Ist das so richtig? Wer kennst sich mit Unterhaltszahlungen bzw. deren Berechnung aus?

  • Hi,


    eine andere Möglichkeit wäre, bei einem Notar, einen Titel zu machen, mit den eigenen U-Berechnungen.
    Geht es vor das Gericht, so ist der Streitwert nur noch die Differenz, zwischen Forderung und Titel-Betrag.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • hallo.


    mit dem gegnerischen anwalt zu telefonieren bringt dir rein gar nichts. ich kann dir aus meiner beruflichen erfahrung sagen, dass mit gegnern eher selten und wenn nur ungern telefoniert wird, und was bringen wirds dir nicht,. wahrscheinlich wird dir aber auch nur gesagt, dass der anwalt nicht da sei.


    Ja die Erfahrung habe ich heute bereits gemacht. Dabei wollte ich ja nur anfragen, ob man mir die Berechnung mal zusenden würde, damit ich nachvollziehen kann, wie sich dieser Betrag zusammen setzt.



    ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du diesen recht hohen unterhaltsbetrag zahlen musst, wenn du selber noch 3 kinder im haushalt leben hast. also unterschreib auf keinen fall das schuldanerkenntnis oder den titel beim jugendamt einfach so. da investiere lieber das geld für eine beratung beim rechtsanwalt, auch wenn du keine beratungshilfe bekommen solltest.


    Ok, unterschreiben werde ich vorerst nichts.
    Wie sieht es jedoch mit der geforderten Zahlung aus? Schließlich soll ich für den Juli nachbezahlen und der neue Monat beginnt ja nun auch schon fast wieder?
    Erstmal bleiben lassen oder unter Vorbehalt die Summe zahlen und sehen, was nach der Beratung rauskommt? Muss ich die Gegenseite informieren, dass ich Einspruch einlege?

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • ich würde dir nicht dazu raten da jetzt schon was zu zahlen.


    kann dir wirklich nur zu einer ZEITNAHEN anwaltlichen beratung raten. dein anwalt wird sich dann um alles weitere kümmern.


    wurd dir denn eine frist gesetzt bis wann du den rückständigen unterhalt zu zahlen hast? oben steht ja nur eine frist zur titelvorlage.

  • ich würde dir nicht dazu raten da jetzt schon was zu zahlen.


    Na hoffe nur, dass man mir damit nichts kann aber deswegen werde ich mich gleich Montag um alles Notwendige kümmern.



    wurd dir denn eine frist gesetzt bis wann du den rückständigen unterhalt zu zahlen hast? oben steht ja nur eine frist zur titelvorlage.


    nein, zumindenst kein festes Datum. Hier steht nur: Im Namen unseres Mandanten fordern wir sie auf, den Monatsbetrag von 334 Euro ab einschließlich Juli zu Händen unseres Mandaten zu zahlen.
    Das feste Datum bezieht sich hier nur auf die Vorlage.

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • :winken:


    muss denn der EX nicht Unterhalt für die anderen beiden Kinder zahlen ??


    Oder zahlt er ?


    Grüße, :blume

    [font='Comic Sans MS, sans-serif'][b]Es ist Unsinn- sagt die Vernunft - Es ist was es ist - sagt die Liebe


  • :winken:
    Nein kann er nicht, da ihm ja nur der Hartz4 Satz bleibt.

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • wenn du dich gleich nächste woche um einen termin bemühst musst du dir da keine gedanken machen.


    natürlich fordert der gegenanwalt dich dazu auf, er muss dir aber auch zeit dazu lassen zu reagieren. er wird wahrscheinlich in 2 oder 3 wochen mal wieder in die akte gucken und nachhaken ob du reagiert hast. ob er aber auch den gleichen antrag beim gericht stellen würde ist fraglich. Nehmen wir mal an du musst nicht zahlen, erkennst den betrag aber an. dein ex und sein anwalt haben gewonnen, nach dem motto : man kanns ja mal versuchen. viele menschen zahlen sofort wenn ein anwalt schreibt ohne es zu hinterfragen warum. aber wenn der anwalt weiß, dass er da so nicht mit durchkommt, wird er es so nicht vor gericht fordern.


    wenn du tatsächlich unterhalt zahlen musst, musst du den dann auch ggf. nachzahlen. aber so weit ist es ja nun noch wirklich nicht. ich weiß nicht wir es gewertet werden würde, wenn du jetzt schon etwas zahlst. und vorallem wo nimmst du es her wenn du schon sagst du hast für die anwaltliche beratung kein geld?

