Umgang ohne Sorgerecht?

  • Ich möchte mal eine provokante Frage hier einstellen:


    Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?


    Ich weiß, dass rechtlich gesehen das Umgangsrecht vom Sorgerecht verschieden ist. Es geht mir nicht darum, ob es rechtlich möglich ist, sondern weshalb der Vater das tun sollte, wenn er doch von der Sorge für das gemeinsame Kind ausgeschlossen ist. Ist er dann nicht nur ein billiger Babysitter?


    Ich würde mich über konstruktive Antworten freuen. Und bitte keine Antworten wie "er soll sich erst einmal bewähren etc.". Die Mutter muss sich auch nicht bewähren um das Sorgerecht zu bekommen. Auch bei ihr wird unterstellt, dass sie das Sorgerecht zu recht hat, bis etwas anderes bewiesen wird.

  • Wow, echt provokante Frage?!?
    Vielleicht weil das Kind das Recht hat, auch seinen Papa als Elternteil zu haben!!!
    Meine legen jedenfalls strengsten Wert auf Papazeiten und ich will ihnen das ja nicht nehmen, die haben ja an der Situation schon genug zu leiden!


    Schöne Grüße
    Jane

    "Es gibt Fälle, in denen vernünftig sein feige sein heißt!"

  • Es geht mir nicht darum, ob es rechtlich möglich ist, sondern weshalb der Vater das tun sollte, wenn er doch von der Sorge für das gemeinsame Kind ausgeschlossen ist. Ist er dann nicht nur ein billiger Babysitter?


    Das eine ist die rechtliche Lage, das Andere die Liebe zu einem Kind.
    Wer das nicht trennen kann, hat meines Erachtens nach menschlich ein ziemlich großes Problem.


    Billiger Babysitter???
    So ein Quark...

  • Na vielleicht weil es das eigene Kind ist. Eigen Fleisch und Blut.


    Die Allgemeinsorge geht auch für die Umgangszeit auf dem BET über. DH. BET darf entscheiden was Kind isst, anzieht etc. wenn es Dir nur um SR geht.

  • Also ich finde, ganz ehrlich, das diese Diskussionen gemeinsames/alleiniges Sorgerecht völlig bescheuert sind.


    Die Geburt eines Kindes macht einen zu ELTERN ob das nun von beiden Parteien gewollt ist oder nicht. Und je nach dem wie interessiert der UET an dem Kind ist wird er mit in Entscheidungen einbezogen. Gibt oft UET´s denen is Wurst zu welcher Tagesmama oder in welchen KiGa das Kind geht....is okay, dann entscheidet der BET das eben.
    Interessiert sich der UET für die Betreuung...fein dann kommt er mit Tagesmütter oder Kiga´s angucken und man entscheidet gemeinsam.


    Versteh das ganze Gedöns nicht.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Weil das Kind für all diese Umstände nichts kann.
    Weil das Kind sich vielleicht einen Vater wünscht.
    Weil dem Kind eine männliche Bezugsperson gut tun könnte.
    Weil es vom Vater ganz andere Dinge lernen könnte als von der Mutter allein.
    Weil das Kind nach seinen Wurzeln suchen wird.
    Weil es sich mit seinem Vater vergleichen möchte.
    Weil es vielleicht nach Parallelen sucht und den ein oder anderen Wesenszug beim Vater wiederfinden könnte.
    Weil es beim Vater vielleicht Verstädnis bekommt für Wesenszüge/Interessen für die es bei der Mutter keine bekommt.
    Weil das Kind ihn liebt, selbst wenn es ihn vielleicht noch nie gesehen hat.


    Weil der Vater so die Chance hat die bedingungslose Liebe eines - seines Kindes zu gewinnen.
    Weil der Vater durch diese Erfahrung um so vieles reicher werden kann als es mit Geld je möglich ist.


