Er will das geteilte Sorgerecht!!! Was soll ich tun??

  • Hallo Ihr Lieben!!!




    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen??! Ich bin seid 3 Jahren von dem KV getrennt.


    Er hat sich nie wirklich um seinen sohn gekümmert. Er wohnt bei seinen Eltern und da hab ich meinen sohn dann manchmal hingebracht so das er seinen vater auch mal sieht. Wenn er alleine wohnen würde, würde ich ihm meinen sohn nicht anvertrauen, da er viel alkohol Trinkt und auch kifft! Das war auch der Trennungs Grund!


    Er hat auch schon 2 mal den Führerschein wegen alkohol am steuer verloren!


    Da er noch an mir hängt belästigt er mich auch oft! Er hat schon viele Sachen gebracht wo ich ihn schon längst hätte anzeigen können!!




    Jetzt auf einmal will er das geteilte sorgerecht!! ich will im das mit sicherheit nicht geben!!


    Bekommt er das so einfach?? Und wenn er vor Gericht geht? Was dann??




    Mach mir echt große sorgen deswegen




    Hoffe ihr wisst Rat


    :thanks: :thanks: :thanks:

  • Hallo :wink


    Er möchte das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn du das nicht willst, dann musst du stichhaltige Gründe anführen.


    Soweit ich weiß, ist das Gesetz ziemlich neu. Wenn du sagst, er kümmert sich kaum...wünsch ich dir, dass du das belegen kannst. Sollte er übergriffig werden gegen dich...dann zeig es ab jetzt konsequent an sonst wirst du unglaubwürdig.


    Hol dir JA oder eine Erziehungsberatungsstelle zwecks Vermittlung in's Boot. Einfach sagen, ich will das nicht....da sieht es eher schlecht für dich aus...


    Vaterschaft ist anerkannt und Unterhalt zahlt er?


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ja er zahlt Unterhalt und er hat auch die Vaterschaft anerkannt!



    Hab genug zeugen die Aussagen können das er sich nicht richtig um seinen sohn kümmert!


    Bringt mir das überhaupt was?



    LG

  • billiger wäre für dich die variante das gsr mit dem vater beim jugendamt zu erklären. wenn du nun warten willst bis ein gericht ihm das überträgt, dann spare schon mal sehr viel geld. du nennst keinerlei gründe warum kv kein gemeinsames sorgerecht haben sollte.

  • wie ich nenne keine Gründe!


    Wenn er alkoholiesiert ist wenn ich ihn zu ihm bringe das ist kein Grund?? Das er kifft wenn mein sohn bei ihm ist auch nicht??


    Und das es ihm scheiß egal ist was er im Fernseher sieht?? Lässt einfach den Fernseher lauffen und denkt er kümmert sich super um seinen sohn!



    Sind das alles keine Gründe??


  • Ohne dir zu nahe treten zu wollen. Warum lässt du dein Kind da, wenn er alkoholisiert ist....genau diese Frage wirst du dir gefallen lassen müssen.
    Kannst du beweisen, dass er kifft? Woher weißt du, was er im Fernseher sieht?


    Das Problem ist, dass keine beweisbare Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es wird von Richtern (leider) immer nur auf die Zukunft geschaut, nicht auf das was war. Ich würde dem GSR nicht sofort zustimmen aber du solltest dir dringend Hilfe beim JA holen. Damit signalisierst du nämlich, dass du eine Lösung finden willst.


    Das er Unterhalt zahlt wird man ihm posititiv anrechnen....weil es heutzutage längst nicht mehr normal ist.


    Ich kann deinen Frust verstehen. Ich habe GSR mit dem KV und muss allem hinterher rennen. Aber das interessiert niemanden. Leider wirst du dich an die (Rechts) Realität gewöhnen müssen.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Als ich damals gesehen hab das er alkohol getrunken hat, das war morgens. hab ich meinen sohn wieder mitgenommen.



    Wenn Ich meinen Sohn sonst bringe, dann bringe ich ihn zu seiner Oma und mein Ex wohnt dort! würde er alleine wohnen dann würde ich ihm den kleinen nicht anvertrauen!!

  • Alkohol wird es mit und ohne GSR geben. GSR betrifft aber nicht dem Umgang denn den scheint es ja auch zu geben.
    GSR bestimmt nur eine Mitentscheidung über Dinge des nicht alltäglichen Lebens. Und dazu hat er ein Recht. (Zahlt Unterhalt, Nimmt Umgang wahr, etc.)

  • Soweit ich weiß, ist das Gesetz ziemlich neu.


    Es gibt noch kein Gesetz, nur ein EU-Urteil, wonach einem Vater, der das GSR beantragt selbiges zuzusprechen ist, sofern keine Gründe dagegen sprechen. An dem entsprechenden Gesetz wird noch gearbeitet.


    Hab genug zeugen die Aussagen können das er sich nicht richtig um seinen sohn kümmert!


    Bringt mir das überhaupt was?


