Ich möchte mal eine provokante Frage hier einstellen:
Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?
Ich weiß, dass rechtlich gesehen das Umgangsrecht vom Sorgerecht verschieden ist. Es geht mir nicht darum, ob es rechtlich möglich ist, sondern weshalb der Vater das tun sollte, wenn er doch von der Sorge für das gemeinsame Kind ausgeschlossen ist. Ist er dann nicht nur ein billiger Babysitter?
Ich würde mich über konstruktive Antworten freuen. Und bitte keine Antworten wie "er soll sich erst einmal bewähren etc.". Die Mutter muss sich auch nicht bewähren um das Sorgerecht zu bekommen. Auch bei ihr wird unterstellt, dass sie das Sorgerecht zu recht hat, bis etwas anderes bewiesen wird.