gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsunterhalt vs. tatsächlich zugesprochener BU

  • Ich höre und lese dass der Mutter in den ersten 3 Lebensjahren BU zusteht, doch wie sieht das in der Realität aus?


    Wer mag von seinen Erfahrungen berichten?


    Wer bekommt ausreichend BU um das Leben mit Kind für 3 Jahre zu finanzieren ohne auf andere Unterstützungen zurück greifen zu müssen?


    Es heißt doch dem BET sollen keine Nachteile entstehen :hae::frag

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Laut JuA teile ich das Los vieler Frauen, die ein Kind mit einem Selbständigen haben.
    Er rechnet sich ans Existenzminimum um nicht zahlen zu müssen, bzw verweigert jetzt auch noch die Auskunft über seine Einkünfte.


    Über den Kindesmindestunterhalt habe ich mir über Anwalt einen Titel geholt (hat über 1/2 Jahr gedauert) - und er zahlt nicht, also stehe ich jeden Monat beim Gerichtsvollzieher auf der Matte.
    Ich frage mich ob Ex den Gerichtsvollzieher gerne mag, da er es herausfordert, daß er ihn jeden Monat aufsucht? Sind bestimmt bald per Du...


    Ich kenne kein BET, das BU bekommt...

  • ich kenne eine junge frau, die MINDESTENS 3 jahre, also unbefristet, betreuungsunterhalt bekommt und davon leben kann (sie bekommt noch zusätzlich wohngeld)


    ob der betreuungsunterhalt zum leben reicht, hängt ja davon ab, wie hoch das einkommen vor der geburt war UND ob der vater genug verdient um auch ausreichend bu zahlen zu können...




    warum sollten dem bet nachteile entstehen? :hä

  • warum sollten dem bet nachteile entstehen? :hä


    es sollen dem BET keine Nachteile entstehen, dadurch das es das Kind selbst betreut und deshalb nicht arbeiten geht/gehen kann


    theoretisch soll doch das BU das Netto ausgleichen, welches vorher verdient wurde - welches UE kann das schon?



    Ein Anwalt sagte mal zu mir, ich hätt mir mal lieber jemanden suchen sollen, der besser verdient :wow:crazy - und mein EX verdient nicht schlecht


    Doch irgendwie scheint er ja doch recht gehabt zu haben :ohnmacht::nixwieweg



    Bei uns ist heut die Verhandlung u.a. auch wegen BU - ich erhoffe mir mal nix ... bin aber gespannt was draus wird

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
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    (Jochen Mariss)

  • Ich höre und lese dass der Mutter in den ersten 3 Lebensjahren BU zusteht


    Sofern der Kindesvater leistungsfähig für BU ist ja.


    Hat er aber nach dem Abzug von KU nur noch 1050,00 € zum "verprassen", dann ist keine Leistungsfähigkeit für BU mehr gegeben.


    lg


    Camper

  • Mir hat das Gericht damals gesagt, ich wäre so gut organisiert, dass ich arbeiten gehen könne (nachts) und tagsüber die Kids betreuen. Für die Mutter wäre es eine zu große psychische Belastung, die Kinder nicht zu haben und Unterhalt für die Kids zu zahlen, geschweige denn Betreuungsunterhalt. Dafür stände ihr aber Trennungsunterhalt zu ...
    So lange Gerichte so urteilen, kann jeder froh sein, der Betreuungsunterhalt bezieht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir hat das Gericht damals gesagt, ich wäre so gut organisiert, dass ich arbeiten gehen könne (nachts) und tagsüber die Kids betreuen. Für die Mutter wäre es eine zu große psychische Belastung, die Kinder nicht zu haben und Unterhalt für die Kids zu zahlen, geschweige denn Betreuungsunterhalt. Dafür stände ihr aber Trennungsunterhalt zu ...
    So lange Gerichte so urteilen, kann jeder froh sein, der Betreuungsunterhalt bezieht ...


    Das Gericht. War das die erste Instanz?


    lg


    Camper

  • Ich kenne auch wenige Fälle die BU bekommen - wenn der andere ET einen guten Job und wenig Kinder hat - kann das mal vorkommen.
    Allerdings sind hier die Lebenshaltsungskosten (Miete) so hoch - das nur KU/BU/KG in fast keinen Fällen ausreicht, auch wenn die 1000 € überschritten werden.

