Hallo!
Anfang des Jahres habe ich mich von meinem Freund getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war ich in der 21. Woche schwanger mit unserem Wunschkind. Danach brach regelrecht die Hölle aus. Er beschimpfte mich aufs übelste und machte mich schlecht bei anderen. Auf einmal will er sogar einen Vaterschaftstest (Ich habe mich von ihm getrennt weil er fremdgegangen ist) und hat rumerzählt das er sich nicht sicher bei mir sein kann ob er der Vater ist. Aber mal egal was da so war. Seit März besteht nun kein Kontakt mehr zu ihm. Ich habe selbst über eine Anwältin probiert ihn ausfindig zu machen. Er ist nirgendwo gemeldet, hat seine Handynummer geändert, die Polizei hat ihn schon hier bei mir vor einem Monat gesucht genau wie sein mittlerweile wohl ehemaliger Arbeitgeber, seine Großeltern (ist dort aufgewachsen) haben mich nur beschimpft als ich dort angerufen habe. Auf gut Deutsch er ist verschollen. Wie läuft es denn nun nach der Geburt ab wenn er sich bis dahin nicht meldet? Ich bin selbstverständlich gerne bereit für einen Vaterschaftstest, genauso möchte ich auch das er den kleinen kennenlernt und regelmäßig Umgang zu ihm hat. Das einzige wo mir nicht wohl ist, wenn er das Sorgerecht beantragen würde da ich der Meinung bin das er sich erst mal um sich und sein Leben sorgen soll, bevor er das für so einen kleinen Wurm macht. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Lg
Vaterschaft, Umgang, Unterhalt
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Lass dir einen Termin beim Jugendamt geben und richte eine Beistandschaft ein - diese kümmert sich auch um die Vaterschaftsfeststellung.
In der Hoffnung das er auffindbar ist - Krankenkasse, Arge.Warum sucht ihn die Polizei ? und warum bei dir ?
Das er einen Vaterschaftstest möchte, kann ich nachvollziehen - wenn das Vertrauen zerbrochen ist.
Um Umgang und Sorgerecht würde ich mir erst Gedanken machen, wenn er wieder aufgetaucht ist.
Viel "anstellen" kann er mit dem Sorgerecht im Alltag nicht - er wird dann nur zu Unterschriften benötigt z.B. Schule & Konto.
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Neben aller seelischen Belastung, für die ich Dir viel Kraft wünsche, ist die rechtliche Situation relativ einfach, aber natürlich blöd. Du gibst ihn als Vater an. Das wird dann aufgenommen, aber der Vater muss ja gehört werden (wenn ihr nicht verheiratet seid). Du beantragst Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt sowie eine Beistandschaft. JA macht sich dann auf die Suche, den Vater zu ermitteln.
Dabei solltest Du ihnen alle Hilfe geben, die Du hast. Info über die polizeiliche Ermittlung. Alter Arbeitgeber. Adresse Großeltern. Das Ergebnis der anwaltlichen Versuche ...Das Sorgerecht kann er nur bekommen, wenn er den Antrag stellt. Damit müsste er sich aber adressmäßig "outen". Insofern brauchst Du Dir darüber derzeit keine Gedanken zu machen.
Ist er präsent, kann er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn denn Du (dann vereinbart ihr das einvernehmlich vor dem Jugendamt) das willst - oder es ihm vom Gericht zugesprochen wird, weil er dort glaubhaft machen konnte, sich zu kümmern ... Dabei wird er aber einige Fragen beantworten müssen, und die richtig gut ... -
Hi,
laut Polizei sucht sie ihn wegen einem Bußgeldbescheid. Als er erwischt worden ist, hat er meine Adresse als seine angebliche Meldeadresse angegeben. Verstehen warum er einen Vaterschaftstest von mir möchte kann ich nicht da ja nicht ich den Vertrauensbruch begangen habe, sondern er. Aber wie gesagt ist das kein Problem da ich ihm nie fremd gegangen bin und daher genau weiß wer der Vater ist. Ich denke das sein Verhalten eher daher rührt mich einfach nur zu piesaken weil ich ihn verlassen habe. Erst hat es mich auch sauer gemacht das er mir sowas unterstellt aber mittlerweile schwamm drüber.
LgPS: Wie lange kann das denn dauern wenn man ihn ausfindig gemacht hat mit Vaterschaftstest und Anerkennung?
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Naja, wenn einer fremdgeht ist eine Beziehung meist schon "leicht" zerrüttet
Als Frau ist es natürlich nicht nett, wenn einem soetwas unterstellt wird - aber er muss einen Grossteil seines Lebens Unterhalt zahlen, und
da wäre ich mir auch gerne zu 99 % sicher. -
PS: Wie lange kann das denn dauern wenn man ihn ausfindig gemacht hat mit Vaterschaftstest und Anerkennung?
wenn er nach Kambotscha auswandert - nie
Die meisten tauchen aber früher oder später irgendwo wieder auf. -
bei einer freundin hat der test 1 1/2 wochen gedauert. denke dass das so die norm ist. die anerkennung ist 5 minuten sache... sofern er den wisch denn dann auch unterschreibt.
