Alles anzeigenAlso per Gerichtsbeschluß alle 2 Monate? Ziemlich dünne :schiel Ok, und selbst daran hält er sich nicht?
Für mich keine weitere Fragen: du willst nicht? Ist in Ordnung, dann nicht! Wenn er dann mal wieder will, frag die Kinder, ob sie wollen... wenn sie ihren Paps sehn wollen nach 4 Monaten oder so, gut.... wenn es ihnen weh tut, daß er sie nicht öfter sehn kann/mag.... DAVOR kannst du sie leider NICHT schützen! :kopf Diese Erfahrung gehört leider in ihr Leben. Denn ER ist ihr Vater/Erzeuger, wie auch immer... das ist Fakt!
ABER: wenn sie ihn NICHT mehr sehn wollen, dann müssen sie auch NICHT! Jedoch: das haben deine Kinder zu entscheiden, nicht DU!
So ist das! :troest
Mir tuts auch Aua, daß mein Vater mich nie hat kennen lernen wollen... aber so ist das nunmal. Jede negative Erfahrung hat auch einen positiven Lerneffekt - sowohl für Kinder, wie für Erwachsene!
LG, 3x :strahlen
Ja per Gerichtsbeschluß,und selbst da hält er sich nicht dran. Am anfang war es alle 2 Wochen,dann alle 3,dann alle 4 und zum Schluß alle 2 Monate.
Es tut Ihnen nicht weh Ihn nicht zu sehen,es tut Ihnen weh(bzw bekommen immer Bauchkrämpfe,wenn es heißt nun ist es wieder so weit) jedes mal gegen Ihren Willen zu Handeln.
Davor würde ich Sie aber gern Schützen,es reicht das ich Sie damals nicht hab Schützen können ! Doch laut JA müßen Sie .....
:kopf manche Väter kämpfen drum,und dann gibt es auch halt solche....