Hallo,
ich habe schon mehrere Threads gestartet, die der eine oder andere, der meinen Fall noch nicht kennt, vielleicht vorher lesen könnte.
Ich denke, wir nähern uns jetzt betreffs des Umgangs einer Lösung. Ich bin darüber auch erleichtert.
Ein Problem bleibt jedoch über. Ich vermute, einige werden sagen, damit muss ich leben, aber Sprüche dieser Art brauche ich nicht, sondern Lösungsvorschläge ernst gemeinter Art.
Der Vater kramt immer wieder etwas heraus, um eine Kindeswohlgefährdung zu behaupten. Mal lebe ich mit Nazis in einem Haus, mal ist die Wohngegend zu assi für seinen Geschmack, weshalb man mir das Sorgerecht entziehen lassen solte, mal vernachlässige ich angeblich die Gesundheitssorge, mal bin ich psychisch gestört und verfalle angeblich in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit, außerdem bin ich angeblich in Heimen und Pflegefamilien aufgewachsen (wovon ich nichts wüsste), dann befürchtet er, ich könnte gewalttätig gegen unser Kind sein und so weiter. Bisher ergab sich bei jeder Behauptung, dass diese sich als falsch herausstellte.
Wenn wir es nun schaffen, eine Umgangsregelung abschließend zu klären, dann wird unsere Tochter (22 Monate alt) vielleicht ab Sommer einmal im Monat beim Vater 500km entfernt sein. Die Gefahr ist aufgrund unserer Vorgeschichte hoch, dass ihm an einem dieser Wochenenden mal wieder eine Kindeswohlgefährdung einfällt, weshalb er meint, die Kleine einbehalten zu müssen.
Wie verläuft das in solch einem Fall?
Was kann ich tun?
Und kann man in der Umgangsregelung vielleicht einen Schutzmechanismus einbauen?
Hat jemand von euch solch einen Fall vielleicht auch schon durch?
Ich weiß von einer Freundin, dass ihr Sohn über viele Wochen beim Vater blieb, weil der das Kind nicht mehr herausgeben wollte. Der Vater hatte aber GSR, was in unserem Fall nicht so ist. Ich habe das ASR, und derzeit besteht keine Chance, dass wir das GSR bekommen, da bisher sämtliche Richter und Mitarbeiter des Jugendamts davon abgeraten haben.
Wie schnell reagiert ein Gericht bei einem solchen Fall?
Ich nehme ja an, der gesunde Menschenverstand rät davon ab, ein Kind einzubehalten, wenn keine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber dass der KV nicht immer rational handelt (zB mich aus der Parklücke heraus angefahren hat, weil ich ihm im Weg stand), ist leider nicht ungewöhnlich.
Über Antworten von Forenmitgliedern, die nicht auf Krawall gebürstet sind, würde ich mich freuen.
Vielleicht kann mir da auch die Angst genommen werden, die nun leider entstanden ist, WEIL er eben immer wieder solche Behauptungen aufgestellt hat.
Gruß.