Beiträge von Cera

    Immortelle


    also bisher war es so, dass ich für alle 3 Kinder das ABR hatte.
    Grundsätzlich habe ich kein Problem damit gehabt, dass Papa es nun für sich beanspruchen möchte, da Junior ja auch bei ihm lebt. Nun, wenn ich heute an die letzten Monate zurückdenke und die vielen sachlichen Gespräche die wir geführt haben......bin ich mir nicht mehr sicher, ob es eine kluge Entscheidung war, dem Ganzen zuzustimmen?!
    Denn im Grunde und das wird mir erst jetzt klar, weiß ich ja gar nicht, ob er sich nicht evtl. bereits vorher einen RA Rat geholt hat und welches Ziel er vllt. in Wirklichkeit verfolgt.


    Doch ich denke ich werde aus dieser Nr. wohl nicht mehr herauskommen, denn ich habe eine Stellungnahme ans Gericht geschrieben, in der ich die Angaben des RA bestätigt habe und in der steht, dass ich dem Antrag zustimmen werde. Wie gesagt, mir ging und geht nur darum, alles friedlich zu regeln....auch wenn manch Einer hier vllt. mein Handeln nicht nachvollziehen kann.


    Der RA hat in dem Antrag um die "anwesenheit" oder hinzuziehung des JA gebeten.
    Ein möglicher Verfahrenspfleger hat sich bei mir noch nicht gemeldet.


    Der RA meinte eben nur, da es ja nicht strittig ist....dürfte das alles fix erledigt sein.....und danach könnten wir ja noch nen Kaffee trinken gehen.....also nicht der RA und ich, sondern der Ex, Junior und meine Wenigkeit ;)


    Oh mann, im Moment könnte ich mich für mein dämliches Verhalten echt Ohrfeigen.... :crazy

    Moin zusammen,


    Camper, dir danke ich für deine gutgemeinten Ratschläge.


    Aber beizugehen und Anzeige zu erstatten, erst jetzt wo man das "Beste" von mir will, finde ich nicht nur befremdlich- sondern ich hätte dabei auch das Gefühl mich mit ihm auf gleiche Stufe zu stellen.
    Zum Anderen denke ich, dass wir wenig Erfolg damit hätten.


    Ich habe einfach ein bisschen mehr Fairness von ihm erwartet um ehrlich zu sein. Habe ja den Vorschlag gemacht, den Unterh. vom Jugendamt berechnen zu lassen, weil ich es nicht Notwendig finde, die Anwälte oder später evtl. die Gerichte damit zu belatschern- man hätte schauen können, was geht und was nicht und damit wäre es dann hoffentlich ohne Komplikationen vom Tisch gewesen.
    Wie ich aber schon schrieb, war er davon nicht sonderlich erbaut, denn man hätte ihm geraten, es lieber über einen RA laufen zu lassen.....wäre der einfachste Weg für Alle.
    Nun ist die Situation eben wie sie ist und ich werde sehen, wie es weitergehen wird.


    Mein Mann und ich haben gestern eine "Krisensitzung" abgehalten und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir es, wenn es gar nicht anders gehen sollte, einfach drauf ankommen lassen werden.
    Ich habe mir nichts vorzuwerfen, ich habe es so nicht gewollt..... und genau deswegen, kann man(n) mir auch keinerlei Vorhaltungen machen....*mir mal ´ne Potion Mut zurede*


    Aber ein Frage habe ich noch, auch wenn sie nun nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat......weiß vllt. jemand wieso mein Großer, während der Anhörung für das all. Aufenthaltsbestimmungsrecht angehört werden soll? Ist das nicht eher eine Sache, die reinweg nur die Eltern betrifft? Denn schließlich ist der Umzug ja bereits über die Bühne und von daher gibt es doch eigentlich kein,e ich sage mal, strittigen Punkte.



    lG

    Warum habe ich nichts gemacht?
    Zum Einen weil ich gar nicht wusste, welche Möglichkeiten den Kinder dadurch evtl offen gestanden hätten & zum Anderen hmmm, weil ich dem Papa ja nie was etwas böses wollte.
    Nachdem das ja damals nicht klappte mit den Unterhaltszahlungen und ich ja ewig zum Sozialamt laufen musste, um meine Einkünfte dazulegen....hat die damals für mich zuständige Sachbearbeiterin das JA ins Boot geholt. Von da an habe ich UVG bekommen und den Rest haben sie, wenn ich mich recht erinnere, direkt mit Papa geregelt.....*grübel*


    Ein viertel Jahr später hatte Papa dann keinen Job mehr und wie es dann weiterging kann ich nicht sagen, die Gelder für die Kinder kamen ja dank UVG regelmäßig.


