Die Tagesmutter wird mir immer suspekter.

  • Also
    Ich habe grade einen Kinderbetreuerin für uns zuhause angestellt.
    Und habe mit dem Amt und co zusammen gearbeitet und kenne mich sehr gut aus.
    Denn es ist das gleiche wie Tamu nur das sie eben zu mir Heim kommt.
    Sodele.
    Spritgeld muss nicht versteuert werden. Habe erst vorgstern mit dem Finanzamt Telefoniert.
    0,30 cent pro KM sind steuerfreie Bezüge.
    Und müssen nicht versteuert werden.
    Desweiteren würde ich nun behaupten die Dame zieht dich über den Tisch.
    Denn Essen ist in den Stundenlöhnen für die TAMU mit drinne, denn wisst ihr was ich für 2 Euro pro Kind an essen ranschaffe?
    GEschweige denn für 4 Euro`? Koch ich für ne 4-5 Köpfige Familie.
    Bei uns gibt es pro Stunde 4,90 für die TAKKI sogar nen Euro mehr.
    Und sie muss auch im Krankheitsfall einen Ersatz angeben.
    Vorallem wenn sie so oft Krank ist.
    Ich hab hier nen TAMU Vertrag liegen und da stehen alle § drinne woran sich TAMU und Eltern zu halten haben.
    § die vom Gesetz vorgeschrieben sind und man eben nicht umgehen darf.
    Ich rate dir dich mit der Dame mal zusammen zu setzen.
    Und sie mal höflich zu fragen ob sie weiß wieviel Essen man für das Geld bekommt.
    Lg Jes

  • Hallo JosieBenJessy....


    ich mag dir ja nicht zu nahe treten, aber da Du es so machst.....


    Ich arbeite seit 8 Jahren als Tagesmutter.....und ich glaube ich weiß SEHR GENAU was ich als Tagesmutter zu versteuern habe....denn das ist mein Beruf !


    ALLE Einnahmen einer Tagesmutter sind zu versteuern, es gibt hier keine Steuerfreiheit auf Kilometer wie es bei einem Arbeitgeber ist...denn wird sind selbständige und werden steuerlicht auch so behandelt....


    Was es nachher an Freibeträgen gibt ect....ist eine andere Sache aber grundsätzlich muss jedes Geld, egal ob Betreuungsgeld, Essensgeld oder meinetwegen Geld für einen Biokiste wöchentlich versteuert werden...und wenn dir das Finanzamt etwas anderes erzählt, sorry, aber das sind die Leute die am wenigstens Ahnung haben, warum der Kindertagespflegeverein auch kämpft und uns immer wieder von Neuen informiert wie wir uns verhalten sollten, was absetzbar ist nd was nicht....


    Und jedes Finanzamt handelt da anders ! Trotz einheitlichem Gesetz !


    So nun mal zu deiner "Kinderfrau", so heißt es nämlich wenn eine Tagesmutter (rechtlich übrigens Tagespflegeperson) zu dir in den Haushalt kommt, auch hier gibt es Unterschiede, sie kann als selbständige tätig sein oder als Angestellte.....das kommt darauf an wie ihr sie angemeldet habt, ob sie als Minijobberin arbeitet und ihr Sozibeiträge für sie abführt oder sie dieses selbst tun muss ???


    Das ist nämlich NICHT das Gleiche wie eine Tagesmutter sondern es gibt doch sehr große Unterschiede die man nicht verwechseln darf !


    Ob Du für 4 € für eine 4-5 köpfige Familie kochst, das wage ich als 5 köpfige Familie zu bezweifeln, aber darum geht es jetzt auch gar nicht !


    Eine Tagesmutter muss NIE für Ersatz im Krankheitsfall laut Gesetz sorgen, dieser Ersatz muss laut Kifög (Kinderförderungsgesetz) vom JA gestellt werden, auch wenn das JA gerne andere Dinge erzählt, auch hier wird IMMER wieder gestritten da das JA die Kosten nicht tragen möchte und schon gar nicht die Arbeit haben möchte !


    Ob sie OFT krank ist oder nicht, ist völlig irrelevant...Fakt ist.....1. entweder man vereinbart mit einer TaMu eine Pauschale die IMMER gezahlt wird, auch bei Krankheit und Urlaub oder 2. man vereinbart vertraglich eine stundengenaue Abrechnung ( so mach eich das nur) wo auch nur dann bezahlt wird wenn das Kind tatsächlich anwesend war....und 3. gibt es eine Satzung des Jugendamtes bzw. des Vermittlers wie Caritas und weitere Verbände wo enthalten ist ob die TaMu im Krankheits- und Urlaubsfall Geldleistungen bekommt oder nicht.......Also bitte NICHT ALLES über einen Kamm scheren....


