Ständige Kindeswohlgefährdungsbehauptungen

  • Hallo,


    ich habe schon mehrere Threads gestartet, die der eine oder andere, der meinen Fall noch nicht kennt, vielleicht vorher lesen könnte.


    Ich denke, wir nähern uns jetzt betreffs des Umgangs einer Lösung. Ich bin darüber auch erleichtert.


    Ein Problem bleibt jedoch über. Ich vermute, einige werden sagen, damit muss ich leben, aber Sprüche dieser Art brauche ich nicht, sondern Lösungsvorschläge ernst gemeinter Art.


    Der Vater kramt immer wieder etwas heraus, um eine Kindeswohlgefährdung zu behaupten. Mal lebe ich mit Nazis in einem Haus, mal ist die Wohngegend zu assi für seinen Geschmack, weshalb man mir das Sorgerecht entziehen lassen solte, mal vernachlässige ich angeblich die Gesundheitssorge, mal bin ich psychisch gestört und verfalle angeblich in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit, außerdem bin ich angeblich in Heimen und Pflegefamilien aufgewachsen (wovon ich nichts wüsste), dann befürchtet er, ich könnte gewalttätig gegen unser Kind sein und so weiter. Bisher ergab sich bei jeder Behauptung, dass diese sich als falsch herausstellte.


    Wenn wir es nun schaffen, eine Umgangsregelung abschließend zu klären, dann wird unsere Tochter (22 Monate alt) vielleicht ab Sommer einmal im Monat beim Vater 500km entfernt sein. Die Gefahr ist aufgrund unserer Vorgeschichte hoch, dass ihm an einem dieser Wochenenden mal wieder eine Kindeswohlgefährdung einfällt, weshalb er meint, die Kleine einbehalten zu müssen.


    Wie verläuft das in solch einem Fall?
    Was kann ich tun?
    Und kann man in der Umgangsregelung vielleicht einen Schutzmechanismus einbauen?


    Hat jemand von euch solch einen Fall vielleicht auch schon durch?


    Ich weiß von einer Freundin, dass ihr Sohn über viele Wochen beim Vater blieb, weil der das Kind nicht mehr herausgeben wollte. Der Vater hatte aber GSR, was in unserem Fall nicht so ist. Ich habe das ASR, und derzeit besteht keine Chance, dass wir das GSR bekommen, da bisher sämtliche Richter und Mitarbeiter des Jugendamts davon abgeraten haben.


    Wie schnell reagiert ein Gericht bei einem solchen Fall?


    Ich nehme ja an, der gesunde Menschenverstand rät davon ab, ein Kind einzubehalten, wenn keine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber dass der KV nicht immer rational handelt (zB mich aus der Parklücke heraus angefahren hat, weil ich ihm im Weg stand), ist leider nicht ungewöhnlich.


    Über Antworten von Forenmitgliedern, die nicht auf Krawall gebürstet sind, würde ich mich freuen.


    Vielleicht kann mir da auch die Angst genommen werden, die nun leider entstanden ist, WEIL er eben immer wieder solche Behauptungen aufgestellt hat.


    Gruß.

  • Empfehle ihm zum JA zu gehen. Die hören sich das sicher skeptisch an, machen vermutlich ein mal einen Hausbesuch und dann ist das Thema durch. Kommt am coolsten wenn du ihm die Visitenkarte der Sachbearbeiterin in die Hand drückst.


    Einen Hausbesuch hatte ich schon. Alles in Ordnung.
    Die JA-Sachbearbeiterin sagt bisher auch, sie kann nichts seiner Behauptungen bestätigen.


    Aber was ist, wenn unsere Kleine in 500km Entfernung ist und er sie dann wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung einbehält?
    Dann bringt die JA-SB in unserer Gegend auch nichts mehr.


    Ich denke ja, das macht er EINMAL und dann nie wieder, das ist mein einziger Trost bei dem Ganzen.

  • Dann stell Dich doch beim JA des Vaters vor. ;)


    Das mein ich völlig ernst - klar sind 500km kein Pappenstiel, oder frag bei Deinem JA nach ob die sich mit dem dortigen JA notfalls kurzschließen.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Da du das Alleinige Sorgerecht hast MUSS er dir das Kind übergeben.Er hat nicht das Recht das Kind einzubehalten,sonst macht er sich Strafbar und würde dann z.b wegen Kindsentführung/Freiheitsberaubung selber dann hinter Gitter wandern.
    Sollte es dazu kommen das der KV das Kind (ja auch mit angegebenen grund) dir nicht übergibt so kannst du die Polizei rufen.


