Umgangsrecht sinnvoll einfordern - aber wie???

  • Hallo liebe Foris :winken:


    Mich würden mal eure Meinungen und Tipps interessieren.


    Ich möchte das Recht meiner Tochter(3) und mir wahrnehmen und den Umgang regeln lassen(ASR bei der Mutter). Ich habe aber keinen Plan wie. Außer Frage steht, dass es gerichtlich laufen muss, denn anders habe ich keine Chance. :(


    Anfangs fanden Treffen wöchentlich statt, bis dies kurzerhand reduziert wurde auf alle 2 Wochen. Ende 2010 wurde mir diktiert, dass ich meine Tochter jedes 2. und 4. Wochenende für 2 Stunden sehen darf, aber nur an öffentlichen Orten. In der Woche vor einem Umgang kam dann ne E-Mail, in der stand wo das nächste Treffen statt finde. So kam es dann zu Örtlichkeiten wie ein Cafe, das goldene M oder die Kinderspielecke eines Möbelhauses. Das einzig sinnvolle war ein Besuch im Tierpark mit Spielplatz, auch wenn es schweinekalt war...


    Seit längerem wird der Kontakt/die Bindung aber massiv untergraben, indem immer wieder irgendwelche Kommentare vor dem Kind fallen.


    Einige Beispiele hierzu:


    Meine Tochter sieht in einem Küchenregal Kinderbons stehen und fragt mich, ob ich ihr eins gebe. Obwohl die Mutter mitbekommen haben muss, dass ich geantwortet habe, dass wir sie erst fragen müssen, kommt der Kommentar: da musst du schon mich fragen, der Papa hat hier nicht in den Schränken rum zu kramen.


    Anlaufschwierigkeiten beim Umgagang, Töchterchen blieb erst auf Abstand. Kam die Ansage: der P...äh, dein Besuch ist extra hier, um mit dir zu spielen...


    Aktuellstes Beispiel: Meine Tochter möchte mir zum Abschied einen Kuss geben, die Mutter reagiert mit folgenden Worten: Dem brauchst du keinen Kuss geben, der kümmert sich eh nicht...


    Derer gab es noch eine Unmenge mehr und immer im Beisein des Kindes. :angry


    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den Umgang fordere, ohne dabei mein Kind zu überfordern.
    Da ich davon ausgehe Recht zu bekommen, befürchte ich jedoch, dass der Umgang nach dem Motto "Eigentlich wollten wir ja schwimmen/eisessen/.../ gehen, aber du musst ja zu dem da..." schlecht geredet wird.


    Ich möchte doch eigentlich "nur" Kontakt zu meiner Tochter, oder dass meine beiden und ich Zeit miteinander haben, aber ich weiß einfach nicht wie ich es angehen soll...


    Was würdet ihr in meiner Situation machen??


    LG Stephan


    und schonmal :thanks:

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

  • Hallo!


    Auch wenn die Mutter das ASR hat, so bist du nicht ihrer Willkür ausgesetzt; da du nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hast!


    Wenn ich das so lese, was sie da in Beisein eurer Tochter abzieht, dann kommt in mir das Gefühl auf, dass sie eure Tochter mit so einem feindlichen Verhalten überfordert - und nicht du die Kleine, wenn du sie regelmässig sehen willst.
    Zumal ja jedem Kind eine Regelmässigkeit guttut.


    Ich denke nur dass du, so wie du die Lage schilderst, nicht um Anwalt, ggf. Gericht, vorbeikommst.


    Was hat sie denn als Argument vorzubringen, dass du sie nur an öffentlichen Orten sehen darfst?


    Ich würde mir das nicht auch nur eine Woche länger gefallen lassen!


    Zumal du davon ausgehen musst, dass sie eure Tochter negativ weiter gegen dich beeinflussen wird - und das finde ich nur noch unterirdisch!!!
    Wenn zwischen euch beiden was vorgefallen ist, was mit eurem Kind nichts zu tun hat, dann soll sie sich Hilfe zum Verarbeiten holen und sich am Riemen reissen!


    Kämpfe für dein Recht und das Recht der Kleinen, ihren Vater in vernünftiger Art und Weise sehen zu dürfen!


    Viel Glück!


    Kristallkind :rainbow:

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Der Grund für das Hausverbot ist der, dass ich den Unterhalt nicht auf einmal leisten konnte (irgendwie verständlich bei H4 und AE) und habe leider auf den Kommentar "zahlen entweder ganz oder gar nicht" etwas lauter mit "anders geht es halt im Moment nicht" reagiert. Meiner Meinung nach habe ich nicht geschriehen, doch sie sieht es so...

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  • 1. Rufe das JA an und bitte um einen Termin.
    2. Führe Tagebuch über die Vorfälle etc.
    3. Suche dir einen guten Familienanwalt.


