Frage zum Wohnvorteil bei hälftigem Eigentum

  • Aber nicht in München, München ist die teuerste Stadt Deutschlands.

    Edith sagt: Eine Frau mit 2 kl. Kindern kann auch in einer gut geschnittenen 2 Zimmer Wohnung leben. So kann man eine teure Immobilie halten wenn der andere Partner nicht spendabel ist.


    Irgendwie ist das mit Eigentum ziemlich vertrackt.
    Zuggewinnausgleich mal außer acht gelassen.


    In der Trennungszeit soll die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft ja nicht erschwert werden. Deswegen muß einer zahlen und
    der andere darf nutzen. Danach zahlt einer Unterhalt und der andere Nutzungsentgelt. Wenn dann noch laufende Kredite vorhanden sind wird es richtig kompliziert.

  • Und warum vermietet Ihr den Palast nicht. Von der Hälfte bekommt man hier eine Spitzenklasse 4 Zimmer Wohnung.

    Ein Palast ist das hier nun wirklich nicht. Nur eine 33 Jahre alte DHH, aber halt in einer guten Gegend Münchens. Für 1000€ kalt bekommst Du hier auch nicht die Welt. Und ich will es nicht vermieten, ich will drin leben. Ich bin hier aufgewachsen, dann haben wir es nach unserem Geschmack im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten etwas aufgehübscht und nun ist es das Elternhaus meiner Kinder.


    Ein paar Meter die Straße runter haben sie letztes Jahr auf ein Grundstück zwei alleinstehende Einfamilienhäuser gebaut. Mit ich glaub 180qm Wohnfläche ganz ordentlich, aber als ich auf die Seite vom Makler geschaut habe, was so ein Häuschen Miete kostet..... "nur" 3150€ kalt! :scared Naja, aber dafür ist Schneeräumen schon mit inbegriffen. Ich werd sehen, wie ich das alle hinkriege. :Hm

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

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  • Hi,

    Naja, aber dafür ist Schneeräumen schon mit inbegriffen. Ich werd sehen, wie ich das alle hinkriege. :Hm

    deine Karten sind doch nicht soooo schlecht. Sehr wahrscheinlich wirst du aber in Vollzeit gehen müssen...in absehbarer Zeit. :frag


    mache erstmal paar Berechnungen, die du dem EX dann vorlegst, und dann siehst du wie er reagiert, danach kann man weitersehen.


    Mich wollte die EX auch aus dem gemeinsamen Haus haben, aber soooo einfach ist das nicht ! ....und ich kann dich voll verstehen, daß man die Hütte der Eltern nicht hergeben möchte....würde ich auch nicht tun :nawarte:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • verstehen kann ich es auch, aber faktisch gehört ihm eine haushälfte.
    da sie abbezahlt sind, könnte man aber versuchen die haushälften jeweils einem kind, inklusive wohnvorteil zu überschreiben, damit du ihn nicht auszahlen musst. da hilft miteinander reden.
    wenn die kinder unterhalt und kindergeld bekommen und damit über dem bedarf nach alg II liegen, dürfen sie auch vermögen haben.


    knackpunkt ist dabei dein einkommen. sobald ihr drei in alg II rutscht, ist die hütte futsch.

  • Hi,

    versuchen die haushälften jeweils einem kind, inklusive wohnvorteil zu überschreiben, damit du ihn nicht auszahlen musst. da hilft miteinander reden.

    das wäre z. Bsp. eine Idee :idee ;)


    Gruß
    babbedeckel

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  • Wenn Ihr es hinbekommt, geht nicht zum Anwalt, sondern zu einem Mediator. Da können familiengemäße, kindergemäße Lösungen bei rumkommen. Geht die Sache nämlich als Streitwert vors Gericht, sind die Anwaltskosten immens (üblich ca. 3/10). Lass die Hütte 400.000 Euronen wert sein - dann weißt Du, wie viele Jahre Du da arbeitest für ... Der Mediator ist billiger. Ihr solltet aber einen Höchstsatz vereinbaren ...


    Beratungsschein und PKH ist nicht, Ihr habt unverschuldeten Hausbesitz. Da zahlt die Allgemeinheit nüscht.


    Klar muss sein: Wird die Hütte verkauft, hat auch er recht viel Geld. Davon wäre ggfls. Unterhalt zu leisten. (Wie gewonnen, so zerronnen ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na, da sind doch ein paar gute Ideen dabei!


