Info an den KV bei Verlassen des Wohnortes bei GSR

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Informationspflicht.
    Der KV ist der Meinung, wenn ich mit unserer gemeinsamen Tochter unseren Wohnort verlasse und dabei eine Entfernung von mehr als 100km zwischen unseren Wohnort und den dann aktuellen Aufenthaltsort liegt, besteht eine Informationspflicht an den KV. Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen. Wir haben das GSR. Es geht dabei um Tage an denen kein Umgang stattfindet. Es handelt sich auch nicht um einen Urlaub.


    Wer kann mir zu diesem Thema etwas sagen. Bin dankbar für Tipps.


    LG Sunshine

  • Ihr wollt nich umziehen, sondern einen Tagestripp machen, oder hab ich das missverstanden? :Hm


    Wie kommt er darauf, dass du ihn informieren müsstest? :frag

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • kommt drauf an. eigentlich gibt es eine solche pflicht nicht, aber wenn du von ihm verlangst dass er jeden schritt seines lebens beim umgang vor dir ausbreitet, hat er natürlich das gleiche recht ;)

  • Wer wechselt hier jemand Umzug mit Ausflug ?


    oder hat jemand die Hosen voll das einen neuen Freund hast und eventuell Umziehst



    :tuedelue

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich glaube, ich würde mir daraus ein Späßle machen und ihm eine Woche lang beim Verlassen des Hauses mitteilen (Anruf oder SMS), dass ich mit Kind das Haus verlasse und wohin ich mit dem Kind gehe. Wenn ich dort ankomme, würde ich ihn wieder informieren. Wenn ich den Ort wieder verlasse auch und dann wieder, wenn ich zu Hause ankomme.


    Da hätte ich richtig Spass dran und anschliessend würde ich ihn fragen, ob ihm die Art der Information über den Aufenthaltsort des Kindes ausreichend erscheint.

  • Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen.


    Hallo sunshine177,


    er kann natürlich jederzeit das ASR beantragen.


    Lass es ihn einfach versuchen!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Nein, es gibt keine solche Pflicht.
    Wenn er mit dem Kind in einen weiter entfernten Freizeitpark mit Übernachtung fahren möchte, so müsste er Dir das (im Zuge des geregelten Umgangs) ja auch nicht mitteilen.
    Wenn Du jedoch mit dem Kind ins Ausland wolltest und einen Kinderreisepaß beantragen wollen würdest, so muss der KV mit unterschreiben.
    Damit hat dann jeder ET, der mit dem Kind ins Ausland verreisen wollte die Möglichkeit dazu.


    Ich vermute es wurde mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (Umzug) und/ oder Kindesentzug verwechselt.

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

  • Wenn Du jedoch mit dem Kind ins Ausland wolltest und einen Kinderreisepaß beantragen wollen würdest, so muss der KV mit unterschreiben.


    nein, das stimmt nicht :-)


    den reisepass kann ,ohne zustimmung des anderen elternteils, der beantragen, bei dem das kind wohnt/lebt/gemeldet ist.
    es gehört zur alltagssorge:


    http://www.muenchen.de/rathaus…epass/Minderjaehrige.html


    daraus zitiert:


    "Eltern, die dauernd getrennt lebend oder geschieden sind:


    Obwohl seit der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich beiden Elternteilen obliegt, kann die Ausstellung eines Ausweisdokumentes für unverheiratete Minderjährige ausschließlich von dem Elternteil beantragt werden, der die „Alltagssorge“ gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Kind ausübt, da dies ein „Geschäft des täglichen Lebens“ darstellt.


    Die Ausweisbehörde orientiert sich in erster Linie an den im Melderegister gespeicherten Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin.


    Antragsberechtigt ist somit der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich – mit Zustimmung des anderen Elternteils – aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes wird bei dem Elternteil unterstellt, wo das Kind mit Hauptwohnung amtlich gemeldet ist."


    :winken:

  • Vielen Dank für diesen Informations-Spam. Ist dir langweilig oder hast du die Frage der TS nicht gelesen?


    Hallo hopeful,


    meinen Post als Spam zu bezeichnen, betrachte ich als Beleidigung - aber das ist hier ja erlaubt.


    Ich habe die Frage gelesen.
    Der Vater droht mit Jugendamt und Beantragung von Rechten.
    Ich rate, es ihn einfach versuchen zu lassen - das nutzt mehr, als sich auf seine Ebene falscher Rechtsauslegungen zu begeben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die von hopeful keinen einzigen Beitrag gelesen hat in diesem Themenstrang außer dieser Beleidigung.

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  • WOW, danke juwi :-),


    scheinbar habe ich da vom hiesigen Bürgerbüro eine falsche Auskunft erhalten. Ich wollte einen Reisepaß für meine Tochter beantragen und die sagten mir, dass es nur mit Unterschrift des Vaters ginge- wir haben gemeinsames Sorgerecht. Er hatte mir mündlich die Zusage erteilt, da wir alles gemeinsam im Vorfeld absprechen.


    Dann hake ich bei denen noch mal genauer nach!

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

    Einmal editiert, zuletzt von Tine73 ()

  • den reisepass kann ,ohne zustimmung des anderen elternteils, der beantragen, bei dem das kind wohnt/lebt/gemeldet ist.
    es gehört zur alltagssorge:

    scheinbar habe ich da vom hiesigen Bürgerbüro eine falsche Auskunft erhalten. Ich wollte einen Reisepaß für meine Tochter beantragen und die sagten mir, dass es nur mit Unterschrift des Vaters ginge- wir haben gemeinsames Sorgerecht. Er hatte mir mündlich die Zusage erteilt, da wir alles gemeinsam im Vorfeld absprechen.

    Seufz schon wieder.


    In der Regel gilt beide Eltern müssen unterschreiben. Das hat einen Grund. Einige Behörden machen es sich einfach
    Bremen München weichen das ein bisschen auf.


    Fakt ist eine Auslandsreise oder das verbringen des Kindes gehört nicht zur Alltagssorge. Wenn jemand die Kenntnis hat das der andere Elternteil das nicht wünscht und sich eine Reisepass beschafft ohne Zustimmung des anderen ET handelt er nicht nur moralisch verwerflich sondern unter Umständen strafrechtlich belangbar.


    Fazit: Besorg die Unterschrift und Zustimmung zur Auslandsreise (im Extremfall per Gericht) und es gibt kein Problem.


    Zurück zum Topic:


    Wo ist das Problem vorher Bescheid zu geben wenn man weiter weg fährt. Du hättest es bestimmt auch gerne wenn der BET dir Bescheid gibt wenn er mit Kind weiter weg fährt.