Antrag Namensänderung Kind

  • Da ich nun geschieden bin werde ich sobald das ganze rechtskräftig ist meinen Mädchennamen wieder annehmen.
    Ich möchte auch den Namen meines jüngsten Kindes ändern - der KV ist damit grundsätzlich einverstanden.
    Habe jetzt beim Standesamt erfragt wie man da vorgeht und ich muß wohl erst mal beim Landeskreis einen Antrag stellen.


    Hat das hier schon jemand gemacht und wie ging das von statten?

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hallo Faye,


    ich habe das schon gemacht. Auch wenn beide Elternteile einverstanden sind, heisst es nicht, das auch so entschieden wird.


    Ich drücke euch die Daumen!

  • Woran wird die Entscheidung denn festgemacht?
    Welche Kriterien?

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hallo!


    Da gibt es keine Kriterien. Das ist eine individuelle Entscheidung.
    Punkte können sein, schwerwiegende psychische Probleme des Kindes wg dem Namen oder eine Gefährdung des eigenen Wohles.
    Den Namen aus einer "Launenhaftigkeit" (sorry, klingt härter als gemeint) zu ändern wird nahezu unmöglich sein.


    Ohne dir zu nahe treten zu wollen...Beides sehe ich bei euch nicht gegeben, aber ich kann auch nur das beurteilen, was ich hier gelesen habe.


    Viel Glück!
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ob eine Namensänderung nötig ist.


    Daher solltest du gute Argumente haben.


    Wenn ein Kind Müller heisst und fortan Schmitz heissen soll und es keine schwerwiegenden Argumente gibt, wieso das Kind nicht weiterhin Müller heissen kann, wird es schwer. Natürlich spielt auch ein quentschen Glück eine Rolle - da auch Ermessenssache des SB.

  • Mhhh habe eben mit dem Sachbearbeiter gesprochen - sehr nett.
    Ich möchte das mein Kind meinen Namen trägt weil es zum KV keinerlei Kontakt hat - ihn gar nicht kennt.
    Der KV ist auch nicht willens einen Kontakt zu Stande kommen zu lassen und hat mir das Sorgerecht übertragen.
    Mir graut es eh schon vor dem Tage an dem der Krümel nach seinem Papa fragt - und ich denke ein gleicher Name wird ihm guttun.
    Warum soll man heißen wie jemand den man nicht kennt.


    Ich habe heute Nachmittag einen Termin beim Kreis - wo ich den Antrag stellen werde und mir mitgeteilt wird welche Unterlagen ich dazu benötige. Der Sachbearbeiter klang absolut positiv als ich den Stand der Dinge erklärt habe

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Auf den positiv eingestellten Sachbearbeiter wirst Du hoffen müssen. Die Aufgabe des Sorgerechts durch den namensgebenden leiblichen Vater, Deine Namensänderung sowie der fehlende Kontakt Vater - Kind begründen eigentlich keine Namensänderung für das Kind. Wenn Du hier im Forum liest, wie selbst bei großen Belastungen fürs Kind eine Namensänderung nicht möglich ist, dann wird deutlich, wie fest die Sache mit dem Namen betoniert ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist das auch der SB der das entscheidet?


    Mach dir auf jeden Fall Gedanken, was du für Gründe angibst. Ich wünsche dir bei diesem "nicht-wichtigen" (bitte nicht persönlich nehmen, das war der Spruch meiner SB im Standesamt) Argumenten Glück!


    Mache dich noch darauf gefasst, das eine Namensänderung und die Ausstellung der Namensurkunde ein paar Euro kostet.


    Liebe Grüße und viel Glück

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Hallo,
    ich kenn mich ja nicht wirklich aus.... aber: Ist es nicht auch eine Frage des Alters? Also wenn sich das Kind schon an seinen Nachnamen gewöhnt hat ist es doch anders, als bei einem Baby... Ich glaube sowas hat uns der Standesbeamte damals gesagt zum Thema Namensrecht...
    LG
    Grisha

  • So nun bin ich gut informiert. :-)
    Weiß welche Unterlagen ich besorgen muß und was das ganze ungefähr kosten wird und ich mußte eine mehrseitige detaillierte Begründung für den Antrag verfassen. Das habe ich heute morgen schon gemacht.
    Anstrengend das ganze ohne Bewertung in Worte zu fassen, aber ich denke ich habe es sehr gut hinbekommen.
    Sobald ich alle Unterlagen beisammen habe schicke ich es ab und dann wird noch der KV befragt und dann dauert es ca 8 Wochen bis ich Bescheid bekomme ob dem Antrag statgegeben wird.


