Als getrennter sorgeberechtigter Vater bei der Schulanmeldung übergangen

  • Hallo,


    würde mich freuen über konstruktive Kommentare zu folgendem Problem:


    Meine ehemalige Lebensgefährtin (wir haben 14 Jahre zusammengelebt, seit 2 Jahren getrennt, Kinder bei ihr) meldet unser zweites gemeinsames Kind (wir haben das gemeinsame Sorgerechte, aber seit 10 Monaten "will das Kind plötzlich nicht mehr zu mir") an eine Schule (Real~, Kl.5) an, ohne mich wenigstens zu informieren oder gar meine schriftliche Zustimmung einzuholen. Ich erfahre erst durch eine Einladung der Schule zur Einschulungsfeier davon. Da sind bereits vollendete Tatsachen geschaffen.
    Ohne meine Unterschrift ist die Anmeldung jedoch nicht rechtsgültig.


    Ein Anruf vor Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung (Erstkontakt) mit der Bitte um ein klärendes Gespräch wird mir von der stellv. Schulleiterin so beantwortet: "Die Väter kümmern sich doch sowieso nicht um die Kinder. Bitte besprechen sie alle ihre Fragen nach der Einschulungsfeier mit der Klassenlehrerin"


    Im Gespräch mit dem Rektor am Tag der Einschulung frage ich ihn, wie es dazu kommen konnte, daß er die Anmeldung ohne meine Unterschrift akzeptiert hat. Er gibt keine Antwort und wechselt das Thema.


    Daraufhin habe ich ein Einschreiben an die Schulleitung geschickt und meine Frage wiederholt.
    Der Rektor antwortet mir (Zitat):
    "Unstrittig ist, dass Ihre Unterschrift für die Rechtsgültigkeit der Anmeldung notwendig ist. Zur Klärung Ihrer Frage: -Wie soll das weitergehen- bitte ich Sie zu einem Gespräch in die Schule."
    Dieser Termin hat bisher aus Zeitgründen noch nicht stattgefunden.


    Es geht mir nicht mal so sehr um die Frage, ob ich der Schulentscheidung zustimme oder nicht, sondern es geht darum, daß sowohl die Kindesmutter als auch die Schule sich nicht an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln halten, und ich das scheinbar so hinnehmen muss.


    Welche Handlungsalternativen habe ich nun noch?
    - Um dem Kind nicht zu schaden, halte ich die Klappe und reiche die fehlende Unterschrift stillschweigend nach
    - In mir gärt es, nicht zum ersten Mal, ich habe Angst davor, deswegen irgendwann psychosomatische Störungen zu entwickeln
    - Ich stelle Strafanzeige gegen die Schule wegen Diskriminierung aufgrund meines Geschlechtes
    - Ich trage das Problem der Richterin vor (Wegen Regelung des Umgangs läuft bereits ein Verfahren vor dem Familiengericht), die das Wohl des Kindes am besten gesichert sieht, wenn das Kind bei der Mutter ist.
    - ...... ???????????? :frag


    Wie würdet ihr reagieren?


    Danke im Voraus für die Antworten.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

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  • Offenbar bist du ja nicht gegen die Schulwahl, was soll dann der Stress?


    Besser wäre wohl ein klärendes Gespräch mit der Mutter a la - ich wäre ja gar nicht gegen die Schulwahl gewesen, aber können wir sowas auch nächstes Mal gemeinsam entscheiden? Ich will dir ja keine Steine zwischen die Beine werfen, aber immer noch herrscht GSR.

  • wie du schon richtig erkannt hast wurden fakten geschaffen und wie es "gehandhabt" wird hat der rektor dir bei der einschulungsfeier mitgeteilt - damit du nicht nervlich zusammenbrichst - mach dir nicht so ein kopp drum und ändern wirst du es auch nicht mehr können, allerdings würde ich mir eine kopie der anmeldung geben lassen vom rektor und ihm mitteilen, dass du zukünftig über alles belange euires kindes, zumindest was die schule anbelangt entsprechend informiert wird - dies würde ich mir schriftlich geben lassen vom rektor/klassen lerherin.


    die schulanmeldung würde ich mindestens beim JA vortragen ...

