Ich war noch verheiratet, als mein Baby geboren wurde. Da mein Ehemann rusischer Staatsbürger ist, sich nicht in Deutschland aufhielt, bekam ich die alleinige Sorge. Danach wurde der Vaterschaftstest gemacht. Mein damaliger Freund war der Vater.
Nun habe ich ein Konto für meine Tochter eröffnet. Der Bank fiel nun auf, dass das Urteil der alleinigen Sorge - mein damaliger Ehemann steht in diesem Schriftsatz - nicht mit dem wahren Vater übereinstimmt.
Habe zwar nächste Woche einen Termin beim Anwalt, aber kann mir jemand sagen, wie es nun weiter geht? Wie die Rechtslage sich darstellt?
Danke und Gruß Clara