Hartz IV und Betriebskostenabrechnung

  • Als (wertloser) HartzIV-Empfänger bekommt man ja sowieso kein Recht.


    :hae: , mmh doch bekommt man schon. Der überweigende Anteil der Klagen gegen Bescheide ist durchaus erfolgreich. Es wären sicherlich noch mehr, wenn mehr Leistungsempfänger klagen würden...


    Ich habe aber auch mehr als Verständnis dafür, dass es viele nicht tun.
    So als AE und Aufstocker sich noch mit der Arge an zu legen, dafür fehlt vielen zu recht die Energie...



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Allso, wertlos, will ich mich ganz bestimmt nicht einstufen, aber ab den zeitpunkt wo du "dabei" bist ist es auch Ihre Geld was wieder zurück muß.Wen man ab "datum des dabeiseins" die betriebskosten usw bezahlt bekommt, ist ab des Datums das Guthaben zurück zu geben,ist doch klar, man verschenkt halt nix.Alles was darüber ist, gehört einen selbst....aber dies darf man auch nicht eigenwilig einbehalten, dies muß zusammen mit der SB vereinbart werden.


    Sonst gilt normal die Regel, Plus beim Guthaben muß es ans Amt zurück, den man lebt ja auf "vorschußbasis",wen man das ganze Jahr H4 bezogen hat.


    Betreibskosten abrechungen muß man auch abgeben.kann das nur vom Herzen empfehlen das zu tun freiwillig den man kann echt üble Probleme bekommen wen man dies nicht tut( hatte es mal vergessen,uii gab das ein Knatsch)


    Stromabrechnung ist deine Sache, da darfst du handeln wie du möchtest.


    Ich würde mich nicht als Wertlos bezeichnen, ich habe die erfahrunggemacht das hinter den Schreibtischen auch Menschen sitzen die ein Herz haben,den ein halben Monatsgehalt haben diese mir entlastet das ich dies nicht zurückzahlen muß,weil sie einen fehler gemacht haben. (haben den Arbeitsantrittsdatum verdreht gehabt und somit war ein halbes Monatseinkommen fällig,was ich nicht zurück zahlen mußt)Und ähnliches habe ich schon mehrfach erlebt.Ws immer postiv endete.

  • aber ab den zeitpunkt wo du "dabei" bist ist es auch Ihre Geld was wieder zurück muß.Wen man ab "datum des dabeiseins" die betriebskosten usw bezahlt bekommt, ist ab des Datums das Guthaben zurück zu geben


    Möcht ich ja auch gar nicht abstreiten. Das Jobcenter kann gern das bekommen was ihnen zusteht. Beispielrechnung: Ich zahle 400 Euro Miete warm. Bekomme nur anteilmäßig HartzIV. Da waren dann 30 Euro für Miete dabei. Den Rest habe ich jeden Monat vom eigenem Geld bezahlt. Also kann doch die Arge rein theoretisch sich nur das holen was sie auch bezahlt haben für mich. Meine Anwältin hat das wie gesagt genau ausgerechnet. Alle Bescheide musste ich vorlegen. Sie hat alles auf Heller und Pfennig ausgerechnet und meint das die Arge sich zu Unrecht Geld eingezogen hat. Außerdem wurde gegen den Datenschutz verstoßen zusammen mit dem Vermieter. Aber das gehört hier nicht hin.


    Und ich finde es schön das bei dir "normale Menschen" hinter den Schreibtischen sitzen. Bei mir leider nicht. Da zählt man nicht als Mensch. Nicht mal als Nummer. Man ist einfach NICHTS. Und wenn man dann auch noch so ein ruhiger Mensch wie ich ist, dann hat man gleich verloren. Deswegen kämpfe ich jetzt bei den 500 Euro gar nicht erst um meinen Anteil. Aber so wie andere Leute mir das sagen, das ich es auf eine Nachzahlung anlegen soll, das kann ich auch nicht. Bin halt (leider?) zu ehrlich. Ich bin ehrlich gesagt dankbar das ich diese finanzielle Unterstützung habe.

  • Hi,


    es fühlt sich immer extrem doof an, wenn man bei einer Abrechnung ein Guthaben hat. Man würde sich sonst soooo darüber freuen, und nun "geht das schöne Geld flöten".


    So EMPFINDE ich es auch. Aber in den meisten Fällen (bei Dir wohl nicht unbedingt!!) ist es eben richtig.


    Wenn man ein Guthaben hat, obwohl man in einem Jahr nur anteilig Leistungsempfänger war, findet man es doof, alles abgeben zu müssen.
    Wenn aber eine NACHZAHLUNG zu leisten wäre...ja daaaann, dann freut man sich, daß ja auch ALLES vom Amt übernommen wird.


    Ich schimpfe übrigens auch sehr gern über das Amt. Am Empfang wird man fast herablassend behandelt, ständig wechseln die Sachbearbeiter. Die Bearbeitungszeiten sind so lang, daß sich ständig neue "Fehler, falsch gezahlte Gelder" ergeben, obwohl man alles bereits korrekt eingereicht hat.


    Aber ich muß ganz ehrlich sagen, ich möchte den Job von Denen auch nicht machen. Habe schon öfter in Gesprächen selber den Unmut der Angestellten mitbekommen. Das ist dort sicher kein Zuckerschlecken. :kopf


    Bettina

  • Zitat

    Wenn aber eine NACHZAHLUNG zu leisten wäre...ja daaaann, dann freut man sich, daß ja auch ALLES vom Amt übernommen wird.