  • Es ist an vielen Schulen normal sich über die zweite Unterschrift hinwegzusetzen einfach weil das zuviel Aufwand wäre, die wenigen Fälle wo es dann kracht nimmt man in kauf. Ändern wird sich das wohl nur wenn man gezielt gegen Schulleiter vorgeht. Die verletzen ja absichtlich die bestehenden Regeln.


    Den Zwergenaufstand würde ich aber nur machen, wenn ich ohnehin mit der Schule nix zu tun haben werde. Exilein hat bei mir so Dinger auch getrieben. Eine Schulleiterin fiel aus allen Wolken das es mich gibt und wünschte mir am Ende aufrichtig viel Glück.

  • Hi,


    komischerweise wurde, bei mir, als ich Tochter anmeldete, die Unterschrift der Mama verlangt.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt :devil:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • So wie ich es lese, ist dein Problem ja nicht die Wahl der Schule auf die dein Junge geht,
    sondern vielmehr die Tatsache dass du hintergangen worden bist von der KM!!


    Du könntest sicher gegen die Schule klagen, aber es nützt dem Kind doch nix!!?
    Auch wenn ihr beide das GSR habt so ist der Junge wohl überwiegend bei der KM!!!
    Und sie hat das Kind dann angemeldet!!
    Du bist nun vor vollendetete Tatsachen gestellt! Ich denke, da liegt dann auch die Ursache und du bist deshalb auf 180.......
    Aber ändern wirst du es eh nicht können.


    Zum Frieden aller würde ich die Unterschrift leisten auch wenn es mir total gegen die Kanne gehen würde!!


    Lg Thomas :wink

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Offenbar bist du ja nicht gegen die Schulwahl, was soll dann der Stress?


    Besser wäre wohl ein klärendes Gespräch mit der Mutter a la - ich wäre ja gar nicht gegen die Schulwahl gewesen, aber können wir sowas auch nächstes Mal gemeinsam entscheiden? Ich will dir ja keine Steine zwischen die Beine werfen, aber immer noch herrscht GSR.


    Gute Idee, ist auch mein Stil, ich werd ihr so ähnlich schreiben. Leider verweigert sie die Kommunikation mit mir, auf ähnliche Briefe in der Vergangenheit kam keine Reaktion, ihr Verhalten bleibt.

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  • Wenn seit 10 Monaten der Umgang verweigert wird und schon ein Verfahren deswegen läuft, ist meiner bescheidenen Ansicht nach ein klärendes Gespräch ala "Schatziputzi, das war jetzt aber nicht nett von dir, okay?" mit der Ex überhaupt nicht angebracht.
    ABER! Auf den Putz gehauen hast du ja jetzt schon, um Sohnemann nicht über die Schule hinaus noch berühmt zu machen :-) würde ich mir Weiteres verkneifen und einfach "nur" dringendst auf einem klärenden Gespräch mit der Schulleitung + Klassleitung bestehen (mit evtl. schriftlicher Bestätigung, wie schon vorgeschlagen, o.ä.). Danach dürftest du fein miteinbezogen werden (man weiß ja nun, dass da was schieflaufen könnte) :D
    Ansonsten: die ganze Geschichte dem Anwalt mitteilen, ist er ein guter, bastelt er hübsch was draus - nur nicht verrennen, sieh's sportlich! 1:0 für dich :lach


    Edit:


    Zitat

    komischerweise wurde, bei mir, als ich Tochter anmeldete, die Unterschrift der Mama verlangt.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt :devil:


    Bin schon gespannt, wie das bei meiner Nr.2 dieses Jahr laufen wird... kennen tut man uns ja schon, aber wer weiß, wer weiß...

