Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Informationspflicht.
Der KV ist der Meinung, wenn ich mit unserer gemeinsamen Tochter unseren Wohnort verlasse und dabei eine Entfernung von mehr als 100km zwischen unseren Wohnort und den dann aktuellen Aufenthaltsort liegt, besteht eine Informationspflicht an den KV. Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen. Wir haben das GSR. Es geht dabei um Tage an denen kein Umgang stattfindet. Es handelt sich auch nicht um einen Urlaub.
Wer kann mir zu diesem Thema etwas sagen. Bin dankbar für Tipps.
LG Sunshine