Erstausstattung trotz Vollzeitbeschäftigung?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hab da mal ne Frage.


    Ich bin Vollzeit Berufstätig und habe meine 11 jährige Tochter zu mir geholt da die Mutter in einer Psychiatrischen Anstalt ist und dort auch noch bleiben wird. Das Jugendamt hatte meine tochter bei der Großmutter mütterlicherseits weggeholt da Sie dort nicht anständig versorgt wurde. Nun haben wir den Umzug hinter uns gebracht und meine Süße fängt auch an sich einzuleben. Allerdings hat Sie nur kaputte oder nicht mehr passende Klamotten. Ich gehe zwar Arbeiten aber habe natürlich nun auch höhere Kosten als zuvor. Daher ist es mir auch nicht möglich meine Tochter mit Klamotten zu versorgen. Zumindest nicht in einer angemessenen Menge.


    Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten Hilfen zu bekommen? Und wo muss ich das dann beantragen?


    Vielen Dank schon Mal!


    :thanks:

    Even if the voices are not real, some of them have good ideas!

  • Zuallererst solltest du dich drum kümmern (vorerst) keinen KU mehr zahlen zu müssen.
    Danach solltest du zusehen, dass das ABR auf dich übertragen wird.
    Im Anschluss beantragst du das Kindergeld auf dich.
    Und zum guten Schluss beantragst du dann noch UVG für deine Tochter. Den gibts zwar nur für 72 Monate und längstens bis zum 12 Lj. aber bis dahin ist es besser als nichts.

  • Im Anschluss beantragst du das Kindergeld auf dich.


    Wieso im Anschluss? Das Kind lebt jetzt bei ihm , ist also vermutlich auch dort gemeldet, Damit hat er Anspruch auf das Kindergeld, auch ohne ABR.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wieso im Anschluss? Das Kind lebt jetzt bei ihm , ist also vermutlich auch dort gemeldet, Damit hat er Anspruch auf das Kindergeld, auch ohne ABR.


    Und wie hat er das Kind ohne ABR umgemeldet? Falls er es hinbekommen hat kann er auch gernen jetzt schon das KG beantragen. Das ABR sollte er aber trotzdem beantragen.

  • Und wie hat er das Kind ohne ABR umgemeldet? Falls er es hinbekommen hat kann er auch gernen jetzt schon das KG beantragen.


    Braucht man fürs ummelden nicht zwangsläufig, zumal hier auch das JA mit im Spiel ist. Jedenfalls sind wir uns einig: sobald das Kind bei ihm gemeldet ist hat er auch Anspruch auf Kindergeld.


    Und das Fass ABR würde ich momentan noch gar nicht aufmachen, das Thema ist ja momentan nicht strittig. Wenn irgendwann die Mutter wieder aus dem KKH raus ist kann man das je nach Situation zum Thema machen. Aber an dieser Stelle ist es nicht nötig. :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wichtig wäre, alle diese Anträge noch im laufenden Monat zu stellen.



    Ansonsten ist halt die Frage, ob jetzt alles schon gekauft werden muss. Das "Füllhorn" solltest Du aus pädagogischen Gründen nicht über das Mädel ausschütten. Sie ist alt genug zu verstehen, dass in besonderen Situationen besonders gehaushaltet werden muss. Klärt gemeinsam, was vom vorhanden Geld jetzt eines nach dem anderen gekauft werden müsste - zu welchem Preis und in welcher Reihenfolge.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auch als nicht Leistungsbezieher kannst du einmalige Beihilfen beim Jobcenter beantragen


    Dieses ist geregelt im § 24 SGB II


    (3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für


    1.
    Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    2.
    Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
    3.
    Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.


    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.


    Hier mal der LINK zum zuständigen Jobcenter
    http://www.jobcenter-kreis-pin…ngen/einmalige-leistungen


    Rufe einfach mal da an...


    Viel Erfolg

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • im mai hast du doch schonmal genau diese frage gestellt. was ist seitdem passiert und warum das kind, scheinbar, immer noch nicht bei dir?