    Paulaken, das mit dem ALG verstehe ich nicht, das wär doch nur, wenn wir Hilfe vom Staat nötig hätten, oder? Ich denke so weit kommt es nicht, ich hab ja nen sehr guten Job, aber halt nur mit nem 8 Stunden-Vertrag. Würde ich für meinen Kleinen einen Krippenplatz bekommen, könnte ich mir mehr Arbeit beschaffe, dann würden meine Chefs mich auch mit höherer Stundenzahl nehmen. Aber erstmal nen Krippenplatz herkriegen! Und dann gehts in einem Jahr von vorne los, bekomme ich keine Hortplatz für den Großen (und das ist unwahrscheinlich) geht maximal arbeiten von 9 bis 14:00 Uhr. Vorne durch die Tagesmutter und hinten durch die Mittagsbetreuung begrenzt. Aber damit käme ich auf 25 Stunden, ist ja schon nicht schlecht, damit könnte ich das Haus halten, müßte aber meinem Mann Unterhalt zahlen, denn mein Netto wäre dann weit höher als seins. :rolleyes2:

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

  • Ein Palast ist das hier nun wirklich nicht. Nur eine 33 Jahre alte DHH, aber halt in einer guten Gegend Münchens. Für 1000€ kalt bekommst Du hier auch nicht die Welt.

    Für Kölner Maßstäbe ist das anders.


    Ich kann mir nur vorstellen mehr Miete für eine DHH zu bekommen als man für eine Wohnung zu bezahlen.

    Mich wollte die EX auch aus dem gemeinsamen Haus haben, aber soooo einfach ist das nicht ! ....und ich kann dich voll verstehen, daß man die Hütte der Eltern nicht hergeben möchte....würde ich auch nicht tun :nawarte:

    Klar das Elternhaus will keiner verlieren. Wenn beide mitarbeiten sollte es funktionieren. Wenn nicht wirds dreckig.

    da sie abbezahlt sind, könnte man aber versuchen die haushälften jeweils einem kind, inklusive wohnvorteil zu überschreiben, damit du ihn nicht auszahlen musst. da hilft miteinander reden.

    Ich kann verstehen wenn jemand 1/2 eines Hauses gehört (das ca 2k€ Miete einbringt) das man das nicht seinem Kind schenkt damit die Mutter in Ihrem Elternhaus wohnen bleiben kann. Ich glaube da muß man schon gut und viel reden können.


    Ich denke wenn die Wohnung behalten werden soll müssen beide Eigentümer das wollen und eine Lösung finden.
    Verschenken dürfte die schlechteste Lösung sein.

  • Ich kenne ein Paar das bei der Trennung vereinbart hatte, das die Mutter mit den Kindern bis zum Ende der Ausbildung im Haus bleiben kann und danach wird ausbezahlt oder verkauft. Dafür hat die Mutter keinen Unterhalt bekommen sondern nur Kindesunterhalt. Vielleicht wäre ja mit ihm zu reden?

  • Aber damit käme ich auf 25 Stunden, ist ja schon nicht schlecht, damit könnte ich das Haus halten, müßte aber meinem Mann Unterhalt zahlen, denn mein Netto wäre dann weit höher als seins. :rolleyes2:


    Wenn Du die Kinder in dem genannten Alter hast und sie leben bei Dir, dann ist es unwahrscheinlich, dass Du irgendeinen Unterhalt an den Ex zahlen musst. Das fällt unter den Begriff Unbilligkeit. Eher ist er verpflichtet, sich um ein adäquates Einkommen zu kümmern ... (Will sagen: Die Unterhaltsfrage mache jetzt nicht zum Problem. Das ist auflösbar.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kenne ein Paar das bei der Trennung vereinbart hatte, das die Mutter mit den Kindern bis zum Ende der Ausbildung im Haus bleiben kann und danach wird ausbezahlt oder verkauft.


    per Notarvertrag festgelegt - wenn die Kinder aus dem Haus sind / auf eigenen Füßen stehen, wird nach Schätzung ausgezahlt oder bei Verkauf Erlös geteilt



    Wohne mit meinen beiden großen Töchtern darin, Ex ist mit kleiner Tochter woanders zur Miete.
    Zahle alles, was das Haus betrifft: Bankraten, Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung etc. und zahle trotzdem keinen Wohnvorteil.


    Ich habe jetzt ein halbes Jahr nach der Scheidung (vorher über 3 J getrennt) den Trennungsunterhalt eingestellt.
    Zahle also keinen Unterhalt an sie, für das Kind selbstverständlich Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
    Bin gespannt, was jetzt wird ...


    Also viel Glück dir - mit Vernunft kann man eine Menge schaffen.


    Andre

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
    (der zweite Gott in "Der gute Mensch von Sezuan")

  • Ich kenne ein Paar das bei der Trennung vereinbart hatte, das die Mutter mit den Kindern bis zum Ende der Ausbildung im Haus bleiben kann und danach wird ausbezahlt oder verkauft. Dafür hat die Mutter keinen Unterhalt bekommen sondern nur Kindesunterhalt. Vielleicht wäre ja mit ihm zu reden?

