Kindergeld und Ausgabenverwaltung

  • Hallo zusammen,


    mein Noch-Mann möchte die Verwaltung der Kindergelder und die Ausgaben in seiner Hand wissen. Seid 12 Jahren organisiere ich alles. Die Kontoführung und Geldhoheit stand auf meiner Aufgabenliste. Nun möchte er ein Kind auf sich angemeldet haben und sämtliche Kosten und Einnahmen selbst verwalten. Ich möchte Ihm diese Aufgabe aber nicht abgeben, weil wir höhere Ausgaben hätten und mein Mann das Geld für sich ausgeben würde. Ich verwalte die Ausgaben und schreibe ihm sogar auf eigenen Wunsch Rechnungen, die er nie begleicht .


    Wir haben diese Woche einen Termin beim Jugendamt, um dieses Thema zu besprechen.


    Hat mein Mann die Möglichkeit die Verwaltung einzuklagen?
    Ist es besser, die Ausgaben (Hort, Schule, Schulessen, Hobbies) auf einem seperaten Konto zu führen, um Transparenz zu schaffen? Habt Ihr Erfahrungen?



    Danke,
    Isara

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • Ich verwalte die Ausgaben und schreibe ihm sogar auf eigenen Wunsch Rechnungen, die er nie begleicht


    Ich versteh nicht so richtig worum es geht ... :hae: wie er will die Kinder auf sich gemeldet haben ?


    Du mußt ihm keine Rechnenschaft über das Kindergeld oder den Kindesunterhalt abgeben.


    17 Euro Strom, 12 Euro Wasser, 21 Euro Heizung, 127 Euro Miete, 3,50 Euro Versicherung, 27,98 Euro Klamotten, 10 Euro Sportverein.....


    all das ist egal....

  • Nun möchte er ein Kind auf sich angemeldet haben und sämtliche Kosten und Einnahmen selbst verwalten.


    Kannst ihm ja mal anhand der DD-Tabelle deutlich machen, dass ihm ja eh die Hälfte Kindergeld zusteht (sofern er kein Mangelfall ist, ansonsten das wird bei der Berechnung direkt abgezogen ) und er über diese Hälfte selbstverständlich frei verfügen kann. Der Rest geht ihn schlicht nichts an, solange die Kinder nicht tatsächlich bei ihm leben.



    Sollte er weiterhin darauf bestehen, kommt der Lieblingssatz einer ehemaligen Userin zum tragen: "verklag mich doch" ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • Ich verwalte die Ausgaben und schreibe ihm sogar auf eigenen Wunsch Rechnungen, die er nie begleicht .


    :hae:


    Mußtest du jeden Cent für anstehende Ausgaben bei ihm einfordern. Ihr seid doch verheiratet, da ist sein Verdienst auch für Ausgaben der Kinder da.


    Ich würde mir auch einen Anwalt zur Beratung suchen.

  • Lichtengel stellt die entscheidende frage: Bei wem die kinder leben, der hat die Verfügungsgewalt über das Kindergeld. Bei wem die Kids nicht leben, der ist barunterhaltspflichtig ...


    Seid Ihr gerade in der Trennungsphase, ist nicht die Verfügungsgewalt über Konten der Diskussionspunkt, sondern: Bei wem werden die Kids leben? Danach ergeben sich die anderen Dinge automatisch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da die TE schreibt dass der KV ein Kind bei sich gemeldet haben möchte (wohlgemerkt : nur gemeldet!) leben die Kinder offensichtlich bei ihr

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Naja, ich erinnere mich, dass da mal ein Wechselmodell im Raume stand und vor dem JA geklärt werden sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hat mein Mann die Möglichkeit die Verwaltung einzuklagen?


    Nicht in dem Rahmen deiner Fragestellung.


    Ist es besser, die Ausgaben (Hort, Schule, Schulessen, Hobbies) auf einem seperaten Konto zu führen, um Transparenz zu schaffen? Habt Ihr Erfahrungen?


    Nein,
    bei dem die Kinder leben, der verwaltet KU + halbes KG alleine.


    Kontrollverlustreaktionen deines Ex-Mannes kannst du getrost ignorieren.


    Wie meinst du das mit den Rechnunge??? :frag

  • Naja, ich erinnere mich, dass da mal ein Wechselmodell im Raume stand und vor dem JA geklärt werden sollte.


    ok, das wußte ich nicht, war ja lange hier nicht aktiv. Ich kann jetzt nur von dem ausgehen, was dort oben steht.


