Wohnung 1qm zu groß-zahlt ARGE trotzdem die Miete?

  • Hallo Euch allen,


    mein Partner und ich haben uns vor 6 Monaten getrennt und seitdem habe ich in einem Wohnhaus für Frauen gelebt.


    Jetzt habe ich Donnerstag endlich ein Mietangebot bekommen.Die Immoblienfirma hat sich echt für mich eingesetzt,da ich eine negative SCHUFA habe.Da ich aber im 6.Monat schwanger bin,haben sie ein Auge zugedrückt.


    Die Wohnung ist echt klasse.Kinderfreundlich mit Fenstersicherung,2 Spielplätzen um die Ecke,Ärztehaus und Kindergarten in der Nähe.


    Und die Bushaltestelle ist auch direkt vorm Haus,so dass mein Sohn keinen allzu weiten Schulweg hat,sondern nur in den Bus einsteigen braucht.


    Das Problem ist jetzt bloß,dass mir von der ARGE Bonn nur 80qm für 3 Personen zustehen.Die Wohnung ist aber 81qm groß.Könnte die ARGE mir da einen Strich durch die Rechnung machen,und die Kosten nicht übernehmen? Die Mietkosten liegen genau im Rahmen.


    Es wäre nämlich echt schade,wenn ich nur wegen diesem 1qm die Wohnung nicht bekäme.Habe vorhin die Mietbescheinigung direkt zur ARGE gefaxt und hoffe nun inständig. :anbet


    Hat jemand da Erfahrung gemacht? Und wie war das bei Euch? Hat die ARGE die Kosten übernommen?

  • bei miener wohnung hat zwar die qm-zahl gestimmt, aber die nebenkosten waren zu hoch


    die arge genehmigte die wohnung und die nebenkosten die mir zustehen, den rest muß ich selber zahlen


    ich wünsche dir, dass es bei dir ähnlich ist :daumen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Wegen 1m² wird nichts gesagt.


    Glaube allgemein von der Größe her, ist es denen egal, zumindest nicht so wichtig. Hauptsache die Kalt- / Warmmiete stimmt!


    LG

    Mein kleiner Bruder ist schon abgestillt, jetzt muss er noch abgeflascht werden.

  • Hi!


    Ich weiß ja nicht ob das überall so ist, aber ich hab auch in einer Wohnung gelebt, die für AlgII zu groß war. Da war es einfach so, dass ich die Diferenz sozusagen aus der eigenen Tasche, sprich, von meiner Regelleistung bezahlen musste - die Gemeinde hat nur die Miete übernommen, die anerkannt wurde. Ich wurde zwar auch aufgefordert, mir eine kleinere Wohnung zu suchen, das war aber mehr pro forma.


    Ich denke, das ist allgemeingültig, ohne mich da jetzt aber festzulegen :rauchen


    Die Miete wird zu einer gewissen Grenze übernommen, alles was drüber liegt, musst du sehen wie du damit klarkommst.


    LG das Tigerchen

  • Huhu du würdest mit deinem noch ungeborenen Kind dort einziehen?


    Dann glaube ich nicht, das dir so viele qm² zustehen. Soweit ich weiß sind 45qm² angemessen für 1 Person. Für 2 Personen 60qm² und für jede weitere 15qm². Mir sagte man damals (die Twins waren gerade 2 Jahre alt) das Kleinkinder nicht zwingend ein eigenes Zimmer brauchen sondern bei der Mutter mit schlafen können. Wenn du vorweisen kannst, das es für den Preis keine kleinere Wohnung gibt, kannst du Glück haben.


    Ich würde definitiv nochmal nachfragen!

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  • ich hatte die 80qm gar nciht gelesen, bin von der angabe 1qm ausgegangen


    ja bei 3 personen sind es 75qm, das sind dann 5 qm zu viel, aber ich weiß nicht, wie die ARGE da reagiert, kommt sicher auch auf den sachbearbeiter an

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Nein,in Bonn stehen einem für 3 Personen 80qm zu.Das ist denke ich,von Stadt zu Stadt verschieden.Meine Freundin wohnt in Siegburg,und da darf die Wohnung für 3 Personen nur 77qm groß sein.