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Nun habe ich ein Fragezeichen überm Kopf. Muß er die Anerkennung denn dann überhaupt noch unterschreiben? Es steht doch dann fest das er der Vater ist. Gesetz dem Fall, was ich nicht hoffe, er würde es tatsächlich aus irgendeinem Grund nicht unterschreiben, was passiert dann, bzw. was müßte ich dann machen?
Lg -
Hallo
Lass das alles übers Jugendamt machen, die kümmern sich.
Erkennt er nicht an, dann geht das übers Gericht und wird teuer.
Wir hatten das Urteil am ersten Geburtstag des Kindes, so, dass er ab dann auch in der Geburtsurkunde stand. -
Nun habe ich ein Fragezeichen überm Kopf. Muß er die Anerkennung denn dann überhaupt noch unterschreiben? Es steht doch dann fest das er der Vater ist. Gesetz dem Fall, was ich nicht hoffe, er würde es tatsächlich aus irgendeinem Grund nicht unterschreiben, was passiert dann, bzw. was müßte ich dann machen?
LgDann wird er vom Familiengericht einfach als Vater geführt und muss beweisen, dass er nicht der Vater ist.
Das ist das schöne an der Beweispflicht im Familienrecht. Er kann nicht einfach abstreiten der Vater zu sein und damit ist die Sache gegessen. Er muss es beweisen.
Wenn er nun strafrechtlich wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wäre, dann wäre es so, Dass er es abstreiten könnte. Aber in diesem Fall hätte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, dass bei ihm der Vaterschaftstest gemacht wird.
Auch da genügt einfaches abstreiten nicht, und damit ist die Sache gegessen. Wenn die Staatsanwaltschaft an einen Beweis ohne Folter und Körperverletzung kommen kann, und das ist ein Vaterschaftstest nun mal nicht, kann sie den Vaterschaftstest gerichtlich veranlassen.
Also in beiden Fällen genügt einfaches abstreiten nicht. Im Zivilrecht muss er beweisen, dass er nicht der Vater ist, im Strafrecht muss er der Saatsanwaltschaft die Möglichkeit geben zu beweisen, dass er der Vater ist, oder eben dass er nicht der Vater ist, wie er selber behauptet.
lg
Camper
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Nun habe ich ein Fragezeichen überm Kopf. Muß er die Anerkennung denn dann überhaupt noch unterschreiben? Es steht doch dann fest das er der Vater ist. Gesetz dem Fall, was ich nicht hoffe, er würde es tatsächlich aus irgendeinem Grund nicht unterschreiben, was passiert dann, bzw. was müßte ich dann machen?
Lg
Es wird ein Vaterschafsfeststellungsverfahren durchgeführt, wenn er das Kind nicht anerkennt.
Richte Dich mal auf 1 bis 1,5 Jahre ein, je nachdem welche Schwierigkeiten auftreten und wie fit Euer Jugendamt ist.
Die Beistandsschaft ist unabdingbar, es sei denn, Du willst einen Anwalt beauftragen. Dieser kostet aber Geld.
Bekomme jetzt erstmal in Ruhe Euer Baby und danach ist genug Zeit. -
Da Dein TS auch das Thema Unterhalt in der Überschrift hat, möchte ich dazu noch ausführen, dass eine Vaterschaft alleine noch nichts darüber aussagt, was er an Unterhalt bezahlen kann.
Er kann also durchaus der Vater sein, sein Einkommen und/oder Vermögen aber so gering, dass er gar nicht zur Unterhaltsleistung heran gezogen werden kann.
lg
Camper
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Hi
Ruhe wäre was schönes. Mir geht nur jeden Tag alles mögliche durch den Kopf wie es nun weiter geht im Bezug auf ihn. Ich möchte mich einfach im Bezug auf alle Eventualitäten die kommen können informieren damit ich nachher nicht völlig verwirrt da stehe und nicht weiter weiß.
Camper: Mit Unterhalt rechne ich gar nicht, besonders da eines seiner letzten Kommentare war ich würde viel Spaß haben von ihm auch nur einen Cent zu bekommen. Darum geht es mir auch nicht. Der kleine ist finanziell hier abgesichert. In einem Thread hier habe ich halt gelesen das ich Unterhalt für das Kind anfordern muß, da ich im Interesse des Kindes handeln soll. Mir ist einfach wichtig das der Kleine einen Vater hat der sich auch um ihn kümmert. Ich habe schon zwei Kinder wo der Vater leider verstorben ist und sehe wie sie regelmäßig erzählt bekommen was andere Väter mit ihren Kindern machen und wie seltsam das für meine zwei großen ist. Da soll der kleine nicht auch noch durch wenn doch sein Vater noch am leben ist.
Lg -
Camper: Mit Unterhalt rechne ich gar nicht, besonders da eines seiner letzten Kommentare war ich würde viel Spaß haben von ihm auch nur einen Cent zu bekommen. Darum geht es mir auch nicht. Der kleine ist finanziell hier abgesichert. In einem Thread hier habe ich halt gelesen das ich Unterhalt für das Kind anfordern muß, da ich im Interesse des Kindes handeln soll.
