Was "darf" der KV eigentlich alles bei einem gemeinsamen Sorgerecht???

  • Es ist seine ganze Art, die mich zweifeln lässt, natürlich auch am GSR ganz allgemein und dafür gibt es auch viele Belege, beim KiGa und beim Jugendamt und eben meine eigene Sammlung...

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • @vatertochterduo:


    Dann könnte ich ja, streng genommen, die Kleine auch hier behalten und sie ihm gar nicht mehr geben oder? Schließlich habe ich ja das ASR. Ich hoffe Du verstehst meine Ironie?


    Gibt hier einen Thread, wo aufgrund dessen (oben angesprochenes) der KM das GSR sowie das ASR komplett entzogen wurde, weil es nicht dem Kindeswohl dient, wenn die KM für eine Entfremdung droht, und als unverantwortlich gilt...


    (finde grad den Thread nicht mehr)

  • @2 facher Vater: Du ziehst den von mir geschriebenen Satz gerade total aus dem Zusammenhang raus. :nanana


    Da kriegt man mal wieder das Gefühl, dass hier einige sich ganz gezielt irgendwelche Aussagen rauspicken, um die KM an den Pranger zu stellen...ohne eben den Zusammenhang mit zu vermitteln... bitte erst "richtig" lesen dann urteilen, danke.


    Gruß

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

    3 Mal editiert, zuletzt von blue-leonie ()

  • Gibt hier einen Thread, wo aufgrund dessen (oben angesprochenes) der KM das GSR sowie das ASR komplett entzogen wurde, weil es nicht dem Kindeswohl dient, wenn die KM für eine Entfremdung droht, und als unverantwortlich gilt...


    (finde grad den Thread nicht mehr)


    Tu mir einen Gefallen, nicht irgendwas aus dem Zusammenhang reißen und damit Randale schieben!


    Lies den ganzen Thread, dann verstehst Du möglicherweise worum es tatsächlich geht.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • weil einige meldestellen sich noch nicht an ihr gesetz halten...das ärgert auch die rechtspfleger, schau hier:

    Warum gibt es in einigen Meldestellen Dienstanweisungen die beide Unterschriften einfordern.


    Vielleicht weil Sie Angst vor der Konsequenz haben wenn ein Fehler passiert.

    ja und vielleicht auch die entscheidung des olg bremen:

    Habe es leider nicht geschafft.


    Aber in Köln gilt das nicht. http://www.stadt-koeln.de/buer…ummelden/kinderreisepass/
    Entweder Unterschrift oder Dokument!


    Mal ehrlich was würde wohl ein BET dazu sagen wenn UET ohne Unterschrift des anderen ein Aussweißdokument beschaffen würde und mal eben nen Kurztrip startet. Da möchte ich nicht in der Haut stecken.


    Ach ja Tante Google sagt


    http://www.stadtamt.bremen.de/…?gsid=bremen116.c.1649.de


    Zitat

    Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,

    Wie prüft der gute Beamte das? Ja genau er lässt den anderen Erziehungsberechtigten unterschreiben.
    Nein macht er nicht weil UET so nett aussieht. Was wenn der andere Elternteil nicht damit einverstanden ist?


    Ich gehe jetzt nicht von mir aus. Ich denke da an TS die mit sowas arge Bauschmerzen hat.


    Also Unterschrift oder Gerichtsurteil. Auch in Bremen.


  • Mal ehrlich was würde wohl ein BET dazu sagen wenn UET ohne Unterschrift des anderen ein Aussweißdokument beschaffen würde und mal eben nen Kurztrip startet. Da möchte ich nicht in der Haut stecken.


    wenn der uet sein kind "heimlich" bei sich angemeldet hätte (dafür benötigt er ja auch keine 2. unterschrift) dann könnte er nach einigen monaten tatsächlich den reisepass alleine beantragen und
    einen kurz- oder langtrip machen :brille


    (zumindest, wenn die meldebehörde ihre gesetze befolgt und bei getrenntlebenden eltern NICHT nach der 2. unterschrift fragt)

  • Deswegen haben die auch eine Dienstanweisung und sogar Bremen schränkt das ein.