    Und zusätzlich ist es von Kommune zu Kommune GANZ unterschiedlich wie die Satzungen aussehen...kriegste in Köln alles bezahlt, kannste ein Dorf weiter Pech haben und Null bekommen !


    Zitat

    Ich hab hier nen TAMU Vertrag liegen und da stehen alle § drinne woran sich TAMU und Eltern zu halten haben.


    § die vom Gesetz vorgeschrieben sind und man eben nicht umgehen darf.

    Diesen Vertrag würde ich gerne sehen :lach


    Also, JEDE Tamu und auch JEDER Träger kann Verträge machen wie es ihm beliebt....Natürlich darf er keine gesetzwidrigen Paragraphen dort einstellen aber das Kifög ist sehr weitreichend und die Möglichkeiten einer Tagesmutter ebenfalls....


    Aber es gibt KEINE Verträge wo die Gesetze alle drinstehen ! Wenn Du die Gesetze lesen willst und aufgeführt haben willst, musst Du dir das Kifög danebenlegen und jeden einzelnen Punkt im Vertrag vergleichen und wird dein Kind über einen Träger gefördert musst Du ebenfalls die Satzung des Trägers noch dazu neben dir liegen haben...


    Eine Tagesmutter ist selbständig, d.h. sie könnte dort auch reinschreiben als Beispiel: Eine Stunde kostet 8 € + 5 € Essensgeld am Tag + 3 € Sprit am Tag.....und es wird durchgezahlt auch bei Krankheit und Urlaub, wobei der Urlaub 50 Tage im Jahr beträgt...


    Hier handelt sie NICHT rechtwidrig !!! Noch nicht mal sittenwidrig ! Sondern WENN die Eltern dieses unterschreiben, erkennen sie diese Dienstleistung an und vereinbaren zu diesem Satz die Betreuung, sie sind also damit einverstanden.....Einzig gesetzwidrig würde sie HIER in diesem Beispiel handeln wenn das JA untersagt mehr als Betrag X zu nehmen,aber auch nur wenn das JA das Kind fördert, ansonsten haben die nichts zu sagen dazu...


    Edit: Nein, also nach nochmaligen nachlesen muss ich das verbessern....Sie handelt auch dann nicht gesetzwidrig wenn das JA Betrag X vorlegt und sie will mehr haben...Sondern wenn sie mehr einnehmen will als JA ihr erlaubt...darf das JA das ablehnen! Aber sie hat trotzdem die Möglichkeit, rein rechtlich, diesen Vertrag mit den Eltern mit diesen hohen Stunden privat abzuschliessen...ohne das sie mit dem Gesetz kollidiert !



    Das JA DARF sich nur in Verträge einmischen die auch gefördert werden von ihnen. Private Verträge gehen das JA nichts an !!! Das mal zur Erklärung wie kompliziert es werden kann eine TaMu anzustellen und sich zwischen den vielen möglichen Varianten zu entscheiden !



    So abschließend...es hört sich an als verteidige ich diese TaMU aber das ist nicht meine Absicht!
    Ein Essensgeld, um die Uhrzeit, für 3 Stunden ist zuviel, der Meinung bin ich ebenfalls !!! Nur um das klarzustellen....


    ABER: Fakt ist, der Vertrag wurde von beiden Parteien besprochen....beide Parteien müssen den Vertrag vorher unterschreiben ! Und das was man unterschreibt, gilt auch !


    Wenn die TaMu nun auf die Idee kommt, wie hier, einfach mal zu erhöhen, sollte sie in der Lage sein den Eltern die Erhöhung zu erklären und zu für beide Parteien im Einverständnis umzusetzen...


    Setz eine TaMu ihren Vertrag einfach um weil sie mehr Geld will, hat man IMMER das Recht auf eine fristlose Kündigung, da IMMER ALLE Parteien eines Vertrages der Abänderung zustimmen müssen !!


    Ich weiß eine fristlose Kündigung hilft auch nicht wirklich weiter in der Situation, aber wenn die TaMu nicht einlenkt, ist dass die einzige Drohung die bewirken könnte das sie vllt. bei den alten Sätzen bleibt...


    Sie handelt hier meiner Meinung nach falsch, einfach etwas zu verlangen und es als Gegebenheit hinzustellen ohne vorher eine Absprache zu treffen, aber sie handelt NICHT rechtswirdrig!