    Nein, Zeugen werden da garnicht erst gehört.
    Und mit der Aussage, er würde in gegenwart des Kindes trinken und kiffen wäre ich vorsichtig. Du kannst es nicht beweisen, und es wird einfach zu gerne benutzt,als das es noch geglaubt wird von einem Richter.


    würde er alleine wohnen dann würde ich ihm den kleinen nicht anvertrauen!!


    Das wirst du aber in absehbarer Zeit müßen. Wie gesagt, beweisen kannst du nichts, und egal, ob er das GSR bekommt oder nicht: ein Recht auf Umgang hat er. Und das nicht nur unter deiner Aufsicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Er nimmt den Umgang ja nicht wirklich war! Ich muss ihm da hinterher rennen!!!



    Er sieht ihn alle drei wochen an einem samstag mal! Und wenns gut läuft alle zwei wochen!! Wenn er überhaupt da ist und nicht feiern gegangen ist!


    (wohnt ja noch bei seinen Eltern)


  • Tut mir wirklich leid, aber das sind alles keine Gründe.


    Das feiern gehen ist nichts was man ihm vorwerfen kann.


    Bist Du sicher das er das wirklich durchziehen will? Manchmal wird sowas gerne als "Drohung" genutzt, bzw. nur palavert.


    Warte doch mal ab - lass Dich ordentlich beraten, Anwalt, Jugendamt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • leg dir ein viel dickeres fell zu. den umgang lass ihn doch per umgangsvereinbarung zukommen: jedes zweite we von fr-sonntag. usw. wenn er darauf eingeht ist es schön. wenn er nicht darauf eingeht, dann hst du dir nix vorzuwerfen :)
    lass ihn ziehen. entweder hat er interesse am kind oder er hat es nicht. renn ihm nix hinterher, stell dieses verhalten ein. er ist gefragt... wenn seine eltern die kids nehmen wollen, dann sollen sie sie holen und zu sich nehmen für einen tag, paar tage oder ferien...das ist für die kids auch mal schön. bei allem anderen solltest du immer erst tief durchatmen und abperlen lassen.

  • Ich sehe hier wieder einmal die Verknüpfung von Umgang, Unterhalt und Sorgerecht. Grundsätzlich spricht nichts gegen ein gemeinsames Sorgerecht, auch wenn der Umgang nicht in Deinem Sinne ist. Auch können sich Menschen im Laufe der Zeit ändern und Verantwortung übernehmen. Und wie Rovena geschrieben hat, bleibt auch trotz ASR noch ein Recht auf Umgang.


    Und selbst wenn er morgens gleich das erste Bier kippt, das ist noch kein Grund für Umgangsverweigerung oder Entzug des Sorgerechtes. Sonst hätte meine Nochfrau schon längst Probleme bekommen. Sie hat regelmäßig bei ihrer Freundin Sekt gekippt, im Beisein der Kinder, und war oft regelmäßig betrunken. Und ich glaube nicht, dass sich bei meiner Nochfrau daran etwas geändert hat. Trotzdem lebt unsere Tochter offiziell bei ihr. Erst wenn Kindeswohlgefährdung festgestellt wird, dann bekommt es Bedeutung. Und das nachzuweisen, ist nicht so einfach.

  • Es gibt noch kein Gesetz, nur ein EU-Urteil, wonach einem Vater, der das GSR beantragt selbiges zuzusprechen ist, sofern keine Gründe dagegen sprechen. An dem entsprechenden Gesetz wird noch gearbeitet.


    .


    Es hat danach ein Urteil des Bundesgerichtshofes gegeben. Dem Gesetzgeber ist auferlegt, kurzfristig eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die das Gemeinsame Sorgerecht als Standard festlegt. Bis dahin ist, so das Gericht, auf Antrag das Gemeinsame Sorgerecht zu erteilen, wenn dadurch nicht das Kindswohl gefährdet wird.
    In Deinem Fall müsstest Du also den Beweis führen, wo durch das Gemeinsame Sorgerecht das Kindswohl gefährdet wird. Umgangsprobleme, wie Du sie beschreibst, zählen da nicht. Keinesfalls würde ich argumentieren, dem anderen Elternteil das Kind nicht zum Umgang zu überlassen, wenn die Großeltern nicht dabei sind. Mit den von Dir genannten Gründen kannst Du das nur sehr schwer stützen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • einfach zum JA gehen... nimm´es in die hand, bevor er es macht. nicht unbedingt schlechtmachen, sondern nur die bedenken auf grund alkohol und drogen äussern.
    mehr geht nicht. zeugen werden in keinster weise angehört, sndern nur gutachter, familienhelfer, JA-mitarbeiter und verfahrenspfleger (bei gerichtsverfahren im familiengericht)

  • umgang wird in die entscheidung mit einfließen. wer nicht regelmäßig umgang hat, hat keine bindung aufgebaut und ist zu wichtigen entscheidungen zum wohle des kindes einfach nicht fähig. sprich laxer oder kein umgang wird kv in einer gsr-verhandlung negativ ausgelegt.
    zum anderen wird es kein standartisiertes gsr zukünftig geben. wie in den anderen europäischen ländern auch, wird es auf eine antragslösung für uneheliche kvs herauslaufen. wurde als entwurf ja bereits vorgestellt.