  • Also...es kommt drauf an...wie hoch dein Einkommen ist, aber wenn du halt ne ganze Ecke über dem Hartz 4 Satz liegst, dann musst du es halt einfach selber auf die Reihe kriegen...sowas wie KIK etc... Und ansonsten UVG oder Kinderzuschlag bei der Familienkasse...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Moin moin,


    erstmal Danke für eure Antworten.


    Das ABR liegt bei mir da sich die Mutter auf ein gemeinsames Sorgerecht mit mir geeinigt hat. Kindergeld und UVG sind auch schon beantragt(hier ist nun noch die explosive Geschwindigkeit der deutschen Behörden hinderlich).


    Ich hatte die Anträge bereits Anfang Juni gestellt. Leider wurden die Anträge abgelehnt mit der Begründung ich könne die Anträge erst stellen wenn das Kind bei lebt.


    @ Paulaken: Da hast Du recht allerdings ging es im Mai um Möbel. Dieses Problem hat sich aber durch einen glücklichen Zufall von selbst gelöst. Aber das Problem mit der Bekleidung ist noch schlimmer als erwartet.


    Meine Kleine ist aus dem Flugzeug gestiegen und hatte alles was Sie an Klamotten besitzt in einem Sportrucksack bei sich (Inhalt: 4 T-shirts, 8 U-Hosen, 1 Jeans, 1 Kurze Hose und 11 Paar Socken). Nun ist es natürlich so, dass ich keineswegs meine Sie mit Sachen zu überschütten aber eine Grundausstattung sollte ja schon da sein.


    Leider ist mein Verdienst nicht wirklich der eines Großverdieners aber wohl auch zu Hoch für ergänzende Leistungen. Daher hatte es mich interessiert ob es da irgendwelche Erfahrungen gibt die ich beim Gespräch mit den Ämtern nutzen kann.

    Even if the voices are not real, some of them have good ideas!

  • hatte alles was Sie an Klamotten besitzt in einem Sportrucksack bei sich (Inhalt: 4 T-shirts, 8 U-Hosen, 1 Jeans, 1 Kurze Hose und 11 Paar Socken)


    Wahrscheinlich wird jetzt wieder mächtig über mich hergefallen. Ich sag's aber trotzdem:
    Wenn das alles ist was sie an Klamotten besitzt, dann frage zumindest ich mich unweigerlich was aus dem ganzen Unterhalt geworden ist :kopf:kopf:kotz

  • Wenn das alles ist was sie an Klamotten besitzt, dann frage zumindest ich mich unweigerlich was aus dem ganzen Unterhalt geworden ist


    Das Kind wird ja nicht umsonst vom JA bei den Großeltern rausgeholt worden sein...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Das Kind wird ja nicht umsonst vom JA bei den Großeltern rausgeholt worden sein...


    Wo es per se schon mal gar nicht hingehört hätte solange es einen zugehörigen Vater gibt der sich kümmern kann und will. Das vergessen meine allerliebsten Freundinnen vom JA aber gerne...

  • was hat denn deine Tochter für ne GRöße?ich hab hier ettliche Sachen,Meine hat erst ausgeräumt :rolleyes2:

  • Ich muss mal ne Lanze für das JA brechen.


    Die Mutter wollte nicht das meine Tochter zu mir kommt und da Sie bisher das Sorgerecht zu 100% hatte konnte Sie bestimmen wohin Ihre Kinder(3 Kinder von 3 Vätern) gehen sollen. Und Sie hat entschieden dass die Kids zu Oma sollen. Aber nun hat sich gezeigt, dass Oma komplett überfordert ist. Und dann hat das Jugendamt seine Pflicht getan und hat die Kinder weggeholt.


    Was mit dem Hausstand passiert ist frage ich mich allerdings auch. Denn die Sachen die ich ihr immermal wieder geschickt hatte sind auch weg. Leider weiss ich nicht ob die Oma einen Account bei ebay hat sonst hätte ich da mal geschaut

    Even if the voices are not real, some of them have good ideas!

  • Ich frag auch mal !



    Was hat denn deine Tochter für ne Größe, man könnte ja mal im Schrank schauen :-)