    Aber auch bei WM wüßte ich nicht, warum die KM ihre Ausgaben für das Kind komplett auf ihn übertragen sollte, dann wäre nach meinem Verständniss erstmal jeder für seine Ausgaben zuständig, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Meines Wissens nach sind beim Wechselmodel (50:50) die Kinder bei beiden ET gemeldet. (1. u. 2. Wohnsitz) Die Unterhaltspflicht entfällt, das Kindergeld wird geteilt. So war es bei uns einige Monate.


    Aber es geht nicht das nur ein Kind beim anderen ET gemeldet wird, da müsste es beim KV auch tatsächlich wohnen, welchen Sinn soll das ergeben die KM betreut alle Kinder und der KV will eines bei sich gemeldet haben :frag Steuerliche oder Finanzielle Vorteile ?

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Genau darum geht es. Die Anfrage des Vaters ist nicht ganz so abstrus, wie sie sich anhört. Wenn Wechselmodell praktiziert wird, das es ja im Familienrecht so letztlich nicht gibt, müssen die kids irgendwo gemeldet sein und einer ist der Kindergeldempfänger. Und der hat dann die "Macht" über das Geld.
    Hier scheint der Streit über das eigentliche Thema - Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wohnmeldung der Kids - über die Randgeschichte "Verfügungsgewalt über Gelder" geklärt zu werden.
    Bedeutet: Beim Gespräch übers Wechselmodell sind die Feinheiten nicht abgesprochen worden. Und da muss nachgearbeitet werden. (Wenn dem so ist, wie ich hier jetzt einfach vermute ...!)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das Kindergeld wird geteilt


    Das Kindergeld wird im Grunde eh immer geteilt, es sei denn, ein Unterhaltspflichtiger kann den Mindestunterhalt nicht leisten. Das sieht man nur gewöhnlich nicht, weil es direkt bei der Berechnung mit abgezogen wird.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo zusammen,


    erst mal vielen Dank für Eure Antworten.

    Sollte er weiterhin darauf bestehen, kommt der Lieblingssatz einer ehemaligen Userin zum tragen: "verklag mich doch" ;)

    Ich werde mir diesen Spruch groß auf die Innenseite meiner Stirn schreiben :lach

    Mußtest du jeden Cent für anstehende Ausgaben bei ihm einfordern. Ihr seid doch verheiratet, da ist sein Verdienst auch für Ausgaben der Kinder da.


    Ich würde mir auch einen Anwalt zur Beratung suchen.

    Wir sind noch verheiratet und sein Verdienst ist für Ihn. Ich möchte auch nicht jeden Cent einfordern und das tue ich auch nicht. Er schuldet mir allerdings mehrere tausend Euro und die möchte ich schon wieder haben. Mein Anwalt hat ihm eine Rechnung gestellt. Er hat sich urlaubsbedingt 6 Wochen Bedenkzeit erbeten :radab . Ich mag nicht die eierlegende Wollmilchsau mehr sein.

    Bei wem leben die Kinder?

    Unsere Kinder leben 1 Woche bei mir und eine Woche bei meinem Mann, im Wechsel.

    Lichtengel stellt die entscheidende frage: Bei wem die kinder leben, der hat die Verfügungsgewalt über das Kindergeld. Bei wem die Kids nicht leben, der ist barunterhaltspflichtig ...


    Seid Ihr gerade in der Trennungsphase, ist nicht die Verfügungsgewalt über Konten der Diskussionspunkt, sondern: Bei wem werden die Kids leben? Danach ergeben sich die anderen Dinge automatisch.

    Ist es auch beim Wochenwechselmodel so?

    Da die TE schreibt dass der KV ein Kind bei sich gemeldet haben möchte (wohlgemerkt : nur gemeldet!) leben die Kinder offensichtlich bei ihr

    Anfangs möchte er unsere Kinder nur gemeldet haben, dann das Kindergeld, dann ... und irgendwann bekommt er, was er mir vor 1 1/2 Jahren gesagt hat "Ich will die Kinder". Und weil es ihm nicht in erster Linie um unsere Kinder geht, werde ich das nicht zulassen.

    Naja, ich erinnere mich, dass da mal ein Wechselmodell im Raume stand und vor dem JA geklärt werden sollte.

    Ja, wir klären, kommen aber nicht wirklich voran --> Gebrochene Absprachen
    Gib ihm einen Finger und er reißt Dir den Arm aus.

    Kontrollverlustreaktionen deines Ex-Mannes kannst du getrost ignorieren.

    :lgh .

    Aber auch bei WM wüßte ich nicht, warum die KM ihre Ausgaben für das Kind komplett auf ihn übertragen sollte, dann wäre nach meinem Verständniss erstmal jeder für seine Ausgaben zuständig, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.