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

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  • sorry bitte nicht falsch verstehen jetzt und ja ich geb mir wirklich mühe so eine denkweise zu verstehen aber öhm ich bin anscheindend wirklich zu blöde dafür. wäre nett wen jemand die gedult hätte mir das einmal zuerklären.


    mann hat ein kind in diesem fall gleich zwei. das kind um welches es hier geht ist das jüngste. heist ja wenn mann logisch denkt eigendlich mann weiß * kind geht in die grundschule 4 klasse also steht ein wechseln an*
    rein von meinen verqueren denken her könnte mann sich ja nun mal informieren bei frau mama du wie schauts aus mit der schulwahl.
    sollte dies nicht möglichsein kann mann zur grundschule gehen udn dort nachfragen. dort gibt es ja auch diese empfehlungen.


    wieso zum geier muss ein vater informiert werden, das kind nun auf andere schule muss?
    wieso zum henker kommt ein papa der sich um seine kinder kümmern will da nicht mal selber drauf?


    ich gehe ganz stark davon aus das du ( ja mich ärgert sowas und ich kann mir da nicht wirklich die ironie verkneifen) bei den elternabenden dabei warst wo sich die weiterführenden schulen vorgestellt haben? oder bei den schulbesichtigungen?


    auch wenn mann von böser ex keine info bekommt, gilt auch hier wieder sowas weiß mann das dies ansteht, da kann mann sich auch drum kümmern eigendlich!



    jetzt schreibst du das du dich übergangen fühlst und sauer bist. ich als mutter wäre auch richtig stinksauer auf dich. im nachhinein meckert es sich nämlich sehr einfach!


    aus erfahrung kann ich dir berichten es ist ein übelst bescheidenes gefühl dem anderen immer alles brav aufs silbertablettchen servieren zu müssen und wehe nicht oha dann gibts aber haue und der arme hintergangende.
    neee da werd ich bockig, wenn deine ex dir das kind vorenthält find ich das schlimm und geht gar nicht. aber ich an deiner stelle würde mein hintern hochbekommen und dann eben selbst aktiv werden.


    es geht ja schließlich um mein kind! irgendwie geht das wirklich nicht in meinen kopf rein.übrigens die anmeldetermine stehen heutzutage auch im internet. macht noch nicht mal viel arbeit, geht bequem von zuhause aus mit nettem kaffee nebenher. wo das kind lebt und welche schulen eventuel in frage kämen dürfte dir ja bekannt sein oder?



    wir sidn nicht eure mütter die euch ständig alles hinterhertragen müssen, son bissel eigeninitiative wäre nett. es geht um dein kind!


    wenn du angst hast durch so böse spiele störungen zu bekommen, kann ich das sagen wir mal ganz wenig nachvollziehen. allerdings manchmal hilft es seine einstellung mal zu überdenken.


    was bringt dir jetzt klagen und groß welle machen?


    stress? rache? genugtung die nicht lange anhält? oder ist es genau das was einen krank werden läst?

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • jea
    Im Grunde genommen hast du schon recht - falls die Frau Mama auch will, dass der Herr Papa sich noch beteiligt. Wie's aussieht (Umgangsverweigerung etc.), ist aber genau das nicht der Fall. Herr Papa könnte natürlich auch nen Privatdetektiv engagieren, um rauszufinden, wo Sohni nun zur Schule gehen soll, aber eigentlich wäre Frau Mama bei GSR da in der Pflicht, ihm das ganz einfach mitzuteilen und wenn er einverstanden ist: Unterschrift und basta.
    Der Herr Papa muss da informiert werden, weil es so vorgeschrieben ist. Und wenn ich da nicht gefragt würde, würde ich mich auch übergangen fühlen (wie vermutlich auch jede Frau Mama, wenn der Herr Papa sowas in der Art machen würde - zigtausendfach im Forum nachzulesen, bei weit geringeren Anlässen als der Schulwahl, z.B. (rein hypothetisch): Der Herr Papa ist im Urlaub ohne Zustimmung von Frau Mama ins Ausland nach Österreich gefahren! Huh, das geht ja mal gar nicht!!! Wohlgemerkt: ohne Gefahr der Kindesentführung oder sowas). Zudem hat es ja auch gute Gründe, dass es diese "Vorschriften" gibt...
    Klar, Zweikindpapa sollte langsam mal den Hintern hochbekommen, stimmt schon. Das ist vermutlich auch das, womit er Exelchen am härtesten trifft :D
    Aber das muss ihm ja auch erstmal eine(r) sagen :-)

