Konzertbesuch mit 13 ? Jugendschutz?

  • Hallo,
    meine Tochter möchte mit einer Freundin zu einem Konzert ins Kölner E Werk.


    Beginn des Konzertes 19.30 Uhr.


    Der Vater der Freudin würd mit den Mädels dorthin.



    War eigentlich der Meinung das es dann auch ok ist wenn ich als sorgeberechtige die Erlaubnis dazu gebe.


    jetzt fließen hier gerade die Tränen da meine Tochter folgendes im Netz fand :Unter 14-jährigen Fans ist der Zutritt zum Konzert NUR in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person gestattet


    Gilt die Erziehungsbeauftragung erst bei Kids ab 14? Finde ich so nirgends.


    LG
    Suse

    LG
    Suse :wink









    Am Ende wird alles gut -und wenn es noch nicht gut ist ,ist es nicht das Ende.
    Oskar Wilde

  • gib ihr den sogenannten "Mamaschein" mit.... das funktioniert eigentlich-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Luchsie


    Mamaschein ? :-) Also sowas wie mein Kind darf in Begleitung..... ?


    LG

    LG
    Suse :wink









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    Oskar Wilde

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  • genau-
    den bekommt meine Grosse, wenn sie in die Disko will....


    Mein Kind XY darf heute den 20.06.2011 in Begleitung von ABC (ABC muss über 18 sein) die Diskothek/Musikveranstaltung etc. sowieso besuchen-
    Unterschrift und Ausweiskopie

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Luchsie ,so wollte ich es ja auch machen bis sie dann gerade das fand:



    Unter 14-jährigen Fans ist der Zutritt zum Konzert NUR in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person gestattet

    LG
    Suse :wink









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    Oskar Wilde

  • also bisher ging das immer so....
    sozusagen befristete Übertragung der Sorge für einen bestimmten Zweck ;)


    Funktioniert auch bei den Pfadfindern, bei der Bahn (Nachtzug) etc.....


    mal ehrlich-
    bisher musste ich ausser beim Ausweisbeantragen noch niemals nachweisen, dass die Kids, die ich so mittschleppe alles meine sind :engel
    und ehrlich gesagt gehören die auch nicht immer alle mir :D
    Der Mann könnte doch ihr Vater sein, und sie seine aussereheliche Tochter :rainbow: soll er da die Geburtsurkunde mitschleppen ? :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Muss sie einen Ausweiss mit nehmen ? Kann sie nicht einfach sagen sie ist 14 und notfalls die Erlaubnis auch noch in der Tasche haben ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Ich geh auch mal davon aus das es klappt,
    Zumal Töchterlein:-) auch gut und gerne für älter durchgeht.


    Wäre halt nur ärgerlich wenn kontrolliert wird und sie nicht reinkäme-


    Hab jetzt nochmal im Netzt rumgesucht der Hinweis steht nur bei einem Veranstlater der Karten verkauft.
    Bei allen andern nicht-also gilt das"normale" jugenschutzgesetz :brille


    @ Lenea


    der Vater wäre dann wohl "Erziehungsbeauftragt" und müsste von mir als "personen
    sorgeberechtigte" die Erlaubnis erhalten. aber das geht laut der Seite die wir gefundne haben erst ab 14 :frag


    Jennylee
    wir werden es wohl so machen,wie gesagt für 14 geht sie allemal durch.