    Ich habe mich damals selber bei einem Anwalt schlau gemacht,da von meinem Exmann drohungen kam das er mir das Kind wegnehmen und entführen würde.

    Und? Was macht die Liebe?....... Freundlich Winken und weiter ziehen.. :D
    Hat jemand mein Selbstwertgefühl gesehn? Das ist wohl grade auf abwegen

  • Bei ASR hast Du die Möglichkeit, Dein Kind mit der Polizei dort herauszuholen... ist blöd fürs Kind, aber schnell und effektiv. Du musst nur nachweisen können, dass Du tatsächlich das ASR hast.


    Wenn das definitiv so ist, dann ist gut. Dann muss ich mir nur genug Geld bereithalten, um spontan die Fahrt dorthin mit einem Leihwagen zu machen und bis zum nächsten Tag im Hotel zu bleiben. Sind eben mindestens vier Stunden Fahrt. Mit dem Zug mindestens sechs. Ich schätze, danach hätte er sowieso das größere Problem von uns beiden. :crazy

  • Das mit dem GSR stimmt schon, aber, wenn die Mutter (oder Vater) trotz GSR, das ABR hat, ist die Polizei auch gehalten, dass Kind von dort zu holen.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst Du im Heute von neuem beginnen.
    - Buddha Shakyamuni -

  • Er hat nicht das Recht das Kind einzubehalten,sonst macht er sich Strafbar und würde dann z.b wegen Kindsentführung/Freiheitsberaubung selber dann hinter Gitter wandern.

    Gott sei Dank ist das so.
    Würde er das Kind einfach einbehalten weil er dir unterstellt du würdest das Kindeswohl gefährden, macht er sich strafbar weil in Deutschland nunmal keine Selbstjustiz geduldet wird.
    Er müsste dann also wieder den offiziellen Weg gehen und dir das Kind aber erstmal wieder aushändigen.


    Also mach dir keinen Streß, und ich hab in einem deiner anderen Threads mal gelesen du hast Angst das er dem Kind was tut um es dir dann anzuhängen, ist das richtig?
    Wenns so ist dann bitte doch nen Mitarbeiter vom JA oder jemand von ner Erziehungsberatung bei der Übergabe dabei zu sein damit du nen Zeugen hast das es dem Kind bei der Übergabe einwandfrei ging.


    Und denk dran: Wenn was schief geht ist das zwar doof aber das passiert dann auch nur ein Mal.



    Grüße dich ganz lieb :-)

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Das mit dem JA hab ich so durch (seit damals ist da zumindest außerhalb vom Gericht nix mehr). Hätte auch den Vorteil dass das JA den KV über seine Rechte und Unrechte aufklärt. Der KV muss ja nicht dort persönlich auflaufen, die Beraten auch per Telefon.


    Polizei würde ich vermeiden.

  • Also mach dir keinen Streß, und ich hab in einem deiner anderen Threads mal gelesen du hast Angst das er dem Kind was tut um es dir dann anzuhängen, ist das richtig?
    Wenns so ist dann bitte doch nen Mitarbeiter vom JA oder jemand von ner Erziehungsberatung bei der Übergabe dabei zu sein damit du nen Zeugen hast das es dem Kind bei der Übergabe einwandfrei ging.


    Ich plane die Abholung über die KiTa. Dann können die Erzieherinnen vorher morgens gucken, ob es wegen MIR irgendwelche Spuren von Misshandlung gibt. Ich würde hoffen, dass die Aussage der KiTa dann ausreicht, um seine Behauptung zu widerlegen.


    Aber ich hoffe auch, dass sich der ganze Stress legt, sobald er seinen Willen hat, und er es dann auch unterlässt, mich auf diese Weise anzugreifen. Ich würde dafür nicht die Hand ins Feuer legen. Vielleicht fällt ihm irgendwann wieder etwas ein, womit er sich unangenehm in mein Leben drängen kann, aber wenn ich ihm keine Fläche mehr biete, würde ich meinen, dass da auch nicht mehr viel kommen kann.

  • Zuständig ist das JA, wo der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist! Also das JA wo Du lebst.


    Wenn Du (berechtigte nicht gefühlte) Sorge hast, dass der Vater das Kind behält, kannst Du einen Antrag auf ABR stellen.


