht für beide die 199 Euro zahlen kann, wirst Du dann dementsprechend weniger Unterhalt für Deine Tochter bekommen.

    Viele Grüße,


    Heike *3/69
    mit Jaqueline *6.6.92, 30.SSW --->Tetra - Spastik, Epilepsie
    und Sarina Joelle *2.2.99, 40.SSW, gesunde Hexe
    und Marcel *6.6.92 - 9.6.92, 30.SSW, im Herzen

  • Hallo nochmal,
    ich habe bei der Rechtsanwältin nachgefragt und es sieht so aus: da er nur den Mindestsatz von 199 € bezahlt, kann er nicht einfach das Geld teilen. Das neue Kind ist zwar auch berechtigt Unterhalt zu bekommen (was absolut richtig ist) aber dafür muss er sich dann einen Job suchen. das gilt als zumutbar und ist auch gerechter, als andere für die eigenen Fehler bezahlen zu lassen.
    Unterhalt teilen käme in Frage, wenn er viel Geld hätte und meiner Tochter z.B. 500 € Unterhalt überweisen würde. Die Hälfte davon ist immer noch mehr als 199€. In dem Fall müssten sich die Kinder das Geld tatsächlich teilen.
    Sollte er sich keinen Nebenjob suchen, besteht die Möglichkeit der Pfändung und -für die andere Mutter und mich- auch immer noch die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusse. Das JA bezahlt zwar nur die Differenz bis zur 127, aber immerhin. nd das JA wird auch versuchen, sich das Geld von ihm wiederzuholen.
    Bin gespannt, was am 1. auf dem Konto steht...
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Original von liuglio
    Hallo nochmal,
    ich habe bei der Rechtsanwältin nachgefragt und es sieht so aus: da er nur den Mindestsatz von 199 € bezahlt, kann er nicht einfach das Geld teilen.


    Also das habe ich noch nie gehört. Der KV der Großen hat noch nie den Mindestsatz bezahlt, und als sein zweites Kind geboren wurde, wurde sogar dieses Wenige noch aufgeteilt zwischen den beiden Kindern im Verhältnis ihrer jeweiligen Bedarfssätze......
    Ist glaube ich eine sogenannte Mangelfallberechnung.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Chaosmaus, das ist Richtig so was sie schreibt.


    Mein Männe hat einen Sohn aus Vorheriger Beziehung Unehelich.
    Zwei Kinder mit mir zusammen.


    Der Anwalt hat ihm sein Selbstbehalt errechnet und alles was drüber is wird auf ALLE Kinder gleichermaßen gesplittet.


    Bei uns bekommt der große, weil über 6 Jahre 257 Euro und unsere jeweils 199 Euro weil unter 6.


    In 2 Jahren wird sich das ändern, da wird sein großer 12 und kommt in die nächste stufe, irgendwas über 300 und mein großer wird 6 und bekommt dann 257 und die kleene weitere 3 Jahre 199.



    Von meinem Unterhalt sag ich mal besser nix :-D


    Zahlt dein EX unter 199 Euro (für unter 6 Jährige) solltest du das vom JA prüfen lassen.
    Zahlt er unter 127 wirst du sicher Unterhaltsvorschuß bekommen und dadurch macht er Unterhaltsschulden beim Amt, welches die sich zurückholen werden.....


    (Unterhaltsvorschuß gibt es bis 12 Jahre und wird höchstens 6 Jahre lang gezahlt...)




    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • Zitat

    Original von Glace
    Chaosmaus, das ist Richtig so was sie schreibt.


    Also dass die 199€ nicht aufgeteilt werden , meinst du....?



    ...und jetzt schreibst du sinngemäß, was ich auch schrieb....??? :frag


    Mich dumm anstell........ :rotwerd:rotwerd

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Ja ne, das gleiche nicht.
    Weil die 199 Euro ist der Mindestsatz für Kinder unter 6.
    Da kann er nicht einfach halbieren, wo gäbs den sowas.


    An deiner stelle würd ich das so nicht stehen lassen.
    Geh zum JA und sag das da ein Kind dazu gekommen ist und du möchtest das der Unterhalt neu berechnet werden soll.
    So wie ich weiß richten die sich dann an den Kindsvater der sein Einkommen offenbaren muß.
    Im extremfall bekommst du ja Unterhaltsvorschuß, was wie gesagt mwhe als 199 geteilt durch 2 is.
    Alles was das Amt zahlt an Unterhaltsvorschuß werden SEINE Schulden.
    SO einfach is es dann nicht für die Väter.


    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



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