    Also bitte, erzählt nicht irgendwelche Dinge die ihr selbst nicht versteht weil ihr von irgendwem irgendwas erzählt bekommen habt...das Finanzamt und auch das Jugendamt ist in Steuerfragen echt schlecht was ihre mündlichen Auskünfte betrifft...alles was nicht schriftlich mit § unterlegt ist, ist wertlos !

    2 Mal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • Mhhhh, 4 € Essensgeld sind natürlich schon viel - darüber würde ich reden. Meine Tochter (4) ißt auch nachmittags
    nochmal im Kiga und kann trotzdem um 17:30 Uhr nochmal 2 große Jogis und um um 19 Uhr Abend essen.


    Das Thema "Urlaub" und "Krankheit" hatte ich auch immer - ich glaube das ist relativ normal,
    deshalb war ich froh, als ich nur noch den Kiga hatte.


    Aber, du hast auch großes Glück - gerade für die Zeit nachdem Kiga bis 19 Uhr würdest du hier
    niemanden finden - einfach eine unattraktive Zeit und den Preis für diese Spätschicht möchte ich
    nicht wissen, denn hier kostet die Regelzeit schon 5,65 € pro Kind und Stunde.


    Und ich verstehe die Tamu wenn sie die km für den Kids-Lieferservice abrechnet - alternativ könntest
    du sie ja auch abholen - gehupt wie gesprungen.


    Krank ist natürlich übel - aber das Risiko haben alle Arbeitgeber.


    Die andere Frage - gibt es überhaupt eine Alternative ?


  • Die andere Frage - gibt es überhaupt eine Alternative ?

    Das ist eine gute Frage und auch dir, die ihr Euch stellen solltet !



    Ich möchte euch allen aber noch etwas zu bedenken geben bei dier Sache, etwas das mich auch privat immer wieder beschäftigt in den Spagat: Tagesmutter...Eltern



    Ich greife mal den hier genannten Betrag von 3,90 € pro Betreuungsstunde auf....


    Eine TaMu bekommt also 3,90 € die Stunde für die Betreuung eines Kindes...!


    3,90 € teilt sich auf in Betriebskosten (heißt Sachaufwand) die sie steuerlich absetzen kann/muss (es sei denn sie kann Mehrkosten beweisen dann kann sie sogar noch mehr absetzen) 1,88 € /Std und 2,02 € /Std Erziehungsaufwand (also die Betreuung)


    Die TaMu soll dafür:
    Regelmässig die Fortbildungen absolvieren (in ihrer Freizeit, ohne Bezahlung, im Gegenteil die Fortbildungen kosten sogar etwas)
    den 1.Hilfe Kurs alle 2 Jahre wiederholen
    Besuche des JA erlauben, immer mal wieder, in ihren privaten Räumen, damit geschaut wird ob alles noch dem Standard entspricht
    ihre eigene, private Wohnung IMMER kindsicher halten, obwohl sie selbst vllt. keine kleinen Kinder mehr hat..
    ihr privates Mobilar stellt sie ebenfalls zur Verfügung was zu Mehrabnutzung führt...
    Strom, Müll, Heizung, Reinigungskosten, alles erhöht sich...
    Obwohl sie selbständig ist kann sie ihren Lohn nicht selbst bestimmen da sie Vorgaben des JA zu beachten hat wenn sie zu diesem Satz dort arbeitet...(wie oben im genannten Beispiel)
    Sie muss sich selbst versichern in der KV,RV und eine Haftpflicht haben sowie bei der BGW eingetragen sein und dort zahlen....
    Sie soll eure Kind liebevoll betreuen,
    liebevoll fördern,
    Verantwortung übernehmen wenn dem Kind was passiert, egal ob es nun etwas kaputt macht oder es einen Unfall hatte
    euer Kind mit Essen und Trinken versorgen
    wickeln (je nach Alter)
    sinvoll beschäftigen und
    sie übernimmt für gewisse Zeit einen Teil eures Erziehungsauftrages




    Man siehe obige Rechnung....


    Für all das bekommt sie gerade mal nach Abzug der Steuerpauschale 2,02 € die Stunde....egal was passiert ! Das ist ihr Einkommen dafür....


    Einen Babysitter wird oft 5 € oder sogar 10 € - 15 € die Stunde bezahlt....obwohl er meist vorm Fernseher abends hockt und Chips isst...nix Erziehungsauftrag usw...



    In diesem Fall also hier oben....Du sagst deine Kinder mögen die Tagesmutter, sie unternimmt viel mit ihnen, lässt sie nicht vor dem Fernseher sitzen, sie gehen gerne dorthin, es geht ihnen dort gut !!


    Ich weiß wir haben ALLE kein Geld um es aus dem Fenster zu werfen, und sich Mehrgeld über das Essen reinzuholen ist auch nicht gerade fair und professionell ...