    Bei gemeinsamer elterlichen Sorge ist es auf jeden Fall so, dass wesentliche Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Wenn er also das Kind einbehält, hat er dafür nicht Deine Zustimmung und Du gehst umgehend zu Deinem Amtsgericht und stellst einen Herausgabeantrag (bereits ohne Anwalt) damit das Gericht noch umgehend entscheiden kann. Spätestens dann kannst Du dann noch das ABR beantragen.


    Der Kater :brille


    (no Panic --> Ist genau so sch... wie Krawall ;))

  • Du hast das alleinige Sorgerecht, dann sitzt du schon am längeren Hebel.
    Ich habe da auch ähnliches durch und kann leider nur sagen, egal welche dummen Sachen ein Elternteil macht oder machen will, gehandelt wird in Deutschland so wie so erst, wenn etwas passiert ist.
    Mein Ex ist mit unserem Sohn damals einfach abgehauen, mit dem Auto.....ich war bei der Polizei, die sagten nur, ich hätte das Kind nicht mitgeben lassen sollen und ins Auto steigen lassen....gut, habe daraus gelernt!
    Selbst wenn er irgendwelche Spielchen drehen wird, vorher kannst du eh nichts machen.
    Habe das alles mit meinem Anwalt und dem Jugendamt durch........und GOTT SEI DANK, ist nie der Umpfang eingetreten, mit dem ich immer beim KV gerechnet habe.
    Denn auch wenn Männer zicken und aus der gescheiterten Beziehung die Mutter des Kindes ohnehin die Böse ist, wenn Sie sich um das Kind kümmern, lieben sie es auch!
    Sie sind halt nur ein bißel detsch und du, als schlaue Frau, mußt den besten Weg finden, um mit dem KV halbwegs auszukommen;)

    Einmal editiert, zuletzt von lorelina ()

  • Ich arbeite ja sozusagen an der "Quelle" und hab mich bei unseren Beamten mal schlau gefragt: Bei ASR können sie das Kind "rausholen" bei GSR leider nicht.


    Da hast du dich an der falschen Stelle die Info besorgt oder amchst absichtlich "falschen" angaben: bei ASR kann das JA das SR sofort und problemnos mit vorgeschobenen "Geritlichen Einverständniseinholung " per Fax auf sich übertragen und dann sieht sie ihr kind wenn überhaupt nur noch begleitet und über JAHRE.

  • u, als schlaue Frau, mußt den besten Weg finden, um mit dem KV halbwegs auszukommen;)


    Wenn man es mit perversen narzistischen psychopaten zu tun hat, bezweifle ich, ob es der richtige Rat ist.

  • hm es gibt doch bereits eine vom gericht beschlossene und für dich verpflichtende umgangsvereinbarung. warum muss das kind jetzt bis zum sommer warten um seinen vater zu sehen, zu den terminen die festgesetzt wurden?
    hm kindeswohlgefährdend ist die zerrerei deinerseits am kind. und ob er nicht doch gsr beantragen wird oder demnächst per gesetz erhält entzieht sich deiner kenntnis. nur weil ein sb freundlich zu dir war irgendwann, heißt es nicht das ein richter irgendwas findet, warum kv kein sorgerecht haben sollte.
    wenn er der meinung ist du schadest dem kind, dann könnte er kind einbehalten mit eilantrag übertragung abr auf ihn und anschließend beantragung asr, hilfsweise gsr. gibt einen ähnlichen fall hier im forum, da hat vati das kind auch nicht mehr wiedergebracht. andere geschichte, aber vollzogen - erstmal.


    wie die geschichte dann ausgeht ist eine andere geschichte und die wird ein richter entscheiden müssen. hast du dir in der zwischenzeit mal hilfe geholt in form von therapeuten, die dir beim verarbeiten helfen?

  • Wenn man es mit perversen narzistischen psychopaten zu tun hat, bezweifle ich, ob es der richtige Rat ist.


    Es spricht viel dafür, dass der Mann in meinem Fall eine narzisstische Persönlichkeitsstörung hat. Aber das interessiert niemanden. Entscheidend ist immer nur der, bei dem das Kind lebt. Wie durchgeknallt der Umgangselternteil ist, ist nahezu irrelevant. Aber im Zweifel würde ich ukrainische Bekannte eines Bekannten auf ein Gespräch zu Besuch vorbeischicken, wenn ich keine staatliche Hilfe bekomme.