    Ach ich weiß auch nicht, irgendwie fühle ich mich einfach mies!
    Vor dem Umzug vom Kurzen, hatten wir Eltern alles geklärt und besprochen und waren uns einig darüber, dass alles ruhig und ohne Ärger verlaufen soll.
    Der Termin des Umzuges stand und mein Großer war keine 2 Tage bei seinem Papa, als mir schon das erste Schreiben, vom Anwalt ins Haus flatterte, um mich darüber zu informieren, dass Papa den Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt hat.
    Nagut dachte ich mir, Junior lebt bei ihm also wieso sollte ich dem nicht zustimmen.
    Die Anhörung steht nun im August an.....


    Ich möchte keinen Streit anzetteln oder noch mehr Öl ins Feuer gießen. Es war ein langer Weg um einen vernünftigen Umgang auf Elternebene herzustellen oder etwas dass man so nennen könnte......und ich habe einfach Angst, dass dies nicht mehr möglich sein wird und Junior über Kurz oder lang der Leidtragende ist.
    Denn auch heute ist es immer wieder gut möglich, dass z.B während eines Telefonates die Stimmung von jetzt auf gleich kippt, wodurch ich immer wieder in der Sitaution bin, genau abzuwägen was ich sage und vorallem wie.....es ist halt manchmal einfach schwierig.
    Vielleicht bin ich aber auch zu harmoniebdürftig und zum Teil auch selbst Schuld, denn ich habe es ihm, genau wie viele Andere auch, immer leicht gemacht um den Frieden zu wahren.


    Aber bevor ich hier nun gänzlich ins Jammern verfalle...hör ich an dieser Stelle lieber auf.


    lG

    Danke euch für die Antworten!!!


    Wie gesagt, es war eine Überlegung......und wie hier schon richtig geschrieben wurde, sollte es darum gehen, durchaus eine Zahlungsbereitschaft zu zeigen, welche aber eben nicht in geforderter Höhe möglich ist. Werde mich aber an einen Kenner wenden, der sich meiner Sache annimmt und mein Anliegen vernünftig vertritt. Ihr habt Recht als Laie sollte man besser die Finger von solchen Sachen lassen, ich habe lediglich versucht mich "schlau" zu lesen und demnach !versucht! zu rechnen.


    Gut, dann bin ich den anderen Kindern gegenüber nicht in Bar unterhalspflichtig....aber, so zumindenst meine Auffassung, müssten sie doch in irgendeiner Form berücksichtigt werden. Denn so leid es mir tut, von Luft und Liebe allein kann man nicht leben.
    Ich vermute fast, dass dies noch eine ganz haarige Geschichte werden wird.
    Naja wir werden sehen......bin erstmal froh, dass ich mich in meiner ersten Not und mit dem Gefühl des "wie soll es nur weiter gehen?" an Euch wenden konnte!!


    Am Montag werde ich direkt zum Gericht maschieren und mal sehen ob ich einen Beratungshilfeschein bekomme.


    Ach ja bevor ich es vergesse..... eine Beistandschaft für die Drei, bzw. jetzt für die beiden Kurzen habe ich nicht. Und zu der Frage was ich bisher gemacht habe was den KU betrifft...lautet die Antwort: Nichts!!!
    Jemandem der nichts hat, dem kann ja nichts wegnehmen- so mein Denken. Und solange die vom Jobcenter ihn nicht auf den Pott setzen, sind mir doch die Hände gebunden.
    Bisher ist er ja auch sehr gut damit gefahren.....keine Maßnahmen, keine Sanktionen...etc.


    Also nochmal lieben Dank und ich werd mich Montag melden, um zu berichten wie der Stand der Dinge ist.....


    lG Cera

    Hallo zusammen,


    so nun habe ich eine Nacht so mehr oder minder geschlafen und mir Gedanken gemacht, wie ein Schreiben aussehen könnte.


    Tipps und Ratschläge werden gerne entgegengenommen.....



    Sehr geehrter Herr.......,
    hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich nach Prüfung meiner persönlichen- und wirtschaftlichen Situation nicht im Stande bin, den von Ihnen gefordertetn Mindestunterhalt zu zahlen.


    Mit Ihrem Mandanten habe ich 3 gemeinsame Kinder , zwei davon leben in meinem Haushalt. Außerdem habe ich ein gemeinsames Kind mit meinem jetzigen Mann, woraus sich ergibt, dass ich 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin. Laut meiner Information ist es so, dass alle Kinder- entsprechend ihrer Altersklasse, gleichermaßen zu berücksichtigen sind.


    Der von Ihnen geforderte Betrag, ist laut Düsseldorfer Tabelle 2011, ein Richtwert, der im Fall mehrerer Anspruchsberechtigter entsprechend korrigiert werden muss.