    ABER


    Findest Du nicht das deine Kinder das Wert sind?


    Sie fühlen sich wohl, werden sinnvoll beschäftigt und eine Frau gibt dafür ihre Zeit und nimmt deine Kinder liebevoll an damit Du arbeiten kannst, sagen wir mal für 6-7 € Netto die Stunde (um mal von niedrigen Einkommen auszugehen) wo sie aber gerade mal 4 €/Std bekommt?

  • Zum versteuern mal ne Frage.
    Was ist wenn sie das Geld bar auf die Hand bekommt?


    Also das Spritgeld und das Essensgeld?
    Dann macht sie es vielleicht hinten rum, dann muss sie auch nix versteuern.


    DanjasDream:
    Gibst du ihr das Essens- und Spritgeld bar oder ist das irgendwie vertraglich geregelt und du überweist ihr das?


    LG

  • @Fragende:


    bis jetzt war ich Dir wirklich dankbar für Deine Beiträge und finde es gut das Du vom Fach bist und mir somit einen anderen Blickpunkt vermitteln kannst, worum ich ja auch gebeten hab. Letztlich hab ich ja auch in erster Linie hier im Forum nachgefragt weil ich nicht sofort auf die TaMu los gehen wollte.
    Ich hab gestern den Vertrag durch gekaut und die TaMu handelt danach. Das mach ich ihr ja auch nicht zum Vorwurf. Rückblickend betrachtet würd ich den Vertrag so nicht mehr unterschreiben. Natürlich kommt jetzt die Frage: Warum hast du den dann überhaupt unterschrieben?!


    Ganz einfach, ich hatte bisher noch nie eine Tagesmutter und wußte letztlich nicht was für Punkte für mich mal wichtig werden könnten und welche nicht. Das hat sich halt nun in den vergangenen Monaten gezeigt, beim nächsten Mal würde ich auf sowas mehr achten (wie z.B. Stundenausgleich von nicht in Anspruch genommenen Betreuungstagen).


    Spritgeld war nie das Thema, selbstverständlich das ich dafür aufkomm. Ebenso wurden von mir in regelmässigen Spiel- und Bastelgelder bezahlt (auch da hab ich mich nie drüber beschwert und das mäkel ich auch nicht an).


    Das einzige was mich jetzt wirklich sauer gemacht hat war das Essensgeld und dieses "ups, ich hab vergessen Ihnen meine Urlaubsänderung mitzuteilen... tja, da kann man jetzt nix machen"... Und ich sag´s gern noch einmal:


    Die Kinder werden den Tag über mit Essen zugestopft und das Essen bei der TaMu muss einfach nicht sein und 4 Euro dafür find ich übertrieben. Die bisherigen 2 Euro hab ich mir eingehen lassen aber irgendwann is einfach gut und ich bin mir sicher das die Zwillis deswegen ned verhungern werden.


    Und ganz ehrlich... ich kann es mir bald schlicht und ergreifend nicht mehr leisten. Ich verdien gerade mal so viel das ich zwar aus dem Hartzsatz draussen bin, aber nachdem jetzt auch die ganzen Zuckerle wegfallen wie z.B. GEZ-Befreiung, Essensgeldübernahme im KiGa usw usw bleibt mir unterm Strich weit aus weniger als wie mit Hartz... und trotzdem geh ich weiter hin arbeiten ohne mich groß zu beschweren.
    Vielleicht kannst Du mich a bisserl verstehen?


    Was Deine Ausführung bzgl. des Berufes TaMu angeht:


    Natürlich bin ich mir dessen bewusst das TaMu ein unterbezahlter und in einigen Punkten ein "undankbarer" Job ist. Sei mir nicht bös und ich will Dir da jetzt nicht auf die Füsse treten aber es wird niemand gezwungen diesen Beruf auszuüben. Kommt jetzt sicherlich böser rüber als wie ich des mein aber letztlich ist es doch so.

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Hallo,


    nein Du trittst mir nicht auf die Füsse mit deiner Aussage, denn Du hast Recht...es ist ein unterbezahlter und undankbarer Job....


    Ich kann damit leben da ich ein behindertes Kind habe, nach Sacheidung nicht vom AA gefördert werde solange ich pflege, ich aber auch nicht einfach nur zuhause Däumchen drehen möchte, das würde mich irre machen....also pflege ich TaKis nebenbei um Eltern etwas zu ermöglichen was ich erst später für mich ausbauen kann....


    Ich gebe dir auch nach wie vor Recht, und das hast Du meiner meinung nach auch, dass das Essensgeld unangemessen ist....!!! Also bitte nicht falsch verstehen...


