Kinderwohngeld

  • Hi,
    ich bin Ende April umgezogen und hab dadurch schon ziemliche Kosten gehabt.
    Nun steht seit Mai das Kinderwohngeld aus, beim letzten Antrag hat es 8 Monate gedauert.
    Det geht jetzt aber nicht, weil das Geld zum leben brauche.
    Ich will Morgen zur Wohngeldstelle und det mal klären, aber ich bin ein "Schisser".............


    Da sinnlos runzustressen bringt ja nix, wie gehe ich da kompetent vor?


    Eigentlich schäme ich mich bei so welchen Sachen, aber da das Geld hier nun garnicht ausreicht und meine Reserven im Umzug stecken,
    ist mir auch ein rot anlaufendes Gesicht egal!
    Es geht ja auch um Mittel, die den Kindern halt zustehen.
    Ich geh da Morgen hin, aber
    ich hab Bauchweh....

  • Ich geh da Morgen hin, aber
    ich hab Bauchweh....

    :troest Du brauchst kein Bauchweh zu haben, das Geld steht dir und deinem Kind zu und du brauchst es zum überleben. Schildere dem Sachbearbeiter deine Situation... das wird schon! :daumen

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Zitat

    Denn das "Kinderwohngeld" soll nun wieder ersatzlos wegfallen und die Kinder wieder ALG II beziehen - Kommando zurück also. Denn nunmehr wird Wohngeld nur dann noch bewilligt, wenn damit für mindestens 3 Monate die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft beseitigt wird.


    Quelle und komplett nachzulesen :http://Sozialleistungen 2011 Änderungen ALG 2 und Elterngeld

  • Hi,
    ich dachte Wohgeld ist eine bestimmte Wohnung gebunden.
    Da du umgezogen bist, musst due s eventuell neu beantragen und neuen Mietvertrag etc vorlegen.
    Ofennsichtlich haben die Info aus Melderegister erhalten und einfach eingestellt.
    Mache also lieber gleich neuen Antragsformular ausfüllen und nimm alle notwendigen Nachweise mit.
    Leistungen gibt es erst an Antragstellung.

  • Denn das "Kinderwohngeld" soll nun wieder ersatzlos wegfallen und die Kinder wieder ALG II beziehen - Kommando zurück also. Denn nunmehr wird Wohngeld nur dann noch bewilligt, wenn damit für mindestens 3 Monate die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft beseitigt wird.


    habe ich auch gerade so "gelernt" :ohnmacht:


    kein (kinder)wohngeld mehr, bzw.:




    "wohngeld wird nur noch bewilligt, wenn damit für mindestens 3 monate die hilfebedürftigkeit ALLER MITGLIEDER EINER BEDARFSGEMEINSCHAFT beseitigt wird..."



    hat das jobcenter denn deine tochter aus der bedarfsgemeinschaft rausgenommen??? :hae:


  • nein, ich hab für meine neue Wohnung Wohngeld beantragt....


    wenn du leistungen vom jobcenter erhältst bekommst du doch kein wohngeld :hae:


    bzw. umgekehrt, wohngeld schließt doch alg2 leistungen (jobcenter) aus :hae:?(

  • Hä......
    ich hab im April für die neue Wohnung ab Mai bei der hiesigen Arge Antrag auf H4 gestellt und bekam von der Arge automatisch den Antrag für det Kinderwohngeld, den ich binnen von 2 Tagen dann abgegeben habe....
    Also hier in Bayern gibt es det schon noch....


    Doch, ich bin bis diesen Monat im Erziehungsurlaub und hab ergänzend H4 bekommen und dieses Wohngeld.


  • ich hab im April für die neue Wohnung ab Mai bei der hiesigen Arge Antrag auf H4 gestellt und bekam von der Arge automatisch den Antrag für det Kinderwohngeld, den ich binnen von 2 Tagen dann abgegeben habe....
    Also hier in Bayern gibt es det schon noch....


    hat das jobcenter denn leistungen OHNE kinderwohngeld gezahlt?


    also das schon berücksichtigt????
    obwohl du es noch nicht hast?


    kinderwohngeld fällt weg und heizkosten auch, alles über alg2 beantragen? verein, sport, zahlen sie auch?

