100000 Fragen

  • Hallo liebe Gemeinde,




    Ich bin neu hier! Ich bin 40 Jahre alt, habe drei Kinder im Alter von 16,knapp 4 und 11 Jahre.


    Ich möchte mich von meinem Mann trennen und wohne derzeit in Hessen,
    komme aber aus NRW, habe damals für meinen Partner alles aufgeben, die
    komplette Wohungseinrichtung,alles.


    Das kleinste Kind ist von ihm, die anderen Beiden nicht.


    Da nun alles aus den Rudern läuft, er auch zu keiner Therapie bereit
    ist, habe ich meine Konsequenz gezogen.Es ist leider alles sehr
    verzwickt.Er hat ein 4 - Familienhaus,wo alle Wohnungen vermitet
    sind.Wie hoch die Mieteinnahmen sind, weiss ich nicht, diese Unterlagen
    sind Verschluß! Dies ist eine Erbengemeinschaft mit seinem Bruder, der
    auf dem selben Grundstück ein Haus stehen hat!


    Wir wohnen derzeit in dem Haus, welches auch ihm und seinem Bruder
    gehört.Dies ist nun im März 2012 komplett schuldenfrei und abgezahlt.


    Ich habe einen Job auf 400€ Basis.In dieser Zeit betreut meine Schwiegermutter meine Kleinste!


    Wir haben nun in dem Haus, wo wir wohnen, eine zweite Wohung renoviert,
    die wir auch nutzen wollten damit wir mehr Platz haben.Ein Durchbruch
    haben wir zur anderen Whg oben nicht gemacht. Nun sind alle Möbel auf
    dem Sperrmüll, die neuen Kinderzimmer sollten jetzt nächste Woche
    gekauft werden.Er hat das Geld (15tsd Euro) für Möbel aufgenommen bzw
    sein Bruder hat den Kredit aufgenommen, wieso auch immer!! (Taktik?)


    Nun habe ich Angst, dass ich nichts mehr habe, er kauft aber eh alles Neu denn auf Kisten wird er nicht sitzen!


    Zudem haben wir 2 Autos, das Erste auch vom geliehenden Geld seines BRuders für SEIN privates Auto!


    ich fahre den Familienwagen, der noch 6 Jahre finanziert wird (160euro im MOnat).Diesen nutze ich ausschließlich!!


    Kann ich den behalten?


    Ich war vor 2 Monaten bei einer Rechtsbertung bei Anwalt, der mir sagte,
    er müsse mir auf jeden Fall Unterhalt zahlen, auch die Mieteinnahmen
    des anderen Objektes spielen eine Rolle.


    Das wird aber Krieg geben.


    Muss ich weiter arbeiten gehen?




    ich weiss nicht, wie ich anfangen soll..:(




    VG paulina12




    Kann mir jemand helfen und ein paar Infos geben?

  • Paulina, alles wird.


    Die Finanzen deines Mannes und der Bruder scheinen verworren zu sein.
    Ob die Wohnungen Gewinn abwerfen fraglich - wenn es Möbel und Autos finanziert.


    Willst du zurück nach NRW ?


    Arbeiten wirst du wahrscheinlich müssen - außer es springt ein möder Unterhalt raus ...
    in den meisten Fällen eher unwahrschienlich.



    Eine andere Möglichkeit ist bleiben - in einer der Wohnungen und die Schwiegermutter
    weiter als Betreuung nutzen.


    Bestenfalls Kindergeld + Mietfrei + Kindesunterhalt und 400 Euro Job


    Ich fürchte da muss ein Anwalt ran.


  • Ich war vor 2 Monaten bei einer Rechtsbertung bei Anwalt, der mir sagte,
    er müsse mir auf jeden Fall Unterhalt zahlen, auch die Mieteinnahmen
    des anderen Objektes spielen eine Rolle.


    Das wird aber Krieg geben.



    ich weiss nicht, wie ich anfangen soll..


    Ich fürchte da muss ein Anwalt ran.


    ja, wird wohl das beste sein! lass das einen anwalt für dich klären.
    evtl. kann dir und den kindern die wohnung zugewiesen werden oder dein ex muss dir helfen eine neue zu finden und zu bezahlen :hae::troest


    unterhalt wird er auch erstmal zahlen müssen bis du selber für euch aufkommen kannst!
    aber das muss ein anwalt durchsetzen! (fast immer jedenfalls :hae: )

  • Muss ich weiter arbeiten gehen?