    Ich sage: Wenn sie mehr Geld verdienen will (was man übrigens nicht in laufenden Verträgen macht sondern lieber erst bei neuen).... dann soll sie das begründen und dann würde ich es auch einsehen eben weil man sowenig Einnahmen hat....


    Sie versucht es "hintenrum" übers Essensgeld, das fände ich auch nicht ok.....zumal es eine falsche Art ist wie es hier läuft....


    Zitat

    Das einzige was mich jetzt wirklich sauer gemacht hat war das Essensgeld
    und dieses "ups, ich hab vergessen Ihnen meine Urlaubsänderung
    mitzuteilen... tja, da kann man jetzt nix machen"... Und ich sag´s gern
    noch einmal:

    Doch da kann man was machen, nämlich sie auf ihren eigenen Vertrag hinweisen und mit Recht könntest Du darauf pochen das Geld für diesen abgeänderten Urlaub einzubehalten und sogar von ihr verlangen das sie die Ersatzbetreuung zhalt da Du nach ihren Angaben deinen Urlaub geplant hast und nun durch ihr Verschulden "Mehr Geld aufbringen müsstet" für eine anderweitige Betreuung durch ihren Fehler....


    Inwieweit ist denn die Dame belegt? Hat sie genügend Kinder so das es ihr nichts ausmachen würde wenn deine Kinder weg wären?
    Wenn nein, sag ihr ganz klar dass das so nicht geht und Du die Kinder woanders unterbringen wirst wenn sie sich nicht an ihren Vertrag hält! Das ist dein Recht.....


    Und ich kann dich sehr gut verstehen...ich stecke auch in dem Zwischenloch...mal Hartz4, mal Wohngeld, dann wieder Hartz4....


    Aber wenn Du keine Alternative hast musst Du mit ihr reden...und da kannst Du das was ich angeführt habe auch benutzen um den Ball bei der TaMu flach zu halten.....ich wünsch dir Glück dabei.....


    @dragonlady84


    Das wäre die größte Sauerei, denn das wäre Steuerhinterziehung und wenn ihr das jemand nachweisen kann, dann möchte ich nicht in ihrer Haut stecken !! Das ist ja eine menge an Geld die sie dann verschweigen würde.....


    Nur mit Überweisung an die TaMu kann man das Geld am Ende des Jahres als Kinderbetreuungskosten absetzen....nicht mit Quittung oder sonstigen !! Das erkennt das Finanzamt nicht an...

  • Bin ich froh! Unsere TM ist mit 4€/Stunde für München eh supergünstig, und dafür bekommen die Kinder vormittags frisches Obst und Zwieback, frisch gekochtes Mittagessen mit Joghurt zum Nachtisch und nachmittags wieder Obst.


    Das mit dem Essen würde ich nochmal richtig mit ihr besprechen.

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

  • Ich kann es nur sagen wie es bei uns ist.
    Meine Kinderfrau so wie sie korrekt heißt ist bei mir angestellt.
    Und ich zahle ihr Spritgeld was ich nicht versteuern muss.
    Und das hat mir auch mein Anwalt bestätigt.
    Eben diese 0,30 cent pro km ob das bei euch selbständigen anders ist, ja das weiß ich nicht.


    Zu den §.... Ich sprach auch nicht von allen sondern von denen die wichtig sind und nicht abgeändert werden dürfen.
    Und eigentlich in jedem drinne stehen sollten.


    Es ist ja schön das du seid 8 Jahren als TAMU arbeitest. Ich habe die letzten 9 Monate mit Tamuverein, JA und Anwalt zusammen einen heiden Papierkram durchgemacht um die best mögliche betreuung zu finden.
    Und musste mich in diesem Urwald zurecht finden.


    Und fakt ist ja das in ihrem Vertrag steht das der Urlaub zwischen den Parteien abgesprochen wird.
    Und wenn sie dann hingeht und kurzfristig alles umschmeißt ist das in meinen Augen kein Absprechen mehr, sondern den Kopf durchsetzen.


    Und ja sorry ich bin ein sparsamer Mensch und wir sind zu 3 und wenn ich z.b nen Eintopf mache der mich net mehr als 4 euro kostet.
    Können wir davon 3 mal essen.
    Und ich rede hier nicht von 3 Mahlzeiten sondern nur vom Mittag.


    Ich finde es für 3 Stunden ziemlich unverschämt den Euro auf 2 zu erhöhen pro Kind.
    Und ich würde dem nicht zustimmen.
    Sondern es so machen wie hier bis jetzt gesagt wurde, essen mitgeben.

  • Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • @Fragende


    Warum muss die Tagesmutter nicht akzeptieren, dass die Mutter ihren Kindern das Essen ab jetzt mitgibt?


    Seit wann haben denn Tagesmütter das Recht den Speiseplan der Tageskinder zu bestimmen? Unterschreibt man das in Deinen vielzitierten Verträgen?


    Ich seh das so:


    Mutter gibt Kindern nen Nachmittagssnack mit, Tagesmutter entfallen Kosten, Mutter muss für die überzogenen Essenspreise nicht mehr aufkommen.

  • @fragende
    z.b Graupensuppe
    Kartoffelsuppe
    Käse lauch Eintopf sowas eben halt vorallem wenn du bei LIDL suppenfleisch holst was um 30% reduziert ist oder woanders nimmst halt 2 mal frierst eins ein.
    Oder Aufläufe selbst wenn es 5 Euro sind wir essen da minimum 2 mal von wenn nicht sogar 3 mal also sollte es für 5 Mindestens einmal reichen.
    Oder nicht? Naja rezepte sind es immer die gleichen aber ich gucke eben wo die Zutaten am billigsten sind.
    Ich fasse das auch nicht als Angriff auf.
    Und ich muss meiner Kinderfrau auch Lohnabrechnungen schreiben etc.
    Und Abgaben abführen.
    Ich hab hier schon wahrlich soviel Papier liegen muhahahahaha Ich könnt ne Firma aufmachen :lach zumindest kommt es einem so vor. :lach

  • Weil eine "freie" TaMu nicht weisungsbegunden ist..


    Wenn sie also sagt: Ich dulde kein mitgebrachtes Essen, dann darf sie das.....


    Es gibt TaMus die das damit begründen das andere Kinder dann ja gerade das haben möchten was der Andere aber in seiner Tasche hat.....(was auch bei 5 einjährigen z.B. echt zu Problemen ausarten kann)


    Also sagen diese TaMus: selbstmitgebrachtes Essen = Nein


    Und das dürfen sie ! Im gegenzug dazu "darfst" Du entscheiden dein Kind nicht von dieser TaMu betreuen zu lassen..... ;) Ist nun doof gesagt, aber ist so....


    Zitat

    Deinen vielzitierten Verträgen?

    Weißt Du wieso ich sooft davon spreche?
    Genau damit Mütter/Väter die dies hier lesen und eine TaMu benötigen GENAU wissen worauf sie achten müssen....


    Denn bei einer "freien" TaMu die nicht als 400 € Kraft angestellt ist gilt NUR das was vertraglich (und natürlich rechtlicht einwandfei) geregelt wurde zwischen den Eltern und der TPP,


    eben weil sie NICHT weisungsgebunden ist....


    Eine Erklärung für weisungsgebunden:
    Die Definition der Selbständigkeit wird aus § 7 Abs. 1 des vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) hergeleitet. Dieser enthält Begriffsbestimmungen, die eine Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung ermöglichen. Die Aufnahme einer selbständigen Arbeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Entspricht eine als selbständig gemeldete Arbeit den Merkmalen der abhängigen Arbeit, spricht man von Scheinselbständigkeit. Quelle: Wikipedia


    Würde die TaMU deine Weisung also umsetzen obwohl das gegen ihren Willen ist, befände sie sich in einer Scheinselbstständigkeit. Das ist strafbar...


    EIn Arbeitnehmer widerum hat einer Weisung immer (sofern laut Vertrag) Folge zu leisten !


    Einde selbständige TaMu leistet nur dem Folge dessen sie vertraglich nach ihren Massstäben vereinbart hat mit den Eltern !

  • Und ich muss meiner Kinderfrau auch Lohnabrechnungen schreiben etc.
    Und Abgaben abführen.
    Ich hab hier schon wahrlich soviel Papier liegen muhahahahaha Ich könnt ne Firma aufmachen :lach zumindest kommt es einem so vor. :lach

    Genau da ist der Unterschied.....DU musst Abgaben abführen, DU musst Lohnabrechnungen schreiben....


    Eine TaMu (nicht Kinderfrau) macht es genau andersrum....SIE schreibt die Abrechnungen und Quittungen und SIE führt alles selbständig ab an die jeweils einzelnen Stellen ! Das ist der Unterschied zwischen Selbständiger TaMu und Kinderfrau, aber nicht selbständig da sonst Scheinselbständigkeit hier gegeben wäre....



    Beginn Off Topic


    So nu zu den Aufläufen und Co.....
    Ok es mag vllt daran liegen das bei mir mein Freund sowie meine 3 Söhne mit 14, 12 und 9 Jahren wohnen....NIE im Leben könnte ich, selbst im Angebot damit auskommen...nichtmal mit 5 € fürs billigste Essen....