    eine dienstanweisung :wow:hä und ich dachte die paar meldestellen, die 2 unterschriften von getrenntlebenden eltern verlangen, sind nur zu dumm ihre eigenen passverwaltungsvorschriften zu lesen und verstehen :batsch


    und, nein, bremen will nur 2 unterschriften, wenn die eltern nicht! getrennt sind, ansonsten reicht JEDENFALLS die unterschrift des elternteils bei dem das kind seinen GEWÖHNLICHEN aufenthalt hat:


    http://www.stadtamt.bremen.de/…?gsid=bremen116.c.1649.de


    "Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmen,


    jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, "


    auch frankfurt will keine 2. unterschrift:


    http://www.frankfurt.de/sixcms…par%5B_id_inhalt%5D=58408


    berlin lichtenberg will auch nur beide unterschriften, wenn die eltern NICHT getrennt sind:


    http://www.berlin.de/ba-lichte…php/dienstleistung/121469


    potsdam auch nur eine unterschrift, wenn die eltern dauernd getrennt sind:


    http://www.potsdam.de/cms/doku…%20Minderj%C3%A4hrige.pdf


    naja, wie auch immer :ohnmacht: ich weiß ja auch, dass sich nicht alle meldestellen daran halten :rolleyes2::rauchen


    ...und blue leonie will ja jetzt sowieso das asr behalten! :daumen:Flowers

  • "Alle Erziehungsberechtigten müssen der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmen,


    jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, "



    So jetzt sag mir woher der Angestellte bei der Passbehörde weiß das das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteil dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat?



    Mal ganz blöde. BET zieht mit Kind aus der gemeinsamen Wohnung aus. UET beantragt weil Kind noch bei Ihm gemeldet ist Reisepass und wandert aus zum Mars. Deswegen haben die Pasbehörden eine Dienstanweisung. Pass nur gegen beide Unterschriften oder Urteil der das ersetzt.


    Klar in D geht das auch ohne .... Nur wehe es geht schief. Dann schreien alle wofür gibt es Vorschriften!!!


  • So jetzt sag mir woher der Angestellte bei der Passbehörde weiß das das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteil dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat?


    wenn das kind schon einige monate mit nur einem elternteil dort seinen gewöhnlichen aufenthalt hat (gemeldet ist), ist einfach von der (stillschweigenden) zustimmung des anderen elternteils auszugehen...
    sonst hätte der andere elternteil ja auch was dagegen unternommen, abr beantragt, oder kind bei sich angemeldet...


    Mal ganz blöde. BET zieht mit Kind aus der gemeinsamen Wohnung aus. UET beantragt weil Kind noch bei Ihm gemeldet ist Reisepass und wandert aus zum Mars.


    das geht nicht!!! wenn die eltern zusammenwohnen benötigt die meldestelle BEIDE unterschriften :brille



    meine schwester arbeitet in einer meldestelle und sieht da die zusammenlebenden eltern BENACHTEILIGT :wow


    weil manche eltern manchmal probleme haben, beide unterschriften vorzulegen...aus beruflichen oder anderen gründen :hae:


  • Bei mir hat die Meldestelle einen Heidentanz gemacht, obwohl die Kleine nachweislich bei mir lebt. Ich brauchte trotzdem ein Negativattest.


    ja, sagte meine schwester auch, dass einige meldestellen noch so handeln :kopf


    sie und ihre kollegen aber NICHT mehr :-)


    sie haben dort wohl eine fortbildung gehabt, bzw. eine kollegin das passgesetz genau lesen lassen :D




    aber auf der homepage ihrer stadt steht auch (noch) dass sie beide unterschriften wollen :kopf

  • wenn das kind schon einige monate mit nur einem elternteil dort seinen gewöhnlichen aufenthalt hat (gemeldet ist), ist einfach von der (stillschweigenden) zustimmung des anderen elternteils auszugehen...

    ist davon auszugehen? Aha und wenn es dann mal nicht so ist.

    das geht nicht!!! wenn die eltern zusammenwohnen benötigt die meldestelle BEIDE unterschriften :brille

    Die wohnen ja nicht zusammen. Und woher soll das jemand wissen?

  • ist davon auszugehen? Aha und wenn es dann mal nicht so ist.


    dann hätte der andere elternteil etwas unternehmen müssen, oder das kind bei sich anmelden... oder...