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  • jea


    in manchen Punkten hast du garnicht so unrecht.
    Allerdings sehe ich mich aufgrund deiner Nachfragen veranlasst, die Vorgeschichte etwas ausführlicher zu berichten.


    Bin letzten Dezember vom Klassenlehrer der 4.Kl. zum gemeinsamen Termin mit Mutter und Kind zwecks Schulempfehlung eingeladen worden, und habe zugesagt, musste mir extra eine Tag Urlaub nehmen, das das gespräch um 12:00h sein sollte, und ich eine Stunde zur Arbeit fahre (hatte vorher auch schon ein paar Infotermine beim Klassenlehrer). Als die Mutter erfuhr, daß ich dabei sein würde, sagte sie den Termin am Abend vorher beim Lehrer ab, was ich erst morgens um 7 durch den Lehrer erfuhr (nicht durch die Mutter).
    Das Jugendamt versuchte (wegen diverser vorangegangener Vorfälle), zu vermitteln, wurde hingehalten und in einem Katz und Mausspiel ausgetrickst, dh. die Mutter sagte neue Termine zu, die sie dann wieder absagte. Schliesslich war klar, dass ein gemeinsamer Termin nicht stattfinden würde. Also machte der Lehrer getrennte Termine.
    Eine schriftliche Anfrage bei der Mutter über die weitere Entwicklung des Kindes wurde nicht beantwortet, es war jedoch laut Aussagen des Lehrers klar, daß das Kind ans örtliche Gymnasium gehen sollte (es hatte schon eine Klasse übersprungen). Ich hatte nichts dagegen. Soweit mein Stand der Dinge.

    Meine letzte schriftliche Anfrage vor den Sommerferien, wie es den Kindern geht, was sie in den Ferien machen, wann ich sie vielleicht mal wieder sehen könnte etc, stammte vom Anfang Juni.
    Die Antwort der Mutter bekam ich Mitte Juli in ein paar Zeilen, wo ich zeitgleich mit der Einladung zur Einschulungsfeier von der Entscheidung erfuhr, das Kind solle jetzt an die Realschule.
    Nicht daß ich grundsätzlich dagegen wäre, aber es würde mich ja doch etwas interessieren, wie diese plötzlich Meinungsänderung zustande kam.

    Ich renne dauernd hinter den Informationen her und bekomme sie nicht.
    Genauso wie ich verpflichtet bin, zB Unterhalt zu zahlen, ist die Mutter verpflichtet, mich über wichtige Dinge zu informieren bzw. sogar in die Entscheidungen mit einzubeziehen.
    Das hat nichts mit „auf dem silbernen Tablett servieren“ zu tun.
    Ich warte ja mit der Unterhaltszahlung auch nicht, bis sie danach fragt.

    Natürlich ist es für die Mutter bequemer, wenn sie alleine schalten und walten kann, wie sie will. Und es ist angenehmer für sie, weil sie sich nicht mit ihrem ungeliebten Ex auseinandersetzen muss.
    Wenn sie mich um meine Unterschrift bitten muss, will ich natürlich in diesem konkreten Fall ein plausible Erklärung für den plötzlichen Meinungsumschwung bekommen, möchte - möglichst vom Kind selbst - wissen, wie es dazu steht, den Klassenlehrer befragen, etc, es dauert also etwas Zeit, weil ich mir ein Bild davon machen möchte, ansonsten wäre meine Unterschrift ja auch sinnlos. Und dann unterschreibe ich natürlich auch, denn es gibt keinen kindeswohlgefährdenden Grund, die Zustimmung zu verweigern.