  • juwi,
    das ist ja det Problem:
    Beim letzten Antrag hat das 8 Monate gedauert.....
    und eigentlich hätte das Jobcenter diesen Betrag mit auszahlen sollen und dann halt von der Wohngeldstelle sich das überweisen lassen, was die in der Zeit zu viel gezahlt haben.
    Det funzt nicht..............
    Durch Umzug etc. war ich och froh, dass ich nahtlos die Anträge gestellt habe....
    Überleg mal:
    Seit Mai fehlen mir, nach alter Berechnung, um die 150Euro und nun ist det Elterngeld ja och weg und det Ersparte....
    Das Ersparte waren halt die Zahlungen, die nach 8 Monaten UND!!! über 1Jahr Endlich mal kamen!
    Jetzt bin ich pleite, richtig pleite.
    Nach nen Umzug entstehen ja auch wieder aussergewöhnl. Kosten, Fernsehanschluss, Telephon etc....
    Ich kann rechnen, wie ich will!
    Wenn ich alle Rechnungen, die anstehen bezahle, bleiben mir bis August 47 Euro.


    Siehst Du meinen Fehler oder was mach ich jetzt?
    Seit Mai hab ich Wochenbugdet von 80 Euro mir zugestanden.
    Wir sind 3 Personen.
    Also mehr geht och bei mir net..........keen Plan mehr......



  • Kinderwohngeld hat nichts mit Wohngeld zu tun. Wenn man leistungen von der Arge erhält (ALG2) und Kinder hat, wird geschaut, wieviel "Einkommen" die Kids haben. Haben sie Kindergeld und z.b. Unterhaltsvorschuss, benötigen sie nur noch eninen ganz kleinen teil (ca 20 oder 30 Euro) von der Arge. Das kann dann auch mit Kinderwohngeld gedeckt werden. Dann müssen die Kinder (also natürlich die Mutter/Vater) Kinderwohngeld beantragen. Dieses geld wird aber beim ALG 2 angerechnet.


    Die Kinder bekommen das Geld nicht von Behörde A, sondern von B und sind somit aus der Statistik raus ;)


    Bei mir hat es letztes Jahr auch solange gedauert, ich bin dann zur Arge und habe mir von dort das Geld geholt. Anschließend haben Wohngeldstelle nd Jobcenter untereinander abgerechnet.
    So ganz freiwillig werden die es aber voraussichtlich nicht machen...bisschen Druck wirst du wohl machen müssen.

  • Frag nochmal im Jobcenter nach.


    Die neuen ALG2-Bestimmungen liefen ja erst im April richtig an...........z.B. auch die Warmwasserpauschale wird nicht mehr abgezogen, oder eben, wenns über Durchlauferhitzer läuft. gibt es dafür Mehrbedarf.


    Das alles hatte ich dann im Mai erst rückwirkend auf dem Konto.(Kam aber gut in der Kur)


    Ich habe hier im Jobcenter so oft nachgefragt, immer hieß es, wir wissen noch nichts..........


    So ist das bei dir vielleicht auch mit dem Kinderwohngeld.


    Drück dir die Daumen, das es sich schnell klärt.

  • Wenn ich alle Rechnungen, die anstehen bezahle, bleiben mir bis August 47 Euro.

    Genau das sagst du deinem Wohngeldsachbearbeiter morgen... und wenn der dann auch der Meinung ist, es gäbe kein Wohngeld mehr, dann möge er bitte sein Telefon zücken und den Sachverhalt mit der Arge klären, die dich ja nun zu ihm geschickt haben ;)


    Leutchens, jetzt mach die Jeanny nicht noch zusätzlich unsicher... der Thread bereite mir ja schon nur vom Lesen Bauchschmerzen :rolleyes:

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • schau doch mal auf deinen bescheid vom jobcenter!
    haben sie dir -nicht erhaltenes- kinderwohngeld abgezogen/angerechnet???
    ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das jobcenter dir kinderwohngeld bereits abgezogen hat.
    weil die ja noch gar nicht wissen können, ob und in welcher höhe du es bekommst.
    sie können ja nicht willkürlich irgendwelche beträge abziehen/anrechnen...


    soweit ich weiß, kannst du nicht verpflichtet werden wohngeld zu beantragen... :hae:


    § 12 a SGB 2 "vorrangige leistungen"


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12a.html

  • @Sasi, ich kann det nicht anklicken....
    .


    Hier ist der Link nochmal Kinderwohngeld bzw Änderungen 2011



    Bisher hat nicht EIN SB bzw FM, mal ansatzweise mir mitgeteilt, das ich für das Kind dies beantragen kann/soll
    Aber das hiesige arbeite eh langsam oder hat kein Mitarbeiter, der dafür ausreichend geschult ist


    wenns über Durchlauferhitzer läuft. gibt es dafür Mehrbedarf.


    auch dies ist nicht mehr der Fall,wurde im neusten Beschied nicht mehr berechnet, Vermerk Heizkostenpauschale entfällt

    Einmal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • Bei uns war es so, da ich ja Arbeite und somit eigenes Einkommen habe, brauchte ich kein Kinderwohngeld mehr Beantragen.
    Ich könnte, muß aber nicht.
    Für mich änderte sich dadurch nur der Auszahlungstermin, der Betrag den ich bisher als Kinderwohngeld bekommen habe, wird ganz normal mit den SGB II Leistungen ausgezahlt, dadurch hab ich das Geld jetzt auch eher auf dem Konto.
    Dafür gabs von der Wohngeldstelle einen Anruf beim SB die dann in der Akte vermerkte das ich das Kinderwohngeld nicht Beantragen möchte.


