Hallo,
würde mich freuen über konstruktive Kommentare zu folgendem Problem:
Meine ehemalige Lebensgefährtin (wir haben 14 Jahre zusammengelebt, seit 2 Jahren getrennt, Kinder bei ihr) meldet unser zweites gemeinsames Kind (wir haben das gemeinsame Sorgerechte, aber seit 10 Monaten "will das Kind plötzlich nicht mehr zu mir") an eine Schule (Real~, Kl.5) an, ohne mich wenigstens zu informieren oder gar meine schriftliche Zustimmung einzuholen. Ich erfahre erst durch eine Einladung der Schule zur Einschulungsfeier davon. Da sind bereits vollendete Tatsachen geschaffen.
Ohne meine Unterschrift ist die Anmeldung jedoch nicht rechtsgültig.
Ein Anruf vor Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung (Erstkontakt) mit der Bitte um ein klärendes Gespräch wird mir von der stellv. Schulleiterin so beantwortet: "Die Väter kümmern sich doch sowieso nicht um die Kinder. Bitte besprechen sie alle ihre Fragen nach der Einschulungsfeier mit der Klassenlehrerin"
Im Gespräch mit dem Rektor am Tag der Einschulung frage ich ihn, wie es dazu kommen konnte, daß er die Anmeldung ohne meine Unterschrift akzeptiert hat. Er gibt keine Antwort und wechselt das Thema.
Daraufhin habe ich ein Einschreiben an die Schulleitung geschickt und meine Frage wiederholt.
Der Rektor antwortet mir (Zitat):
"Unstrittig ist, dass Ihre Unterschrift für die Rechtsgültigkeit der Anmeldung notwendig ist. Zur Klärung Ihrer Frage: -Wie soll das weitergehen- bitte ich Sie zu einem Gespräch in die Schule."
Dieser Termin hat bisher aus Zeitgründen noch nicht stattgefunden.
Es geht mir nicht mal so sehr um die Frage, ob ich der Schulentscheidung zustimme oder nicht, sondern es geht darum, daß sowohl die Kindesmutter als auch die Schule sich nicht an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln halten, und ich das scheinbar so hinnehmen muss.
Welche Handlungsalternativen habe ich nun noch?
- Um dem Kind nicht zu schaden, halte ich die Klappe und reiche die fehlende Unterschrift stillschweigend nach
- In mir gärt es, nicht zum ersten Mal, ich habe Angst davor, deswegen irgendwann psychosomatische Störungen zu entwickeln
- Ich stelle Strafanzeige gegen die Schule wegen Diskriminierung aufgrund meines Geschlechtes
- Ich trage das Problem der Richterin vor (Wegen Regelung des Umgangs läuft bereits ein Verfahren vor dem Familiengericht), die das Wohl des Kindes am besten gesichert sieht, wenn das Kind bei der Mutter ist.
- ...... ???????????? :frag
Wie würdet ihr reagieren?
Danke im Voraus für die Antworten.