Konto fürs Kind ----- Unterschrift vom Vater???

  • Hallo,


    ist es wirklich so, dass wenn man bei der Bank z.B. ein Konto fürs Kind eröffnen will, dass dann BEIDE Elternteile unterschreiben müssen (bei gemeinsamem Sorgerecht)? Ich mein irgendwie mich dunkel zu erinnern, dass meine Anwältin bei der Scheidung damals (schon über 10 Jahre her, deshalb Alzheimer :D ) gesagt hat, dass bei gemeinsamem Sorgerecht der Vater trotzdem nur Mitspracherecht bei der Schule, bei nicht nowendigen Operationen und bei gefährlichen Sportarten hat. Alles andere kann ich trotzdem allein entscheiden und da mein ich hat sie auch das Beispiel Bank gebracht, weil die wohl immer wieder was anderes behaupten würden, das aber nicht rechtens ist....


    Wisst ihr genaueres?´


    Lg Lockakopf

  • Also in meinem Bekanntenkreis war das so, dass nur mit beider Unterschrift ein Konto eröffnet werden konnte. Frag doch mal bei der Bank nach?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Ich musste zur Eröffnung eines Sparbuchs die Bescheinung des JA vorlegen, dass ich die alleinige Sorge habe. :winken:

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • Das ist richtig.
    Bei gemeinsamen Sorgerecht habt ihr auch die gemeinsame Vermögenssorge.
    Ich habe alleiniges Sorgerecht und muss mir jedesmal nen Wisch darüber vom JA holen.
    Der Vater hat auch immer Zugriff auf das Konto, glaube ich...


    Edit: Der letzte Satz gilt fürs GS, nicht generell

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von ännchen ()

  • Hallo!


    Es ist tatsächlich so, dass es bei einem GSR nur mit der Unterschrift des anderen ET geht.


    Auch ein Auflösen ist nicht ohne Zustimmung möglich.....


    Bin mit dem Thema nämlich auch lange Zeit konfrontiert worden.


    Lg.
    Kristallkind

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Bei GSR darf man für Dinge des alltäglichen Leben selbst entscheiden.


    Ein Sparbuch, Konto oder ähnliches gehört nicht dazu.
    Ja er muss zustimmen oder man beantragt die finanzielle Sorge.

  • Hallo,


    ich wollte auch ein Sparbuch für meine Tochter anlegen, da sollte der KV auch Unterschreiben. Ich habs dann gelassen da er dann auch ohne mein Wissen Geld abholen könnt.
    Kann mir jemand genauer Erklären wie das mit der Fianziellen Sorge Funktioniert, wo beantrage ich sowas und wie läuft das ab?

  • Kann mir jemand genauer Erklären wie das mit der Fianziellen Sorge Funktioniert, wo beantrage ich sowas und wie läuft das ab?


    Eigentlich kannst du nichts machen.
    Das ist ein Teil des GS, genauso wie das ABR.
    Da muss schon einiges vorgefallen sein, damit dir das alleine zugesprochen wird.

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Hab dir PN geschickt.

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Ging bei mir auch nicht mussten beide unterschreiben :hae:

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Das ist richtig.
    Bei gemeinsamen Sorgerecht habt ihr auch die gemeinsame Vermögenssorge.
    Ich habe alleiniges Sorgerecht und muss mir jedesmal nen Wisch darüber vom JA holen.
    Der Vater hat auch immer Zugriff auf das Konto, glaube ich...


    Edit: Der letzte Satz gilt fürs GS, nicht generell



    Also, ich brauchte kein Wisch beim JA !


    Ich bin hin zur Bank, musste Geburtsurkunde und Lütte mitbringen und fertig war der Lack. Sie hat ihr Konto , ich als Erziehungsberechtigter eine zweite Geldkarte (für alle fälle) und gut war.

  • Also, ich brauchte kein Wisch beim JA !


    musste Geburtsurkunde und Lütte mitbringen und fertig war der Lack.


    Steht in der Geburtsurkunde der Vater mit drin?


    Sorry, das ich doof frage. Dachte immer, das man die Unterschrift vom Vater braucht...und anhand der Geburtsurkunde kann
    man ja nicht ablesen, wer das Sorgerecht hat.


    Dann handhaben die Banken das wohl doch verschieden?! :hae:

  • Also, als ich die Taschengeldkonten für meine Söhne eingerichtet habe, brauchte ich die Unterschriften vom Vater. Angekreuzt auf dem Formular hab ich aber, dass von den Eltern keiner ohne die Zustimmung des anderen dort Geld abheben kann. Wozu auch? Das ist schließlich nicht unser Konto.


    Ex hat alles unterschrieben. Durchgelesen hat er sich das allerdings nicht.

  • Es gibt ja auch die Möglichkeit ein Sparbuch mit einem Passwort zu schützen. Dann kann nur derjenige Geld holen der Sparbuch und Passwort hat.
    Wobei es auch dort eine Sicherheitslücke gibt.

    Meine Tochter und ich haben Geld für sie gespart (Kommuniongeld, Essensrückzahlungen und eben Erspartes). Und als wir das auf ein Sparbuch bringen wollten, brauchten wir auch hier die Unterschrift des Vaters. Und er dürfte ebenso über das Geld verfügen wie ich, bis sie 18 Jahre alt ist. Soviel ich weiß, würde er über ein evtl. Passwort benachrichtigt. Ebenso läuft das bei einem Sparvertrag mit einer festen Summe Geldes, auch da brauchten wir seine Unterschrift und er kann übers Geld verfügen.
    Auch wenn wir das allein gespart haben, trotzdem ist das so!


    Ob das so richtig ist, weiß ich nicht. Allerdings ist meine Tochter schon 12 Jahre, weiß, dass das Geld mal für Führerschein usw. ist und würde dem Vater aufs Dach steigen, würde er davon nehmen.
    Wenn sie viel kleiner (jünger) gewesen wäre, hätte ich das Geld vielleicht auf meinen Namen angelegt.

  • Steht in der Geburtsurkunde der Vater mit drin?


    Sorry, das ich doof frage. Dachte immer, das man die Unterschrift vom Vater braucht...und anhand der Geburtsurkunde kann
    man ja nicht ablesen, wer das Sorgerecht hat.


    Dann handhaben die Banken das wohl doch verschieden?! :hae:



    Ja, der Vater steht in der Geburtsurkunde mit drin!

  • Naja, dann hat deine Bank eben geschlampt.
    Rechtlich isses eindeutig.


    Schon möglich,aber 2 verschiedene Banken in 2 verschiedenen Bundesländern...hmm :hae:


    Denn bei meiner großen brauchte ich das auch nicht angeben ;)