    Liste kann beliebig fortgefürhrt werden

  • verstehe die Frage auch nicht nicht ganz.
    Rein rechtlich ist das ein ganz klares Ding.


    Geht es Dir eher darum, daß es Mütter gibt, die den Vater aus dem Leben des Kindes kicken wollen? (sorry daß ich nochmal nachfrage. Mir erschliesst sich der Kern deiner Frage nicht)

  • Ich glaube, du betrachtest das hier zu sehr aus rein rechtlicher Perspektive. Du kannst es natürlich so sehen, dass der UET beim Umgang Zeit und Geld investiert, was im Gegenzug in gewisser Weise dem BET zugute kommt, da der BET dieses Geld einspart und Zeit für sich gewinnt. Und für diesen Quasi-Babysitter muss der BET nicht einmal zahlen, sondern bekommt sogar Geld und Einsparungen dafür.


    Aber bei dem Umgangsrecht geht es ja um noch sehr viel mehr - nämlich um das Kind an sich, ein Lebewesen, das vom UET abstammt, das vom UET als Vater/Mutter angenommen sein möchte, auch geliebt werden möchte. Das Kind sieht diese finanziellen und Zeit-Aspekte so gar nicht wie zB du, sondern es sieht nur - das ist mein(e) Vater/Mutter, und den/die möchte ich kennen lernen, mit dem/der möchte ich Zeit verbringen, Spaß haben, reden können. Das Kind möchte seine Wurzeln kennen lernen und so auch etwas über sich selbst lernen, sich selbst verstehen, mit all seinen Charakterzügen, die es vielleicht auch vom UET genetisch bedingt geerbt hat.


    Da steckt doch so viel mehr dahinter.


    Meine Freundin zB, der ich derzeit helfe, ihre Mutter zu suchen, die sie seit über 30 Jahren nicht mehr gesehen hat, an die sie überhaupt keine Erinnerung hat, hat sich kürzlich total gefreut, als wir per GoogleMaps mal angeschaut haben, wo ihre Mutter bisher bis in die 90er gelebt hat. Die Adressen deuten darauf hin, dass die Mutter mit Pferden zu tun hat. Meine Freundin ist bei Pflegeeltern mit Pferden aufgewachsen, und Pferde sind für sie eines ihrer größten Hobbies. Über diese vermutliche Gemeinsamkeit mit der Mutter hat sie sich schon total gefreut. Diese Parallelen im Leben gebe ihr schon etwas - sie sind für sie schon eine Verbindung.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()


  • nun kenne ich die genauen umstände nicht, aber um deine frage zu beantworten, er ist der vater mit oder ohne sorgerecht.
    an seiner stelle würde ich um das sorgerecht weiter kämpfen.


    bin mir zwar nicht sicher, möglich ist aber auch wenn die kindesmutter das beantragte gemeinsame sorgerecht einmal abgelehnt hat, kannst du es nicht nochmal beantragen.
    was in diesem fall sehr bitter wäre.


    auf jedenfall gibt es nichts schöneres kinder aufwachsen zu sehen, wie sie sich entwickeln u.s.w.....das kind braucht eigentlich beide elternteile....


    schade das die differenzen zwischen vater und mutter die kinder zu spüren bekommen...... in der einen oder anderen weise....


    ......natürlich kann er sein unterhalt bezahlen und das war es dann.....aber er wird es später einmal wenn die wut verflogen ist sicher bedauern diesen schritt gegangen zu sein.
    doch dann ist es zu spät......das kind kann nichts dafür.


    ich hatte damals auch kein sorgerecht, als unsere beziehung auseinandergegangen ist, wir waren nicht verheiratet.
    aber für mich kein grund mein kind im stich zu lassen.


    übrigends, lebt mein sohn seit der zweiten klasse bei mir..........die kindesmutter hat auch das sorgerecht und kümmert sich garnicht........

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • eine Gegenfrage ...