    Durch die Berufstätigkeit meines Mannes wäre mein Bedarf zwar zum Teil abgedeckt, jedoch darf er nicht für die Unterhaltsansprüche für die Kinder aus erster Ehe herangezogen werden.


    Selbst nach einer Herabsetzung des mir zustehenden Selbstbehaltes von 950Euro auf 750Euro, bleibt nicht genügend Masse übrig, mit der ich den Anspruch aller Kinder abdecken könnte.
    Somit kommt, meines Erachtens nach, eine Mangelfallberechnung in Betracht.


    durchschnittliches Bruttoeinkommen: 1250,00 Euro

    nach Abzug lt LstKl 3 (fiktiv) 992,20
    minus 5% Werbungskosten 49,60
    942,60


    bereinigtes Nettoeinkommen 942,60
    minus Herabsetzung SB auf 750,00
    192,60


    Insgesamt würde somit eine Gesamtsumme von 192,60 Euro zur Verfügung stehen, die für die Berechnung des Unterhalts aller 4 Kinder herangezogen werden könnte.
    Um eine Stellungnahme Ihrerseits möchte ich Sie bitten.


    MfG




    Nun hoffe ich natürlich nur, dass ich diese ganze Rechengeschichte richtig verstanden und umgesetzt habe??! ?(
    Ansonsten bitte ich Euch um Aufklärung und Hilfestellung....


    lG Cera

    ich würde dir nicht dazu raten da jetzt schon was zu zahlen.


    Na hoffe nur, dass man mir damit nichts kann aber deswegen werde ich mich gleich Montag um alles Notwendige kümmern.



    wurd dir denn eine frist gesetzt bis wann du den rückständigen unterhalt zu zahlen hast? oben steht ja nur eine frist zur titelvorlage.


    nein, zumindenst kein festes Datum. Hier steht nur: Im Namen unseres Mandanten fordern wir sie auf, den Monatsbetrag von 334 Euro ab einschließlich Juli zu Händen unseres Mandaten zu zahlen.
    Das feste Datum bezieht sich hier nur auf die Vorlage.

    hallo.


    mit dem gegnerischen anwalt zu telefonieren bringt dir rein gar nichts. ich kann dir aus meiner beruflichen erfahrung sagen, dass mit gegnern eher selten und wenn nur ungern telefoniert wird, und was bringen wirds dir nicht,. wahrscheinlich wird dir aber auch nur gesagt, dass der anwalt nicht da sei.


    Ja die Erfahrung habe ich heute bereits gemacht. Dabei wollte ich ja nur anfragen, ob man mir die Berechnung mal zusenden würde, damit ich nachvollziehen kann, wie sich dieser Betrag zusammen setzt.



    ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du diesen recht hohen unterhaltsbetrag zahlen musst, wenn du selber noch 3 kinder im haushalt leben hast. also unterschreib auf keinen fall das schuldanerkenntnis oder den titel beim jugendamt einfach so. da investiere lieber das geld für eine beratung beim rechtsanwalt, auch wenn du keine beratungshilfe bekommen solltest.


    Ok, unterschreiben werde ich vorerst nichts.
    Wie sieht es jedoch mit der geforderten Zahlung aus? Schließlich soll ich für den Juli nachbezahlen und der neue Monat beginnt ja nun auch schon fast wieder?
    Erstmal bleiben lassen oder unter Vorbehalt die Summe zahlen und sehen, was nach der Beratung rauskommt? Muss ich die Gegenseite informieren, dass ich Einspruch einlege?

    Volleybap,
    an wen soll ich denn dieses Schreiben aufsetzen, direkt an den Anwalt?


    Bleiben mir denn in jedem Fall 750 euro Selbstbehalt und kann ich mich darauf in dem Schreiben berufen, mit dem Hinweis, dass unter den neuen Gesichtspunkten ja somit nur knapp eine Verteilermasse von überschlagenen 260 Euro bleiben würde für alle 4 Kinder (wenn ich das richtig verstanden habe)?!


    Den Unterhalt vom Jugendamt regeln zu lassen, habe ich meinem Ex ja vorgeschlagen, dies wies er jedoch wehement zurück, denn das JA würde eh nur betrügen und mich komplett "nackig" machen. Somit maschierte er also direkt zum Anwalt, weil man ihm geraten hatte, das dies die einfachste Lösung für Alle wäre. Außerdem war es ja ein Abwasch, lt seiner Aussage, da er ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat.



    Das Einschalten eines Anwaltes wollte ich ja von vornherein vermeiden..... aber durch das erste Lesen des Schreibens jetzt, fühlte ich mich nun doch sehr in die Ecke gedrückt.