    Meine Lösung ist, wie oben schon vorgeschlagen wurde, ich schreibe nochmal an die Mutter, regle die Schulsituation in einem freundlichen Gespräch, unterschreibe, mache das ganze beim Jugendamt und meinem Anwalt aktenkundig, und sammle weiter fleissig Punkte gegen die Mutter. :(


    Danke an jea und alle anderen für die Kommentare. :-)


    Schöne Grüße und gute Nacht. gäääääääääähn

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • Da die Schule nicht strittig ist.


    Pack den Fall "ich wurde nicht gefragt" oben auf deinen Stapel der anderen Vorfälle.


    Lass dir als Beweiß eine Kopie der Anmeldung ohne deine Unterschrift geben und setzt dann deine drunter.


    Jetzt dem Rektor, der Klassenlehrerin und sonstwem die Hölle heiss zu machen, macht wahrscheinlich keinen Sinn.


    Stell mal vor, es ist Schulanmeldung von von 120 Familien erscheinen nur 50 Elternpaare - wenn du bei allen andere
    der anderen ET bzw. eine Negativbescheinigung als Vorlage haben möchtest - bist du 3 Monate beschäftigt.
    Auch in intakten Familien kommt der Mann nicht immer mit wegen Job/Montage usw.... oder weil er kein Interesse hat.


    Immerhin wurde deine Adresse woh aufgeschrieben und du hast eine Einladung bekommen.


    Das ist doch nett - wenn auch nicht optimal.

  • Es ist echt doof wenn es immer so hin und her geht. Wenn du dich ansonsten nicht gekümmert hättest und auch nicht bei Terminen erscheinen wolltest, würd ich verstehen wenn sie dich übergeht. Aber du wurdest mit dazu geholt und dann doch aussen vor gelassen. Find ich auch nicht gut. In meinem Fall würd ich den KV öfter mal gern übergehen, weil er sich ja gar nicht mit einbeziehen lässt, denn Entscheidungen trifft er generell nur dann gerne, wenn ich sie schon getroffen habe, weil er dann an mir rumkritisieren kann. Bevor die Entscheidung gefällt werden kann, bekomme ich null Feedback von ihm. Und es gibt Dinge, die können nicht monatelang warten. Aber so war es noch während der Beziehung, so wird es auch bleiben.


    Lass dich nicht ausm Rennen drücken, geht dich alles genau so viel an und wie doof ist es denn, wenn mal irgendwas passiert und du musst dein Kind in der Schule abholen und musst dich dann dort erstmal vorstellen, weil man dich nicht kennt. Find ich ja ätzend.

    Die Strafe des Lügners ist nicht, dass ihm niemand mehr glaubt, sondern dass er selbst niemandem mehr glauben kann.


    Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort mit seiner Erfahrung!!!

  • Hast du mal darüber nachgedacht, dass es auch durchaus sein kamnn, dass euer kind bei dir lebt, ich mein was sollte dagegen sprechen?

  • komischerweise wurde, bei mir, als ich Tochter anmeldete, die Unterschrift der Mama verlangt.

    :tuschel Als der Vater, mit einem anderen Wohnort als das Kind, Anzeige wegen xy erstattete, weil... und ich verhindert gewesen bin, um mitzukommen, wurde das ganze ohne meine Unterschrift bearbeitet... und ihr Männer regt euch wegen einer Unterschrift für eine Schule auf, der ihr grundsätzlich zustimmen würdet?! :wow - Die Begründung, warum meine Unterschrift nicht erfragt wurde, erspar ich euch... hahnebüchender reaktionärer Quark.


    Freundlicher Brief - Einschreiben - an die Schule mit dem Nachweis über das GSR und der Bitte, über alle Belange schriftlich informiert zu werden.
    Vorab würde ich gern wissen wollen, wann der 1. Elternabend ist und mir die Zeit nehmen... und ansonsten in der Schule den Ball flach halten.
    Das Einschreiben nachrichtlich an das Jugendamt, dabei würden Worte wie Kommunikationsverweigerung und Bindungstoleranz im Brief vorkommen, und die Kopie/n mit den Empfangsbelegen an meinen RA.

