Neuer Partner, zusammenziehen und Finanzen - Fragen

  • Vorab: Ich habe gerade nach einem ähnlichen Beitrag gesucht, bin aber nicht fündig geworden, obwohl es das Thema mit Sicherheit schon gab. Ich hoffe, ihr seht mir das nach....


    Zu meiner Frage: Ich habe einen neuen Partner und wir denken darüber nach in Kürze zusammenzuziehen. Jetzt frage ich mich, wie das dann mit der Finanzierung läuft. Er hat einen Job, ich arbeite derzeit nicht und bekomme ALGII, die zwei Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss. Müsste mein Partner jetzt uns alle vier finanzieren (falls das Einkommen laut Amt dafür ausreicht), oder müsste er für die Kinder gar nicht aufkommmen und der Unterhaltsvorschuss würde weiter laufen? Dass er für mich aufkommen müsste ist mir klar. Sollte der Vater meiner beiden wieder arbeiten, müsste er dann überhaupt noch Unterhalt zahlen? Mit diesen Fragen habe ich mich bisher noch nicht beschäftigt und wäre für eine Antwort dankbar.

  • Das ist eine ganz kniffelige Angelegenheit, ich stehe derzeit vor dem selben Problem.
    Das Problem was für mich besteht - Ohne Arge keine Krankenversicherung. Mit Säugling und ohne Erwerbstätigkeit ein Ding der Unmöglichkeit mich freiwillig weiter zu versichern. Eben aus Kostengründen.


    Aber, sehr aufschlussreich:


    http://www.tacheles-sozialhilf…hnliche_gemeinschaft.aspx



    Und ich weiß nicht wie ich einen Link gescheit einfüge :rotwerd

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Kann man sich denn nicht bei dem Lebenspartner mitversichern? so teuer ist das glaube ich aber auch gar nicht. da würde ich mal bei der KK nachfragen.
    UV bekommt man meines wissens nach weiter, solange man nicht verheiratet ist.

  • Falls das Einkommen des Partners reicht, kommt er für alle auf. Unterhaltsvorschuss bekommst du weiterhin, falls ihr nicht heiraten tut. Sollte der KV arbeiten und er verdient genug um Unterhalt zahlen zu können, leistet der KV den Unterhalt für die Kinder und wenn er trotz Arbeit nicht zahlungsfähig ist, bekommst du weiterhin unterhaltsvorschuss.Falsch ich falsch liege, bitte berichtigen


    @ JaneDoe Frag mal bei der ARGE nach wegen Kostenübernahme der Krankenversicherung, bei einer Freundin von mir wurde dieses genehmigt

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • hallo,


    der Vater ist nicht aus der Pflicht raus, auch wenn du heiratest....Aber deine Krankenversicherung wirst du nicht bezahlt bekommen bei neuem Partner....Im Sinne des ALG II seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und es gibt nur Geld wenn ihr alle zusammen Anspruch habt oder ganz gering drüber liegt.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • UVG läuft weiter bis zur Hochzeit.
    Kindesunterhalt läuft immer weiter.
    Lass von deinem Sachbearbeiter bei der Arge klären ob ihr 4 zusammen immer noch im (ergänzendes) Leistungsbezug seid.
    Praktisch wäre für dich ein Teilzeitjob über 400 Euro - damit eure Krankenkasse geklärt ist.

  • Kindesunterhalt läuft immer weiter.


    Sofern der KV leistungsfähig ist.


    Und das ist er offenbar momentan nicht, sonst würde die KM keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.


    Unterhaltsvorschuss läuft maximal 6 Jahre oder bis zm 12. Lebensjahr des Kindes. Danach ist Sense.


    lg


    Camper

  • Hi,

    Unterhaltsvorschuss läuft maximal 6 Jahre oder bis zm 12. Lebensjahr des Kindes. Danach ist Sense.

    nö, wie Lena schon schreibt, ab Heirat kein UV mehr ... also Sense.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • nö, wie Lena schon schreibt, ab Heirat kein UV mehr ... also Sense.


    Ohne Hochzeit gilt meine Aussage.


    Das muss man ja auch ins Auge fassen.


    Nicht das die TS denkt, es gibt UHV genauso lange wie man Kindesunterhalt bekommen würde.


    Bisher hab ich ja auch noch nicht lesen können, dass die TS heiraten will.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich hatte die Konstellation letztes Jahr. Kann also aus Erfahrung berichten.


    Für dich ist folgender Paragraph wichtig:


    http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html



    Bei mir waren alle 4 Punkte nicht erfüllt. Daher hat meine Ex weiter Leistungen bezogen (allerdings keine Miete, die habe ich voll übernommen und auch nur einen Teil ihres Regelsatzes). Das haben wir nur wegen der Krankenversicherung gemacht, diese hätte ich nicht zusätzliche tragen können. Mitversichern geht bei unverheirateten ja nicht.


    Die Arge hat auch keinerlei Probleme gemacht, die waren mit einem Schreiben von mir, das ich die Miete für meine Ex und beide Kinder übernehme, vollends glücklich. Für ein Jahr wars also kein Problem.

  • Hi,

    Bisher hab ich ja auch noch nicht lesen können, dass die TS heiraten will.

    gilt ja auch schon, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. Wird aber, was ich so lese, und mitbekomme, unterschiedlich behandelt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Gerade Menschen die aus dem Leistungsbezug ALG II wegen einer Bedarfsgemeinschaft rausfallen, kommen schnell auf die Idee zu heiraten, da dies das Krankenkassen Problem lößt.


    Wie auch immer:


    UVG max. 72 Monate bzw. bis 12. Geburtstag oder Hochzeit
    KU (wenn möglich) läuft weiter, auch bei Hochzeit

  • Danke für eure Antworten! Speziell das mit der Krankenversicherung wusste ich noch nicht, das würde ja in der Tat ein weiteres großes Problem darstellen... Auf 400,-€-Basis arbeiten wäre wohl die eleganteste Lösung des Problems, allerdings ist meine Kleinste noch kein Jahr alt. Wir werden sehen!

  • Müsste mein Partner jetzt uns alle vier finanzieren (falls das Einkommen laut Amt dafür ausreicht), ..... Dass er für mich aufkommen müsste ist mir klar.


    Müssen muß er gar nicht. Lies dir doch mal aufmerksam durch, was JaneDoe verlinkt hat bzw. @Ghostbuster zu dem Thema geschrieben hat.



    edit: ich geh mal davon aus, dass die beiden Kinder deine sind und keine gmeinsamen?

    Liebe Grüße,
    Mary :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von marymoon ()

  • Der Kampf dass man keine Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 ist, wird lang und gerichtsintensiv und solange gibt es kein Geld........

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()