Steuererklärung 2010 / muss ich einen machen?

  • hallo,


    bin bis mitte letzten jahres in elternzeit mit 2. kind gewesen. einen monat arbeitslosengeld empfangen und dann sofort teilzeitjob 15 std. die woche. habe lohnsteuerklasse 2 und ja nur ab sept. gearbeitet. da ich die steuerklasse 2 habe, muss ich da überhaupt lohnsteuerjahresausgleich machen? hab ja eh keine oder wenig steuern bezahlt. und... ich bekomme aufstockend alg2 und kinderwohngeld, kinderunterhalt und kindergeld. kennt sich jemand aus? :hae: bin mit steuererklärung überfordert und kenn mich nicht aus. :flenn lohnsteuerhilfe ja auch nich gerade billig was man so hört!


    :hilfe


    :nixwieweg

  • Ich würde eine machen. Du kannst hierbei Versicherungen und Haushaltsnebenkosten absetzen und bekommst sicher die gezahlten Steuern zurück. Auch wenn das nur ein Betrag von wenigen hundert Euro ist, er steht dir zu und du solltest das Geld nicht dem Staat überlassen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • was kaj sagt, stimmt zwar, aber es ist zu bedenken, dass du den Geldzufluss beim Jobcenter/ Arge eh angeben müsstest und dann u.U. gar nichts davon hättest, es sei denn es wäre unter dem Freibetrag...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Das stimmt so nicht, es gibt ein Urteil, dass Steuerrückzahlungen nicht angerechnet werden dürfen.

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  • Wenige Hundert sind es zwar nicht aber etwas wird es schon sein.


    Solltest machen.

  • danke für eure schnellen infos.


    noch ne frage: soll ich die alleine machen? bin 2009 umgezogen und da kamen 1500 euro kosten zusammen. kann man das noch absetzen? zahle dafür montl. an meinen stiefdad 50 euro ab, weil ich das ja nicht zahlen konnte und er mir zinslos gab. sollte ich einen lohnsteuerhilfeverein aufsuchen? ob sich das lohnt bei kosten von bis 100 euro für den verein?


    lg hale

  • Wenige Hundert sind es zwar nicht aber etwas wird es schon sein.


    Steuererstattung gibt's aber nur, wenn überhaupt Lohnsteuer gezahlt wurde. In Steuerklasse 2 ist das erst bei knapp über 1000 Euro brutto im Monat der Fall und da muss man mit einem 15 Stunden Job erstmal hinkommen.


    Wenn sie Steuern gezahlt hat, lohnt sich die Steuererklärung aber auf jeden Fall.

  • Sorry, muss mich korrigieren. Neuere Urteile besagen, dass die Steuerrückzahlung als Einkommen anzugeben ist.
    ABER: sie muss auf 12 Monate verteilt werden, das Geld für die Elternzeit und für Monate, in denen kein ALG II bezogen wurde, bleibt einem also.


    War vorher anders.

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  • Für sie Lohnt es sich nicht das sie ALG 2 bekommt und Steuer wird als Einkommen gerechnet.


    Das Urteil des Sozialgerichtest Leipzig wurde durch BSG kassiert.


    http://lexetius.com/2008,4190

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Meines Wissens ist man aber verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen.

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  • Hallo,


    Steuererstattungen sind bei ALG II vorrangige Ansprüche, die geltend zu machen sind. Sie sind in der Regel auf 6 Monate zu verteilen, ausser derjenige hat keine Ansprüche mehr aufgrund der Anrechnung, dann auf 12 Monate...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Oh gutes Thema,
    Da hab ich auch eine Frage.
    Hab für 2009 eine Steuererklärung für mich und meinen Ex zusammen gemacht, weil ich immer seine Krankenversicherung zahlen musste und so.
    Wie kann ich das für 2010 machen?
    Da habe ich auch den Großteil des Jahres gezahlt, er hat aber auch für drei Monate gearbeitet, in denen ich dann nicht zahlen musste.
    Hab ich jetzt nach der Trennung noch ne Chance die Kosten für die KV, die auch meine Tochter mit einschließt, geltend zu machen oder nicht.