    Die Dame vom JA meinte, er habe nach unserer Trennung das gleiche Recht wie ich, sowohl bzgl. der Kinderbetreuung als auch der Finanzen (Kindergeld,Hort, Hobbies,..).

    ja, und auch der kindesunterhalt wird berechnet, je nach einkommen!


    http://scheidung-unterhalt-hamburg.de/artikel08.html

    Ich wußte gar nicht, dass bei 50/50 Betreuung der andere Elternteil barunterhaltpflichtig ist?

    Meines Wissens nach sind beim Wechselmodel (50:50) die Kinder bei beiden ET gemeldet. (1. u. 2. Wohnsitz) Die Unterhaltspflicht entfällt, das Kindergeld wird geteilt. So war es bei uns einige Monate.


    Aber es geht nicht das nur ein Kind beim anderen ET gemeldet wird, da müsste es beim KV auch tatsächlich wohnen, welchen Sinn soll das ergeben die KM betreut alle Kinder und der KV will eines bei sich gemeldet haben :frag Steuerliche oder Finanzielle Vorteile ?

    Ich vermute, er ist sauer, weil ich Steuerklasse 2 habe und er nicht. Er hat nicht mehr die Kontrolle und kann nicht akribisch mein Leben kontrollieren.

    Genau darum geht es. Die Anfrage des Vaters ist nicht ganz so abstrus, wie sie sich anhört. Wenn Wechselmodell praktiziert wird, das es ja im Familienrecht so letztlich nicht gibt, müssen die kids irgendwo gemeldet sein und einer ist der Kindergeldempfänger. Und der hat dann die "Macht" über das Geld.
    Hier scheint der Streit über das eigentliche Thema - Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wohnmeldung der Kids - über die Randgeschichte "Verfügungsgewalt über Gelder" geklärt zu werden.
    Bedeutet: Beim Gespräch übers Wechselmodell sind die Feinheiten nicht abgesprochen worden. Und da muss nachgearbeitet werden. (Wenn dem so ist, wie ich hier jetzt einfach vermute ...!)

    Genau, er "möchte mir nicht mehr in den A... kriechen". Er möchte alles für sich, die Macht wie vor unserer Trennung. Da hatte die Macht - ich über die Finanzen und er über mich :kopf . Er hat immer alles bekommen was er wollte, seine Mami hat ihn verwöhnt und viele Dinge abgenommen. Und ich hab dieses Konzept weitergeführt :radab .


    Ich mag dieses Wochenwechselmodll nicht mehr. Ich möchte für meine Kinder sorgen. Er kann gerne am Wochenende mit den Kindern etwas unternehmen, so wie immer (er war unter der Woche auf Montage und ich mit den Kindern allein). Nur weiß ich nicht, wie ich das anstellen soll.


    Vielen Dank für Eure Meinungen :thanks: ,
    Isara

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • Zitat von »Rovena«
    Aber auch bei WM wüßte ich nicht, warum die KM ihre Ausgaben für das Kind komplett auf ihn übertragen sollte, dann wäre nach meinem Verständniss erstmal jeder für seine Ausgaben zuständig, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.
    Die Dame vom JA meinte, er habe nach unserer Trennung das gleiche Recht wie ich, sowohl bzgl. der Kinderbetreuung als auch der Finanzen (Kindergeld,Hort, Hobbies,..).


    Hat er dann auch die gleichen Pflichten, nämlich sich an dem oben genannten finanziell zu beteiligen?


    Beim 50/50 wm fällt ja der Barunterhalt weg. Ich würde ihm also fairerweise das halbe Kindegeld überweisen und ihm direkt die Auflistung für die Kosten für Hort und Hobbies dazu legen, damit er sich hälftig beteiligt. (essen, nk und strom natürlich nicht, das hat er ja selbst dann auch. ). Der Rest geht íhn aber nichts an, es ist deine Sache, was du für die Kinder an Geld ausgibst.


    Die Dame hat Recht, dass ihn die Finanzen der Kinder auch was angehen. Damit sind aber normalerweise nicht die laufenden Kosten gemeint, sondern Sparbücher / Konten der Kids. Rechenschaft darüber ablegen, was du mit dem Geld für die Kinder tust musst du aber nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Beim 50/50 wm fällt ja der Barunterhalt weg.


    nein der fällt nicht automatisch weg!


    das hängt von den einkommen der eltern ab...
    beide sind barunterhaltspflichtig und der geringerverdienende erhält die differenz, oder so :hae:


    siehe link oben :winken:

  • Ihr werdet Euch irgendwie einigen müssen, bei wem die Kinder leben. Wenn Ihr es nicht so schafft, wird das ein Gericht klären müssen. Darauf läuft im Prinzip alles hinaus, was Du jetzt berichtest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.