  • und vorallem wo nimmst du es her wenn du schon sagst du hast für die anwaltliche beratung kein geld?


    Genau das wäre nämlich der Punkt der mich heute Nacht nicht schlafen lässt. Denn diese Frage hat sich mir auch gestellt.... so einen hohen Betrag haben wir einfach nicht übrig :(

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • solche schreiben kommen auch irgendwie immer zeitlich um das wochenende zu versauen...


    da du das geld eh nicht hast, besteht auch ja nicht die möglichkeit den unterhalt jetzt nachzuzahlen.


    ich denke ein von dir beauftragter anwalt wird die sache klären und ich kann dir nur sagen, dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass du den eingeforderten betrag zahlen musst. du bekommst ja selber für die gemeinsamen bei dir lebenden kinder keinen unterhalt.


    ich drücke dir alle daumen dass das mit dem BerH-Schein klappt und du dann ganz ganz schnell einen termin beim anwalt bekommst.


    mach dich nicht ganz so verrückt dieses wochenende. das klärt sich schon :knuddel

  • Hallo zusammen,


    so nun habe ich eine Nacht so mehr oder minder geschlafen und mir Gedanken gemacht, wie ein Schreiben aussehen könnte.


    Tipps und Ratschläge werden gerne entgegengenommen.....



    Sehr geehrter Herr.......,
    hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich nach Prüfung meiner persönlichen- und wirtschaftlichen Situation nicht im Stande bin, den von Ihnen gefordertetn Mindestunterhalt zu zahlen.


    Mit Ihrem Mandanten habe ich 3 gemeinsame Kinder , zwei davon leben in meinem Haushalt. Außerdem habe ich ein gemeinsames Kind mit meinem jetzigen Mann, woraus sich ergibt, dass ich 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin. Laut meiner Information ist es so, dass alle Kinder- entsprechend ihrer Altersklasse, gleichermaßen zu berücksichtigen sind.


    Der von Ihnen geforderte Betrag, ist laut Düsseldorfer Tabelle 2011, ein Richtwert, der im Fall mehrerer Anspruchsberechtigter entsprechend korrigiert werden muss.


    Durch die Berufstätigkeit meines Mannes wäre mein Bedarf zwar zum Teil abgedeckt, jedoch darf er nicht für die Unterhaltsansprüche für die Kinder aus erster Ehe herangezogen werden.


    Selbst nach einer Herabsetzung des mir zustehenden Selbstbehaltes von 950Euro auf 750Euro, bleibt nicht genügend Masse übrig, mit der ich den Anspruch aller Kinder abdecken könnte.
    Somit kommt, meines Erachtens nach, eine Mangelfallberechnung in Betracht.


    durchschnittliches Bruttoeinkommen: 1250,00 Euro

    nach Abzug lt LstKl 3 (fiktiv) 992,20
    minus 5% Werbungskosten 49,60
    942,60


    bereinigtes Nettoeinkommen 942,60
    minus Herabsetzung SB auf 750,00
    192,60


    Insgesamt würde somit eine Gesamtsumme von 192,60 Euro zur Verfügung stehen, die für die Berechnung des Unterhalts aller 4 Kinder herangezogen werden könnte.
    Um eine Stellungnahme Ihrerseits möchte ich Sie bitten.


