überprüfung vom unterhalt

  • hallo zusammen,



    brauche mal euren rat.


    zu meiner person: bin alleinerziehender vater, mein sohn 15 jahre


    nach vier jahren, habe ich nun den unterhalt überprüfen lassen von der mutter.


    dazu muss ich sagen, mein sohn bekommt 33,00 euro unterhalt.



    die überprüfung ergab nun folgendes:


    die überprüfung ergab, das es bei der bestehenden unterhaltshöhe bleibt.


    und jetzt heißt es weiter.


    wenn die unterhaltspflichtige kindesmutter damit nicht einverstanden sein sollte,
    könnte sie sogar eine herabsetzung verlangen.
    der bearbeiter geht davon aus, dass die jetzige unterhaltshöhe zwar recht gering,
    aber vertetbar ist.


    als ich das gelesen hatte, fand ich erst mal keine worte.


    nun bin ich echt beim überlegen ob ich mal einen rechtsanwalt aufsuchen sollte????!!!???

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Was ist denn der Anlaß zur Überprüfung? Verdient sie Deines Wissens mehr? Ist es über JA gelaufen oder RA???
    Wie arbeitet denn Ihr beide VZ/TZ...? GGf. Abzüge...


    Gibt bestimmt einige, die was dazu beitragen könnten bei näheren Angaben...


    LG Hexenmama :rainbow:

  • Was ist denn der Anlaß zur Überprüfung? Verdient sie Deines Wissens mehr? Ist es über JA gelaufen oder RA???
    Wie arbeitet denn Ihr beide VZ/TZ...? GGf. Abzüge...


    Gibt bestimmt einige, die was dazu beitragen könnten bei näheren Angaben...


    LG Hexenmama :rainbow:


    wie schon geschrieben...ich weiß nichr was sie verdient...da wir keinen kontakt mehr haben....


    es ist über das JA gelaufen... und ich arbeite VZ....


    anlass der überprüfung:
    mein sohnemann geht jetzt auf eine beruflichen schule...., die kosten steigen natürlich...(fahrkosten monatlich 80,00 euro)


    von ihr kommt nichts.....

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Naja, ich will sie nicht in Schutz nehmen, aber ner nackten Frau kann man nunmal nicht in die Tasche greifen.


    Geh zu nem Anwalt und fordere ihre Lohnbescheinigungen an und dann soll Dein Anwalt ne Berechnung durchführen.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Naja, ich will sie nicht in Schutz nehmen, aber ner nackten Frau kann man nunmal nicht in die Tasche greifen.


    Geh zu nem Anwalt und fordere ihre Lohnbescheinigungen an und dann soll Dein Anwalt ne Berechnung durchführen.


    hallo elin, danke für deinen tipp, nächste woche hohle ich mir einer termin.

    wer nicht kämpft hat schon verloren


  • bin nur total enttäuscht über so viel ungerechtigkeit....


    Bist aber nicht einzige.


    Für AE-Väter ist das normal.

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

    Einmal editiert, zuletzt von Chaos Papa ()

  • bin nur total enttäuscht über so viel ungerechtigkeit....


    Was meinst Du denn mit Ungerechtigkeit, wenn JA sagt, dass sie theoretisch sogar weniger zahlen müsste?


    Du kennst Doch ihr Einkommen gar nicht. Außerdem weißt Du nicht, ob sie Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.


    Um 33,00 € Unterhalt bezahlen zu müssen, braucht man immerhin ein bereinigtes Nettoeinkommen von 983,00 €.


    Hat Deine Ex denn einen Lehrberuf und übt sie den auch aus?


    lg


    Camper


  • soweit ich weiß, übt sie ihren lehrberuf nicht aus.....
    das ist auch schon alles was ich weiß.....


    dann soll sie ebend noch auf 400 euro basis arbeiten....das wäre mir so egal.....


    die ganzen jahre habe ich nichts gesagt...


    sie hat nie etwas dazugegeben, weder für die zahnspange von sohnemann, oder klassenfahrten...absolut nichts...


    ich arbeite noch nebenbei ein wenig...damit mein sohn auf nichts verzichten muss.


    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • dann soll sie ebend noch auf 400 euro basis arbeiten....das wäre mir so egal.....


    Also wenn sie Vollzeit arbeitet, braucht sie nebenbei nicht noch einen Nebenjob machen. Das es so ist, wurde schon gekänzelt.