§ 1614 BGB sieht so aus
Zitat(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Es ist eine Kann-, keine Muss-Bestimmung. Solange das Kind nicht von Unterhaltsvorschuss abhängig ist, sondern Du es alleine mit Deinem Einkommen und/oder Vermögen durch die 18 Jahre bringst, brauchst Du nicht dafür sorgen, dass seine Leistungsfähigkeit überprüft wird. Wenn Du aber vom Staat Unterhaltsvorschuss kassieren willst, dann ist es Deine Pflicht, zumindest feststellen zu lassen, ob er leistungsfähig wäre.
Mir ist einfach wichtig das der Kleine einen Vater hat der sich auch um ihn kümmert. Ich habe schon zwei Kinder wo der Vater leider verstorben ist und sehe wie sie regelmäßig erzählt bekommen was andere Väter mit ihren Kindern machen und wie seltsam das für meine zwei großen ist. Da soll der kleine nicht auch noch durch wenn doch sein Vater noch am leben ist.
Wenn es so ist, sag doch dem Papa die Gründe genauso, wie Du sie hier schilderst. Dass Du Angst hast, dass auch das dritte Kind als Halbwaise aufwachsen muss, obwohl dessen Papa noch lebt.
Frag ihn auch nach seinen Ängsten. Warum er sich strikt weigert. Das alles natürlich erst, wenn Du wieder Kontakt zu ihm hast.
lg
Camper
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Hi!
Habe mir heute morgen dann mal die Unterlagen für die Beistandschaft herangeholt. Das was mir aufgefallen ist das das JA im
Bezug auf die Vaterschaftsfeststellung den jeweiligen Parteien einen privaten Test empfiehlt. Hat dieser Test denn überhaupt
Bestand vor Gericht? Und wer trägt die Kosten davon?
Lg
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Wird die Vaterschaft vor Gericht eingeklagt -zahlt der Verlierer und das sind schnell mehrere tausend € für Anwalt, Test und Gutachten.
Private Tests aus der Apotheke/Internet kosten ca. 150-400 € und wenn ihr euch einig seid, dann könnt ihr nach erfolgreichen Test, die Vaterschaftsanerkennung kostenlos beim Jugendamt machen.
Ich hab einen Bekannten der damals auf die Gerichtsfeststellung bestand = deutliche Kosten.
Heute würde er auch den einfachen Test aus der Apo vorziehen. -
Hat dieser Test denn überhaupt
Bestand vor Gericht? Und wer trägt die Kosten davon?
Wenn der Kindesvater den privaten Test auch anzweifelt, dann hat dieser keinen Bestand.
Zahlen wird der Kindesvater dann den gerichtlich angeordneten Test, sofern der positiv ausgeht.
Geht er negativ aus, zahlt das Jugendamt oder Du den Test, wenn es Deine finanzielle Lage erlaubt und Du kommst in erhelbliche Erklärungsnot.
Sollte also die Möglichkeit bestehen, dass ein anderer Vater in Betracht kommt (ist aber jetzt keine Unterstellung), dann nenn auch den/die möglichen weiteren Vater/Väter.
lg
Camper
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Ne ne, es kommt niemand anders in Frage. Mal abgesehen davon das es nicht zu meinem Charakter paßt fremd zu gehen, wäre
es mir auch viel zu anstrengend zwei Männer unter einen Hut zu bekommen. Er ist der Vater und niemand sonst. Und im Grunde
kennt er mich schon so lange das er auch weiß das niemand anderes in Frage kommt. Ich möchte einfach das alles soweit seinen
richtigen Weg geht, ohne das noch mehr Probleme dazu kommen. Das ganze Thema mit Beistand, Umgang usw. ist doch schon
ziemlich verwirrend.
Lg
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Es ist eine Kann-, keine Muss-Bestimmung
Wo hast Du das schon wieder her.
Weißt Du überhaupt was Kann/Muss Bestimmungen im Recht sind? Scheinbar nicht.
Nur weil dort steht "kann auf den Unterhalt" ist es noch lange keine kann. Tatsache ist das es eine Muss ist.
Es kann für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichtet werden. Bedeutet: Es darf nicht verzichtet werden.Der Rest ist aber richtig. Wo kein Kläger da kein Richter.
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Nach Campers Thread habe ich das ganze Spiel auch mal gegoogelt. In gewisser Weise ist es schon eine Kann-Bestimmung. Es Kann
eine Freistellung der Unterhaltszahlungen erwirkt werden, jedoch kein genereller Unterhaltsverzicht. Diese Freistellung wird jedoch
vor Gericht geprüft und nur bei außerordentlich guten Einkommen des BET und sehr schlechten Einkommen des anderen wird der
Richter dem auch zustimmen. Ein Unterhaltsverzicht ist ausgeschlossen da dies nicht dem Kindeswohl entspricht.
Soviel dazu das alles ziemlich verwirrend ist.