    Du musst gar nichts. Deine Frage lautet vermutlich, ob du Unterhalt bekommst. Nehmen wir an, dein Mann verdient incl. anderer Einnahmen im Bereich der oberen Mitte. Dann lautet die Antwort: Ja, du bekommst Unterhalt, nämlich Trennungsunterhalt, der für gewöhnlich ein Jahr lang niedrigschwellig gefordert werden kann. Dein Einkommen von 400 EUR wird berücksichtigt. Das bedeutet: Wenn du den Job hinwirfst, wirst du so gestellt wie wenn du die 400 EUR verdienst. Danach gibts viele Möglichkeiten, je nach dem wie es mit dir weitergeht, wie es mit den Kindern weitergeht.

  • Er hat aber ein Mehrfamilienhaus, also Vermögen ist vorhanden! da zu sagen, er kann nichts zahlen ist ja lächerlich!

    ja, ich bleibe vorerst hier in Hessen wegen der Kinder!

    In einer der Whg ist nicht möglich da zu klein!

  • Und was ist nach dem jahr?


    Nach einem Jahr Trennungsunterhalt steigen die Anforderungen an dich, wenn du weiter Unterhalt haben willst. Vielleicht ist dann auch die rechtliche Scheidung durch und es geht um Ehegattenunterhalt. Wenn sonst keine Besonderheiten vorliegen, gibts für eine begrenzte Zeit nach wie vor häufig Ehegattenunterhalt, dir wird aber eine Teilzeittätigkeit angerechnet, meist endet das nach 1-3 Jahren und du bist wieder für dich selbst verantwortlich. Das ist aber alles reine Spekulation, einfach ein Mittelwert der häufigen Fälle. In der Realität ist die Geschichte wesentlich komplexer und auch ein Anwalt wird dir jetzt nicht voraussagen können, wie es laufen wird.


    Voraussagen kann man dir aber, dass du früher oder später wieder auf eigenen Füssen stehen musst und dass es um so besser für dich ist, wenn es früher statt später soweit ist. Wahrscheinlich passieren die grössten Kriege in eurer Trennung ohnehin nicht beim Unterhalt, sondern beim Zugewinnausgleich. Das wird auch für die Anwälte am lukrativsten. Die Einzigen, die mit Gewinn aus der Sache herausgehen sind die Anwälte...


    Bei komplizierten Verhältnissen würde ich dazu raten, nicht mit Details anzufangen, sonst wird es kafkaesk. Die beste Lösung wäre ein Ehevertrag vor der Scheidung, in dem eventueller Unterhalt geregelt ist und der Zugewinnausgleich gegen eine Einmalzahlung ausgeschlossen wird. Leider lassen sich die wenigsten Expaare dazu herab, solche Lösungen zu wählen. Das Streit- und Neidbedürfnis ist meist grösser, gerne verbrämt mit Sätzen a la "ich will nur, was mir zusteht".

  • okay vielen dank!



    Das Problem wird sicher sein, dass man einen Ganztagsjob finden muss, den es hier in dem Kaff nicht wie Sand am Meer gibt! Zudem habe ich 3 Kinder, wer beaufsichtigt Diese dann in meiner Abwesenheit? Eine Tagesmutter kann ich nicht bezahlen! ich denke deswegen, das er warscheinlich so lange zahlen muss, bis ich meinen Lebensunterhalt irgendwann selber bestreiten kann, nur wann das ist, weiß ja niemand, wenn man keinen Vollzeitjob bekommt!
    Zudem hat er keine Miete, da die beiden Wohungen, die wir gerade bewohnen, auch ihm gehören!


    Nein, er will vorher den Anwalt fragen, was er zahlen muss, was mir zusteht etc.pp.Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich hier ohne etwas gehe nur ich kann mir auch keine Whg mieten, wenn ich nicht weiss, welchen Betrag ich mtl zur Verfügung habe!


    Er sagte nun, er will mit zur Paarberatung....mal sehen, doch gefühle kann Dieser sicher auch nicht mehr herzaubern und ich möchte nicht, dass die Kinder weiter leiden...!

  • Nein, er will vorher den Anwalt fragen, was er zahlen muss, was mir zusteht etc.pp.Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich hier ohne etwas gehe nur ich kann mir auch keine Whg mieten, wenn ich nicht weiss, welchen Betrag ich mtl zur Verfügung habe!


    das kann dir nur ein anwalt berechnen wie hoch der trennungsunterhalt ist! dein eigener! anwalt für familienrecht, den du dir schnell nehmen solltest! :winken:

  • Das Problem wird sicher sein, dass man einen Ganztagsjob finden muss, den es hier in dem Kaff nicht wie Sand am Meer gibt! Zudem habe ich 3 Kinder, wer beaufsichtigt Diese dann in meiner Abwesenheit?