    MfG




    Nun hoffe ich natürlich nur, dass ich diese ganze Rechengeschichte richtig verstanden und umgesetzt habe??! ?(
    Ansonsten bitte ich Euch um Aufklärung und Hilfestellung....


    lG Cera

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • hey,
    ich verstehe nicht wie du gleich von dir aus eine herabsetzung des SB´s auf 750 euro anbietest - warum? eine reduzierung kann auch nur 10 % sein, müssen ja nicht gleich 20 % vom SB abgezogen werden
    warum machst du gleich von dir aus den Lst-wechsel - warum? lass doch den RA für sein geld die arbeit machen!
    schick der RAtte ein Schreiben und frag nach auf welcher basis er den unterhalt errechnet hat. Teile dem RA mit, dass du nicht leistungsfähig bist und erstmal ist gut - so wie ich das sehe wird das nicht wirklich ein großer erfolg werden für den RA und den KV vor Gericht.
    Hast du keine Altervorsorge? die reduziert ebenfalls dein einkommen, bevor es zur KU berechnung geht.
    wie ist denn die entfernung zu deiner arbeit? einfache strecke?


    hast du eine beistandschaft beim JA für die anderen beiden kinder?
    was machst du diesbezüglich, dass der KV SEINER KU-pflicht nachkommt?


  • Also ich finde es gut,daß die TS gleich bereit ist wenigstens 192€ zu zahlen. Somit nimmt sie ja dem Gegner gleich den Wind aus dem segel.


    sie stellt 192 euro für 4 kinder als verteilmasse in den raum - und das ohne not - ich sehe sie nicht zwangsläufig leistungsfähig.
    wind aus den segeln nimmt man einer geldgeilen RAtte damit sicherlich nicht im gegenteil....

  • ich finde so ein Schreiben nicht sinnvoll, und ich würde mich wundern, wenn das irgendetwas bring (ausser, dass der gegnerische Anwalt vermutlich noch höher rechnet)-


    Inhaltlich stimmt auch einiges nicht...


    Meiner Meinung nach das Einzig Wahre: geh zu einem Anwalt, oder lass ersatzweise das JA ausrechnen (je nachdem, was dabei herauskommt)-


    Du bist Deinen bei Dir lebenden Kindern nicht barunterhaltspflichtig....
    nach Deiner Berechnung wird der Anwalt sofort 192,60 Euro zzgl. Wohnwert vermutlich-


    Ich denke, es ist das Papier nicht wert, und kann im schlimmsten Fall sogar als "Angebot" gelten-


    Finger weg von Schreiben an gegnerische Anwälte!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Cera


    Ich an Deiner Stelle würde sogar zur nächsten Polizeistation gehen und den Kindesvater wegen Unterhatlspflichtverletzung (§ 170 StGB) anzeigen.


    Das kostest Dich keinen Cent und wenn der KV auf "Hartzi" macht, nur um keinen Unterhalt bezahlen zu müssen, dann ist ein Strafgericht nun mal in der Pflicht, das zu überprüfen, sofern die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dazu braucsht Du keinen Anwalt, denn in diesem Fall vertritt dann die Staatsanwaltschaft die Kinder. Das ist Strafrecht und nicht mit Zivilrecht zu verwechseln.


    Wie Du da vergehen musst wurde schon in mehrenen Threads beschrieben.


    Lass Dich auf keinen Fall auf ein Zugeständnis, auch nur in geringster Form ein, was das Zivilrecht betrifft, also das Schreiben des Anwaltes der Gegenseite.


    Die versenden nur heisse Luft, glaub mir und auch den anderen Userinnen und Usern. Geh in dieser Sache mit einem eigenen Anwalt und nicht in Selbstregie gegen das Schreiben vor.


    lg


    Camper

  • Danke euch für die Antworten!!!


    Wie gesagt, es war eine Überlegung......und wie hier schon richtig geschrieben wurde, sollte es darum gehen, durchaus eine Zahlungsbereitschaft zu zeigen, welche aber eben nicht in geforderter Höhe möglich ist. Werde mich aber an einen Kenner wenden, der sich meiner Sache annimmt und mein Anliegen vernünftig vertritt. Ihr habt Recht als Laie sollte man besser die Finger von solchen Sachen lassen, ich habe lediglich versucht mich "schlau" zu lesen und demnach !versucht! zu rechnen.