    Vielleicht fragst du einfach nochmal bei der Wohngeldstelle nach, ich drück dir die Daumen das dein Geld bald da ist :daumen:daumen:daumen

  • Jetzt bin ich durch den Wind :ohnmacht:
    Wo hab ich was, wie falsch gemacht?
    :frag


    falsch gemacht hast du wohl nichts, aber ich habe gerade eine ähnliche geschichte wie deine erlebt und jetzt arbeiten 2 rechtsanwälte daran :ohnmacht:


    eine junge mutter mit 2 kindern ,bis august 2011 in elternzeit, lebte bisher von betreuungsunterhalt, ku und halbwaisenrente für den großen sohn UND wohngeld :-)


    im april zog sie in eine andere, teurere wohnung und beantragte wieder wohngeld, für die neue wohnung...
    als sie nach (schon) 6 tagen den bescheid erhielt war sie bös geschockt :wow
    das wohngeld fiel 20 euro NIEDRIGER aus als vorher für die kleinere und günstigere wohnung :wow


    jetzt fehlten ca. 100 euro am "existenzminimum" und sie ging tapfer zum jobcenter.
    dort hieß es :wir rechnen gar nicht erst, weil, solange sie wohngeld erhalten zahlen wir nicht :wow
    gehen sie zum wohngeldsachbearbeiter und bitten den um überprüfung und rücknahme seines bescheides :(
    aber : sie dürfen den wohngeldbescheid nicht zurücknehmen :ohnmacht:
    wohngeldamt sagte : nö gehen sie zum jobcenter , der soll seine arbeit machen und ggfs verrechnen :ohnmacht:
    ok :D
    per einschreiben beim jobcenter um berechnung und bescheid gebeten :D


    jobcenter schreibt nach 6 wochen : nö, kriegst nix, weil kriegst ja wohngeld :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:


    ABER: jetzt endlich liegt die info dabei, dass sie nicht VERPFLICHTET ist wohngeld zu beantragen, wenn sie damit mehr als 3 monate hilfsbedürftig ist (siehe oben)


    wieder zurück zum "wohngeldamt" oder wie die heißen :hae: und nach langen debatten haben die dort -nach rücksprache mit jobcenter- ihren wohngeldbescheid für unwirksam erklärt :D


    aber erst ab juli 2011 :flenn


    jetzt hat endlich das jobcenter gezahlt :D
    nur was ist mit dem fehlenden geld ab april bis juni :hae:


    wir sind dann also zur öffentlichen rechtsauskunft (gibts wohl nur in hamburg :hae: )
    und ein anwalt fragt die wohngeldstelle warum die unwirksamkeit erst ab juli gilt :hae:



    nach/mit dem zustimmendem bescheid des jobcenters (ab juli mit antrag vom april) waren wir wieder dort, jetzt fragt eine andere anwältin das jobcenter, warum sie nicht ab april zahlen/zahlten


    und ich frage mich, warum sie die junge frau nicht gleich richtig informierten, nämlich: sie hätte den wohngeldbescheid doch selber zurücknehmen können um leistungen von dem jobcenter zu erhalten :kotz


    warum erzähle ich das :hae:


    weil die behörden eine/n offenbar gerne mal auflaufen lassen und behördenpingpong spielen :crazy


    ich hoffe, bei dir läuft es besser :-)

  • du hast das schon alles richtig gemacht, die behörden bei euch scheinen nur wirklich sehr langsam zu sein. ich hoffe du konntest da heute ein bisschen druck machen.


    bei mir war es genauso. bekomme aufstockend zum erziehungsgeld hartz4. weil kinder ihren lebensbedarf irgendwie selbst decken können durch unterhalt, kindergelt etc. steht ihnen kein hartz4 zu, sondern eben kinderwohngeld!


    das ist nicht das gleiche wie wenn du wohngeld für dich beantragt hättet, dann stimmt das, was alle sagen hier, wer wohngeld bekommt, bekommt kein hartz 4.


    bei mir war es genauso mit dem betrag, der wurd in meinem hartz 4 bescheid von der arge eingesetzt und von der wohngeldstelle ausbezahlt. und so bekomme ich es seitdem auch regelmäßig. die bearbeitung bei mir hat aber zum glück "nur" 6 wochen gedauert.