    Habe mich ja extra erkundigt und auch die von der Immoblienfirma haben nochmal nachgefragt,wie groß die Wohnung maximal sein darf.

  • Hm... Ich weiss es nicht. Gibt sicherlich Fälle wo 1qm beanstandet werden und Fälle wo das nicht so ist :hae:

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Wichtig sind die Kosten. Meine Wohnung ist auch leicht über dem angemessenen Schnitt. Da die Miete und die Nebenkosten aber gering sind, gab es kein Problem. Könnte passieren, dass sie nur die Kosten für angemessenen Wohnraum bezahlen und den Rest zahlst du von deinem Regelbetrag. Kann aber nicht viel sein.


    Lg
    Gerbera

  • ja bei 3 personen sind es 75qm, das sind dann 5 qm zu viel, aber ich weiß nicht, wie die ARGE da reagiert, kommt sicher auch auf den sachbearbeiter an


    Nein, seit letztem Jahr nicht mehr. Der ersten Person stehen nämlich seit Februar 2010 nicht mehr nur 45, sondern 50 qm zu. So wurde es mir bei unserer ARGE erklärt. Nur deswegen konnte ich meine jetzige Wohnung nehmen, weil dadurch zwangsläufig auch die gestattete Grundmiete gestiegen ist.


    Dann glaube ich nicht, das dir so viele qm² zustehen. Soweit ich weiß sind 45qm² angemessen für 1 Person. Für 2 Personen 60qm² und für jede weitere 15qm². Mir sagte man damals (die Twins waren gerade 2 Jahre alt) das Kleinkinder nicht zwingend ein eigenes Zimmer brauchen sondern bei der Mutter mit schlafen können. Wenn du vorweisen kannst, das es für den Preis keine kleinere Wohnung gibt, kannst du Glück haben.



    Doch, ihr stehen damit die qm für das Baby zu. Es wäre nur kein Umzugsgrund. (War bei mir genauso, mein Umzugsgrund war aber eh ein anderer.). Wenn sie aber eh umzieht ( hier ja logischerweise aus dem Frauenhaus aus), dann darf sie direkt auch für das ungeborene die 15 qm "nehmen". Ansonsten müßte die ARGE ja in 3 Jahren wieder einen Umzug bezahlen, weil sie dann einen Anspruch darauf hätte. (Bis 3 Jahre braucht das Kind keinen eigenen Wohnraum, danach hat es Anspruch). Das ist eine SAche der Verhältnissmäßigkeit.



    Und sie muß keine kleinere Wohnung für den gleichen Preis nehmen bzw. vorweisen, dass es die nicht gab. Man muß nicht mehrere wohnungsangebote vorlegen.


    Was den 1 qm angeht: die qm Größe ist für 2 Dinge wichtig: die Berechnung, wie teuer die Wohnung maximal sein darf (gestattete qm * festgelegtem Mietpreis / qm), und - wenn die Wohnung zu groß ist - für die berechnung der anteiligen Nebenkosten. Bei 1 qm wird sich kein SB die Mühe machen und da Heizkosten und NK für rausrechnen, die dann selbst zu tragen sind. Und selbst wenn, wird das nicht viel sein.


    Im großen und ganzen dürfte eigentlich nichts gegen die Wohnung sprechen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also wegen 1m² sagt bestimmt niemand was. Es kommt wie es scheint sowieso zum größten Teil auf die Kosten der Wohnung an.
    Aber ich habe eh die Erfahrung, das die Arge höchstens 3/4 der Miete zahlt und den Rest muss man vom Regelbetrag zahlen. Und da kommt es auf den 1m² ja wirklich nicht an. Zumindest ist es bei mir so. Ich weiß nicht ob das bei allen so ist.

  • Aber ich habe eh die Erfahrung, das die Arge höchstens 3/4 der Miete zahlt und den Rest muss man vom Regelbetrag zahlen.


    also entweder, deine Wohnung ist zu groß und zu teuer, oder dein SB hat da ganz gewaltig was falsch gemacht.


    Normalerweise wird nichts von der Miete vom Regelsatz gezahlt, außer Strom. Es sei denn, die Wohnung ist wie gesagt zu teuer.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Die Kosten und Nebenkosten für 1 qm2 kann man zur Not auch selber vom Regelsatz tragen. Ich glaube, dass wäre nicht die Welt.