  • Hi,


    ich war ja auch einer, der TU/EU blechen mußte .... schönes Gefühl, wenn EX einen Next hat :rolleyes2:


    Aktuell ein Fall....Er zahlt: KU/BU und Kreditrate für die Hütte. Next wohnt mit in der Hütte. :kopf


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Naja --- sorry - wenn der vater dazu eben nicht genug Geld hat dann ist das nun mal so.... Oder soll der dann lieber unter der Brücke schlafen damit der Mutter kein nachteil entsteht ?

  • Wir sind eigentlich erst in der Auskunftsphase, die Richterin hätte die Sache aber gern vom Tisch und deshalb schon der Termin!


    Ein Vergleich wurde angestrebt, kam aber nicht zu stande. Jetzt muß er doch erstmal Auskunft geben...


    Ich bin bis jetzt ohne BU ausgekommen und werde auch weiter klar kommen


    dennoch werden wir versuchen für den Kleinen das Beste raus zu holen - das was ihm zusteht


    Abwarten

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    (Jochen Mariss)

  • Naja --- sorry - wenn der vater dazu eben nicht genug Geld hat dann ist das nun mal so.... Oder soll der dann lieber unter der Brücke schlafen damit der Mutter kein nachteil entsteht ?


    Nein soll er nicht! Und wenn er nicht genug Geld hat dann ist das ja auch gerechtfertigt!


    Aber die Mutter sollte auch nicht mit den Kids unter der Brücke schalfen müssen ;)

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
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    (Jochen Mariss)

  • Aber es ist schon nervtötend und eine Verhohnepiepelung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht sein Einkommen offen legt. Da weiß man: Hier will einer lügen und betrügen und sich ums Zahlen drücken.
    (Und ausgenommen sind jetzt nur die, die aus Persönlichkeitsstrukturgründen so schlecht organisiert sind, dass sie das Sammeln der Unterlagen nicht gebacken bekommen, sagen wir mal: 0,01% aller Fälle ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir hat das Gericht damals gesagt, ich wäre so gut organisiert, dass ich arbeiten gehen könne (nachts) und tagsüber die Kids betreuen.


    Und wann solltest du bspw. schlafen laut Gericht?


    Für die Mutter wäre es eine zu große psychische Belastung, die Kinder nicht zu haben und Unterhalt für die Kids zu zahlen, geschweige denn Betreuungsunterhalt.


    Gibt's das vielleicht auch als Leitsatz ode Grundsatzurteil? Den KVn geht es doch (fast) immer so...
    Das war übrigens eine rethorische Frage ;)


    Dafür stände ihr aber Trennungsunterhalt zu...


    Klar. Der ist ja Einkommen und damit auf Hartz4-Leistungen anrechenbar. Somit spart der Staat Geld.

  • Aber es ist schon nervtötend und eine Verhohnepiepelung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht sein Einkommen offen legt. Da weiß man: Hier will einer lügen und betrügen und sich ums Zahlen drücken.
    (Und ausgenommen sind jetzt nur die, die aus Persönlichkeitsstrukturgründen so schlecht organisiert sind, dass sie das Sammeln der Unterlagen nicht gebacken bekommen, sagen wir mal: 0,01% aller Fälle ...)


    Ich hab so ein seltenes Exemplar, bei dem trifft beides zu :ohnmacht:


    Hab vor Gericht klar gemacht, dass ich in den letzten 1 1/2 Jahren gelernt habe mit wenig Geld klar zu kommen, sodass ich nun auch noch weiter warten kann, bis alle Unterlagen vorgelegt sind :dribbel

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Im aktuellen Familienrecht ist ein wesentlich schnellerer Zugriff der Gerichte auf das Einkommen der Unterhaltspflichtigen ermöglicht worden. Die Gerichte können den Arbeitgeber auffordern und zwingen, das Einkommen deren Angestellten offen zu legen.
    Ebenso können sie das Finanzamt auffordern, den aktuellen Einkommenbescheid ans Gericht weiter zu leiten.
    Man kann das selbst beantragen und sollte dem gericht den Arbeitgeber nennen mit Anschrift und allem drum und dran sowie das zuständige Fin-Amt ... Das beschleunigt ...

    Liebe Grüße



    Bap



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