Gemeinsames Sorgerecht. Kind beim Vater gemeldet. Welche Risiken?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe, mir kann jemand hier einen einigermaßen fachlichen Rat geben.
    Mein Ex-Freund und ich haben eine gemeinsame 2-jährige Tochter. Momentan wohnen wir noch zusammen, ziehen aber Ende des Jahres in getrennte Wohnungen. Es gab viel Streit, viel Misstrauen, viele Ängste...
    Momentan sieht es so aus, dass unsere Tochter bei ihm angemeldet werden soll, da er noch studiert und somit finanziell besser dastünde.
    Spätestens wenn das Studium beendet ist, würde sie bei mir gemeldet werden.
    Da ich nicht damit rechne, dass die Trennung seinerseits wirklich friedlich verläuft, sondern davon ausgehe, das es irgendwann zum großen Knall kommt, ist die Frage, ob und welche Risiken ich eingehe, wenn unsere Tochter bei ihm gemeldet ist.
    Was passiert, wenn er in eine andere Stadt ziehen möchte? Kann er sie dann einfach mitnehmen und ich kann nichts dagegen tun? Oder braucht er mein Einverständnis?
    Kann ich sie ohne Probleme wieder bei mir anmelden oder bräuchte ich dann dafür widerrum seine Unterschrift, da sie eben bei ihm ihren Wohnsitz hatte?
    Was muss ich sonst noch beachten? Ich möchte sichergehen, das unsere Tochter nicht einfach aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen wird und ich die Chance verwirke, dass sie überhaupt irgendwann wieder bei mir angemeldet sein wird.
    Ganz lieben Dank schonmal im Voraus!

    LG Froschfee
    "...und dann verschloss ich ganz sorgfältig mein Herz!"

  • Wird sie bei dir leben?

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Im worst case beantragt er nach einiger Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Da sie bei ihm gemeldet war hat er dann gute Gründe.
    Dann kann es dazu kommen, dass du sie nur noch alle 14 Tage am WE siehst und Unterhalt für sie zahlen musst.


    Aber das ist nur der worst case.

  • Geplant ist, dass sie bei uns beiden lebt.. Wie es gerade passt. Wir haben keine festen Zeiten, wobei ich davon ausgehe, dass sie mehr bei mir ist, da ich noch eine große Tochter (6 Jahre) habe.
    Kann ich mich bezgl. des Aufenthaltsbestimmungssrechts absichern? Bezgl. Unterhalt bekomme ich von ihm schriftlich, dass er keine Ansprüche stellen wird.

    LG Froschfee
    "...und dann verschloss ich ganz sorgfältig mein Herz!"

  • Selbst wenn ER keine Anaprüche stellen wird bezgl. Unterhalt, wenn eure Tochter bei ihm gemeldet ist, dann kann es sein, dass du für SIE Unterhalt zahlen musst. Ob ER Ansprüche stellt oder nicht. Ich an deiner Stelle würde die Kleine auch bei mir gemeldet haben wollen. Wenn sie schon häufiger bei dir ist... Nur weil es für ihn finanziell von Vorteil ist? Warum denn da so ein Hin und Her machen? Jetzt ist sie in eurer gemeinsamen WOhnung gemeldet, nehm ich an. Nimmst du sie beim Auszug mit in deine WOhnung oder er in seine?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich nehme sie natürlich mit in meine. Mit ihm auszukommen ist leider nicht so leicht. Man kann nicht vernünftig reden und er ist sehr stark. Definitiv stärker als ich. ich komme gegen ihn nicht an :(

    LG Froschfee
    "...und dann verschloss ich ganz sorgfältig mein Herz!"

  • Ich nehme sie natürlich mit in meine. Mit ihm auszukommen ist leider nicht so leicht. Man kann nicht vernünftig reden und er ist sehr stark. Definitiv stärker als ich. ich komme gegen ihn nicht an :(


    So schwer es sein mag, geh positiv an die ganze Sache dran. Sieh in eine bessere Zukunft. Und lass dich von einem Anwalt beraten. Melde dein Kind bei dir an. Und dann schaust du weiter nach vorne.


    Lass den Kopf nicht hängen, du schaffst das schon!!!! :knuddel

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Wenn das Kind mit zu dir kommt dann melde sie auch dort an !!


    Ist ja löblich wenn du versuchst weiter einigermaßen mit dem KV auszukommen, aber auf solche finanziellen Schieberein solltest du dich lieber nicht einlassen !!
    Du weißt nie was ihm noch einfällt, vorallem sagst du ja schon wie "stark" er sei und das du damit so deine Problemchen hast.