    Das was deine Ex da macht ist unter aller Sau.
    Und sie beinflusst das Kind.
    Ich hab in einem anderen Tread auch von dir gelesen.
    Das der neue von deiner Ex nun als Papa angesprochen wird?
    Wehre dich bevor es zu spät.
    Sie hat ein recht auf dich du bist ihr Papa.
    Gott ich kann solche Frauen nicht verstehen.
    Ich habe über 1 Jahr gekämpft um meinen Sohn an seinen Vater heranzuführen...
    Ich versteh solche Frauen nicht...
    KÄMPFE du machst es auch für die Kleine. :knuddel

  • Der Grund für das Hausverbot ist

    .. im Grunde völlig egal. Natürlich muß sie dich nicht reinlassen.



    Aber sie hat dir auch nicht vorzuschreiben, wo du den Umgang stattfinden lässt. Das ist deine Sache, nicht ihre.



    JA wäre auch mein erster Gedanke. Darüber das Gespräch suchen. (selbst mit dem Wissen, dass es vermutlich nichts bringt. Aber es ist nicht verkehrt, die auf deiner Seite zu haben.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ach so, und wegen einmal lauter werden hat man dann jegliche Rechte verwirkt? :schiel


    Interessant, vor allem, weil das wohl die KM festsetzt..... :radab


    Nee, tut mir leid. Ich bin ja schon ein skeptischer Mensch was die Spezies Mann angeht :brille
    aber das geht mir dann doch über den Verstand.


    Und zeige mir bitte eine zerbrochene Beziehung, wo nicht mindestens EINER einmal laut geworden ist, weil ihm der A.... auf Grundeis gegangen ist.


    (Natürlich soll sowas nicht vorm Kind sein.)


    Die KM verhält sich immer korrekt, oder was?
    Das, was sie da eurer Tochter gerade reindrückt, ist in meinen Augen einfach grenzwertig und nicht zu entschuldigen.


    Aber Kommunikation geht wohl gar nicht zwischen euch?

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Was hat sie denn als Argument vorzubringen, dass du sie nur an öffentlichen Orten sehen darfst?

    Das würde mich allerdings auch interessieren.
    Ich mutmaße jetzt einfach mal ganz frech das die KM diese Auflage aufgestellt hat um die Entwicklung von Intimität zu unterbinden. Denn wenn man zu Hause ist und vielleicht grad zusammen Sandmännchen guckt könnte es ja sein das Töchterchen sich an Papa kuschelt.


    Ganz miese Nummer

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Den Versuch übers Ja habe ich schon hinter mir, ebenso einen Versuch zusammen mit einer SPFH. Beides wurde letztlich von ihr abgelehnt.


    Für uns kämpfen werde ich auf jeden Fall. Nur wie genau soll das Ziel erreicht werden? Ich kann es meiner Tochter doch nicht "zumuten" plötzlich das ganze WE bei mir zu sein... ?(

    Ich hab dich geliebt
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    und liegst mir schwer im Magen!

  • Der Grund für das Hausverbot ist der, dass ich den Unterhalt [...]


    Über manche Dinge und den IQ einiger sauerstoffverbrauchender Lebewesen darf man sich nicht zuviele Gedanken machen. Ich habe Hausverbot, weil ich die Zeugnisse meiner Kinder sehen und unterschreiben wollte. Inzwischen weiß ich aber auch warum: In der Schule wurde glaubhaft gemacht, dass ich weit weg wohnen würde und nur schwer zu erreichen wäre. Die Klassenlehrerin meiner Tochter hat mch letztens angesehen, als wäre ich ein Geist...
    Bei dem was du schilderst solltest du dir schleunigst einen guten Anwalt suchen und sowohl auf Umgang als auch auf Sorgerecht klagen. Beim Anwalt solltest du einen auswählen, der aller Wahrscheinlichkeit nach nicht oft (oder zum ersten mal) am zuständigen Gericht tätig wird. Das hat den charmanten Vorteil, dass er nicht irgendwelche Rücksichten auf gegenerischen Anwalt und/oder Richter nehmen wird/muss weil er vielleicht in anderen Fällen noch öfter mit denen zu tun haben wird.

  • Aber Kommunikation geht wohl gar nicht zwischen euch?


    Die Situation eskalliert immer mehr, so blöd es auch klingt, aber einen wirklichen Grund für das ganze weiß ich eigentlich nicht

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

  • Entschuldige bitte, aber wie kann die KM alles ungestraft ablehnen?


    Woanders wird beim kleinsten Verdacht, dass man den Umgang behindern könnte, Rabatz gemacht und hier passiert das alles ohne weitere Konsequenz?????


    Und was heisst hier: "der Tochter zumuten, ein ganzes WE bei mir zu sein'" ????