    Aber genau da liegt ja der Knackpunkt. Man bekommt ja eben auch nicht ALLES wenn eine Nachzahlung ansteht. Da steht man mit den 3/4 Kosten auch alleine da (Ok, es waren "nur" 70 Euro, aber es geht ums Prinzip ;) ). Und aus diesem Grund finde ich das auch irgendwie ungerecht das mir bei Guthaben ALLES abgezogen wird. Ich habe das Gefühl das die Gesetze so gedreht werden können wie es am besten für das Jobcenter wäre. :frag


    Aber in der Leistungsabteilung arbeiten stell ich mir auch anstrengend vor. Aber wenigstens würde ich VERSUCHEN den Leuten etwas zu erklären. Nicht immer nur: Das ist halt so. :amok:

  • Hallo,


    wenn das Guthaben aus einer Zeit ist, wo du nicht im Bezug warst, dann steht es dir auch zu...Denn das Jobcenter hat ja in der Zeit auch nicht die Kosten der Unterkunft bezahlt....Ansonsten gilt: Wenn das JC bezahlt und dein Verbrauch in der Zeit weniger ist, dann steht das Guthaben auch dem JC zu.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Bei mir haben sie es trotzdem voll angerechnet, obwohl sie inm letzten Jahr gar nichts an mich gezahlt haben. :angry


    Sie gehen da nach dem Zuflussprinzip. Ich überlege noch, ob ich widerspreche, weil mir am Ende sicher nur die Klage bleibt. Aber wegen 160€ so viel Nerven lassen?

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

    Einmal editiert, zuletzt von Samira ()

  • Bei mir haben sie es trotzdem voll angerechnet, obwohl sie inm letzten Jahr gar nichts an mich gezahlt haben. :angry


    Sie gehen da nach dem Zuflussprinzip. Ich überlege noch, ob ich widerspreche, weil mir am Ende sicher nur die Klage bleibt. Aber wegen 160€ so viel Nerven lassen?


    Leg Widerspruch ein....ich hab ja von unserer Widerspruchstelle diese Weisheit gewonnen....

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Hab heute Widerspruch eingelegt. Bin gespannt und werde euch berichten, was passiert. :-)

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • widerspruch hat keinen aussicht auf erfolg. den kannst du dir sparen. wenn du einen gutschrift hast, wird sie in voller höhe angerechnet. das ist zuflussprinzip. würdest du nachzahlen müssen würde die arge dir auch die volle summe des verbrauchs - solange wirtschaftlich - zahlen. unabhängig davon das du zur zeit des verbrauchs nicht im bezug gestanden hast.

  • solange wirtschaftlich


    Und wie ist das zu deuten? Was ist wirtschaftlich und was ist unwirtschaftlich? Ich hatte wie gesagt 70 Euro Nachzahlung. Für 1 Erwachsenen und 3 Kinder. Da gibt es schlimmere Nachzahlungen wenn man sich so umhört. Aber übernommen wurden die 70 Euro nicht komplett.
    Ich blicke bei dem ganzen absolut nicht mehr durch und bin immer mehr der Meinung das auch viel "frei Schnauze" entschieden wird. :(

  • es gibt einen betrag x der übernommen wird - sprich bis zu dieser summe wird übernommen. unwirtschaftlich ist, wenn sich vergleichsfälle (1 erwachsener und drei kind) im schnitt mit weniger betriebskosten - heizung etc auskommen. im normalfall heißt es aber das die kosten in voller höhe übernommen werden. hast du da mal nachgehakt?

  • grins, das versuchen sie dir vorzugaukeln, aber sehr oft sind die tricks und methoden falsch und sinnfrei. siehe tacheles etc...ein anwalt ist nie bei wirklichen problemen zu ersetzen. nur gibt es für sozialrecht sehr wenige die auch gut sind.

  • hallo,


    hier mal ein entsprechendes Sozialgericht Urteil:


    Sozialgericht Kiel Beschluss vom 02.12.2010, - S 38 AS 588/10 ER -


    Die Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben ist rechtswidrig, wenn das Guthaben nicht durch Leistungen des Jobcenters für die Unterkunft entstanden ist, sondern auf Zuzahlungen des Leistungsberechtigten zur Miete beruht.

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • igraine: die dame erhält aber gerade und seit längerem leistungen zum lebensunterhalt. wenn also leistungen bezogen werden, dann ist auch das betriebskostenguthaben fällig. wenn nicht, dann gehört es ihr. dann bezieht sie auch keine leistungen.

  • igraine: die dame erhält aber gerade und seit längerem leistungen zum lebensunterhalt. wenn also leistungen bezogen werden, dann ist auch das betriebskostenguthaben fällig. wenn nicht, dann gehört es ihr. dann bezieht sie auch keine leistungen.


    Samira schreibt: Seit März 2011 und wenn die Abrechnung von 2010 ist, dann war sie da nicht im Bezug....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Habe die Ablehnung zu meinem Widerspruch erhalten. Nun kann ich nur noch klagen. :rolleyes2:


    Begründung ist, dass ich ja leistungen beziehe und da ich im Oktober weniger Miete zahle, zahlen sie auch weniger Alg II. Dabei zahle ich gar nicht weniger Miete, sondern der kommunale Vermieter verrechnet das Guthaben nur. :amok:

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • das war vorauszusehen das dein widerspruch ins leere geht und zwar genau aufgrund dieser bergründung: du beziehst leistungen. selbiges wird dir bei einer klage passieren, sie wird negativ für dich ausgehen. kannst du dir schenken. die betriebskostenguthaben die du bekommst gehen komplett an die arge wenn du bei der gutschrift im leistungsbezug warst. egal ob der zeitraum dessen im leistungsbezug liegt oder nicht.