    Aber alles andere kommt auf deine SB an. Zum Beispiel die Kaution und genauso die Umzugs,- und Renovierungskosten. Die werden nur übernommen, wenn die Wohnung angemessen ist.
    Und wenn du auf dem Jobcenter so einen kleinkarierten SB hast.......dann wird er sagen, die Wohnung ist unangemessen und somit gibts keine Kaution als Darlehn, keine Umzugs,- und Renovierungskosten.


    Einfach ausprobieren.....vielleicht hilft ein freundliches Augenzwinkern ;)


    L.G.
    echse64

  • Ich habe jetzt auch gesagt bekommen von der Arge,das meine Whg zuklein ist!Hatte gefragt wegen Umzug da die Kneipe immer lauter wird unter mir! Wohne im 2. Stock


    Da sagten sie Klar Frau B. ausserdem stehen ihnen jetzt 75qm zu,da ihr Sohn 6 Jahre wird und er ein eignes Zimmer braucht!


    Mir wurde aber auch erklärt das ich eine 3 Zimmer Whg nehmen muß! Darf keine 2 Zimmer mit 75 qm sein! Auch wird das von Kreis zu Kreis anders gehandhabt! Was in Dormagen gilt,gilt vllt in Köln nicht und umgekehrt

  • also entweder, deine Wohnung ist zu groß und zu teuer, oder dein SB hat da ganz gewaltig was falsch gemacht.


    Normalerweise wird nichts von der Miete vom Regelsatz gezahlt, außer Strom. Es sei denn, die Wohnung ist wie gesagt zu teuer.


    Nee, also da bin ich sogar noch unterm "Limit". Erlaubt sind für unseren Kreis 75m² für 4 Personen (die wir nun mal sind ;) ) und eine Warmmiete bis zu 500€. Meine Miete beträgt komplett 390€ und die Wohnung ist 58m² groß. Also wie gesagt, zu groß oder zu teuer ist da nichts. Ich wurde auch noch nie aufgefordert da irgendwas dran zu ändern. Anerkannte Kosten für Miete und Unterkunft sind bei mir letztendlich 290€ und paar "Pfennje". Also sind knapp 100€ immer vom Regelsatz zu bezahlen bei mir.

  • @mama istallein: dann lass dich mal schleunigst beraten.


    Wobei.. kann es sein, dass du Wohngeld für die Kinder beziehst? Das wäre die einzige logische Erklärung, ansonsten ist das nämlcih völlig falsch.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @mama istallein: dann lass dich mal schleunigst beraten.


    Wobei.. kann es sein, dass du Wohngeld für die Kinder beziehst? Das wäre die einzige logische Erklärung, ansonsten ist das nämlcih völlig falsch.


    Nein, mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt :frag Aber siehste, ich sollte dieses Jahr ja noch mal einen stellen. Irgendwas sollte sich da ändern, was weiß ich. Werd ich die Woche gleich mal tun. Danke für den Hinweis. :blume

  • dann solltest du dir Hilfe suchen, denn die ARGE darf nicht einfach grundlos weniger Miete genehmigen und zahlen. Im Regelsatz ist kein Mietanteil mit vorgesehen. Einzig der Strom muß von diesem bezahlt werden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • dann solltest du dir Hilfe suchen, denn die ARGE darf nicht einfach grundlos weniger Miete genehmigen und zahlen. Im Regelsatz ist kein Mietanteil mit vorgesehen. Einzig der Strom muß von diesem bezahlt werden.


    Also wenn man nicht HartzIV betroffen ist hört man ja auch ständig, das das Amt die Miete übernimmt und zwar komplett. Aber dann selbst im HartzIV Dschungel stecken ist wieder eine andere Sache. Mir wurde das auf dem Amt irgendwie mit den Warmwasserkosten erklärt, weil ich halt auch dachte wird komplett gezahlt. Da wird irgendeine Pauschale abgezogen von dem Warmwasseranteil was man von der Regelleistung tragen muss. Soll wohl laut meiner Sachbearbeiterin bei jedem so sein. :hae: