Neu und viele Fragen! Alles umsonst??? Verliere ich mein Dach über dem Kopf?

  • Ich bin noch schwanger (und damit auch recht glücklich) und
    vom KV im Stich gelassen.

    Mein Haus habe ich mir selbst in 24 langen Jahren
    erarbeitet. Also, ich arbeite seit 24
    Jahren für diesen Traum und habe ihn vor einigen Jahren gekauft.

    Kein Urlaub, kein Frisör, keine Klamotten, kein Ausgehen, …
    gar nichts (!)

    außer dem Haus.

    Vollzeitstelle, volle Sozialabgaben gezahlt, 24 Jahre lang…
    Wenn das Kind da ist, kann ich erst einmal nicht/nicht voll
    arbeiten (Arbeitsplatz ist 45 Minuten entfernt, Schichtdienst, unregelmässige
    Arbeitszeiten, nä. KiGa ist 4,5 Km entfernt
    nimmt
    erst ab 2,5 Jahre an, Freundin wohnt 1 Std. entfernt, es gibt keine Oma oder
    Opa mehr…)

    Der KV ist selbständig, hat auch Eigentum, wohnt gut 50
    Minuten entfernt.

    Wir haben beide noch Schulden auf unseren Häusern.
    Ich habe bisher mein komplettes Gehalt gebraucht um
    irgendwie über die Runden zu kommen. Mein Haus ist noch lange nicht komplett
    nutzbar. Ich habe noch nicht einmal eine Dusche oder Badewanne! Eigentlich
    hatte ich (noch) keine Schwangerschaft eingeplant, wollte nur mein Haus fertig
    bauen…


    Wie soll die Zukunft aussehen?
    Er meldet sich nicht, fragt nicht nach dem Kind, nach mir. Wir
    waren nur ein paar Monate zusammen, sahen uns recht selten, wohnten getrennt.

    Heute war ich beim Jugendamt, einfach nur, um mich zu informieren
    wie die nächsten Schritte so sind, was ich tun muss etc…

    Da sagte man mir allen ernstes, ich kann damit rechnen, dass
    ich mein Haus verliere, wenn das Jugendamt eine Beistandsschaft einrichtet und
    den KU „vorstreckt“.

    Wieso verliere ich mein Haus? Ich möchte doch nur was meinem
    Kind zusteht. Den Kindesunterhalt. Von etwas anderem ist doch gar keine Rede!!!

    Wer hat auch Eigentum und Ähnliches erlebt??? Wer weiß Rat?

    Einmal editiert, zuletzt von dieStille ()

  • Der Unterhalt wird prinzipiell nicht von "Vater Staat" sondern vom Vater des Kindes bezahlt. Wenn der sich weigert oder nicht zahlen kann, gibt es für das Kind einen Unterhaltsvorschuss, der aber zurückgefordert werden kann.


    Warum meinst du, bekommst du vom Vater deines Kindes keinen Unterhalt?


    Hast du dich mal nach Lastenausgleich erkundigt (eine Art "Wohngeld für Hauseigentümer")?

  • Danke liebe "abc-mutter"!
    Du hast sicher Recht, dass der KV den KU zahlen soll und muss. So war auch mein Gedankengang VOR dem Gang zum JA!!!
    Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt, dass es sein kann, wenn das JA durch die Beistandschaft den KU "vorstreckt", ich dadurch mein Haus verliere. Das ist mein Problem.
    Ich werde also keinen Antrag beim JA stellen und einen günstigen RA suchen. Die Anwaltskosten kann ich vielleicht irgendwann abstottern. Dadurch verliere ich aber mein Haus nicht. (Vielleicht kann Ratenzahlung vorab geklärt werden?)
    Wohngeld werde ich nicht erhalten. Der Mietspiegel ist hier im alleruntersten Bereich. Habe 90qm Wohnfläche, aber sehr viel "Ackerland" drumherum. Das gehört mit dem Haus unweigerlich zusammen. Wenn ich einen Heizkostenzuschuss bekommen könnte wäre ich sehr dankbar (ich kann darben und frieren. Mein Kind wird aber erst einmal Wärme brauchen...)
    Was umfasst der Lastenausgleich sonst noch?

  • Geh mal zu pro Familia, die kennen sich sicher besser aus als die vom Jugendamt.


    Rede mal mit dem Vater, ob er denn bereit ist die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen.
    Eigentlich muss er dir in den ersten 3 Jahren auch Betreuungsunterhalt zahlen, das müsstest Du aber im Zweifelsfall einklagen.

  • Frag doch mal bei eurer Wohngeldstelle an, schildere deine Situation und frage, ob du Gelder beantragen kannst... Oder geh zu einer allgemeinen Sozialberatung, die können dir eventuell auch Tipps geben, was du alles beantragen kannst.


    Vielleicht kannst du kurz nach der Elternzeit (oder wie auch immer das gerade heißt) schon eine Tagesmutter vom Jugendamt finanziert bekommen, damit du wieder arbeiten gehen kannst. Auch könnte dir ggf. arbeitsrechtlich einiges möglich sein (z.B. ein Recht auf "Nicht-Schicht" oder sowas)


    Der Tipp von Lovrel ist da bestimmt auch richtig - ob pro Familia oder Esperanza oder ....

  • Vielen
    lieben Dank für Eure Antworten.

    Bei einer
    Beratungsstelle war ich schon. Dort habe ich jede Menge zu lesen bekommen und
    das auch durchgearbeitet. Aus diesen Büchern und Heften weiß ich, dass der
    erste Gang zum JA sein sollte. Danach dann zum RA – der KV ist selbständig. Es
    ist sicher nicht verkehrt, dass ich mir noch eine weitere Meinung einhole. Mein
    aktueller Verdienst liegt derzeit gerade so viel über den Grenzen, dass ich
    z.B. die Erstausstattung alleine finanzieren muss. Ich besorge alles äußerst
    günstig, hebe die Belege auf und hoffe einfach, vom KV die Hälfte dazu zu
    bekommen.

    In den
    nächsten Tagen werde ich ihm ein neues Bild vom Kind und meine Grüße zukommen
    lassen. Ich hoffe, er reagiert darauf?! Da ich aber nicht damit rechne, bin ich
    halt jetzt dabei mich zu informieren. Ich handel lieber früher und vorab, sozusagen:
    bevor der Zug abgefahren ist.

    An die
    Wohngeldstelle wollte ich mich in den nä. Tagen auch wenden. Rein informativ,
    für die Zeit nach der Geburt. Jetzt habe ich ja noch Einkommen.

    Die Sache
    mit meinem Job ist eine andere. Bei uns gibt es das Problem, dass ein
    Mitarbeiter, der z.B. wegen einem kleinen Kind die Stelle reduziert, nie wieder
    voll arbeiten kann. Es gibt einige Kolleginnen, die genau davon betroffen sind.
    Die haben mit 50 oder 60% wieder angefangen. Jetzt, wo die Kids 10 oder 12 oder
    älter sind, möchten die wieder voll arbeiten. Kinder kosten halt viel Geld. Das
    blockt der AG. Meine Kolleginnen arbeiten zusätzlich in anderen Betrieben auf
    400Euro. Davor ziehe ich echt meinen Hut: Schichtdienst, Kind und 400 Euro Job
    unter einen Hut zu bekommen.

    Ich selbst habe
    keine Angst vor einem anderen Arbeitsbereich. Wenn meine fachliche Quali aber
    dort nicht mehr von nöten ist, bekomme ich aber auch viel weniger Geld. So
    einfach ist das. Und da ich jetzt schon keine Reichtümer erhalte,… demnächst “müssen
    2 Mäuler“ gestopft werden ;)

    Jetzt freue
    ich mich erst einmal nur auf den nächsten Fototermin beim Doc.

    Und auf Eure
    Antworten natürlich. Einen schönen Tag Euch allen!

  • Wie groß ist denn die Wohnfläche des Hauses?


    Du kannst auch mal beim Jugendamt nachfragen wegen einer Tagesmutter.
    Bei Schichtdienst ist das natürlich schwieriger aber rein theoretisch könntest Du dann sogar nach dem Mutterschutz dierekt Vollzeit wieder einsteigen.


    Ansonsten kannst du vielleicht teile des Hauses untervermieten etc...
    Da gibt es sicher eine Menge Möglichkeiten wie das klappen kann ohne, dass Du das Haus verkaufen musst.


    Vielleicht ist es sogar möglich, dass Haus auf das Kind zu überschreiben, allerdings kann das auch Nachteile haben. Da würde ich mich vorher genau informieren.

  • wie die nächsten Schritte so sind, was ich tun muss etc…
    Da sagte man mir allen ernstes, ich kann damit rechnen, dass
    ich mein Haus verliere, wenn das Jugendamt eine Beistandsschaft einrichtet und
    den KU „vorstreckt“.


    Das ist absoluter Quatsch. Der KV ist zu Unterhalt verpflichtet. Kann/will er nicht, erhälst du,nach Antrag, UVS. Der KV als Unterhaltspflichtiger
    muss dies zurückzahlen und nicht du. Selbst wenn der KV nicht zurückzahlen kann, hast du damit nichts weiter zu tun.


    Lass dich vom JA nicht so verarschen. Und eine Beistandschaft kannst du getrost einrichten,die ist für dich völlig Kostenfrei.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • Also die Wohnfläche beträgt 90qm. Noch ist aber ein Teil Baustelle (das zukünftige KiZi und ein s.g. GäZi ist zeitgleich Abstellraum für alles Mögliche...). Da ich weder Dusche noch Badewanne habe, ist es sehr schwierig 1 Zimmer zu vermieten. Zumal ja alles andere geteilt werden müsste.
    Die Idee mit dem Übertrag auf mein Kind gefällt mir sehr gut! Hierzu hole ich mir weitere Infos... Danke! :thanks:
    An Jenpa:
    Ich hatte HIER (!) VOR (!) meinem Gespräch beim JA schon gelesen, dass der KV in der Pflicht ist. Ich bin wirklich fast hintenrüber gekippt, als mir die Dame meinen drohenden Hausverlust ansagte.
    Geplant habe ich folgendes: Ich fahre ein oder zwei Städte weiter und frage da noch mal ganz unbedarft beim JA an, so als wäre es mein erstes Gespräch... Dann weiß ich hoffentlich mehr? :Hm

  • Wenn das Haus auf das Kind übertragen ist und der Vater allerdings das gemeinsame Sorgerecht einklagt, dann müsst ihr allerdings gemeinsam über das Haus verfügen. D.h. er darf dann mitreden, bei allem.


    Mit Deinem Kind stehen dir vom Amt her 60m² zu
    es kann sein, dass es bei einem Haus etwas mehr ist... da musst du dich mal erkundigen.

  • Oh Lovrel!
    Das wäre ein Alptraum! Da warte ich dann doch lieber bis mein Kind erwachsen ist. :motz:
    Danke Dir für Deine Infos und Gedankenanstösse!


  • Da frage mal bei nem RA oder so nach. Ich weiß nun nicht, wie das ist, ob das eine Regelung bei uns ist, weil öffentlicher Dienst...
    Solange wie das Kind unter 18 Jahre alt ist, kann ich Teilzeit arbeiten, wenn ich das beantrage. Ich ändere dafür NICHT meinen
    ursprünglichen Arbeitsvertrag, sondern ich füge Ergänzungen hinzu. Dadurch kann ich, wenn ich sich meine Situation ändert (längerer
    KiTa-Platz, kürzerer KiTa-Platz, Schule mit oder ohne Hort, etc.) immer reagieren und meine Arbeitszeit anpassen.


    Viel Viel Glück!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Das macht unser AG nicht mit. Er hätte gern die ganzen "Alten" raus. Die Neulinge haben ja die unterste Gehaltsstufe, die kann man dann schön alle 2 Jahre vor die Tür setzen und gegen "frische Neulinge" austauschen. Geld ist alles. Menschlichkeit zählt nicht mehr.
    (Wie funktioniert das mit dem Zitat einfügen???) :wuetend

  • Die Antwort des Jugendamtes kann ich nur dahingehend interpretieren, dass Du mit Elterngeld und den rund 180,- Euro Unterhaltsvorschuss nicht genug Geld "verdienen" würdest, um Dein Haus zu halten. Kann es sein, dass Ihr da ein bisschen aneinander vorbei geredet habt?