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber zusätzlich zu dem, was Jea da schreibt überlege ich gerade, was die Schulen zu tun hätten, wenn sie sich jedes Mal, wenn nicht beide Unterschriften vorliegen, rückversichern müssten, ob beide Elternteile damit einverstanden sind mit dem, was unterschrieben wurde. Na Herzlichen Glückwunsch, dann sähe "Schule" aber anders aus.


  • Freundlicher Brief - Einschreiben - an die Schule mit dem Nachweis über das GSR und der Bitte, über alle Belange schriftlich informiert zu werden.
    Vorab würde ich gern wissen wollen, wann der 1. Elternabend ist und mir die Zeit nehmen... und ansonsten in der Schule den Ball flach halten.
    Das Einschreiben nachrichtlich an das Jugendamt, dabei würden Worte wie Kommunikationsverweigerung und Bindungstoleranz im Brief vorkommen, und die Kopie/n mit den Empfangsbelegen an meinen RA.


    Klingt als Idee gut. Eotional kann man da durchaus reagieren, besonders wenn es nicht das erste Mal war bestärkt das Gefühl das einem etwas verweigert wird, was einem zusteht. Man fragt sich irgendwann was einem noch alles verweigert/verschwiegen sein könnte und wo das ganze endet, wenn schon staatliche Institutionen sich zu Gunsten der Ex nicht an Regeln halten. Und man eher zufällig etwas erfährt.


    Ich hab die Unterschrift der KM zur Schulanmeldung nicht gebraucht, sie angegeben und ihr und dem JA/Gericht mitgeteilt das ich angemeldet habe.

  • Eine schriftliche Anfrage bei der Mutter über die weitere Entwicklung des Kindes wurde nicht beantwortet, es war jedoch laut Aussagen des Lehrers klar, daß das Kind ans örtliche Gymnasium gehen sollte (es hatte schon eine Klasse übersprungen). Ich hatte nichts dagegen.


    Die Antwort der Mutter bekam ich Mitte Juli in ein paar Zeilen, wo ich zeitgleich mit der Einladung zur Einschulungsfeier von der Entscheidung erfuhr, das Kind solle jetzt an die Realschule.
    Nicht daß ich grundsätzlich dagegen wäre, aber es würde mich ja doch etwas interessieren, wie diese plötzlich Meinungsänderung zustande kam.


    Das kommt mir persönlich verdammt bekannt vor und ich habe so meine eigene Überzeugung wovon diese Entscheidung getrieben wurde:
    Die Fahrtkosten zur RS trägt bei uns der Landkreis - zum Gymnasium muss man sie selbst übernehmen.
    Außerdem macht Gymnasium Mehraufwand bei den Hausaufgaben und in aller Regel sind auch deutlich mehr nebenschulische Aktivitäten die zwar nicht direkt zum Unterricht gehören, aber doch der Bildung dienen.
    Den Aufwand zu treiben muss man natürlich auch bereit sein. Ist man es nicht lebt man deutlich entspannter wenn Kind auf die RS geht. Als "gymnasiumtaugliches" Kind macht es dann ja wahrscheinlich mit links. Schade nur ums Kind...


    Genauso wie ich verpflichtet bin, zB Unterhalt zu zahlen, ist die Mutter verpflichtet, mich über wichtige Dinge zu informieren bzw. sogar in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Das hat nichts mit „auf dem silbernen Tablett servieren“ zu tun.
    Ich warte ja mit der Unterhaltszahlung auch nicht, bis sie danach fragt.


    So sehe ich das auch. Du musst dich aber wohl genauso wie ich damit anfreunden, dass deine Ex nur ihre Rechte kennt und die Pflichten sorgfältig ausblendet.


