Alleiniges Sorgerecht - Ehemann war nicht der Vater....

  • Ich war noch verheiratet, als mein Baby geboren wurde. Da mein Ehemann rusischer Staatsbürger ist, sich nicht in Deutschland aufhielt, bekam ich die alleinige Sorge. Danach wurde der Vaterschaftstest gemacht. Mein damaliger Freund war der Vater.
    Nun habe ich ein Konto für meine Tochter eröffnet. Der Bank fiel nun auf, dass das Urteil der alleinigen Sorge - mein damaliger Ehemann steht in diesem Schriftsatz - nicht mit dem wahren Vater übereinstimmt.
    Habe zwar nächste Woche einen Termin beim Anwalt, aber kann mir jemand sagen, wie es nun weiter geht? Wie die Rechtslage sich darstellt?


    Danke und Gruß Clara

  • Dein damaliger Freund hat doch "nur" die Vaterschaft anerkannt, oder? Dann hast Du ganz automatisch das alleinige Sorgerecht. Steht in der Geburtsurkunde Dein Ex-Mann musst Du diese ändern lassen und mit der Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt gehen und dieses ändern lassen. Hoffe ich habe Dich richtig verstanden!

    Keine Beziehung zu haben ist besser,
    als in einer unglücklichen Beziehung zu leiden.
    Und manchmal ist das so,
    das gerade die Menschen,
    die solo fliegen,
    die stärksten Flügel haben!

  • Hol dir beim Jugendamt die Bescheinigung ab, dass die alleinige elterliche Sorge bei dir liegt. Das ist ausreichend für alle Fälle, wo im Regelfall beide Unterschriften benötigt werden. (Bank, KiGa, Schule, etc.) Ruf einfach da an und frag, wer dafür zuständig ist, dann hast du nur die Hälfte der Lauferei.


    LG
    Frl. Martha

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Habe mit meiner SB vom JA in meinem Bezirk gesprochen - boah - die war vielleicht unfreundlich - hat mich voll abgwimmelt zum JA in dem Bezirk wo das Kind geboren ist. Ich dann hier von der Negativbescheinigung (was für ein Wort - schrecklich - ist das Kind negativ oder der Vater? - grins) gelesen und gegooglet und heraus gefunden, mein JA müsste das regeln. Die SB vom anderen JA war natürlich im Haus und die Vertretung hatte solch einen Fall noch nicht, werde also morgen nochmal anrufen

  • Richtig, Negativbescheinigung heißt das. Jugendamt stellt das aus, bei mir hat ein Anruf gereicht und in wenigen Tagen kam`s per Post.


    Die kannst Du dann einfach vorlegen und gut ist


    Hallo TiMiDa,


    da bin ich mir nicht sicher.


    Hier war ja eine Scheidung im Spiel und dadurch hat die Themenstarterin die alleinige Sorge erhalten.
    In solchen Fällen gilt das Gerichtsurteil als Nachweis der alleinigen Sorge.


    Negativbescheinigung bescheinigt nur, dass nicht die gemeinsame Sorge erklärt wurde (also bei unehelich geborenen Kindern).


    Das dürfte ein interessanter Grenzfall sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Mein Sohn ist auch geboren worden, als die Scheidung, die drei Jahre lief, nioch nicht durch war. Ich habe für ihn die gleiche Bescheinigung von der gleichen Stelle, wie für meine jüngere Tochter, die nichtehelich geboren wurde.

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  • Eine sogenannte Negativbescheinigung gibt es nur, wenn kein Gerichtsurteil vorliegt. Hier im Fall gilt selbstverständlich das Gerichtsurteil. In dem ist geklärt, dass Du das alleinige Sorgerecht hast. Damit bist Du allein vertretungsberechtigt für das Kind. Der Bankmensch soll die Hufe schwingen.


    Solltest Du wollen, dass der leibliche Vater das gemeinsame Sorgerecht erhält, müsst ihr über Jugendamt (und Gericht) das beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • aber gibt es wirklich ein gerichtsurteil?



    es gab den vermutlichen vater a (aufgrund der ehe, der es nachweislich nicht ist)
    und den vermutlichen vater b (der in der geburtsurkunde steht)


    das urteil bezieht sich auf vater a. da gibt es kein gemeinsames sorgerecht. aber wie auch, er ist ja nicht der vater.
    aber das sagt doch nichts über den vater b aus?


    oder habe ich was überlesen?

  • es gab den vermutlichen vater a (aufgrund der ehe, der es nachweislich nicht ist)
    und den vermutlichen vater b (der in der geburtsurkunde steht)


    das urteil bezieht sich auf vater a. da gibt es kein gemeinsames sorgerecht. aber wie auch, er ist ja nicht der vater.

    Das ist ein grundlegender Fehler, der vielen nicht bewusst ist: ein ehelich geborenes Kind ist in Deutschland automatisch das Kind des Ehemannes (auch wenn dieser nachweislich nicht der Vater ist), inklusive gemeinsamen Sorgerecht. Er muss eine Vaterschaftsanfechtungsklage machen, um nicht mehr der rechtliche Vater zu sein.


    Das ist offenbar nicht geschehen (zumindest las ich davon nichts), so dass immernoch der Ehemann der rechtliche Vater ist. Daher dürfte sich die Bank auch nicht über das Urteil wegen alleiniger Sorge hinwegsetzen, den leiblichen Vater gibt es rein rechtlich garnicht.


    Bei meiner großen Tochter war es auch so, dass sie in die noch bestehende Ehe meiner Ex hineingeboren wurde. Damals wusste ich das auch nicht, so dass die Mutter und ich eine Vaterschaftsanerkennung gemacht haben - diese wurde zu Unrecht vom Jugendamt ausgestellt (weil die Mutter verschwiegen hatte, dass sie noch verheiratet ist) und war somit ungültig. Erst ein paar Jahre später fiel das auf, so dass der Ex-Ehemann nun eine Vaterschaftsanfechtungsklage gegen meine Tochter machen musste.

  • Auf ASR habe ich nach der Geburt schnell geklagt, da sich mein damaliger Ehemann nicht in Deutschland aufgehalten hat. Ich habe - glaube im Auftrag des Kindes? - auch die Klage auf Nichtehelichkeit des Kindes habe ich sehr schnell mit Anwältin eingereicht. Daraufhin hat mein Freund die Vaterschaft anerkannt.
    Soweit ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, erhalte ich die Negativbescheinigung vom Jugendamt.

  • Erhalte die Negativbescheinigung vom Jugendamt per Post. Will mal wissen, warum meine Anwältin daraus so ein Problem machen wollte - ja ja - kann ja nur die Kohle sein - ist doch bei der positiven Info doch wieder ein fahler Beigeschmack