Psychische Erkrankung des UETs und Umgang

  • Ein schwieriges Thema. Nach wie vor. Obwohl es bei uns, seit eine eindeutige Diagnose schwarz auf Weiß geschrieben steht, sich der Umgang der Ämter mir gegenüber stark verbessert hat. Ich habe das Gefühl tatsächlich im Rahmen dessen was Möglich ist unterstützt zu werden.


    Ich bin den Kindern zuliebe oft über meinen Schatten gesprungen.


    Bei uns ist die Situation gerade so, dass das Jugendamt rät, die Alleinsorge zu beantragen. Ich hader noch damit.

  • aber wo zum kuckuck ist denn der richtige rahmen? im RL ist es eben auch so schwierig...



    Die Erfahrung zeigt leider, dass es den richtigen Rahmen nicht gibt.
    Hierzu sehe ich zum einen den inflationären bis missbräuchlichen Gebrauch der Begrifflichkeiten und aber eben zum anderen auch den Wunsch der meisten Menschen, nicht über Themen wie Altersheim, Hospiz, Behinderungen, psychische Erkrankungen, u.s.w. zu reden.
    Man will es einfach nicht in seiner eigenen kleinen heilen Welt haben...


    Für, vielleicht auch dauerhaft oder frisch Betroffene, ist es wichtig zu lernen, dass sowohl unser Rechtssystem, als auch gesellschaftliche Werte, Normen und Haltungen, letztlich das Grundgesetz übers BGB stellen.
    Da sind einfach ein paar Artikel, die mit erlangen der Rechtsfähigkeit weit höher bewertet werden, als persönliche Befindlichkeiten.


    Hinzu kommt für mich auch noch, dass ich letztlich über die Definition Kindeswohl hier auch nicht wirklich weiter komme. Auch ET, egal ob BET oder UET, mit psychischer Erkrankung können gute Eltern sein.
    Es muss also eine reale Gefährdung vorliegen.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hinzu kommt für mich auch noch, dass ich letztlich über die Definition Kindeswohl hier auch nicht wirklich weiter komme. Auch ET, egal ob BET oder UET, mit psychischer Erkrankung können gute Eltern sein.
    Es muss also eine reale Gefährdung vorliegen.


    Ich verbringe meinen Berufsalltag in einem Umfeld mit sehr, sehr vielen Erkrankten - mit verschiedenen (Mehrfach-)Diagnosen - bei vielen war der Weg lang zur Diagnose und Behandlung. Es gibt welche die haben "Aussetzer" mit Medikamenten, andere ohne (Einnahme nicht kontrolliert), aber gefährliche Situationen entstehen sehr selten.
    Mir persönlich hat es sehr geholfen, als das Kind aus dem Kleinkindalter raus war und ein gewisser Selbstschutz zu vermuten war bzw. wenn man merkt das sich das Kind im Umfeld des anderen ET's zu helfen wüßte (Nachbarn usw.)

  • ich habe 8 monate mit dem KV und dem zwerg unter einem dach gelebt und es gab fast jeden tag gefährliche situationen für leib und leben des kindes!


    ich denke es kommt auch stark auf das alter vom kind an. ob das kind 15 monate oder 15 jahre alt ist macht einen riesigen unterschied.
    ebenso die erkrankung und wie derjenige damit umgeht. ich persönlich habe NULL vertrauen in den KV.

  • @traumtänzerin


    Aufgrund welcher Geschehnisse oder Diagnosen? rät dir das Jugendamt zu diesen Schritt?


    Aufgrund einer Diagnose wird wahrscheinlich niemand das Sorgerecht verlieren.


    Das Verhalten des Kindsvater schadet derzeit ( wie leider schon öfter) akut die kindliche Psyche. Mehr möchte nicht öffentlich schreiben.

  • Eine Diagnose zieht vor Gericht ganz schnell mal ein Gutachten hinter sich.
    Bei mir ist der kV asberger mit bipolarer Depression und quartalstrinkerei.sein Standpunkt:seine depressive Phase ist . beendet,ein Alkoholproblem hatte er nie,da er inder mehr als 10 jährige Trinkerei " den alkohol nur als Medikation seiner depressiven Phasen benutzt hat.tabletten nimmt er also nicht.das erklärte er so auch dem Jugendamt.mai 2014 bekam er das GS.damit begann für mich der terror.jetzt möchte er unseren Sohn ganze woe über Nacht...und ich habe außer meinen berechtigten Sorgen nichts was ich dem vor Gericht entgegenstellen kann.

  • Die Mutter meiner Kinder leidet unter einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung (das Trauma an sich ist nicht spezifiziert) und hat immer wieder schwere depressive, und teilweise auch hypomanische Phasen. Meiner Meinung nach ist das eine Borderline-Störung, aber das wurde jedenfalls bis jetzt so nicht diagnostiziert.
    Währen der Zeit unseres Zusammenlebens kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Aggressionen auch gegenüber den Kindern.
    Im Gerichtsverfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht spielten diese Tatsachen eine nicht unerhebliche Rolle, dennoch übt die Mutter weiter ein Umgangsrecht aus. Ich selbst habe da momentan keine Bedenken, nehme mir aber heraus, die Kinder nicht zur Mutter zu schicken, wenn ich denke, dass es dort gefährlich für sie werden könnte. Da das Umgangsrecht so gestaltet ist, dass die Mutter kaum in die Situation einer "Überforderung" kommt, halte ich das ganze momentan durchaus für tragbar. Besser jedenfalls, als wenn die Kinder ganz ohne Mutter aufwachsen müssten.

  • hallo flutter,


    darf ich fragen wie man bzw. ihr das umgangsrecht gestaltet habt, dass es zu keiner "überforderung" kommt?
    heisst das einfach nur: wenige stunden am stück?


    darf ich dich fragen welcher art die gefährlichen situationen waren? gerne auch per PN
    wie alt sind die kinder?


    das was du da beschreibst würde auch zu bipolar passen...


    nimak, das klingt leider gar nicht schön :kopf
    gab es also bei euch schon ein gutachten? wenn ja, was war denn das ergebnis?