    LG

    LG
    Suse :wink









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    Oskar Wilde

  • Ich denke auch mit 13 ist das zu vertreten ;)


    Oh wie ich mich daran erinner :lach Wir standen mit 14-15 auch vor der Disco und haben gebibbert ob sie uns rein lassen :D

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  • Oh wie ich mich daran erinner Wir standen mit 14-15 auch vor der Disco und haben gebibbert ob sie uns rein lassen


    Ja schön wars :-)


    Hab ich meiner tochter gerade auch erzählt-so recht glauben kann sie es wohl nicht.Man muss ich langweilig geworden sein :D


    LG

    LG
    Suse :wink









    Am Ende wird alles gut -und wenn es noch nicht gut ist ,ist es nicht das Ende.
    Oskar Wilde

  • @ Suse, das sind Bestimmungen die die aus rechtlichen Gründen wahrscheinlich in die Seite reinschreiben müssen, (weil wenn was passieren sollte, verweisen die auf diese Hinweise) aber da guckt (solange da eine Erwachsene Person bei ist) keiner nach!!!


    fahr doch erstmal mit, guck das die drei (?) reinkommen, und fahr danach wieder nach Hause.


    Ich war damals mit 12 in der Sporthalle Köln und da war eine Mutter von ner Freundin mit, es gab keinerlei Probleme..





    Hoffenlich klappt alles bei deiner Tochter.....viel Glück (und wenn sie reinkommt viel Spaß :party )


  • Hab ich meiner tochter gerade auch erzählt-so recht glauben kann sie es wohl nicht.Man muss ich langweilig geworden sein :D


    :lgh du bist nicht allein. Meine Tochter kann sich auch vieles nicht vorstellen und meint immer ich hätte in einer komischen Zeit gelebt :lach

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  • Guck mal hier...


    http://www.landratsamt-roth.de…C3%A4rung_der_eltern1.pdf


    Da geht doch auch alles klar hervor und dein töchterchen sollte keine Probleme bekommen...


    Ich weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist. Ich weiß, dass die hier in Braunschweig seit ein paar Jahren sehr genau schauen, wie alt die Jugendlichen sind, wenn die in disko usw. rein wollen. Die größte Disko hier hat nämlich vor ein paar Jahren fast schließen müssen, weil sie richtig Probleme mit dem Ordnungsamt bekommen haben... Das Ordnungsamt hat dann ne zeitlang richtig regelmäßig "Razzien" durchgeführt, um den jugendschutz durchzusetzen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Hoffenlich klappt alles bei deiner Tochter.....viel Glück (und wenn sie reinkommt viel Spaß )


    Ach den werden Sie schon haben- das wird schon klappen.So gerade beschlossen :-)




    Tja Jennylee was sagt man dazu :
    Die Jugend von heute kein Respekt ..... :lach


    LG

    LG
    Suse :wink









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    Oskar Wilde

    Einmal editiert, zuletzt von suse70 ()

  • bimbambule
    so kannte ich es ja auch bis dann dieser Hinweis auf der Seite im Netz auftaucht-wo nochmal ein Unterschied für Kids unter 14 und ab 14 war.


    LG

    LG
    Suse :wink









    Am Ende wird alles gut -und wenn es noch nicht gut ist ,ist es nicht das Ende.
    Oskar Wilde

  • Und meine ist erst 10, aber warte mal.....................in 10 Jahren werd ich ihr das sagen :lach


    @ Bimbambule, meinst du das jolly ? Soviel ich weiss müssen die unter 18 jährigen, ihren Ausweiss nun abgeben und müssen um 24.00 Uhr raus.


    Früher war es einfacher :D

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    LG Jennylee

  • Hallo Zusammen,


    es gibt in der Tat Unterschiede zwischen "Personensorgeberechtigung" und "Erziehungsbeauftragung".



    bimbambule, Dein Link würde im beschriebenen Fall gar nicht gehen, hier wird die "Erziehungsbeauftragung" übertragen.



    Siehe auch: http://www.jugendschutzaktiv.d…p#personensorgeberechtigt



    Also @ TE: Nicht erwischen lassen, wenn der Veranstalter diese Unterschiede kennt, darf Töchtings wieder nach Hause.



    Kannst Du nicht mitgehen? Oder wenigstens bie zum Eingang begleiten, damit Töchting nicht alleine nach Hause gehen muss.



    Es macht ja letztendlich jeder wie er es für richtig hält, ich würde mein Kind aber nicht zum "Lügen" anstiften.



    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!