    Dir steht zu: Elterngeld, Kindesunterhalt durch den Vater, Betreuungsunterhalt durch den Vater. Letzteres ist jeweils vom Einkommen des Vaters abhängig, also davon, ob er leistungsfähig ist. Das überprüft die Beistandschaft beim Jugendamt. Jedenfalls für den Bereich Kindesunterhalt. Wenn er da zahlen muss, ist leicht zu überprüfen, ob es auch für Betreuungsunterhalt noch reicht.
    Betreuungsunterhalt musst Du allerdings - so Ihr Euch nicht gütlich einigt - immer über den Rechtsanwalt einfordern/einklagen. (Im Leitfaden hier und über die Suchfunktion findest Du dazu einiges an Infos).
    Wichtig wäre, dass Du die Vaterschaftsanerkennung baldmöglichst in die Wege leitest.


    Der Weg über andere Jugendämter hilft nicht. Die sind nicht zuständig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • An Bap:
    Unterhaltsvorschuss gibt es in der Höhe von 133,-Euro (nicht 180,-!)
    Ich war heute bei einem anderen Jugendamt und bin dort auch sehr kompetent über 2,5 Stunden beraten worden. (Hatte Termin vereinbart!)
    Bei meiner ersten Auskunft vom ersten JA ist mir mitgeteilt worden, dass ich durch den Unterhaltsvorschuss mein Haus verliere.
    Heute wollte die 2. Auskunftgebende Stelle bei dem anderen JA wissen, welche PFEIFE mich zuerst beraten hat?! :frag :frag :frag
    Die Vaterschaftsanerkennung läuft.
    Allgemein an alle auch Betroffenen:
    Kindesunterhaltvorschuss wird in Höhe von 133,- Euro vom JA gezahlt. Max 6 Jahre lang.
    Das JA kümmert sich um die Eintreibung, Zwangsvollstreckung des KU!
    Wenn der Zahlungspflichtige Elternteil zahlt, zahlt er (rückwirkend!!!) die gesamte Summe an das JA.
    Das JA verteilt dann die eingegangene Summe auf den KU-Empfänger (noch offenstehende Summe an KU) und die Kasse, welchen den KU vorgestreckt hat.
    Der betreuende Elternteil hat GAR NICHTS damit zu tun ( irgendwelche Rückzahlungen an Vorschuss, Immobilie ist wegen KU-Vorschuss NICHT gefährdet, ...) :wow :wow :wow
    Richtig ist: Betreuungsunterhalt muss über einen Anwalt eingefordert werden. Da aber der erste Schritt zum JA ist; das JA alle Papiere und Einkommensnachweise des UHP einfordert; das JA alle Papiere an den Unterhaltsberechtigten weitergibt; kann er/sie mit gesammelten Werken zum Anwalt laufen und hat schon mal das Eintreiben dieser Zettelchen von Amts wegen bar gespart.... (*Lufthol*)
    Davon war hier aber bisher keine Rede.
    Mein Aufreger war, dass mir die Pfeife von JA Nr.1 erzählte, wenn ich KU-Vorschuss bekomme, verliere ich dadurch mein Haus. :wand
    DAS IST NICHT SO!!!!
    Der Empfänger hat damit nichts zu tun, keine Pflicht, keine Last!!! (Ist ja auch logisch, das Geld ist für das Kind! --> NIcht für Betreuenden oder Immobilie)
    Speziell in meinem Fall werde ich natürlich zum Anwalt gehen, aber erst nachdem das JA alle Unterlagen hat (ich muss auch SPAREN!!!!! )
    Ich werde Betreuungsunterhalt einfordern.
    Mir ist auch ganz dringend geraten worden einen Wohngeldantrag zu stellen. Auch das werde ich tun. Aber erst, wenn das Kind geboren ist, ich aus dem Mutterschutz raus bin.
    Dann sieht es finanziell nämlich sehr finster aus:
    Keine Kinderbetreuung unter 2 Jahren möglich. Ab 2,5 Jahre VIELLEICHT (!!!) KiGa.
    Tagesmutter oder KiTa in der näheren Umgebung nicht vorhanden!!!!!
    Elterngeld wird also für Alleinerziehende 12 Monate lang gezahlt. (2 Monate werden mir gestrichen weil ich Mutterschutzgeld bekomme). Diesen Zeitraum werde ich verdoppel, durch halbiertes Elterngeld. Da kein KiGa im Herbst/Winter ein Kind aufnimmt, nehme ich meine mir zustehenden 3 Jahre Erziehungsurlaub.
    Also lebe ich 3 Jahre von halbiertem Elterngeld (24 Monate), KU (so er denn gezahlt wird), Kindergeld (184 Euro), und ganz vielleicht von BU???????
    Die ersten 24 Monate mag alles noch rechenbar sein. Ich kann Tilgungen aussetzen, zahle nur Zinsen für mein und Kinds-Haus. Aber ab dem 25. Monat muss ich dann doch schwer husten!
    Dennoch werden "Kind" und ich unser Haus behalten! Es wird nicht durch das JA zwangsverkauft werden! :lach
    Das war Kern der Frage, ursprünglich...
    (Bitte beachten: es läuft keine Scheidung! Habe Haus ALLEIN gebaut/gekauft. Bin seit weit über 20 Jahren Vollzeit angestellt und zahle noch immer Steuerklasse 1!!!! --> wird sich mit der Geburt ja auch endlich ein wenig verändern.... :-) )
    Hoffe, es ist für alle verständlich geschrieben?!
    (Darf man JA-Mitarbeiter eigentlich empfehlen???)
    Wünsche Euch allen einen schönen Tag, gutes Gelingen bei all Eurem Tun!!!!