    Aber die essen natürlich auch dementsprechend, sind ja auch älter und haben mehr Hunger...


    Also allein beim Porreegulasch......Sprich: 2 KG Porree, 2 Zwiebeln, 4 Löffel Stärke, 1 Liter Brühe, 500 g Schweinefleisch, Mich und Kartoffeln bin ich locker mit 7-8- € dabei und das ist schon eins der günstigeren Essen bei uns....


    Ausser Eierpfannkuchen oder Bratkartoffeln mit Ei und Gurkensalat....ok, Ende mit Offtopic

  • Würde die TaMU deine Weisung also umsetzen obwohl das gegen ihren Willen ist, befände sie sich in einer Scheinselbstständigkeit. Das ist strafbar...


    Sorry, aber das ist nun wirklich an den Haaren herbeigezogen und wenn Du mich fragst totaler Quatsch.


    Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung und die sind nicht immer so auszuführen, wie es dem Auszuführenden beliebt.


    Mal ein einfaches Beispiel. Wenn ich einen selbständigen Maler beauftrage mein Wohnzimmer grün-rot kariert zu streichen, dann hat er das gefälligst zu tun und zwar genauso wie ich es wünsche. Das hat nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun, wenn er meinen Auftrag ausführt obwohl ihm neongrün-neonorange kariert viel besser gefallen würde.


    Der Maler wird nicht mein Angestellter, weil er meine Anweisungen ausführt und eine Tagesmutter wird auch nicht dadurch scheinselbständig, dass sie mein Kind so betreut, wie es für das Kind am angenehmsten ist, auch wenn sie das privat anders machen würde.

  • Ich beschäftige mich nicht erste seit gestern mit dem Thema !




    Eine Tagespflegeperson kann selbstständig oder angestellt tätig sein.




    Bedeutsam für die Abgrenzung ist die Art der Tätigkeit. Entsprechend den allgemeinen
    Abgrenzungskriterien ist ausschlaggebend, ob die Tagespflegeperson bei der Gestaltung und Durchführung der
    Kinderbetreuung an Weisungen der Eltern bezüglich Art, Ort und Zeit der Betreuung gebunden ist oder Art
    und Umfang der Betreuung selbst bestimmen kann. Dazu gehören z.B.</abbr> Fragen der Ernährung der Kinder
    ebenso wie die konkrete Ausgestaltung der Betreuung (Fernsehen, Spiele, Ausflüge)
    . Anhaltspunkte für
    das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses können sich auch aus dem regulären Ort der Betreuung
    ergeben (Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters oder Haushalt der Eltern). Betreut die Tagespflegeperson
    das Kind in dessen Familie nach Weisungen der Eltern, ist sie in der Regel Arbeitnehmerin, die Eltern sind die
    Arbeitgeber.




    Werden hingegen Kinder verschiedener Eltern im Haushalt von Tagesmutter/-vater oder in anderen kindgerechten
    Räumen eigenverantwortlich betreut, dann ist die Tagespflegeperson selbstständig tätig. Die
    Einnahmen aus der Tätigkeit der Kindertagespflege sind einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus
    selbstständiger Tätigkeit. Die Neuregelung zur Besteuerung der Einkünfte aus der Tagespflege
    können sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Tagespflegepersonen müssen sich hierzu
    entsprechend informieren.



    Quelle: http://www.handbuch-kindertage…pflegepersonen/dok/59.php




    Sie hat die freie Wahl was ihre Leistungen betrifft...sie kann selbst entscheiden was sie zulässt, ansonsten wird sie eben nicht für dich tätig....


    Und wenn sie sagt: Ich gebe kein mitgebrachtes Essen (was sie auch nach dem Hygieneschutzgesetz nicht MUSS ohne Anmeldung beim Gesundheitsamt) dann ist das so !!! Denn sie kann entscheiden ob sie es tut oder nicht!!!


    Zitat

    Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung und die sind nicht immer so auszuführen, wie es dem Auszuführenden beliebt.


    Und genau deswegen wird das vorher vertraglich vereinbart, genau deswegen poche ich so darauf das ALLES vertraglich festgehalten wird...denn sie muss dir nicht gehorchen weil Du das gerade so willst wie bei einem Arbeitnehmer....




    Übrigens kann der Maler dein Auftrag ohne rechtliche Folgen ablehnen wenn ihm die Farbe nicht gefällt sofern er den selbständig ist und nicht angestellt in einer Firma als Arbeiter....soviel dazu !