    Nun ja, wenn mir der Wohnvorteil für eine adäquate Wohnung im Trennungsjahr angerechnet wird und wir Steuerklassen wechseln, ich hab ja noch die 5, dann bekomme ich eh nix mehr. Denn dann dürfte mein Netto und seins nach Abzug des Kindesunterhaltes eh ähnlich sein. Wie gesagt, ich hätte eher Angst, daß ich ihm noch was zahlen muß.

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
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  • Wenn Du die Kinder in dem genannten Alter hast und sie leben bei Dir, dann ist es unwahrscheinlich, dass Du irgendeinen Unterhalt an den Ex zahlen musst. Das fällt unter den Begriff Unbilligkeit. Eher ist er verpflichtet, sich um ein adäquates Einkommen zu kümmern ... (Will sagen: Die Unterhaltsfrage mache jetzt nicht zum Problem. Das ist auflösbar.)

    Auch wenn mein Netto zusammen mit dem Wohnvorteil deutlich über dem liegt, was er netto nach Abzug des Kindesunterhalts hat? Ich hab halt in meinem Vollzeitjob vor der Kinderbekommerei brutto mehr als das doppelte von ihm gehabt und inzwischen wäre es noch etwas mehr, weil ich mich beim Jobwechsel noch verbessert habe. Und er hat sicher ein adäquates Einkommen, ist halt Beamter im mittleren Dienst, eines Zusatzjob wird man von ihm (Schichtdienst) ja bestimmt nicht verlangen. Auf der anderen Seite kann ich mir auch nicht vorstellen, daß man alleinerziehend in Teilzeit an einen Vollzeitarbeitenden Unterhalt zahlen sollte. Schließlich habe ich die meiste Zeit in der Ehe auch nur Teilzeit gearbeitet wegen der Kinder. Und irgendwie richtet sich das doch nach den Verhältnissen während der Ehe, oder?


    Ich wär ja schon zufrieden, wenn ich ihm nichts zahlen muß. Aber nach einer Scheidung könnte er ja wohl eh die Auseinandersetzung des Eigentums verlangen, oder? Dann müßte ich ihm das halbe Haus abkaufen und hoffen, daß er einfach nicht mehr will, als er damals reingesteckt hat (plus Zinsen). Wär zwar finanziell heftig mit 25 Wochenstunden, aber wahrscheinlich irgendwie machbar. Irgendwie aber ein fieses Gefühl von abbezahlten Haus und finanziell als Familie recht gut dastehend so in die Schulden geschickt zu werden und die als Alleinerziehende abarbeiten zu müssen. Ach Sch......



    Andre: So eine Konstruktion wäre ja schön, allerdings dauert es im Falle zweier studierender Kinder noch geschätzte 25-27 Jahre, bis sie aus dem Haus sind! Bis dahin wäre mein Mann knap 60, oder er das toll findet?


    Ich spekuliere ja letztlich nur, geldgierig ist er nicht, er zahlt jetzt auch brav den Kindesunterhalt. Aber da ich nicht glaube, daß er ewig allein bleiben wird (heul) muß ich ja auch mit allem rechnen (und am besten alles klären so lange er nicht an die Bedürfnisse einer anderen Frau oder gar weiteren Kindern denkt).

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
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  • Hallo! Stecke in genau der gleichen Situation. Nur, dass das Haus noch nicht abbezahlt ist...


    Ich möchte für die Kinder hier bleiben. Nach der Trennung (KV ist ausgezogen) möchte ich sie nicht noch aus ihrer Umebung rausnehmen.... Abgesehen davon, dass ich ähnlich günstig sooo etwas in HH nicht finden würde.


    Ich würde es auch gerne klären, bevor eine NEXT ihm da ein Floh ins Ohr setzt und er ins Haus...


    Mein RA meint, dass man anteilig über den Verzicht des Versorgungsausgleiches etwas machen kann.

    Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muß ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.

    Max Frisch

  • Ich möchte für die Kinder hier bleiben.

    Das ist ja löblich.

    Ich würde es auch gerne klären, bevor eine NEXT ihm da ein Floh ins Ohr setzt und er ins Haus...

    Da brauch nicht eine Next kommen. Es gibt auch Arbeitskollegen, Freunde, Verwandten


    Der Krux bei gemeinsamen Eigentum und nur 1 Nutznießer ist das Ungleichgewicht.
    Im Prinzip ist es so Mama wohnt mit Kindern recht günstig. (Vor der Scheidung)
    Papa zahlt Kredite und wird noch böse angeschaut weil er dadurch wenig Einkommen hat um mehr Unterhalt zu zahlen.


    Ja es ist besser für die Kinder das Sie bei einer Trennung vom Elternteil nicht auch ihre gewohntes Umfeld verlieren.