    Bitte drückt mir feste die Daumen :daumen

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • :daumen:daumen


    Seufz, lehnt er den Kleinen also immer noch so massiv ab.


    (O ich bin nicht gemein, aber ich wünsche mir sehnlichst, dass in 18 Jahren ein schmucker junger Mann vor dem Kerl steht und ihn auslacht und sagt - ey Alter schau, ich bins und ich leb sau gut ohne Dich! :devil: )

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ja was soll ich dazu sagen.
    Ich hab tolle Kinder - wenn der Vater das nicht weiß ist er saublöd
    Und wir kommen auch gut ohne ihn zurecht

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • So nun bin ich gut informiert. :-)
    Weiß welche Unterlagen ich besorgen muß und was das ganze ungefähr kosten wird und ich mußte eine mehrseitige detaillierte Begründung für den Antrag verfassen. Das habe ich heute morgen schon gemacht.
    Anstrengend das ganze ohne Bewertung in Worte zu fassen, aber ich denke ich habe es sehr gut hinbekommen.
    Sobald ich alle Unterlagen beisammen habe schicke ich es ab und dann wird noch der KV befragt und dann dauert es ca 8 Wochen bis ich Bescheid bekomme ob dem Antrag statgegeben wird.


    Bitte drückt mir feste die Daumen :daumen


    Also meine Daumen sind ganz ganz feste gedrückt. Aber ganz ehlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass das abgelehnt wird, zumal der KV ja sogar zustimmt. Mir ist persönlich ein ganz anderer Fall bekannt, in dem der KV sogar durch das JA genötigt wurde der Einbenennung des Kindes zuzustimmen. Allerdings ging dort eine neue Heirat der KM voraus. Jeder Fall liegt anders. Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die das Amt Probleme macht. Werde ganz fest an dich denken ;)

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Faye, ich habe in der Vergangenheit auch mal mit dem Gedanken gespielt, den Namen für uns beide auf meinen Mädchennamen umzuändern - hast Du Informationen über die Kosten?


    Momentan tendiere ich dazu, den Namen zu behalten. Ihre Wurzeln soll sie noch kennen, der Kontakt zur Ex-Schwiegerfamilie ist einwandfrei und teils intensiver als zu meiner eigenen, somit bleiben wir wohl doch bei dem Ehenamen.

  • @Northern Soul
    Die Kosten des Antrags richten sich nach dem Einkommen - Du mußt da einen Nachweis über erbringen - Sachbearbeiter hat bei mir grob 100 Euro errechnet - ich liege mit meinem Ehegattenunterhalt aber auch sehr niedrig
    Die Kosten der Geburtsbescheinigung etwa 10 Euro und dann noch die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt
    Ich rechne mit etwa 150 Euro bei mir


    Am schwersten war es für mich die Begründung zu erstellen - habe sehr weit ausgeholt um die Situation so gut wie möglich zu beschreiben - nicht schön das alles so nieder zu schreiben


    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Soweit ich weiß bestimmt das neue Namensrecht , daß ein Kind nicht anders als seine Geschwister heißen darf ...... Man bestimmt sozusagen auch mit dem Nachnamen des ersten ( ehelichen ) Kindes die Namen der folgenden... Ist uns damals so von Standesbeamten gesagt worden....


    ich denke du wirst Probleme mit deinem Ansinnen bekommen.... Entweder alle - oder keiner.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Nein das habe ich schon geklärt - da ein riesenaltersunterschied besteht sieht man da keine Probleme
    Außerdem hab ich betont das die Mädchen sich die Option offen halten wollen bis sich hier alles beruhigt hat.
    Ich habe fast eine Stunde mit dem Sachbearbeiter gesprochen - der mich super beraten hat und genau erklärt hat wo ich bei dem Antrag genau drauf achten soll
    Es gibt ja extra die Beratung damit Anträge die keinen Sinn machen erst gar nicht gestellt werden

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hey stecke auch mittendrin und hoffe auf Posetive Nachricht.
    Allerdings macht es bei mir mein Anwalt.


    Der KV stimmt auch zu.


    Wir heissen alle gleich bis auf die Jüngste.


    Nur macht mir der Herr nicht so gute Hoffnung :(