    Mensch, du bist ihr Papa!


    Ich glaube, dass du für dich auch unbedingt einen guten und festen Standpunkt brauchst - also auch psychisch gesehen.


    Du willst doch für die Kleine auch nur das Beste - also kann es ihr doch bei dir nicht schlecht gehen!


    Zieh dir bloss die Schuhe nicht an, die dir die KM hinstellt - die passen dir nicht!

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Den Versuch übers Ja habe ich schon hinter mir, ebenso einen Versuch zusammen mit einer SPFH. Beides wurde letztlich von ihr abgelehnt.


    Für uns kämpfen werde ich auf jeden Fall. Nur wie genau soll das Ziel erreicht werden? Ich kann es meiner Tochter doch nicht "zumuten" plötzlich das ganze WE bei mir zu sein... ?(

    Das wird auch nicht passieren.
    Du musst Klagen dann wird Umgang festgelegt wann wie wo.
    Und der Umgang wird gesteigert.
    Nimm dir erstmal einen Anwalt und der wird dich beraten und dir sagen wie es geht.
    Wenn du ALG" bekommst geh aufs Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein.
    Dann hast du keine Kosten für den Anwalt.
    Kommt es zum Prozess beantragt der für dich PKH.
    Du wirst deiner Tochter nicht damit schaden...
    Und man wird sie nicht direkt das ganze WE zu dir schicken.
    BSP. Man wird anfangen damit das du sie ohne die Mutter ein paar Stunden siehst und am Anfang vielleicht jemand dabei ist der Neutral ist. Und das wird dann gesteigert.
    Ich kann dir jetzt schon sagen das die KM eins vom Richter auf den Deckel bekommen wird.

  • Woanders wird beim kleinsten Verdacht, dass man den Umgang behindern könnte, Rabatz gemacht und hier passiert das alles ohne weitere Konsequenz?????


    Aber nicht vom JA, sondern von Anwälten und Richtern. Dafür muß man klagen, und dem TE bleibt definitiv kein anderer Weg.


    flyeagle: Du mußt das Kind ja nicht direkt ein gesamtes WE zu dir holen, wenn du Angst hast, sie damit zu überfordern. Wie wäre es, eine Art STufenregelung zu finden?


    z.B.: 1 Nachmittag unter der Woche und 1 Tag am WE. An einem Ort DEINER Wahl, und ohne mütterliche Aufsicht. Und dass dann auf Dauer weiter ausbauen. Irgendwann eine Übernachtung, auf Dauer 2. (Fr. - So). Das kann ja dann ruhig 14-tägig sein, aber der Nachmittag wöchtenlich soll beibehalten werden. ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich arbeite seit Jan wieder Vollzeit, was auch mit ein Grund ist, dass ich endlich die Kraft habe um es endlich anzugehen. :-)


    Muss ich nicht irgendwie im Antrag schon sagen was ich möchte, bzw kommt es nicht besser wenn ich sagen kann: " Ich stelle mir das so vor, ..."?

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

  • Ich arbeite seit Jan wieder Vollzeit, was auch mit ein Grund ist, dass ich endlich die Kraft habe um es endlich anzugehen. :-)


    Muss ich nicht irgendwie im Antrag schon sagen was ich möchte, bzw kommt es nicht besser wenn ich sagen kann: " Ich stelle mir das so vor, ..."?

    Selbst wenn du Arbeitest kannst du dir einen Schein holen kommt eben drauf an wieviel du verdienst.
    Den Rest würde ich mit einem Anwalt besprechen und der wird dich Beraten und mit dir zusammen schon den Antrag schreiben.
    BZW. er wird dich fragen wie du dir etwas Vorstellst.
    Fakt ist ohne Anwalt und ohne Klage wirst du nicht weit kommen.
    Ich denke sogar bevor dein Anwalt Klagt wird er, erstmal deine Ex kontaktieren wenn du es wünschst.
    Und ihr ihre Pflichten und deine Rechten aufzählen und vorallem Regeln...
    Manchmal reicht sowas schon aus...
    Aber egal was du tust kann es auch sein das deine Ex vollkommen durchdreht und da wirst du verdammt harte Nerven brauchen.
    Aber es ist das recht deiner Tochter und auch deins das ihr viel mehr Zeit habt miteinander.
    :winken:

  • " Ich stelle mir das so vor, ..."?

    eine Vorstellung von deinem Ziel solltest du schon haben, bevor du klagst ;) Also, was kannst du selbst leisten, wie hättest du es gerne. Du kannst dich vorher ja noch vom JA oder Kinderschutzbund beraten lassen, was Experten in eurem Fall für das Kind als sinnvoll erachten.
    Außerdem kommt es vor Gericht auch viel besser an, wenn du die Mutter schon übers JA zu einem Gespräch gebeten hast und deinen Willen, dich um das Kind zu kümmern und mit der Mutter zu kommunizieren, dort kund tust.