    Man man man, ich weiß wovonich rede, ich sage nicht aus Jux und Dollerei das sie das darf obwohl ich damit auch nicht einverstanden wie die TaMu das handhabt....ich kann ech tnur den Kopf darüber schütteln das es immer wieder welche gibt die gar nicht in dem Beruf arbeiten aber alles besser wissen.....da könnte man manchmal echt :wand


    Wieso muss man immer jede Aussage hier im Forum mit § hinterlegen bevor einem geglaubt wird..... :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • Sorry Fragende,


    aber auch Dein Auszug aus dem Tagespflege-Handbuch belegt Deine Aussage nicht.


    Dort geht es ausschliesslich darum wo das Kind betreut wird.


    Angestellt ist demnach, wer Kinder in deren häuslichen Umgebung betreut und das so tut, wie es die Kinder gewohnt sind.
    Selbständig ist demnach, wer fremde Kinder in eigenen Räumlichlkeiten betreut. Mehr sagt das doch nicht aus.


    Und nur die Tatsache, dass sich die Tagesmutter in ihren eigenen Räumlichkeiten z.b. nach den Schlafenszeiten des Kindes richtet und ihm nicht ihre eigenen aufdrückt, weil es ihr besser passen würde, macht sie nicht scheinselbständig.


    Und Verträge hin oder her. Man kann nicht ALLES in einem Vertrag festhalten, dafür gibt es mit Kindern zu viele Eventuallitäten. Richtet sich die Tagesmutter dann aber an Anweisungen der Eltern, die nicht vertraglich festgehalten sind, macht sie das nicht scheinselbständig.




    Du siehst, ich glaub Dir nicht mal, wenn Du mir mit irgendwelchen Paragraphen kommst. Zumindest nicht, wenn sie Deine oben angeführte Gefahr der Scheinselbständigkeit nicht belegen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • Ähm Du hast aber schon die DICK MARKIERTEN BUCHSTABEN wahrgenommen oder :hae:


    Und ich muss hier nichts beweisen, da ich in dem Beruf arbeite und vorher 1 Jahr als Kinderfrau tätig war WEIß ich was wie ist.....


    Wer es glauben will, freut mich das ihr einer erfahrenden TaMu vertraut die sich tagtäglich in einer Communitiy damit beschäftigt...


    Glaubts ihr nicht, Pech, ganz einfach!


    Ich habe hier untermauert, mit Links, WO man nachschaun kann, und auch einfache, leichte Erklärungen die anschaulich sind, gegeben...


    Jeder muss nun selbst entscheiden was für ihn dabei rumkommt.....


    Trotzdem finde ich es traurig, das hier einem alles abgesprochen wird...ständig heißt es man erzähle nur Quatsch, Lügen, Mist, kann nicht stimmen....


    Sorry das muss ich mir nicht geben und wer lesen kann ist klar im Vorteil..


    Hat jemand noch eine ehrliche Frage und erwatet darauf eine ehrliche und meinetwegen auch durch Links belegte Auskunft, helfe ich gern....


    Ich hatte selbst eine TaMu und bin nun eine TaMu....ich kenne also beide Seiten und helfe da gerne weiter die Dinge aus beider Sicht zu sehen...


    Gruß Fragende

  • Ich hatte einiges markiert, habe das aber jetzt gelöscht. Ich möchte einfach nur mal feststellen, dass eine gute Tagesmutter verdammt viel leistet für die paar Penunsen, die sie dafür bekommt! @ Fragende hat es ja oben aufgelistet. Und nebenbei bemerkt glaube ich, dass man in dem Job ganz leicht draufzahlt. Fängt mit der größeren Mülltonne für die ganzen Windeln an und hört mit irgendwelchen Extras, von denen man die Tageskinder selbstverständlich nicht ausschließt auf.
    Und dass man auch als tagesmutter auch mal krank ist und dass das selbstverständlich dann nicht vom Lohn abgezogen wird ist ja wohl mal absolut selbstverständlich!


    @ DanjasDream:
    Ich finde zu einer Tagesmutter muss man vertrauen haben. Ich würde meine Kinder nicht irgendwo hingeben wollen wo mein Bauchgefühl sagt, dass es nicht in Ordnung ist. Und selbst wenn die Tagesmutter im Recht ist, was etwa den Urlaub betrifft finde ich ihr Verhalten absolut nicht in Ordnung! Und auch wenn man wegen jeder Erkältung den tageskindern absagt finde ich das total daneben. Aber das ist wahrscheinlich sehr schwer zu beurteilen, wann jemand "richtig" krank ist :frag
    Und das mit dem Essensgeld scheint mir auch etwas überzogen zu sein!


    Memo an mich: Morgen meine Tagesmutter :bigkiss