    Nur wenn sie einen Teilzeitjob macht, kann sie (fiktiv) zur Nebentätigkeit fiktiv verpflichtet werden.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Tja, was genau soll der Anwalt machen ? Sie zu Mehrarbeit zwingen ?


    Für den Anfang keine schlechte Idee. Ich wäre dafür anwaltlich (und notfalls gerichtlich) mal auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinzuweisen damit sie sich in die Lage versetzt ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.


    Naja, ich will sie nicht in Schutz nehmen, aber ner nackten Frau kann man nunmal nicht in die Tasche greifen.


    Komisch. Hier im Forum (und natürlich auch im echten Leben) wird nackten Männern regelmäßig sehr tief in die Tasche gegriffen. Da gibt es immer sehr schnell die Hinweise auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit, fiktives (Neben-)Einkommen, Anrechnung der Haushaltsführung als Einkommen bei Lebensgemeinschaften. Irgendwie vermisse ich bisher die Hinweise darauf.


    Bist aber nicht einzige. Für AE-Väter ist das normal.


    Wie wahr wie wahr...


    Nur wenn sie einen Teilzeitjob macht, kann sie (fiktiv) zur Nebentätigkeit fiktiv verpflichtet werden.


    Und nicht nur das. Wenn sie evtl. mit einem Partner zusammenlebt gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit ihr die Haushaltsführung seiner "Hälfte" des Haushalts als Einkommen anzurechnen.

  • Hallo,
    am Besten du gehst zum Anwalt und lässt dich mal beraten.
    Es gibt in Unterhaltsfragenviele Faktoren, die beachtet werden
    müssen. Das kann man oft schlecht beurteilen, meistens wundert
    man sich nur was so alles als Unterhaltsminderung anerkannt wird.
    Der Anwalt kann dir sicherlich weiterhelfen und vielleicht eine
    Neuberechnung in die Wege leiten
    Gruß
    Peppy :hae:

  • erst einmal vielen dank dafür, dass ihr euch die zeit genommen habt mir heute am sonntag
    eure aufmerksamkeit zu schenken und mir zu antworten.


    die tipps von 3erpapa und peppy haben mir schon wieder mut gemacht.


    auf jeden fall werde ich euch informieren wie die sache gelaufen ist.


    nächste woche hole ich mir einen termin beim RA.


    einen guten start in die neue woche wünsche ich euch

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Ich finde bevor du zum RA Rennst solltest du Versuchen vorher noch ein paar Informationen zu Sammeln. Ich gehe mal davon aus das du keinen Beratungsschein bekommen wirst, selbst wenn dein Einkommen niedrig genug ist wird es schwer, spätestestens dann bei PKH musst du auch Chancen haben die Sache zu Gewinnen, sonst bleibst du im Zweifelsfall auf den ganzen Kosten Sitzen. Also Sinn würde die ganze Sache nur machen wenn du weißt das Sie genug Verdient bzw genug verdienen Könnte wenn Sie denn wollte. Und im letzteren Fall bist du auf einen Guten Anwalt und einen Verständnissvollen Richter Angewiesen.


    Wurde denn die Überprüfung nun vom JA veranlasst? Leider muss man in deinen Fall Sagen das sich das JA dann nicht mehr so groß die Mühe gibt. Unterhaltsvorschuss muss ja nicht bezahlt werden und dann gibt sich der Staat auch nicht mehr groß die Mühe alle Rechtlichen Möglichkeiten Auszuschöpfen, vor allen wenn es sich um einen Allein Erziehenden Vater handelt. Gibt Natürlich auch Ausnahmen, aber scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.


    Wie gesagt Versuche soviele Infos wie möglich zu sammeln und Suche dir wenn dann einen wirklich guten Anwalt. Theoretisch ist zwar viel Möglich, aber Bedenke das du im Zweifelsfall auch auf den Kosten Sitzen bleiben kannst ohne irgendwas erreicht zu haben :rolleyes2:

  • Was für Beruf hat sie?
    Es wird nämlich Überprüft,ob sie so viel verdienen kann,dass nach Abzug SB,noch was für KU übrig bleibt.In notfal kann man Zeugen aus der Arbeit Agentur holen um Bestätigen ,dass sie soviel in sein Beruf verdienen könnte.

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • mitarbeiter der jugendhilfe verlassen.

    Wenn Du es genau wissen willst wird es nicht ohne Anwalt gehen.


    Der wird Sie auffordern Butter bei den Fisch zu machen und dann hast Du auch die Zahlen.
    Wenn Du willst das UET mehr verdient geht das auch nur über nen Anwalt aber das ist ein steiniger Weg.