Wichtige Frage bezüglich Vaterschaftstest.... :-/

  • Hallo,ihr Lieben! :o)


    Ich sollte mich vll.erstmal vorstellen. ;-) Ich bin 20 Jahre und komme aus Niedersachsen.
    Mein Sohnemann ist am 07.06.2011 per Kaiserschnitt auf die Welt gekommen und ich wurde in den ersten Wochen der Schwangerschaft von meinem Ex verlassen..
    Es läuft jetzt alles leider Gottes über unsere Anwälte..Er will KEINEN Kontakt,ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben,dass ich mit ihm keinen Kontakt aufnehme und nicht sage,dass er der Papa/"Erzeuger" von dem Kleinen ist.Nun gut...Beistandschaft beim Jugendamt ist schon eingerichtet,aber er streitet die Vaterschaft extrem ab.Es wurde jetzt vom Gericht ein Test veranlasst,damit die Vaterschaft endlich festgestellt wird und er Unterhalt zahlt.
    Ich hatte mit keinem anderen Mann Geschlechtsverkehr,ich lasse mir also auch nicht meinen "Mund verbieten".Wenn mich jemand fragt,wer der Vater ist,nenne ich seinen Namen..So leid es mir auch tut,aber ich habe ja nichts zu verbergen.


    Meine Frage jetzt:
    Morgen um 09:30 Uhr muss ich mit meinem Sonnenschein zur Speichelentnahme.
    Wie lange dauert die Auswertung und wann kriegen wir/ich das Ergebnis?!
    Wie gehts danach weiter? Kriegt jeder einen Brief und ist die Sache damit erledigt,oder sehen wir uns nochmal bei Gericht?
    Ich bin total durch den Wind und mir tut das alles so weh.....Ich habe hier Nachrichtenverläufe(MSN und ICQ),wo er zugibt,dass er der Vater ist und mich mehrmals fragt,ob ich nicht bitte Vater unbekannt angegeben könne damit er nicht zahlen muss.
    ...Meine Nerven liegen blank.Ich liebe meinen Sonnenschein über alles,aber ich bin von meinem Ex so enttäuscht. :-(


    Ich will nicht jammern,aber ich hoffe dass mich hier Jemand verstehen kann.



    :thanks: und Liebe Grüße

  • Hallo Nehalennia,


    zuerst einmal ein herzliches Willkommen!


    Zu Deiner Frage: Die Beauftragung des Tests ist vom Gericht veranlasst. Das Ergebnis geht ans Gericht. Von dort bekommen die Prozessbeteiligten nach Ermessen des Richters die Information. Üblicherweise erfolgt das schriftlich an die Rechtsvertreter. Je nach Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten (und Ergebnis ...) kommt es noch zu einer Gerichtsverhandlung.
    Das Labor braucht zwischen zwei und acht Wochen. Das Gericht erfahrungsgemäß ca. 2-3 Wochen. Also kannst Du ab knapp vier Wochen mit einer Nachricht rechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Habe ich auch alles hinter mir.. :amok: ich kann gut nachvollziehen wie es :amok: dir gerade geht..
    kann dir nur sagen was passiert, wenn er nicht kommt und den Test verweigert. nach einigen gerichts terminen wird er als vater von gericht anerkannt, wenn er zu gar keinem termin kommt.. so war das bei uns... die hölle.. :kotz:amok::nawarte:

  • wenn er zu gar keinem termin kommt




    Hö :hae: Wird man dann nicht polizeilich geholt???

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Öhm. Normalerweise ja. Das jemand durch Nichterscheinen zum Vater wird, habe ich auch noch nie gehört.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ne... war aber so.. at lange gedauert, aber er ist es seit 1 Jahr. ohne das er je bei einem termin war... das geht. ;)


    Tut mir leid, aber das bezweifel ich ganz stark.
    Wenn du so nett wärst, könntest du in deinem Urteil ja mal die Rechtsgrundlage nachlesen und hier mitteilen, ich lasse mich gern eines besseren belehren.
    Vielen Dank

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • @all: Ich hatte eben ein sehr nettes Gespräch mit Maxime und kann bestätigen, dass es tatsächlich in ihrem Fall so ist, wie sie gesagt hat. Sie hat mir das Urteil vorgelesen.
    Es ist auch logisch nachvollziehbar, die richterliche Entscheidung und die Begründung.
    Danke nochmal an Maxime, man lernt nie aus, sag ich ja immer :knuddel

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • m. Normalerweise ja. Das jemand durch Nichterscheinen zum Vater wird, habe ich auch noch nie gehört.


    Das geht schon. Der Unterhaltspflichtige wird einfach zum Vater erklärt und hat dann die Beweislast, Solange er nicht das Gegenteil beweisen kann, gilt er als Vater.


    Und wie kann er das Gegenteil beweisen? Richtig.... durch einen Vaterschaftstest.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Das geht schon. Der Unterhaltspflichtige wird einfach zum Vater erklärt und hat dann die Beweislast, Solange er nicht das Gegenteil beweisen kann, gilt er als Vater.


    Und wie kann er das Gegenteil beweisen? Richtig.... durch einen Vaterschaftstest.


    so einfach kommt man aus so einer nummer aber nicht mehr raus :ohnmacht:

  • so einfach kommt man aus so einer nummer aber nicht mehr raus


    Wie meinst du das jetzt? Ich gehe davon aus, dass jemand die (mögliche) Vaterschaft verneint, sich aber weigert, einem Vaterschaftstest zuzustimmen und auf gerichtliche Vorladung hin unentschuldigt nicht erscheint.


    lg


    Camper

  • Ne... war aber so.. at lange gedauert, aber er ist es seit 1 Jahr. ohne das er je bei einem termin war... das geht. ;)


    ich hab seit dezember 2004 ein vaterschaftsfeststellungsverfahren laufen, bis heute offen, weil der herr nicht zum gutachten erscheint und sich in den intervallen ummeldet, wie andere die unterwäsche wechseln.
    kannst du mir einen tip geben, wie ich den kriegen kann? mir läuft die zeit davon, bis tochter selbst zahlen muss....

  • Ne... war aber so.. at lange gedauert, aber er ist es seit 1 Jahr. ohne das er je bei einem termin war... das geht. ;)


    Ich kanns nicht glauben ... finde es aber cool, lach. Das Ding hätte vor der nächsten Instanz sicherlich keinen Bestand - aber dafür müsste er ja klagen und vor Gericht erscheinen. Und schwupps ... Pferdefuß: Ich vermute, er zahlt trotzdem keinen Pfennig, oder?


    ich hab seit dezember 2004 ein vaterschaftsfeststellungsverfahren laufen, bis heute offen, weil der herr nicht zum gutachten erscheint und sich in den intervallen ummeldet, wie andere die unterwäsche wechseln.
    kannst du mir einen tip geben, wie ich den kriegen kann? mir läuft die zeit davon, bis tochter selbst zahlen muss....


    Da könnte der Tipp von Monsterkrümel helfen. Ansonsten hilft nur, dass das Gericht ihn zur Fahndung ausschreibt.


    Die Eltern testen!


    Jep. Auch cool. Leider kann man die nicht zwingen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.