    Ich wünsch dir viel Erfolg!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wie wäre es, eine Art STufenregelung zu finden?


    z.B.: 1 Nachmittag unter der Woche und 1 Tag am WE. An einem Ort DEINER Wahl, und ohne mütterliche Aufsicht. Und dass dann auf Dauer weiter ausbauen. Irgendwann eine Übernachtung, auf Dauer 2. (Fr. - So). Das kann ja dann ruhig 14-tägig sein, aber der Nachmittag wöchtenlich soll beibehalten werden. ;)


    Das passt schon zu dem, was ich mir vorstelle. Was für mich bleibt, ist die Sorge, dass vorher und hinterher alles schlecht geredet wird. Greift bei sowas auch dieser begleitete Umgang o.ä.? Etwa dass 30 min vorher schon jemand dort ist und hinterher noch kurz dort bleibt. Oder einfach abwarten und darauf hoffen, dass alles gut geht?



    Aber egal was du tust kann es auch sein das deine Ex vollkommen durchdreht und da wirst du verdammt harte Nerven brauchen.


    Schlimmer kann´s nimmer werden...

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

    Einmal editiert, zuletzt von flyeagle ()

  • Greift bei sowas auch dieser begleitete Umgang o.ä.?

    Begleiter Umgang ist eher das, was bei Kindeswohlgefährdung vorübergehend beschlossen wird. Solang du kein furchtbares Alkoholproblem hast, gewaltätig bist oder irgendwelche andere Drogen-, Spielsuchtkarrieren etc.pp und genrelle Erziehungsunfähigkeit vorliegt, wird es eher nicht zu einem "begleiteten Umgang" kommen... denn diese Form des Umgangs ist ziemlich teuer ;)

    LG Campusmami



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    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • ...Solang du kein furchtbares Alkoholproblem hast, gewaltätig bist oder irgendwelche andere Drogen-, Spielsuchtkarrieren etc.pp und genrelle Erziehungsunfähigkeit vorliegt...


    ...mit sowas kann ich nicht dienen :lach


    Dann bleibt wohl doch nur hoffen.

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

  • Ich kann es meiner Tochter doch nicht "zumuten" plötzlich das ganze WE bei mir zu sein... ?(



    ich bin echt schockiert was man sich so einreden läst.
    wieso zum geier läst sich ein erwachsener mann ohne wirklichen grund vorschreiben wo er wie udn wann mit seinem kidn umgang zu haben hat??????



    :hae:?(:frag?(


    tue dem kind ganz ganz schnell einen gefallen und werd endlich aktiv! kämpfe für euch beide! such dir montag einen anwalt red mit dem jugenamt.


    das sie schlecht über dich redet wirst du mit so einem begleitenden umgang nicht abwenden können. so traurig wie das auch immer ist. das kannst du nicht verhindern.


    was du aber verhindern kannst ist das aus falscher rücksichtsnahme deinem kind die möglichkeit genommen wird sich ein eigenes bild von ihrem vater zu machen!


    die situation so wie du sie jetzt schilderst, stell ich mir fürs kind unerträglich vor. zumal mit sicherheit redet sie jetzt auch schlecht über dich.


    allerdings hat das kind jetzt kaum möglichkeit für sich festzustellen neee das stimmt gar nicht alles sowirklich ich find meinen papa nähmlich wirklich toll.


    also wieso kannst du es deiner tochter nicht zumuten das ganze we plötzlich bei dir zu sein?


    nenn mir mal einen einzigen grund.



    ich gehe ganz stark davon aus zumindest so wie du hier schreibst das du der letzte wärst der sie nicht wieder sofort zu mama bringt wenn es gar nicht ginge mit dem übernachten. also ich sehe keinen grund.


    und lass dir danach bloß nicht auftischen das kind hat es nicht vertragen weil sie ist komplett durchen wind und co.


    das sind die meisten kids, wird mir hier mit sicherheit auch von einigen bestätigt. aber als wirklich schädlich sehe ich das nicht an.


    zumindest in den seltensten fällen.


    schädlicher ist wenn ein vater nicht kämpft.
    wenn das kidn den eindruck bekommt ich bin ihm egal.
    er intressiert sich ein scheiß für mich.
    der jammerlappen ist sich nur selbst wichtig.


    diesen fall hab ich hier in meiner 18jährigen tochter. glaub mir sowas wünscht du dir für dein kind nicht!


    wie das aber ist wenn papa unzuverlässig ist. kidn laufend versetzt, belügt und co so richtig zuckerbrot und peitsche mit allen schikanen hab ich bei der 11 jährigen.
    auch nicht nett, aber ich glaube das schadet im ganzen nicht so wie bei der großen!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken