Beiträge von mannallein

    mannalein, ich kenne Dich nicht und bin auch nicht Deine Anwältin.
    In Deinen Anfangszeiten hier im Forum hattest Du von psychischen Problemen berichtet (die behandelt wurden und die jeder gehabt hätte in Deiner Situation). Deswegen habe ich einen hyptothetischen Text für Dich verfasst um Dir ein Beispiel für eine von vielen möglichen souveränen Reaktionen aufzuzeigen. Dass ich Dir eher nicht eine exakt passende Vorlage für Deine Erwiderung werde formulieren können, versteht sich von selbst.


    Ich finde es sehr erstaunlich, dass Du Dir die Mühe machst, alte Beiträge von mir zu sichten. Ich selbst konnte so eine Aussage von mir nicht finden. Vielleicht hast Du ein besseres Händchen mit der Suchfunktion. Wohl gab es Anfangs Gespräche mit diversen Organisationsmitarbeitern, die mich dabei unterstützten, diese schwere Zeit zu überwinden. Jedoch ist das weit entfernt von einer ambulanten bzw. stationären Behandlung wegen einer möglichen Suizidgefahr.

    Verzeih die Ironie:
    Es gibt nur ein Krankenhaus in München? Oder willst Du nun durch alle Häuser rennen und Dir derlei Atteste holen?
    Und warum willst Du nur gegen diesen einen Vorwurf "ich wurde nie eingeliefert" vorgehen?
    Zwangsläufige Schlussfolgerung hier wäre ja: "Weil alle anderen Vorwürfe wahr sind" .....?


    Nun, es wurde das Krankenhaus mit Namen genannt. Da ist es ziemlich einfach das Gegenteil zu beweisen.
    Und Deine Schlussfolgerung in Ehren, aber der Rest ist nicht so spannend und nur das übliche Blabla.


    Hätte sich das Gericht für diese Vorwürfe interessiert, hätte das Gericht bei Dir nachgefragt was davon zu halten ist.


    Hat sich das Gericht dafür interessiert?


    Im heutigen Gespräch hat sich das Gericht nicht dafür interessiert. Aber was aktenkundig ist, das kann irgendwann einmal auch wieder aufgegriffen werden. Auch wenn es noch so an den Haaren herbeigezogen ist. Nach dem Motto, erst mal in den Raum stellen; sagt er nix dazu, ist das ne Zustimmung; streitet er es ab .. (siehe Deinen Spruch von den bellenden Hunden).


    Es reicht zu schreiben "zu Zeiten der Trennung hat mein Mandant in der Tat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen und war einige Tage in einer Ambulanz untergebracht. Diese Probleme waren der damaligen angespannten Situation zuzuschreiben. Dies alles ist der Kindesmutter bekannt. In den letzten vier Jahren hatte die Mutter offenbar keinerlei Probleme, das gemeinsame Kind sehr umfangreich und häufig zum Vater zu geben. Es wird hiermit versichert, dass keinerlei derartigen Probleme bestehen oder zu erwarten sind."
    (den letzten Satz bitte im Präsens, die Vergangenheit ist unwichtig).


    Schön formuliert, aber warum sollte er so etwas schreiben? Ich war ja nie in einer Ambulanz untergebracht, geschweige denn in einer stationären Einrichtung.


    Ich werde meinen Anwalt mal auf die beiden Paragraphen ansprechen. Nachweislich unwahr sind die behaupteten Tatsachen ja, aber ob sie geeignet sind mich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, kann ich nicht beurteilen.


    Vielen Dank.

    Wir hatten gerade vorhin wieder ein Telefongespräch bezüglich Übergabe und Schulsachen für übermorgen. Dabei habe ich sie gefragt, was sie sich dabei denkt, so etwas über ihren RA formulieren zu lassen .... Absolut kein Unrechtsbewußtsein. Also muss ich davon ausgehen, dass es nicht der RA ist sondern schon sie selbst.


    Danke für die bisherigen Antworten. Mal sehen, was die Suchfunktion so hergibt.


    lg
    mannallein :blume

    Obacht!
    Erst einmal würd ich beide Anschuldigungspunkte mit Tag , Zeit, Situation, Notarzt, Zeugen etc.... eidesstattlich vorgelegt bekommen wollen.


    Ich hole mir auf jeden Fall mal selbst eine Versicherung des Krankenhauses, dass ich dort nie eingeliefert wurde. Mit meinem RA werde ich auch besprechen, ob hier von meiner Ex und ihrem Anwalt ein Beweis verlangt werden kann oder zumindest die Nennung der Quelle. Mal sehen, wie mein RA die Erwiderung formulieren will.


    Erziehungsfähigkeitsgutachten klingt für mich schon wieder ziemlich nach Schlagabtausch. Darauf hab ich eigentlich keine Lust. Andererseits finde ich es moralisch sehr bedenklich mit solchen Aktionen zu arbeiten. Meine Mutter hat mich schon bei der Trennung gewarnt, dass meine Ex solche oder ähnliche Sachen irgendwann mal bringen wird.

    An wen ging denn das Schreiben der RAin?


    Direkt an das FamG zum heutigen Termin. Konnte von mir also nicht vorher gelesen werden. Ob die Richterin das Schreiben berücksichtigt hat weiß ich auch nicht, jedenfalls wurde beim heutigen Termin nicht darauf eingegangen. Aber in den Akten ist es und ihr RA macht so etwas nicht ohne Grund. Wahrscheinlich will er in ein paar Jahren wieder Bezug darauf nehmen, sofern ich nicht widerspreche. Und vielleicht will meine Ex damit ihre Chancen auf ASR steigern.

    Hallo an alle! Es kommt doch oft anders, als man denkt. Jetzt dachte ich schon, dass wir auf einem guten Weg sind und haben mit unserer Tochter zusammen eine Änderung der Umgangsvereinbarung bewerkstelligt, schon ist alles wieder ganz anders. Beim JA haben meine Ex und ich die Vereinbarung unterschrieben, ein paar Tage später wurde sie von KM wieder zurückgenommen. Und blieb auch stur dabei. Da unsere Tochter gerne beim Papa wie auch bei Mama ist, dachte ich, dass wir das nun doch wieder vor dem FamG besprechen müssen. Dort gab es letztendlich eine Einigung, die zwar nicht dem entspricht, was unsere Tochter gerne hätte, aber scheinbar das äußerste dessen, was derzeit machbar ist. Scheinbar sind alle Beteiligten der Meinung, dass ein 10jähriges Kind weder gehört noch ihren Wünschen entsprochen werden sollte.


    Worum es allerdings geht ist das Schreiben des RA meiner Ex, das ich beim heutigen Termin zu Gesicht bekam. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich alles durch die KM vorgebracht wurde, oder ob ihr RA noch einen draufsetzt. Jedenfalls wurde mir hier - abgesehen von der Nichteignung für meine Tochter zu sorgen und die Erziehung zu ihrem Wohl zu bewerkstelligen - unterstellt, ich wäre bereits 2x wegen Suizidgefahr in eine Nervenheilanstalt eingeliefert worden, gefolgt von Behauptungen, meine Ex hätte Angst ich würde ihr oder meiner Tochter Gewalt (oder mehr) antun und ich solle doch zu meinem eigenen Schutz in psychiatrische Behandlung.


    Weder wurde ich jemals irgendwohin eingeliefert, noch hatte ich jemals in meinem Leben eine Schlägerei. Das eine kann ich beweisen, die anderen Behauptungen kann man ja mal in den Raum werfen. Weiß jemand aus eigenen Erfahrungen, wie mit solchen sehr schweren Anschuldigungen umgegangen werden kann? Mein Anwalt meint, hier hätte eine Verleumdungsklage keinen Nutzen. Ist es wirklich so, dass meine Ex solche wilden Behauptungen aufstellen kann ohne rechtliche Konsequenz?


    lg
    mannallein :blume

    Kind einfach mitnehmen würde ich auch nicht. Dein soziales Umfeld ist für ihren Rat nicht haftbar zu machen, wenn Du dadurch Probleme bekommst. Hinterher wirst Du zwar sauer auf "Dein soziales Umfeld" sein, aber den Schaden hättest Du selbst.


    Im Grunde müssen die beiden Elternteile das untereinander klären, können sie das nicht, wird es vor dem Familiengericht geklärt. Eine Herausnahme ohne Absprache verletzt das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Ich wusste es damals bei mir nicht besser und habe der Ummeldung zugestimmt. Hat mir mein damaliger Anwalt so geraten, denn alles andere "könnte man auch noch hinterher klären". Bei der Scheidung wurde ich dann gefragt, warum ich überhaupt zugestimmt hatte, wenn ich ebenfalls anteilig betreuuen wollte. Aus Schaden wird man klug und meinen Anwalt konnte ich für meine eigene Dummheit auch nicht belangen. Deshalb lass Dich nicht zu sehr von anderen "wohlwollenden" Personen beraten, wenn diese offensichtlich nicht objektiv sind.


    lg
    mannallein :blume

    garnicht, denn diese kinder haben wenigstens ein zuhause und fühlen sich auch zuhause. sie haben ein nest und werden nicht ständig hin und her geschubst. so wird ein schuh draus. vom wechselmodell haben nur die eltern was. wie es den kindern dabei geht ist völlig wumpe. hauptsache beide eltern setzen ihre rechte durch.


    Das ist immer die alte Leier, dass Kinder beim Wechselmodell hin- und hergeschubst werden. Das werden sie beim Residenzmodell auch. Wechselmodell heißt nur, dass beim UET ebenfalls Kinderzimmer, Spielsachen, Bücher, Kleidung und Freunde vorhanden sind. Das ist natürlich sehr egoistisch vom UET, seinem Kind diese Dinge zu bieten. Wechselmodell kann genauso bedeuten, dass das Kind alle 14 Tage am Wochenende beim UET ist. Wechselmodell hat im Grunde nichts mit der Dauer des Aufenthaltes zu tun, sondern nur mit der Ausgestaltung. Du kritisierst weniger das Wechselmodell, sondern die 50/50-Regelung. Und da frag mal meine Tochter, ob sie gerne nur bei Mama oder nur bei Papa leben und alle 14 Tage den anderen Elternteil sehen möchte. Da würde Dir meine Tochter schön was husten. :nawarte::-)


    Auf dem Standard-Residenzmodell zu verharren hat oft nur etwas mit Kontrolle und Machterhalt eines ET zu tun. Wie es den Kindern dabei geht, ist völlig wumpe. Ich habe oft mit getrennt lebenden Eltern gesprochen und dabei wurde mir oft auch gesagt, dass die Kinder den anderen Elternteil gerne öfter sehen wollen würden. Egal in welchem Verhältnis. Es liegt also mehr an den Eltern, als an den Kindern, dass paritätische Betreuungsmodelle nicht öfter vereinbart werden.


    lg
    mannallein :blume

    Ein möglichst geringes Konfliktniveau ist zwar erstrebenswert. Dies gilt jedoch für jedes Umgangsmodell. Das Gericht vermag nicht zu erkennen, welcher qualitative Unterschied sich hier zwischen den Modellen ergeben sollte.



    http://paritaetmodell.de/amtsgericht-hei…_31_F_15-14.pdf


    Am erwähnten Urteil des AG Heidelberg finde ich eine Stelle ziemlich interessant, weil es meine Sichtweise der Dinge widerspiegelt:


    Zitat:
    "Soweit sich die Mutter darauf beruft, dass die Wechsel Schwierigkeiten für die Kinder mit sich brächten, ergibt sich insoweit kein grundlegender Unterschied zu denen auch bei einem Umgang im Residenzmodell notwendigen Wechseln. Bei allen Umgangsformen finden Wechsel statt; beidem hier nun angeordneten Umgang sind diese auf ein Minimum reduziert.


    Unbeschadet hiervon entspricht es auch nicht der gerichtlichen Erfahrung, dass Modalitäten des Umgangs die wesentliche Ursache für Beeinträchtigungen bei Kindern sind. Vielmehr ist generell festzustellen, dass der zwischen Eltern schwelende Trennungskonflikt die Beziehung der Kinder zu den Eltern überlagert und beeinträchtigt.


    Die Frage, ob ein Kind samstags, montags oder dienstags wechselt, oder ob es zwei oder fünf Tage am Stück bei einem Elternteil ist oder die Wochen geteilt werden, spielt für das subjektive Erleben der Kinder in den seltensten Fällen eine entscheidende Rolle." Zitat Ende


    Ich verknüpfe diese Absätze mit den Einwendungen gegen das Wechselmodell, die diesem zu viele "Wechsel" unterstellt die schlecht für die Kinder wären. Wir führen mittlerweile ein Wechselmodell So abend bis Mi früh bei Papa, Mi nachmittag bis Fr früh bei Mama und Fr nachmittag bis So abend im wöchentlichen Wechsel. Und das funktioniert bisher, denn unsere Tochter hat das vorgeschlagen und keine Probleme damit.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass Ihr Euch zeitweise räumlich trennt, ohne gleich die endgültige Trennung durchzuziehen? Denn eines weiß ich - es wird nicht automatisch besser danach. Weder als Single mit Kindern, noch in neuen Partnerschaften. Oft gelingt es nicht mal mehr, genug Zeit zu finden, um überhaupt neue Bekanntschaften zu schließen. Geschweige denn, dass die Kinder da immer mitspielen und nicht eifersüchtig darüber wachen, Mama für sich alleine zu haben.


    Schon mal Paartherapie versucht?


    lg
    mannallein :blume


    ich möchte mich nicht in die laufende Diskussion einmischen... aber in diesem Punkt verstehe ich deinen Unmut nicht: der KV macht doch was: Er macht den Kuchen für die Kita und feiert mit Verwandten
    - das ist doch ok! Er macht im Rahmen seiner Möglichkeiten. Muss ein Kindergeburtstag immer mit anderen Kindern und Topfschlagen und Schokoauspacken... gefeiert werden?
    Ich erinnere mich gut den Geburtstag meines noch kleinen Söhnchens ganz unterschiedlich gefeiert zu haben, und das war auch mal mit einem Pizzaessen mit Tante, Onkel, Vettern... Warum denn nicht?
    Mit Papa feiert es so, mit Dir klassisch (Topfschlagen...), dann feiert euer Kind zweimal- schön!


    Ich würde das auch nicht so dramatisch sehen. Bei uns gab es regelmäßig zwei Geburtstagsfeiern, auch wenn es bei dem einen oder anderen ET mal mehr oder weniger "Feier" war. Und meistens sind Kinder so, je weniger Action beim einen läuft, desto mehr schätzen sie das Feiern beim anderen ET. Auch wenn es natürlich kein Wettkampf sein sollte. :Flowers


    Ich kenne auch einige Mütter, die auf Grund eines unglücklich fallenden Geburtsdatums die Feier bis zu 14 Tage nach dem eigentlichen Geburtstag machen.


    lg
    mannallein :blume

    Da brauchst eigentlich überhaupt nichts rechnen, die Kinder leben vollzeit bei dir und in der Düsseldorfer Tabelle ist an Umgang bereits 14tägig fr bis so und hälftige Ferien mindernd berücksichtigt.

    Ja und Nein. Im Prinzip hast Du Recht, dass die Tabelle das bereits berücksichtigt. Sie berücksichtigt nicht, wenn durch Vereinbarungen zwischen den Elternteilen das Modell eher dem Wechselmodell entspricht. Sobald der UET Zusatzkosten zu tragen hat für häusliche Betreuung (sprich zusätzliches Kinderzimmer) und mehr als das standardmäßige alle 14-Tage-Wochenende, also sobald ein oder zwei Zusatztage pro Woche vereinbart werden, sollte man schon nochmal rechnen. Im Falle von Lonnerjonn sehe ich da aber kein Problem. Bei ungefähr gleich verdienenden Elternteilen sieht es sehr schnell ganz anders aus.


    Wenn beide Elternteile gleich viel verdienen und eine Betreuung von z.B. 60/40 vereinbart wurde, der KV zudem noch die höhere Miete durch das zusätzliche Kinderzimmer trägt, Kleidung kauft, Spielsachen, Schulsachen und auch sonstige Ausgaben, dann sollte der Kinderunterhalt schon den Gegebenheiten angepasst werden. Die Tabelle geht grundsätzlich ja davon aus, dass nur der BET die Ausgaben hat und der UET diese durch den Barunterhalt ausgleicht. Bei gleichen Fixkosten sehe ich das etwas differenzierter.


    Natürlich kann man sagen, das UET braucht ja keine Betreuung ausüben, das übernimmt das BET, und dementsprechend dürften keine Kosten anfallen. Aber einem ET zu "verbieten" zu betreuen, um die Berechnung nicht zu eigenen Ungunsten ändern zu lassen, wird sicherlich keiner ernsthaft wollen. Denn es geht ja um die Kinder und nicht primär ums Geld, oder?


    lg
    mannallein :blume

    Mein Senf dazu:


    Meine Eltern haben sich getrennt, als ich 9 Jahre alt war. Für mich gab es damals nur eine Möglichkeit, bei meiner Mutter und meinen Geschwistern zu leben. Ich hatte meinen Vater zwar nicht gehasst, aber positive Gefühle waren keine für ihn da. Er zog mehrere hundert Kilometer weit weg. Der Kontakt beschränkte sich zu Anfang noch auf Briefe und gelegentliche Telefonate. Mit der Zeit und den Jahren wurde es immer weniger, denn ich konnte es nicht mehr mitanhören, wie er die Familie meiner Mutter schlecht machte. Irgendwann brach der Kontakt komplett ab.


    Als ich dann erwachsen wurde, ergab sich eine Situation, die mich relativ nahe an den letzten mir bekannten Wohnort meines Vaters brachte. Zu der Zeit leistete ich meinen Militärdienst ab. Mein 21ster Geburtstag näherte sich und ich hatte irgendwie das Gefühl, dass ich mit meinem Vater ins Reine kommen müsste. Die Vergangenheit aufarbeiten. Mir fehlte eine männliche Bezugsperson in den entscheidenden Jahren der Pubertät. Und ich hoffte, dass - da ich ja jetzt erwachsen und vernünftig bin - mein Vater in meinem Leben wieder eine Rolle spielen würde. Der Groll der Vergangenheit war längst vergessen und vergeben. Ich hatte extra Sonderurlaub beantragt und auch erhalten.


    Also rief ich an meinem Geburtstag meine Mutter an, damit sie mir die genaue Adresse meines Vaters mitteilen konnte. Am Telefon sagte sie mir dann, dass sie vor etwa drei Wochen einen Brief der Lebensgefährtin meines Vaters erhalten hatte, dass mein Vater verstorben sei .........................
    Meine ganzen Versuche gefasst zu bleiben, lösten sich ziemlich schnell in Rauch auf.


    Was ich damals noch nicht wusste, wie lange mich dieser Tod noch belasten würde. Nur langsam wurde mir klar, dass ich nie mehr die Gelegenheit haben würde, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Alles was gesagt hätte werden können, blieb ungesagt. Mein Trauma war nicht der Verlust meines Vaters als Kind, denn irgendwo gab es ihn immer, wenn auch nicht präsent. Mein Trauma begann erst mit dem endgültigen Verlust als Erwachsener. Bis heute verfolgt mich diese Erkenntnis und die persönliche Schuld, dass er im Glauben gestorben ist, sein Sohn wolle nichts von ihm wissen.


    Gerade auch durch meine eigene leidvolle Erfahrung wollte ich nie, dass meine Tochter so etwas in ihrem Leben mitmachen muss. Deshalb war es auch nach meiner Trennung und Scheidung immer mein wichtigstes Anliegen, für mein Kind da zu sein - auch gegen den Willen meiner Ex. Seit heute haben wir ein schriftlich vereinbartes Wechselmodell. :party


    Und auch deshalb kann ich zwar den Groll der Kinder, bei denen ein Elternteil (ich sage bewusst nicht nur der Vater) gegangen ist, nachvollziehen. Es kann eines Tages aber auch zu spät sein und man kann dann nichts mehr dagegen tun, auch wenn man noch so gerne möchte. Geschenke zurückschicken, ja klar. Weiterverschenken, von mir aus. Die Kinder in ihrem Groll weiterleben lassen, warum nicht. Wer keine Ei... in der Hose hat, der verdient es doch nicht besser. Auch meine Mutter wollte sicherlich nicht, dass es mir irgendwann im Leben schlecht geht. Und ich wusste es nicht besser. Mann, was war ich doch mit 9 Jahren auch schon so weit, dass ich so klar meine Wünsche äußern konnte ... Gratulation an mich :anbet


    Kein Schicksal ist gleich, aber vielleicht hilft es dem einen oder anderen, seinen Horizont zu erweitern.


    lg
    mannallein :blume

    Umso unerfreulicher, wenn jemand seine eigene Definition von Fairness anwendet und uns damit ernsthaft in Schwierigkeiten bringt.

    Nur mal zum Vergleich: Düsseldorfer Tabelle 2013 - Beispiel Kind 6 Jahre


    Annahme: Frau bekommt mtl. 450,- Euro - Mann verdient das 6,5 fache = 2.975,- Euro (netto)


    Laut Tabelle würde der KU bei 437,- Euro liegen, abzüglich hälftigem Kindergeld (92,-), macht 345,- Euro bei einem Satz von 100%. Würden immer noch ca. 2.600,- Euro netto übrig bleiben, mit denen man sich ein sehr schönes Leben machen könnte.


    Je mehr man verdient, desto weniger Anteil macht der KU vom Nettoeinkommen aus. Jemandem der gerade mal 1.400,- Euro netto verdient davon 273,- Euro KU abzunehmen ist schon mal ne andere Hausnummer, als jemandem der 2.900,- Euro verdient gerade mal 345,- Euro zu berechnen.


    Dein Ex scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein, was er rechtlich darf und was nicht. Und vor allem, was angebracht ist und worüber er eigentlich froh sein sollte. Er kommt eh schon sehr günstig weg. Je mehr Du im Gegensatz zu meiner Beispielrechnung verdienst, desto besser schneidet er in der Gesamtbetrachtung ab. Egal wie er rechnet, er sollte das Wort Fairness nochmal im Duden nachschlagen.


    lg
    mannallein :blume

    Was heißt das in dem Beispiel? Der Vater betreut Kind 50%, bezahlt dafür ein extra Zimmer (erhöhte Miete). Deshalb wird der Bedarf des Kindes um 200 Euro höher angesetzt. Diese 200 Euro werden jetzt aber erneut auf beide Eltern verteilt!

    Im Prinzip ja, aber es darf nicht vergessen werden, dass von den errechneten Beträgen ja nochmal die Hälfte des Bedarfes (310,- Euro) durch die hälftige Betreuung abgezogen wird. In der Summe vermindert sich also der zu zahlende Unterhalt von 415,- Euro auf 105,- Euro. Im klassischen Falle hätte er ca. 279,- Euro bezahlen müssen (Stand 2009). Die erhöhten Kosten von 200,- Euro stehen also den Einsparungen von ca. 174,- Euro gegenüber.