    ... ist es einem Kind irgendwo irgendwas anders wenn ein Elternteil Alleinige Sorge hat oder gemeinsame Sorge besteht?

  • Ich glaube, bei der Frage ist einfach der Blickwinkel verkehrt.


    Er ist vom UET ausschließlich auf den BET gerichtet.
    Er sollte vom UET direkt aufs Kind gerichtet sein.


    Ich glaube, dass auch nur Letzterer in der Lage sein wird, eine gesunde Beziehung zum Kind aufzubauen.
    Alles andere verläuft zwangsläufig in kranken Bahnen.

  • Meine Freundin zB, der ich derzeit helfe, ihre Mutter zu suchen, die sie seit über 30 Jahren nicht mehr gesehen hat, an die sie überhaupt keine Erinnerung hat, hat sich kürzlich total gefreut, als wir per GoogleMaps mal angeschaut haben, wo ihre Mutter bisher bis in die 90er gelebt hat. Die Adressen deuten darauf hin, dass die Mutter mit Pferden zu tun hat. Meine Freundin ist bei Pflegeeltern mit Pferden aufgewachsen, und Pferde sind für sie eines ihrer größten Hobbies. Über diese vermutliche Gemeinsamkeit mit der Mutter hat sie sich schon total gefreut. Diese Parallelen im Leben gebe ihr schon etwas - sie sind für sie schon eine Verbindung.


    das ist ja ein feiner zug von dir...


    aber mal erlich, was gibt es nach dreißig jahren wo man sicht nicht gesehen hat noch für gemeinsamkeiten.....???
    für mich wäre es eine fremde person......


    auf so einen kontakt könnte ich großzügig verzichten....

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?


    Äh, vielleicht weil er sein Kind gerne um sich haben möchte und es mit aufwachsen sehen will? :dribbel

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • für mich hat das eine absolut nix mit dem anderen zu tun :frag
    Ich kümmer mich um das/ um die, die ich liebe (Punkt)


    völlig Peng, was für offizielle Rechte ich habe, oder nicht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • völlig Peng, was für offizielle Rechte ich habe, oder nicht-


    Jein :brille . Mir persönlich fällt es schwer, mich nur so um etwas bemühen zu können, wie es eine dritter bestimmt.




    :Hm , meine jetzt nicht nur Dich Lovrel, sondern mal so in die Forumswelt:


    Wenn es doch so viele gute Gründe gibt, dass der andere ET so wichtig ist, warum muss er dann der Prüfung des Menschen unterliegen, mit dem er in der Paarbeziehung gescheitert ist?
    Und auch der zwar gut klingende Aufruf, der Blick vom UT sollte direkt auf´s Kind gerichtet sein, ist nicht wirklich richtig...


    Beide Elternteile sollten den Blick auf´s Kind richten und sich trotzdem in die Augen schauen können.
    Elternschaft ist immer auch eine Dreiecksbeziehung.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Mir persönlich fällt es schwer, mich nur so um etwas bemühen zu können, wie es eine dritter bestimmt


    lass die Kids mal älter werden... dann ist das nicht anders-
    Sie werden 18, SR ist passe, und dennoch lieben wir sie, und bemühen uns um sie :frag
    da hat man rechtlich auch keine Handhabe mehr, und liebt seine Kinder dennoch kein Stück weniger-


    Was entscheidet man denn wirklich? Nix- bzw. verdammt wenig-
    Ich brauche dazu keine nach aussen demonstrierte "Macht"
    man erzieht, man begleitet- aber die echten Entscheidungen sind doch minimal :frag
    (hoffe, es kommt an, was ich sagen will :crazy )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :schiel Ich bin grad etwas geschockt...


    Es ist ein Menschenrecht des Kindes, seine Wurzeln und seine Eltern zu kennen.
    Es ist ein Menschenrecht des Kindes, zu beiden Eltern eine Beziehung aufzubauen und zu leben.


    Dieses Menschenrecht ist nicht von einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung abhängig.