Vaterschaftsanerkennung

  • Falls er nicht auffindbar ist, kann angeordnet werden, daß die Eltern zum Test müssen, quasi die Großelternschaft nachgewiesen wird ;)


    Ist ja abgefahren, ist das echt so ?
    Ich meine, dann könnte es ja, wenn die Eltern getestet werden, aber auch ein Bruder gewesen sein ? :hae:


  • Ist ja abgefahren, ist das echt so ?
    Ich meine, dann könnte es ja, wenn die Eltern getestet werden, aber auch ein Bruder gewesen sein ? :hae:


    Naja, mein KV war damals ja unbekannt verzogen und nur seine Mutter wusste wo er war.
    Ich hatte mich beim Jugendamt erkundigt und ja, so wäre es gelaufen, wenn er nicht vor Gericht erschienen wäre.


    Und natürlich wären dann auch seine Brüder in Frage gekommen, aber wie Wahrscheinlich ist das, wenn ich und die Brüder angeben, keinen Verkehr gehabt zu haben, bzw. im Tatzeitraum keinen Kontakt hatten?


    Und natürlich kann man auch die Brüder testen um das auszuschliessen ;)

  • Ne, macht Sinn.
    Bei Eizelkindern vor allem.


    Wieder was gelernt, finde ich eine schlaue Lösung :daumen


    Edith fragt was ist, wenn der Vater ein eineiiger Zwilling ist ? Und Frau im schlimmsten Fall mit beiden was hatte ? :hae:

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  • Ne der Test wurde noch nicht gemacht! Die Proben wurden zwar schon von uns dreien abgegeben aber er würde erst gemacht werden wenn mein Ex die kompletten Kosten gezahlt hätte.
    Wo er wohnt wissen wir auch, nur falls es wirklich zu einer Verhandlung kommt, möchte ich ihn nicht sehen. Und wenn, müsste ich den Kleinen mitnehmen weil ich niemaden für ihn habe und ich möchte nicht das er ihn zwischen die Finger kriegt oder sieht! Mein Ex und seine neue Freundin haben so schlecht über den Kleinen geredet (von wegen Missgeburt und und und) und ne das möchte ich nicht. :kopf
    Deswegen wäre es toll, wenn es da wirklich n Schlupfloch gibt! Kann man da nicht das uach irgendwie schriftlich machen, also das man schriftlich bestätigt den Beischlaf vollzogen zu haben?

  • Wüsste ich jetzt nicht, auf meiner Ladung stand ( Persönliches Erscheinen wird angeordnert )
    Gibt es denn keinen der das Kind mal 2 Stunden nehmen kann ?
    Wenn es aufs Gericht hinausläuft, dann kannst Du eh mit noch fast einem Jahr rechnen bis Du zum Gericht musst.


    Und ich würde Dir empfehlen das alles irgendwie auszuarbeiten, denn er hat dann auch ein Umgangsrecht, beziehungsweise das Kind hat dieses auch.

  • Edith fragt was ist, wenn der Vater ein eineiiger Zwilling ist ? Und Frau im schlimmsten Fall mit beiden was hatte ? :hae:


    Den Fall gab es in den USA, bei einem war die Wahrscheinlichkeit um ein klitze klein wenig höher, der wurde dann zum Vater gemacht...irrsinnig oder?

    falls es wirklich zu einer Verhandlung kommt, möchte ich ihn nicht sehen.


    Da wirste durch müssen...ist auch nicht so schlimm, dauert nur 30 min, macht zwar wütend, aber die Genugtuung wird Dir ein Triumph sein ;)

  • Bow wieder schlechte Informationspolitik


    Freiwilligen Vaterschaftstest muss man selber zahlen
    Wird ein Vaterschaftstest über das Gericht angeordnet ist der Kostenlos bis auf die Gerichtskosten,
    und die werden in dem Fall wahrscheinlich über Prozesskostenhilfe laufen


    :rotwerd genaue Formulierung weiß ich nicht aber bestimmt ein netter SA vom JA


    @ Seelchen über Kontakt wirst über kurz oder lang nicht rum kommen wenn der KV mal auf die Idee kommt Umgang zu wollen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • glaub mir, der vaterschaftstest vor gericht ist NICHT kostenlos...
    Ist er der vater zahlt ers... ist er es nicht zahlt sie es...ES SEI den, SIE hat vorher jede aussergerichtliche regelung abgelehnt

  • Da wirst du durch müssen, desweiteren nein der gerichtstest muss der vater zahlen als auch die Kosten vom gericht wenn dieser Positiv ist. War bei uns auch so.

  • den mist zahlt vater staat nicht! weil das in deinen fall als mutwillig gilt.... bedeutet keine Prozesskostenhilfe
    ich spreche aus erfahrung...
    wenn er den aussergerichtlich freiwilligen verweigert und somit den Prozess provoziert muss er zahlen

  • Neeeee neee ich hab gar nichts abgelehnt, ich hab sogar noch versucht ihn ins Gewissen zu reden es doch so zu bezahlen! Ich mein 256€ sind ja wohl um einiges billiger als Gerichtskosten + Vaterschaftestest! Aber wenn er so nicht will, muss er halt so durch bleibt ihm ja nichts anderes übrig! Wie schon gesagt wr sind ihm seit Oktober hinterher gerannt das er doch bitte bezahlen möchte und bis zum 16.02. hatte er auch nochmal die Chance mit der Ratenzahlung zu beginnen aber er will nicht.
    Ich hab aber n Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe von meinem Beistand bekommen *nick*


    Das er irgendwann mal auf die Idee kommt nach seinem Kind zu verlangen, *grübel* wohl eher weniger. :D Die Schwangerschaft ging ihm am Arsch vorbei und seitdem der Kleine da ist kam auch gar nichts! Und ich dumme Gans schick ihm auch noch Bilder von unserem Sohn :kopf

  • Seelchen, meinem KV fiel dann auch ein, daß er ein Kind hat, als ich ihn dann fast 2 Jahre nach Geburt und NACH dem Prozeß nochmal gefragt hab, ob er sein Kind denn mal sehen möchte...


    Ansonsten hat mein KV auch PKH bekommen, auch wenn er es war, der keine aussergerichtliche Einigung wollte, er hatte halt behauptet, seit 2 Jahren keinen Verkehr mit mir gehabt zu haben, so hat er dann PKH bekommen...