Für mich gehört die Frau in ein Mutter-Kind Heim.
Dort kriegen Kind uns sie die nötige Unterstützung.
Hier die Frau und das Kind sozusagen ihrem Schicksal zu überlassen und mit gesetzlichen ALG II - Leistungen abzuspeisen halte ich von Staats wegen für fahrlässig.
lg
Camper