    Natürlich ist es für die Mutter bequemer, wenn sie alleine schalten und walten kann, wie sie will. Und es ist angenehmer für sie, weil sie sich nicht mit ihrem ungeliebten Ex auseinandersetzen muss.


    Was ziemlich genau der Grund ist warum viele KM sehr gerne ASR hätten. Ersten müssen sie dann nichts mitteilen und zweitens nicht um Zustimmung bitten.


    Wenn sie mich um meine Unterschrift bitten muss, will ich natürlich in diesem konkreten Fall ein plausible Erklärung für den plötzlichen Meinungsumschwung bekommen, möchte - möglichst vom Kind selbst - wissen, wie es dazu steht, den Klassenlehrer befragen, etc, es dauert also etwas Zeit, weil ich mir ein Bild davon machen möchte, ansonsten wäre meine Unterschrift ja auch sinnlos. Und dann unterschreibe ich natürlich auch, denn es gibt keinen kindeswohlgefährdenden Grund, die Zustimmung zu verweigern.


    Das setzt aber voraus, dass es objektive Argumente gibt und man diese auch vermitteln kann. Und noch viel schlimmer: Man muss vielleicht auch mal zugestehen können, dass der andere die besseren Argumente hat. Vor allem muss man sich darüber im klaren sein, dass solche Entscheidungen nicht getroffen werden um den BET zu ärgern sondern um das Beste fürs Kind zu erreichen.


    Pack den Fall "ich wurde nicht gefragt" oben auf deinen Stapel der anderen Vorfälle.


    Damit er sich dann irgendwann anhören darf "Dich interessieren deine Kinder eh nicht"? Wenn er gar nichts unternimmt hat sie im Gegenteil irgendwann wenn er wirklich mal was unternehmen will damit wahrscheinlich die besseren Karten weil es bis dahin unzählige Fälle gibt zu denen er sich nicht geäußert sondern einfach geschluckt hat. Das wird ihm ein Richter ganz sicher nicht zum Vorteil auslegen.
    Grundsätzlich könnte er ganz sicher auf Basis §1627 und §1628 Klage erheben. Das wird aber ein teurer Spaß und herauskommen wird dabei gar nichts. Bis es zu einer Entscheidung kommt ist soviel Zeit vergangen, dass der Richter den Alleingang höchstwahrscheinlich nachträglich legitimiert und vielleicht ein "Du du" ausspricht das aber ganz sicher nicht im Protokoll stehen wird.


    Jetzt dem Rektor, der Klassenlehrerin und sonstwem die Hölle heiss zu machen, macht wahrscheinlich keinen Sinn.


    Meiner Meinung nach schon. Erstens lernen die was für die Zukunft und zweitens sind damit mal gleich die Fronten geklärt und er wird zukünftig ganz sicher über alles informiert werden.


    Stell mal vor, es ist Schulanmeldung von von 120 Familien erscheinen nur 50 Elternpaare - wenn du bei allen andere der anderen ET bzw. eine Negativbescheinigung als Vorlage haben möchtest - bist du 3 Monate beschäftigt.


    Das ist deren Problem wie sie das organisatorisch auf die Reihe bekommen. Beim Finanzamt bspw. geht es auch. Wenn da bei getrennten die noch zusammen veranlagt werden eine Unterschrift fehlt wird der Antrag nicht bearbeitet. Da sind die schnell fertig...


    Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber zusätzlich zu dem, was Jea da schreibt überlege ich gerade, was die Schulen zu tun hätten, wenn sie sich jedes Mal, wenn nicht beide Unterschriften vorliegen, rückversichern müssten, ob beide Elternteile damit einverstanden sind mit dem, was unterschrieben wurde.


    Die Unterschrift ist die Bestätigung des Einverständnisses. Fehlt eine, dann ist der Antrag / die Anmeldung unvollständig und kann nicht bearbeitet werden. In den Fällen in denen einen Unterschrift genügt ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Ist eigentlich ganz einfach wenn man will.