  • Ja, das rät sich immer so leicht, aber da ist der Streit schon vorprogrammiert. Ich bin dann schuld, dass er sein STudium nicht beenden kann, da ihm dann die finanzielle Grundlage fehlt.
    Ich entziehe ihm sein Kind.... all das halt. Und ich habe keine stichhaltigen Gründe, die mir das Recht geben, unsere Tochter bei mir anzumelden. Er hat als Vater ja genauso das Recht.

    LG Froschfee
    "...und dann verschloss ich ganz sorgfältig mein Herz!"

  • wenn sie bei dir wohnt ( und das scheint ihr ja schon beide vereinbart zu haben ) dann hast du die Pflicht sie bei dir zu melden.
    das allein ist doch schon ein stichhaltiger Grund!!!


    ich weiß es ist nicht leicht wenn man von so jemand in Grund und Boden geredet wird ( hatte auch so ein Exemplar Mann hier ) aber du musst jetzt für dich und deine Rechte einstehn und stark sein !!!!

  • Das Kindergeld bekommt er dann. Wer kommt für das Finanzielle für das Kind auf: Kleidung etc.?


    Hast du genug Einkommen, dass du das alleine hinbekommst?

  • Hi,

    Ich bin dann schuld, dass er sein STudium nicht beenden kann, da ihm dann die finanzielle Grundlage fehlt.

    wieso fehlt ihm die finanz. Grundlage ?
    Kann er nicht nebenbei arbeiten gehen ? ...muß ja keine 40 Stundenwoche sein.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • so wie es klingt, scheint ja ein wechselmodell geplant zu sein. da ist auch die meldepflicht nicht mehr so eindeutig. die person ist dort zu melden, wo sie den gewöhnlichen aufenthalt hat. das ist in dem fall, wenn ich es richtig verstanden habe, bei beiden. damit bleibt die wahl, wo das kind hauptwohnsitzlich zu melden ist.
    beim gemeinsamen sorgerecht kann er auch nicht einfach mal so mit dem kind wegziehen, beim ummelden ist eigentlich grundsätzlich die unterschrift von beiden erforderlich. auch bleibt das aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden gleichermaßen, wenn es nicht anders festgelegt wird. die mär vom gewohnheitsrecht hält sich trotzdem hartnäckig.


    was spricht dagegen eine trennungsvereinbarung aufzusetzen, vielleicht beim jugendamt, und es so zu machen, wie ihr es geplant habt?

  • was soll denn bitte "studium" für ein argument sein? geht es um den studierendenbeitrag und die semestergebühren? die befreiung bekommt man da doch eigentlich dafür, dass man ein kind hat welches man erzieht (wofür es nicht bei einem gemeldet sein muss, der umgang reicht).


    und ansonsten so wie du ihn schon hier nur darstellst lass dir auf keinen fall irgendwas aufschwatzen das kind bei ihm zu melden; probleme werdet ihr eh absehbar auf ewig haben, dann besser nämlich probleme mit dem gemeldeten kind bei dir, inklusive aufenthaltsbestimmungsrecht.


    wenn du echt nen argumentationsgrund suchst dann halte dich wie weiter oben schon von jemanden angedeutet an das meldegesetz. ein wechselmodell wird das bei euch doch sowieso nicht wenn er schon meint das kind müsse bei ihm gemeldet sein nur damit er studieren kann, fauler und bequemer gehts kaum, da wird auch niemand ausreichend zeit für gleichviel kinderzeit im wechsel haben, zusätzlich zu studium und jobben zudem.

  • Hi,

    das ist nicht richtig, das meldeamt benötigt nicht und will auch nicht beide unterschriften zum anmelden!!!

    so wird es oft empfohlen....ist aber FALSCH ! ...auch wenn viele SB dies machen ... meiner hatte dafür viel Ärger bekommen :amok:


    ....seitdem sind wir Freunde :D


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • hier schon mal das thema anmeldung:


    An- und Abmelden beim Einwohnermeldeamt bei gemeinsamen Sorgerecht.


    die 2. unterschrift ist nicht erforderlich, weil das kind dort angemeldet werden MUSS, wo es lebt...


    es wurde mir auch gerade von einer angestellten einer meldestelle berichtet:
    sie hat kein recht nach ner 2. unterschrift zu fragen, behauptete sie :hae:
    sie trägt nur ein, wo das kind lebt/gemeldet ist...


    und sie hatten auch schon fälle, wo mal der vater und dann wieder die mutter (und so weiter, hin und her)
    ihr kind bei sich anmeldeten, bis dann ihr vorgesetzter die eltern zu sich bat :motz:

  • lest mehr als nur diesen einen satz: auch wenn beide unterschriften benötigt werden, das heißt nicht, dass man die fehlende unterschrift nicht erzwingen kann, ganz im gegenteil.