    Ich habe Lohnsteuerklasse 4, der Kinderfreibetrag liegt bei 2,5


    Mein Lohnzettel sah im Juni folgendermaßen aus:
    008 Stundenlohn 166,00 Std 6 Euro
    009 Nachtzuschlag 25% 103,50 Std
    010 Sontagszuschlag 50 % 25,00 Std



    macht ein Gesamtbrutto von 1226,25 Euro
    davon gehen kapp 217 Euro runter an Steuern, bleibt ein Auszahlungsbetrag von 1008,00





    Nachtrag: mein Mann und ich sind beide inLlohnsterkl.4





    Und wenn ich so lese, was ihr antwortet, dann werde ich mir eben auch einen Anwalt nehmen Danke!!!

    Mein Mann und ich haben beide damals die Steuerklasse gewählt, auf anraten des Finanzamtes.


    Babbedeckel ich habe keine Aufschlüsselung der Berechnungsgrundlage bekommen, lediglich ein Schreiben mit der Aufforderung diese 343 Euro zu bezahlen.
    Nun habe ich mich direkt bei ihm gemeldet, bzw. wollte es, allerdings hatte der Gute keine Zeit und nun soll ich bis Montag warten.


    Ausserdem steht im letzten Absatz folgendes:
    Um die Zahlungen sicherzustellen, ist der Anspruch zu titulieren. Sie können kostenfrei einen Titel beim Jugendamt errichten, ein kostenpflichtiges notarielles Schuldanerkenntnis abgeben oder sich gerichtlich auf Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen lassen. Die letztgenannte Möglichkeit ist gleichzeitig die teuerste und deshalb unserer Auffasung nach nicht zu empfehlen. Legen sie den Vollstreckungstitel bitte bis zum 17.08 vor, damit in jedem Fall weitere kostenauslösende Maßnahmen vermieden werden können.






    Das sind die 1000 Euro von meinem Gehaltszettel....

    Hallo Volleybap,


    nein die Spesen sind keine Fahrtkosten, sondern Zuschläge für Sonntags- und Nachtschichten.


    Bisher haben die Kinder keinen Unterhalt bekommen, anfangs Unterhaltsvorschuss und nachdem ich wieder Geheiratet haben wir den Unterhalt vom Verdienst meines Mannes, dem Kindergeld und Kinderzuschlag bestritten. Letzterer ist jedoch nach Weggefallen, da mein Mann eine Erhöung seines Gehaltes bekommen hat und wir somit 40 Euro über dem Satz lagen.


    Deswegen gehe ich ja nun auch wieder Vollzeit arbeiten, da wir ansonsten unsere Fixkosten und Lebenskosten gar nicht decken könnten.

    Nein, seit unserer Trennung 2001 geht Papa nicht mehr arbeiten.


    Das sie das Gehlat meines Mannes miteinrechnen war mir ja klar....aber puh....*luft hol


    Bei unserer Versicherung habe ich gerade angerufen, die zahlen nur die erst Beratung, mir bleibt dann noch eine Selbbeteiligung von 150 Euro....alles was danach kommen sollte, muss ich selber zahlen und ganz ehrlich, ich wüsste nicht wovon....

    Hey,
    danke für deine Antwort TwoboysMuc.


    Ja das Gehalt meines Mannes spielt insoweit eine Rolle, dass der Anwalt davon ausgeht, dass sein Gehalt reicht um meinen Bedarf zu decken.


    Allerdings muss ich vielleicht dazu sagen, wollte dieser ja keine weiteren Papiere, sprich Gehaltsnachweise meines Mannes, Kosten der Miete oder der gleichen. Ich frage mich auf welcher Grundlage das berechnet wurde, anscheinend ja nur aufgrund meiner Lohnzettel.


    Ich mein ich bin doch auch den Kindern die in meinem Haushalt leben gegenüber Unterhaltspflichtig oder nicht?


    Boahr ich hab´keine Anhnung und davon jede Menge :ohnmacht:

    Liebe Forengemeinde,
    insgesamt habe ich 4 Kinder, 3 aus erster Ehe & 1 mit meinem jetzigen Mann.
    Mein Großer 12 Jahre lebt seit Anfang Juli bei seinem Papa. Die anderen 3 Kinder leben in meinem Haushalt.


    Mein jetziger Mann geht Vollzeit Arbeiten, sein Nettoeinkommen incl. Spesen liegt i.d. Regel zwischen 1650 und 1800 Euro.
    Ich arbeite ebenfalls Vollzeit und mein Nettoeinkommen liegt bei knapp 1000 Euro incl. Spesen.
    Zusätzlich bekommen wir 589 Euro Kindergeld.


    Wie der Anwalt meines Ex Mannes gewünscht hat, habe ich ihm meine Gehaltsbescheinigungen geschickt, woraufhin ich heute Post bekam, die mir erstmal komplett die Schuhe ausgezogen hat.
    Ich muss nun 334 Euro an Unterhalt für Zwerg Nr 1 Zahlen.
    .....


    Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?