  • Verlucht! Wie geht das mit den Zitaten??? :hilfe :hilfe :hilfe
    An Bimbambule:
    Verdi ist auch für uns zuständig, laufen auch unter ÖTV etc.
    Nach über 20 Jahren habe ich mir etliche Qualis erarbeitet, angelernt... gelernt, mich hochgearbeitet. Mein Einstellungsvertrag von Anno 198... besagt aber... Nichts! zumindest Nichts, insofern ich mich auf meinen aktuellen "Posten" berufen könnte. Ich habe halt einen Arbeitsplatz. Den kann ich bei meinem AG auch nach der Elternzeit wieder antreten. Allerdings weiß ich nicht wo, in welcher Abteilung.
    Die Dienstzeiten variieren. Das Gehalt noch mehr.
    Meine letzte Versetzung ist auf meinen schriftlichen Wunsch erfolgt. (Habe ich hier eine "Angriffsmöglichkeit"????)
    :idee

  • Nur mal so...


    das Unterhaltsvorschuß nichts mit deinem Haus zu tun hat, war mir von Anfang an klar...Und Unterhaltsvorschuß ist gestaffelt..bis 6 sind es 133 danach bis 12 180 Euro... Und ansonsten hast du evtl. Anspruch auf ergänzendes ALG II wenn dein KV nicht für deinen Unterhalt leistungsfähig ist, wobei das Elterngeld angerechnet wird.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

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  • Hallo!


    Ich bezweifle sehr stark, dass Du Hausbau und Kind allein stemmen kannst. :brille Ganz ehrlich, ich glaube, Du wirst Dich finanziell nie wieder erholen. :tot Ich habe das komische Gefühl, dass Du auch noch total ungünstig wohnst. Wie soll das mit Euch später weitergehen? Und alles, damit Du Dein Haus behaltest? :hm... Ich würde mir wirklich ganz stark überlegen, ob Du dort wirklich eine gute Zukunft für Dich und Dein Kind hast. Ich finde, Du wirst dann immer sehr knapp bei Kasse sein. Und dann musst Du auch noch 90 qm putzen! :hae: Was für eine Geisel ist das?


    Entweder man baut ein Haus oder man bekommt Kinder. Für beides ist für die meisten Sterblichen einfach zu wenig Geld im Geldbeutel, meiner Meinung nach.


    Ich würde das Haus verkaufen und in eine für meine Lebenslage günstig gelegene ( Arbeit, Kita, Ärzte, Schule, etc.) Wohnung ziehen.

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.