    Ist über den Verbleib der Kinder/des Kindes schon Einigkeit erzielt? Angenommen, sie bleiben bei dir: Nach einem Jahr Trennungsunterhalt und zwei Jahren 50% - Ehegattenunterhalt wäre das Kleinste sieben Jahre alt, die Grossen 19 und 14. Für den Grossen bist du bereits ab 18 zusammen mit seinem Vater voll unterhaltspflichtig, wenn er noch ins Gymnasium geht sogar unter gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil er dann privilegierter Volljähriger ist und den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Oder er ist ganz weg zu weiteren Ausbildung. Der 14jährige braucht wohl auch keine Nachmittagsbetreuung, mehr der Siebenjährige wird für den Schulhort angemeldet. Es könnte also sein, dass du zu 75% deinen Lebensbedarf selbst decken musst. Gut wäre das auch aus anderen Gründen, zum Beispiel zerrinnen dir sonst deine Rentenpunkte unter den Händen.


    Das wird nicht davon abhängig gemacht, dass du tatsächlich einen Job findest. Die Trennungszeit gibt dir Luft, dich beruflich optimiert aufzustellen. Weitere Luft bekommst du durch einen Zugewinnausgleich. Wenn sich darüber allerdings ein Krieg entwickelt, könnte das in sich zusammenfallen, weil es bei komplizierten Verhältnissen Jahre dauern wird bis der durchgeführt ist und riesige Kosten anfallen, die nicht nur ihn gründlich ruinieren können.


    Nutze die Paarberatung, um klarzumachen dass eine Trennung unumgänglich ist - wenn es deiner Ansicht nach so ist. Redet miteinander, wie ihr mit geringstmöglichen Schäden voneinander scheiden könnt.

  • @exjurist: ihr anteil am unterhalt für den volljährigen ist naturalunterhalt in form von wohnung, wäsche und lebesmitteln. der andere elternteil muss dann wohl bar löhnen. sie aber nicht.

  • In ihrem ersten Beitrag stand außerdem, dass nur das jüngste Kind von ihm ist - also kein Unterhalt und keine Unterhaltsberechnung für die beiden Älteren, denk ich mal...


    Außerdem ist diese Geschichte mit Betreuungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt halt heute schnell mit Befristung und so weiter.


    Und ganz ehrlich? Mein Tipp? .... wenn du jetzt 40 Jahre alt bist und noch 5-6 Jahre Betreuungsunterhalt möchtest ohne dich um einen Job zu kümmern, kommst du in das Alter, in dem du wegen des Alters (natürlich inoffinziell) abgelehnt wirst.
    Dann lieber gleich was suchen, denk ich mal - zumindest stundenweise und dann immer aufstocken.

  • sie aber nicht


    Wenn das Kind nicht mehr bei ihr wohnt, dann doch. Und auch, wenn Naturalunterhalt und Höhe der Unterhaltspflicht zu weit differieren. Das Kind kann sich gegen eine Umwandlung in Naturalunterhalt aussprechen, was 2008 sogar mit der Reform des §1612 BGB erleichtert wurde.


    Zitat

    In ihrem ersten Beitrag stand außerdem, dass nur das jüngste Kind von ihm ist - also kein Unterhalt und keine Unterhaltsberechnung für die beiden Älteren, denk ich mal...


    Selbstverständlich Unterhalt für die anderen Kinder. Von deren Vater natürlich, wie bisher. Für die Frage nach Ehegattenunterhalt nach der jetzigen Scheidung spielen sie aber keine Rolle.

  • Vielen dank erstmal..


    ja, die beiden Großen sind nicht von ihm, nur die Kleine.


    ja, meinen Job werde ich behalten aber mehr wie max 400€ kann ich dort nicht verdienen, dass steht fest!


    es ist mir nicht daran gelegen, jemanden finanziell nach einer Trennung bluten zu lassen ABER es kann auch nicht sein, dass ein Teil hier 2 Immobilien besitzt, woraus dann auch Mieteinahmen resultieren, zwei komplett neu eingerichtet Wohnungen hat und ich gehe mit nichts! Selbst wenn dies einen Krieg geben würde, würde ich dies eingehen denn wenn sollte es fair bleiben!!


    Ich bekomme nur für ein Kind derzeit Unterhalt, dass sind 275€,für den Großen seit Jahren nichts!!


    demnach hätte ich ein Einkommen insgesamt incl Kindergeld und Unterhalt für die Mittlere von +/- 1200€! Davon werde ich kaum leben können mit 3 Kindern, Kindergartengebühr, Strom, Miete etc.pp und er zahlt hier NICHTS!