    Gut, dann bin ich den anderen Kindern gegenüber nicht in Bar unterhalspflichtig....aber, so zumindenst meine Auffassung, müssten sie doch in irgendeiner Form berücksichtigt werden. Denn so leid es mir tut, von Luft und Liebe allein kann man nicht leben.
    Ich vermute fast, dass dies noch eine ganz haarige Geschichte werden wird.
    Naja wir werden sehen......bin erstmal froh, dass ich mich in meiner ersten Not und mit dem Gefühl des "wie soll es nur weiter gehen?" an Euch wenden konnte!!


    Am Montag werde ich direkt zum Gericht maschieren und mal sehen ob ich einen Beratungshilfeschein bekomme.


    Ach ja bevor ich es vergesse..... eine Beistandschaft für die Drei, bzw. jetzt für die beiden Kurzen habe ich nicht. Und zu der Frage was ich bisher gemacht habe was den KU betrifft...lautet die Antwort: Nichts!!!
    Jemandem der nichts hat, dem kann ja nichts wegnehmen- so mein Denken. Und solange die vom Jobcenter ihn nicht auf den Pott setzen, sind mir doch die Hände gebunden.
    Bisher ist er ja auch sehr gut damit gefahren.....keine Maßnahmen, keine Sanktionen...etc.


    Also nochmal lieben Dank und ich werd mich Montag melden, um zu berichten wie der Stand der Dinge ist.....


    lG Cera

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Jemandem der nichts hat, dem kann ja nichts wegnehmen- so mein Denken. Und solange die vom Jobcenter ihn nicht auf den Pott setzen, sind mir doch die Hände gebunden.


    Da denskt Du aber falsch. Es kann durchaus sein, dass er vom Jobcenter Stellenangebote hatte, sie aber abgelehnt hat.


    Du selbst erfährst das nicht, wegen Datenschutz.


    Die Staatsanwaltschaft erfährt das aber schon, wenn sie Auskunft verlangt.


    Abgesehen davon hat die Staatsanwaltschaft auch die Befugnis, nach versteckten Einkünften zu suchen.


    Das geht in Zivilgerichtsverfahren nicht, da hier ja die Aussage des Unterhaltspflichtigen zählt und je nachdem, wie der Zivilrichter drauf ist, er entweder sagen kann, der Papa hat nichts, kann man auch nichts holen, oder fiktive Einkünfte festlegen kann und somit zumindest mal einen pfändbaren Betrag.


    Also anzeigen, damit Faulheit nicht auch noch belohnt wird, während für Fleiß auch noch Strafe in Form von Unterhaltszahlungen über Umwege von Deinem Partner verlangt wird.


    Er hat dann ja auch die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Verteidigers gegen die Anklage zu wehren. Aber der kostet garantiert Geld, da läuft nichts über Rechtschutz oder PKH/VKH.


    lg


    Camper

  • Ach ja bevor ich es vergesse..... eine Beistandschaft für die Drei, bzw. jetzt für die beiden Kurzen habe ich nicht. Und zu der Frage was ich bisher gemacht habe was den KU betrifft...lautet die Antwort: Nichts!!!
    Jemandem der nichts hat, dem kann ja nichts wegnehmen- so mein Denken. Und solange die vom Jobcenter ihn nicht auf den Pott setzen, sind mir doch die Hände gebunden.
    Bisher ist er ja auch sehr gut damit gefahren.....keine Maßnahmen, keine Sanktionen...etc.


    wahrscheinlich ist er gut damit gefahren, weil du NICHTS gemacht hast - und genau das wäre Montag meine erste Aktion, beim JA eine entsprechende Beistandschaft einrichten und die Interessen der Kinder entsprechend vertreten lassen - das ist im übrigen für dich kostenlos. Eine Anzeige kann man auch machen, aber bei deinen bisherigen "Bemühungen" bzgl. KU würde ich nicht so schnell mit dieser Keule schwingen.


    Und wegen der Forderung des gegnerischen RA würde ich mitr nicht so ein kopp machen - du bist ein Mangefall - wahrscheinlich überhaupt nicht leistungsfähig von daher entspannt bleiben und sinnig handeln und bitte keine zugeständnisse machen - das kannst du immer noch im gerichtssaal, wenn es denn soweit kommen sollte.