    Die wohnen ja nicht zusammen. Und woher soll das jemand wissen?


    sie schauen in den computer, um zu sehen wie lange der eine elternteil mit kind schon alleine wohnt...ein paar monate sollten schon vergangen sein :brille


    damit sie dort dann erkennen können wo und bei wem das kind den GEWÖHNLICHEN aufenthalt hat und ob die eltern wirklich getrennt sind :brille

  • dann hätte der andere elternteil etwas unternehmen müssen, oder das kind bei sich anmelden... oder...


    Kind bei sich anmelden .... Du meinst ummelden? Ich glaube nicht das geht.


    sie schauen in den computer, um zu sehen wie lange der eine elternteil mit kind schon alleine wohnt...ein paar monate sollten schon vergangen sein


    damit sie dort dann erkennen können wo und bei wem das kind den GEWÖHNLICHEN aufenthalt hat und ob die eltern wirklich getrennt sind


    Und wenn BET vor 2 Wochen umgezogen ist gibt es kein Ausweiß selbst wenn Sie schon 5 Jahre getrennt ist.
    Was wenn UET sich nicht ummeldet? Nie Ausweiß? Oder in einem Mehrfamilienhaus in einer anderen Wohnung wohnt?


    Ausserdem bezweifele ich das ein Angestellter da mal eben auf Angaben des BET Daten rechherchieren darf?



    Ich gehe fest davon aus wenn KM mit den Augen klimpert und Kind traurig drein schaut die Behörde den Ausweiß im guten Glauben ausstellt. Nur verstoßen Sie damit gegen ihre eigenen Richtlinien.


  • Kind bei sich anmelden .... Du meinst ummelden? Ich glaube nicht das geht.


    ich war auch etwas geschockt, :wow:wow als ich erfuhr, wie einfach es ist, das kind bei sich anzumelden, weil das kind dort gemeldet werden muss, wo es wohnt/lebt/sich die meiste zeit aufhält
    lt. meldegesetz... :ohnmacht:


    Und wenn BET vor 2 Wochen umgezogen ist gibt es kein Ausweiß selbst wenn Sie schon 5 Jahre getrennt ist.


    doch, sie können sehen, ob elternteil schon vorher mit kind allein gewohnt hat.


    Was wenn UET sich nicht ummeldet? Nie Ausweiß? Oder in einem Mehrfamilienhaus in einer anderen Wohnung wohnt?


    wenn uet sich nicht umgemeldet hat, werden beide unterschriften benötigt... welche wohnung es ist, sehen/wissen sie :brille



    Ausserdem bezweifele ich das ein Angestellter da mal eben auf Angaben des BET Daten rechherchieren darf?


    sie recherchieren nicht, sie haben die erforderlichen daten :brille



    Ich gehe fest davon aus wenn KM mit den Augen klimpert und Kind traurig drein schaut die Behörde den Ausweiß im guten Glauben ausstellt. Nur verstoßen Sie damit gegen ihre eigenen Richtlinien.


    siehe oben: augenklimpern nützt nichts, sie schauen in ihre daten :D

  • doch, sie können sehen, ob elternteil schon vorher mit kind allein gewohnt hat.

    Du gehst davon aus das irgend ein Sachbearbeiter bei der Passstelle eben mal das Terminal vom Einwohnermeldeamt aufruft und guckt wo der Herr Sarek die letzten Jahre gemeldet ist und wer noch da gemeldet war. Upss da lebt ja auch eine Frau Sarek.
    Ne das ist meine Schwester.

    wenn uet sich nicht umgemeldet hat, werden beide unterschriften benötigt... welche wohnung es ist, sehen/wissen sie :brille

    Wenn in der Paßstelle das jemand aufrufen kann fresse ich nen Besen.


    Da wo ich bisher meine Ausweise beantragt und geholt habe gibt es sicher sowas nicht. Bei meinen Kindern habe ich immer brav unterschrieben und sogar meinen Perso mitgegeben.

    sie recherchieren nicht, sie haben die erforderlichen daten :brille

    Ein Sachbearbeiter schaut nach. Hmm ich glaube das geht auch in Bremen nicht.

    siehe oben: augenklimpern nützt nichts, sie schauen in ihre daten :D

    Doch Augenklimpern nützt viel. Da wird schnell mal ne Vorschrift vergessen. So ein netter Mensch lügt ja nicht. Und hier gilt ist schon immer jot jejange!