    Meine RÄ hat mir einen Unterhalt von ca1800€ errechnet, incl Mieteinahmen!

  • Hi,

    Meine RÄ hat mir einen Unterhalt von ca1800€ errechnet, incl Mieteinahmen!

    VORSICHT ! ...mit den Berechnungen des eigenen RA. Bei dir ist dann der Streitwert 12 * 1800=21600, wenn diese Summe gefordert wird.


    Mal abgesehen davon, was dein EX alles "drehen" kann, um deinen Unterhalt runterzurechnen.


    Gefordert wurde, von mir damals, 1600 ... bekommen hat EXelchen 400 € EU. Unterhaltsverhandlungen kannst du vergleichen,
    wie ein orientalischer Basar :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • ... und ich gehe mit nichts! ...



    Ich gehe mal davon aus, dass Du auch mit *nichts* gekommen bist. Warum um Alles in der Welt solltest Du nun mit *etwas* gehen? Du hast in der Zeit des Zusammenlebens mit Sicherheit an den zahlreichen Einnahmen Deines Ex partizipiert. Das sollte doch reichen.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Meine RÄ hat mir einen Unterhalt von ca1800€ errechnet, incl Mieteinahmen!


    Die Mieteinnahmen sind nur teilweise Einkommen. Davon geht viel weg (z.B. Instandhaltungskosten), manchmal alles. Die Berechnung des Anwalts sollte als theoretische Obergrenze aufgefasst werden. Wie schon gesagt, der Unterhalt wird hier das kleinere Problem sein, der Zugewinnausgleich das wirklich Grosse. Hat dir der Anwalt erklärt, was es damit auf sich hat?

  • Hallo,


    ja, hat er! Ich werde wohl nach einem Jahr eine größere Summe bekommen weil das Haus renoviert wird, sprich, die Immobilie ist im Wert gestiegen :-)
    Was die Mieteinnahmen betrifft, werde ich schon Anteilmäßig etwas bekommen, das haben mir nun zwei Anwälte bestätigt! Klar gehen Kosten für Instandhaltung ab aber nicht alles bei 6 Mietwohnungen! Das ist zusätzliches Einkommen!!


    Mein RA sagte, wenn ich nach NRW ziehen sollte,muss ich zeitgleich zur Wohungssuche wieder einen 400€ Job suchen (ist ja klasse was man alles auf einmal machen soll!) sonst würden mir die 400€ trotzdem angerechnet werden, als wenn ich sie verdienen würde.Ich farge mich nur, was ist, wenn ich nicht sofort einen Job finden sollte, ich muss ja nun auch erstmal eine Whg finden, Renovieren, Schule ummelden, Kindergartenplatz suchen, der gesammte Umzug von Hessen nach NRW...ähm alles auf einmal geht nicht mit 3 Kindern und die Jobs liegen ja nicht wie Sand am Meer! Mein RA hat mir ohne die Berechnung seiner Mieteinnahmen, die ich ja schriftlich noch nicht habe, einen Unterhalt von ca 1100€ für mich und die Kleine berechnet, zudem kommen anteilmäßige Mieteinahmen!Nun muss ich mich danach richten, um eine Whg zu finden und auch zu bezahlen, kann es aber wieder nicht, da ich entweder 1800€ zur Verfügung habe oder 2300€ (mit den 400€ Nebenjob!)
    Alles so durcheinander..
    vg Paulina

  • Wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann man verschiedene "Vergünstigungen" bekommen.
    Ich kenne nicht die Unterschiede der einzelnen Bundesländer, aber bei uns kann man einen Wohnberechtigungsschein (§8 Schein)
    bekommen und damit eine sozialgeförderte Wohnung mit geringerer Miete als ortsüblich.
    Unter einer bestimmten Einkommensgrenze zahlt man hier keine Gebühren für Kindergarten und Schulhort, nicht mal fürs Essen.
    Als Einkommen wird alles gezählt, Kindergeld, Unterhalt, natürlich Job...


    Auch finde ich es keine Schande als Starthilfe ALG 2 in Anspruch zu nehmen. In meine Not bin ich damals zum Jobcenter gegangen,
    weil ich nur das Kindergeld und einen 400,- Euro Job hatte. Teilweise haben sie sich darum gekümmert, dass ich Kindesunterhalt bekommen.
    Ex meinte nämlich er könnte nicht zahlen.


    Ich bin übrigens gut damit gefahren, ein Thema nach dem anderen abzuarbeiten. Alles auf einmal klappt nicht.
    Nach zwei Jahren stehe ich auf eigenen Beinen.